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   OLG Düsseldorf, 02.03.1995 - 13 U 34/94   

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OLG Düsseldorf, 02.03.1995 - 13 U 34/94 (https://dejure.org/1995,16260)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.03.1995 - 13 U 34/94 (https://dejure.org/1995,16260)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. März 1995 - 13 U 34/94 (https://dejure.org/1995,16260)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Hagen, 07.10.2016 - 9 O 58/16

    Rückabwicklungsbegehren eines Kaufvertrages über ein Neufahrzeug nach einem

    Eine Stückschuld liegt dagegen vor, wenn ein konkretes Fahrzeug ab Lager, ein Ausstellungsfahrzeug oder ein "nach Maß" zu produzierendes Fahrzeug gekauft wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.03.1995 - Aktenzeichen 13 U 34/94, BeckRS 1995, 04651).
  • LG Augsburg, 11.08.2017 - 95 O 3153/16

    Nachlieferungsansprüche aus einem Kaufvertrag über ein Diesel-Fahrzeug

    Durch die Angabe der Sonderausstattung wird keine "nach Maß" zu produzierendes Fahrzeug bestellt, sondern festgelegt, welche besonderen Eigenschaften der aus einer vorgegebenen Gattung zu leistende Kaufgegenstand aufweisen sollte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.03.1995, 13 U 34/94 und LG Hagen, Urteil vom 07.10.2016, 9 O 58/16).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.1999 - 22 U 105/99

    Nachträgliche Unmöglichkeit der Lieferung eines bestimmten Kfz infolge

    Da die Erfüllung der als Gattungsschuld begründeten Lieferverpflichtung der Beklagten (vgl. dazu BGH NJW 1994, 515 sowie OLG Düsseldorf, 13. ZS, OLGR 1995, 142/143) jedenfalls nach September 1997 objektiv unmöglich war und seither weder die Beklagte noch ein anderer die Leistung aus der Gattung erbringen konnte, kommt es darauf an, ob die Beklagte die nachträgliche Unmöglichkeit zu vertreten hat (§§ 325 Abs. 1, 279 BGB).
  • OLG Frankfurt, 09.10.2001 - 1 U 70/00

    Gattungskauf bei Kauf eines Neufahrzeuges trotz aufgelisteter Sonderausstattungen

    Eine derartige Sonderausstattung beinhaltet nicht eine individuelle Festlegung des geschuldeten Kaufgegenstandes und rechtfertigt dem gemäß nicht die Annahme, bei dem zu liefernden Fahrzeug handele es sich um eine sogenannte Stückschuld (OLG Düsseldorf, ZfS 1995, 335, 336; Reinking/Eggert, 7. Aufl., Rn. 405, 406).
  • LG Wuppertal, 17.10.2018 - 1 O 16/18
    Eine Stückschuld liegt dagegen vor, wenn ein konkretes Fahrzeug ab Lager, ein Ausstellungsfahrzeug oder ein "nach Maß" zu produzierendes Fahrzeug gekauft wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.03.1995 - Az 13 U 34/94, BeckRS 1995, 04651).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.11.1994 - 13 U 34/94   

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https://dejure.org/1994,9699
OLG Köln, 02.11.1994 - 13 U 34/94 (https://dejure.org/1994,9699)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.11.1994 - 13 U 34/94 (https://dejure.org/1994,9699)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. November 1994 - 13 U 34/94 (https://dejure.org/1994,9699)
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  • rechtsportal.de

    BGB §§ 259 666
    Anforderungen an die Auskunftspflicht; Erklärungen im Rechtsstreit als Auskunft

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.06.1988 - IVa ZR 57/87

    Vererbung der Pflicht zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung;

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.1994 - 13 U 34/94
    Zur Sicherstellung der Richtigkeit und Vollständigkeit ist der Kläger - von dem Ausnahmefall eines Ergänzungsverlangens abgesehen - darauf angewiesen, ggf. von dem (einzigen) vom Gesetz zur Verfügung gestellten Zwangsmittel zur Erzielung vollständiger und zutreffender Informationen, nämlich dem Auskunftspflichtigen eine entsprechende Versicherung an Eides Statt abzuverlangen (§ 259 Abs. 2 BGB ), Gebrauch zu machen (vgl. BGH, NJW 1988, 2729, 2730).
  • BGH, 31.01.1963 - VII ZR 284/61

    Geschäftsführung ohne Auftrag und § 817 Satz 2 BGB

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.1994 - 13 U 34/94
    Zwar kann ein Anspruch auf Auskunft entfallen, wenn er jahrelang nicht geltend gemacht worden ist und die nachträgliche Erhebung des Anspruchs gegen Treu und Glauben verstößt (BGHZ 39, 87 = NJW 1963, 950); eine solche Beurteilung ist jedoch ausgeschlossen, wenn nachträglich beachtliche Gründe für ein Auskunftsbedürfnis hervorgetreten sind und der Umstand, daß der Geschäftsherr seinerzeit keine Rechnungslegung verlangt hat, seine Erklärung darin findet, daß er dem anderen Teil rückhaltlos vertraut hat (BGH, aaO.), wie der Kläger hier zur Begründung anführt.
  • BGH, 28.11.1989 - VI ZR 63/89

    Rechte und Pflichten der beteiligten Kreditinstitute im Scheckeinzugsverkehr

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.1994 - 13 U 34/94
    Andererseits kann der Kläger selbst dann, wenn festgestellt werden könnte, daß das - nach Fertigstellung des Bauvorhabens aus dem Veräußerungserlös zurückgezahlte - Darlehn für Zwecke des Bauvorhabens beim Beklagten verblieben war, zu der den Gegenstand des Auskunftsverlangens bildenden Frage, welche Werklöhne an welche Bauhandwerker der Beklagte hieraus bezahlt habe, vom Beklagten Auskunft nur nach hinreichend konkreter Darlegung verlangen, für welche Bauleistungen ihm die beauftragten Handwerker und deren Bezahlung unbekannt waren (zu den Substantiierungsanforderungen beim Auskunftsanspruch vgl. auch BGH, NJW 1990, 1358, 1359).
  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 112/88

    Ansprüche des Konkursverwalters gegen den Rechtsanwalt des Gemeinschuldners

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.1994 - 13 U 34/94
    Da die Auskunftspflicht des Beauftragten auch dann bestehen bleibt, wenn der Herausgabeanspruch aus § 667 BGB erfüllt ist (vgl BGH NJW 1990, 510, 511), kommt es in diesem Zusammenhang ferner nicht darauf an, ob der Beklagte seinerzeit alle an ihn gerichteten Rechnungen oder sonstige das Bauvorhaben betreffenden Unterlagen dem Kläger ausgehändigt hat.
  • BGH, 14.12.1970 - III ZR 206/67

    Erbeinsetzung durch Testament - Schenkung als Scheingeschäft zur Vereitelung

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.1994 - 13 U 34/94
    Im Rechtsstreit abgegebene Erklärungen, mit denen die Vornahme von Handlungen oder das Wissen um bestimmte Vorgänge verneint werden, können eine Auskunft darstellen, wenn der Erklärende sie in dem Bewußtsein der - sei es materiell-rechtlichen oder prozessualen - Verpflichtung zu wahrheitsgemäßer Beantwortung ihm gestellter Fragen abgibt (vgl. BGH WM 1971, 443, 445).
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