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   OLG Nürnberg, 12.12.2002 - 13 U 2295/02   

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https://dejure.org/2002,5557
OLG Nürnberg, 12.12.2002 - 13 U 2295/02 (https://dejure.org/2002,5557)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12.12.2002 - 13 U 2295/02 (https://dejure.org/2002,5557)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 13 U 2295/02 (https://dejure.org/2002,5557)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzansprüche aus Brandschaden; Umfang der erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung eines Brandausbruchs; Lötarbeiten auf einem Dach; Schutzbereich eines Werkvertrages ; Bauarbeiten auf einem fremden Grundstück ; Einbezug der Eigentümer

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 328; ; VVB § 10

  • archive.org PDF (Volltext/Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz wegen Außerachtlassung der Bestimmungen der Verordnung über die Verhütung von Bränden bei der Durchführung von Lötarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung für Brand durch Lötarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB §§ 823, 328; VVB § 10
    Haftung für Brand durch Lötarbeiten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schweiß- und Lötarbeiten: Strengste Brandverhütungsvorschriften! (IBR 2003, 246)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 07.05.1999 - 8 U 1010/98

    Werkvertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.12.2002 - 13 U 2295/02
    Das ist hier unzweifelhaft der Fall, weil die Kastenrinne zwischen den Anwesen auf dem Grundstück der Eltern montiert worden ist, und sich darauf die Lötarbeiten bezogen (OLG Celle NJW-RR 1999, 1693, OLG Koblenz NJW-RR 2000, 544).
  • BGH, 05.11.1996 - VI ZR 343/95

    Beweiswürdigung bei dem Brand eines Heizgerätes

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.12.2002 - 13 U 2295/02
    c) Da somit ein schuldhafter Pflichtenverstoß feststeht, spricht zumindest der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß der Brand durch das sorgfaltswidrige Vorgehen der Beklagten beim Löten verursacht worden ist (BGH NJW 1997, 528 = LM § 286 (C) ZPO Nr. 96 Bl. 2).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.12.2002 - 13 U 2295/02
    Werden - wie hier - die durch Gesetz oder technische Normen vorgeschriebenen Schutzvorkehrungen nicht getroffen, und verwirklicht sich die Gefahr, die durch Schutzmaßnahmen verhindert werden soll, spricht der Anscheinsbeweis dafür, daß der Unfall (Schaden) bei Beachtung der maßgebenden Vorschriften vermieden worden wäre (BGH NJW 1994, 945, 946; Palandt-Heinrichs, BGB, 62. Aufl., Vor § 249 Rn. 167).
  • BGH, 19.04.1991 - V ZR 349/89

    Nichtbeachtung von DIN-Normen bei Aushebung und Sicherung einer Baugrube

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.12.2002 - 13 U 2295/02
    Davon abgesehen bejaht der Bundesgerichtshof eine - widerlegliche - Vermutung für die Kausalität, also dafür, daß der Schaden bei Beachtung der Normen vermieden worden wäre, wenn mit dem Sorgfaltsverstoß eine Gefahrerhöhung verbunden war; dann muß der auf Schadensersatz in Anspruch genommene Beklagte darlegen und beweisen, daß der Schaden nicht auf der Verletzung anerkannter Regeln der Technik und von Sicherheitsvorschriften beruht, also auch im Falle der Beachtung entstanden sein würde (BGH NJW 1991, 2021, 2022; OLG Saarbrücken NJW 1993, 3077, 3078).
  • OLG Saarbrücken, 04.06.1993 - 4 U 109/92

    Schadensersatz aufgrund eines Brandes; Verletzung der Instandhaltungspflicht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.12.2002 - 13 U 2295/02
    Davon abgesehen bejaht der Bundesgerichtshof eine - widerlegliche - Vermutung für die Kausalität, also dafür, daß der Schaden bei Beachtung der Normen vermieden worden wäre, wenn mit dem Sorgfaltsverstoß eine Gefahrerhöhung verbunden war; dann muß der auf Schadensersatz in Anspruch genommene Beklagte darlegen und beweisen, daß der Schaden nicht auf der Verletzung anerkannter Regeln der Technik und von Sicherheitsvorschriften beruht, also auch im Falle der Beachtung entstanden sein würde (BGH NJW 1991, 2021, 2022; OLG Saarbrücken NJW 1993, 3077, 3078).
  • OLG Celle, 24.03.1999 - 14a (6) U 216/97

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.12.2002 - 13 U 2295/02
    Das ist hier unzweifelhaft der Fall, weil die Kastenrinne zwischen den Anwesen auf dem Grundstück der Eltern montiert worden ist, und sich darauf die Lötarbeiten bezogen (OLG Celle NJW-RR 1999, 1693, OLG Koblenz NJW-RR 2000, 544).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2011 - 23 U 28/10

    Haftung für den Brand am Düsseldorfer Flughafen

    Der Schuldvorwurf an die Klägerin reduziert sich auch nicht auf die Unterlassung einer Kontrolle, ob die Beklagte ihre Verpflichtungen aus der BauO eingehalten habe, sondern erstreckt sich auf die Unterlassung einer von ihr als Fachunternehmen geforderten eigenständigen Untersuchung des gesamten Arbeitsbereichs auf mit den Schweißarbeiten und deren Begleiterscheinungen verbundenen spezifischen und besonderen Brandgefahren (vgl. BGH, Urteil vom 23.09.1975, VI ZR 62/73, BauR 1976, 142; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.1995, 13 U 70/94, BauR 1996, 280; OLG Oldenburg, Urteil vom 25.09.2001, 12 U 84/01, BauR 2002, 1715; OLG Celle, Urteil vom 08.11.1989, 6 U 3/89, BauR 1990, 626; vgl. auch OLG Nürnberg, Urteil vom 13.12.2002, 13 U 2295/02, OLGR 2003, 197).
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