Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.02.2003 - 13 U 24/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8240
OLG Frankfurt, 19.02.2003 - 13 U 24/01 (https://dejure.org/2003,8240)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.02.2003 - 13 U 24/01 (https://dejure.org/2003,8240)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 13 U 24/01 (https://dejure.org/2003,8240)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldung der Zwangsvollstreckung; Vorliegen eines absrakten Schuldversprechens und einer Vollstreckungsunterwerfungserklärung; Kauf eines Grundstücks; Eintragung einer Gesamtgrundschuld; Nachträgliche negative Schufa-Auskunft; Bestehen eines Nichtabnahmeschadens; ...

  • Judicialis

    ZPO § 543; ; ZPO § 767; ; WDB § 14 a; ; BGB § 362 a. F.; ; EGZPO § 26 Ziffer 8

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 767; BGB § 362 a. F.; EGZPO § 26 Ziffer 8
    Zur Frage der Pflicht zur Duldung der Zwangsvollstreckung aus einem abstrakten Schuldversprechen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5
    Zwangsvollstreckung bei Scheitern der Darlehensgewährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 137
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.1997 - IX ZR 152/96

    Beachtlichkeit von Zahlungsbestimmungen des Drittschuldners

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2003 - 13 U 24/01
    Mit der Überweisung der Darlehensvaluta auf das Notaranderkonto ist nämlich noch keine Erfüllungswirkung im Sinne des § 362 BGB a. F. eingetreten (vgl. Urteil des IX.ZS des BGH vom 20.11.1997, abgedruckt in NJW 1998 Seite 746; Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl. 2002, Rn 4 Einführung § 372 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen), weshalb die Beklagte ohne weiteres den Darlehensbetrag von dem Notar zurückfordern konnte.
  • BGH, 07.11.2000 - XI ZR 27/00

    Nichtabnahmeentschädigung bei Annuitätendarlehen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2003 - 13 U 24/01
    Höchstrichterlich ist auch entschieden, dass das von der Beklagten vorliegend angewandte "KAPO-Programm" geeignet ist, den Betrag der Nichtabnahmeentschädigung zu berechnen (vgl. Urteil des XI. ZS des BGH vom 07.11.2000, abgedruckt in WM 2001, Seite 20).
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