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   OLG Köln, 07.03.2016 - 13 U 27/16   

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OLG Köln, 07.03.2016 - 13 U 27/16 (https://dejure.org/2016,10142)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.03.2016 - 13 U 27/16 (https://dejure.org/2016,10142)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. März 2016 - 13 U 27/16 (https://dejure.org/2016,10142)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • rechtsportal.de

    BGB § 355 Abs. 2 S. 1 a.F.; BGB § 355 Abs. 1 a.F.
    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 22 O 255/15
  • OLG Köln, 07.03.2016 - 13 U 27/16
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 10.08.2015 - 13 U 81/14

    Wirksamkeit der Vereinbarung über eine Vorfälligkeitsentschädigung aus Anlass der

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.2016 - 13 U 27/16
    Bei in Bezug genommenen der "weiteren" Widerrufsbelehrung handelt es sich um die dem Hinweisbeschluss des Senats in der Sache 13 U 81/14 zu Grunde liegende Widerrufserklärung, die keinen unmittelbaren Bezug zum Darlehensvertrag des Klägers aufweist.
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.2016 - 13 U 27/16
    Der Verbraucher soll dadurch nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses auszuüben (BGH, Urteil vom 23.06.2009, - XI ZR 156/08 -, juris - Tz. 17f).
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.2016 - 13 U 27/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Verbraucher, der eine Vertragserklärung bereits abgegeben hat oder zumindest zeitgleich mit der Belehrung abgibt, die ihm eingeräumte Überlegungsfrist nur sachgerecht wahrnehmen, wenn sich die Belehrung auf eine konkrete Vertragserklärung des Verbrauchers bezieht (BGH Urteil vom 04.07.2002 - I ZR 55/00, WM 2002, 1989, 1992).
  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.2016 - 13 U 27/16
    Sie hat, um ihren Zweck erreichen zu können, möglichst umfassend, unmissverständlich und aus der Sicht des Verbrauchers eindeutig zu sein (BGH, Urteil vom 13.01.2009, XI ZR 118/08, NJW-RR 2009, 709, 710).
  • OLG Köln, 04.07.2019 - 15 U 190/18

    Ansprüche aus Höchstbetragsbürgschaften

    Die vom Landgericht beanstandete Fußnote 3 sei schon wegen des fett gedruckten zusätzlichen Worts "Bearbeiterhinweise" nicht geeignet, die vom Landgericht angedachten Missdeutungen anzuregen und den Verbraucher über die Länge der mit 14 Tagen korrekt angegebenen Widerrufsfrist im Unklaren zu lassen, wie auch das OLG Köln in seiner Entscheidung v. 07.03.2016 - 13 U 27/16, juris Rn. 8 in einem ähnlichen Fall erkannt habe.

    " macht einem unbefangenen Betrachter hinreichend klar, dass dieser Passus nur an den Mitarbeiter der Klägerin als Bearbeiter und nicht an den Beklagten als Kunden der Klägerin gerichtet sein kann (vgl. auch BGH v. 24.01.2017 - XI ZR 66/16, BeckRS 2017, 101784 Rn. 6; siehe auch - dort war wie hier ebenfalls eine andere Fassung des Formulars an den Kunden ausgehändigt worden - OLG Köln v. 07.03.2016 - 13 U 27/16, juris, Rn.6).

  • OLG Hamm, 16.12.2016 - 19 U 82/16

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Zum einen kann ein Verbraucher, der - entsprechend den Anforderungen des BGH aus seiner Entscheidung vom 23.02.2016, Az. XI ZR 101/15 - den Dokumentinhalt sorgfältig durchliest, auch ohne juristische Fachkenntnisse ohne Weiteres erkennen, dass sämtliche Angaben unter der Überschrift " Finanzierte Geschäfte " ihn gar nicht betreffen, so dass eine Verwirrung über den Inhalt seines Widerrufsrechtes schon aus diesem Grunde ausscheidet (ebenso: OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2016, Az. 22 U 132/15; OLG Köln, Urteil vom 07.03.2016, Az. 13 U 27/16).
  • LG Bielefeld, 13.07.2016 - 6 O 343/15

    Anforderungen an die fristgemäße Einlegung eines Widerrufs gegen einen

    Diese Umstände lassen für den durchschnittlichen Verbraucher kein anderes Verständnis zu, als dass die Widerrufsbelehrung in seinem Fall zu erteilen war und dass der in der Fußnote erwähnte Ausschlussgrund "nicht für Fernabsatzverträge" in seinem Fall nicht einschlägig war (OLG Celle, Beschluss vom 18.05.2016 - 3 U 120/16; OLG Köln, Beschluss vom 07.03.2016 - 13 U 27/16; OLG München, Beschluss vom 20.04.2015 - 17 U 709/15 ; OLG München, Urteil vom 09. November 2015 - 19 U 4833/14; LG Bielefeld, Urteil vom 04.04.2016 - 6 O 350/15; LG Paderborn, Urteil vom 28.10.2015 - 4 O 165/15; a.A: OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.05.2016 - I-17 U 182/15).

    Die Belehrung ist so transparent, dass die Gefahr eines Irrtums über den Umfang und die Folgen des Widerrufsrechts nicht besteht (OLG Köln Beschluss vom 07.03.2016 - 13 U 27/16; OLG München, Urteil vom 09.11.2015 - 19 U 4833/14).

  • LG Köln, 22.03.2016 - 21 O 333/15

    Rückabwicklung des Darlehensvertrages aufgrund Widerrufs der Willenserklärung

    Die Belehrung ist so transparent, dass die Gefahr eines Irrtums über Umfang und Folgen des Widerrufsrechts nicht besteht (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 7. März 2016 - 13 U 27/16).
  • LG Dortmund, 20.01.2017 - 3 O 118/16

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags; Anforderungen an den Inhalt der

    Es ist daher unschädlich, dass im Streitfall gar kein verbundenes Geschäft vorlag (so auch zur gleichlautenden "Sammelbelehrung" unter der Überschrift "Finanzierte Geschäfte": Urt. dieser Kammer v. 27.11.2015, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.01.2016 - 22 U 132/15 - BeckRS 2016, 15558, Rn. 40 ff.; OLG Köln, Beschl. v. 07.03.2016 - 13 U 27/16 - BeckRS 2016, 09178, Rn. 9; OLG München, Vfg.
  • LG Saarbrücken, 22.07.2016 - 1 O 94/16
    cc) Dahinstehen kann weitergehend, ob die Belehrung auch deshalb irreführend ist, da eine Belehrung zu finanzierten Geschäften erfolgt ist, obschon ein solches nicht vorlag (verneinend OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. Januar 2016 - I-22 U 126/15, 22 U 126/15 -, juris [Rn 110]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 17 U 139/15 -, juris [Rn 50]; OLG Köln, Beschluss vom 07. März 2016 - 13 U 27/16 -, juris [Rn 9]; OLG München, Urteil vom 09. November 2015 - 19 U 4833/14 -, juris [Rn 34]).
  • LG Köln, 23.03.2017 - 30 O 285/16
    Die in den Widerrufsbelehrungen enthaltenen Fußnoten "nicht für Fernabsatzgeschäfte" und "Bezeichnung des konkret betroffenen Geschäfts, z.B. Darlehensvertrag vom" sind nicht geeignet, beim Verbraucher Verwirrung über sein Widerrufsrecht und die hierfür geltende Frist hervorzurufen, sie stellen keinen Fehler der Widerrufsbelehrung dar (vgl. BGH, Beschluss v. 27.09.2016 - XI ZR 309/15; OLG Köln, Beschluss vom 07.03.2016 - 13 U 27/16).
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