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   OLG Nürnberg, 29.07.2021 - 13 U 236/21   

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https://dejure.org/2021,28051
OLG Nürnberg, 29.07.2021 - 13 U 236/21 (https://dejure.org/2021,28051)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.07.2021 - 13 U 236/21 (https://dejure.org/2021,28051)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Juli 2021 - 13 U 236/21 (https://dejure.org/2021,28051)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • autokaufrecht.info

    Gewährung einer Umweltprämie für die Verschrottung eines älteren (Diesel-)Fahrzeugs

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 433 Abs. 1, § 398; ZPO § 286
    Voraussetzungen einer "Umweltprämie" für zu entsorgendes Altfahrzeug bei Neufahrzeugkauf

  • verkehrslexikon.de
  • IWW
  • rewis.io

    Voraussetzungen einer "Umweltprämie" für zu entsorgendes Altfahrzeug bei Neufahrzeugkauf

  • RA Kotz

    Voraussetzungen einer "Umweltprämie" für zu entsorgendes Altfahrzeug bei Neufahrzeugkauf

  • rabüro.de

    Zu den Voraussetzungen einer "Umweltprämie" für zu entsorgendes Altfahrzeug bei Neufahrzeugkauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 433 Abs. 1 ; BGB § 398 ; ZPO § 286
    Voraussetzungen einer "Umweltprämie" für zu entsorgendes Altfahrzeug bei Neufahrzeugkauf

  • rechtsportal.de

    BGB § 433 Abs. 1 ; BGB § 398 ; ZPO § 286
    Anforderungen an ein Fahrzeug bei Inzahlunggabe; Völlig ausgeschlachtetes Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer "Umweltprämie" für zu entsorgendes Altfahrzeug bei Neufahrzeugkauf ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Regensburg, 18.12.2020 - 33 O 1091/20

    Auslegung einer Vertragsabrede im Zusammenhang mit der Anrechnung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.07.2021 - 13 U 236/21
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 18.12.2020, Az. 33 O 1091/20, teilweise geändert:.

    Das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 18.12.2020, Az. 33 O 1091/20, ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, soweit die Berufung zurückgewiesen worden ist.

  • BGH, 30.10.2002 - VIII ZR 119/02

    Rechtsnatur der Hereinnahme eines gebrauchten Kraftfahrzeugs als

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.07.2021 - 13 U 236/21
    Mit dieser Ersetzungsbefugnis des Käufers ist den Interessen beider Beteiligten ausreichend genügt (BGH, Urteil vom 30.10.2002 - VIII ZR 119/02 -, Rn. 11, juris).
  • BGH, 27.05.2015 - IV ZR 292/13

    Deckungsschutz aus einer Flusskaskopolice für ein Tankmotorschiff: Schiffsunfall

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.07.2021 - 13 U 236/21
    Das ist nicht der Fall, wenn die dem Schaden zu Grunde liegende Vermögenseinbuße bereits vor Beginn des Verzuges eingetreten ist, wenn also der Prozessbevollmächtigte der Klagepartei im Zeitpunkt des verzugsbegründenden Mahnschreibens bereits mandatiert war (BGH, Urteil vom 27.05.2015 - IV ZR 292/13 -, juris Rn. 51, m. w. N.).
  • BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 161/14

    Ansprüche des Mieters wegen Legionellen im Trinkwasser

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.07.2021 - 13 U 236/21
    Vielmehr darf und muss sich der Richter in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2015 - VIII ZR 161/14 - Rn. 11, juris).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.07.2021 - 13 U 236/21
    Allerdings können sich Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit entscheidungserheblicher Feststellungen auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertungen ergeben (BGH, Urteil vom 09.03.2005 - VIII ZR 266/03 -, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 10.05.2016 - VIII ZR 214/15 -, juris Rn.16).
  • BGH, 10.05.2016 - VIII ZR 214/15

    Wohnraummiete: Vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung bei bestehender

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.07.2021 - 13 U 236/21
    Allerdings können sich Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit entscheidungserheblicher Feststellungen auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertungen ergeben (BGH, Urteil vom 09.03.2005 - VIII ZR 266/03 -, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 10.05.2016 - VIII ZR 214/15 -, juris Rn.16).
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