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   OLG München, 03.07.2013 - 13 U 3705/12   

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https://dejure.org/2013,15033
OLG München, 03.07.2013 - 13 U 3705/12 (https://dejure.org/2013,15033)
OLG München, Entscheidung vom 03.07.2013 - 13 U 3705/12 (https://dejure.org/2013,15033)
OLG München, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - 13 U 3705/12 (https://dejure.org/2013,15033)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche sowie Feststellungsansprüche wegen zweier Beteiligungen an Medienfonds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 241
    Abweisung der Klage gegen die Treuhandkommanditistin und Gründungsgesellschafterin eines Medienfonds, da die Risiken der Kapitaleinlage im Prospekt zutreffend dargestellt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    1. Eine Krise der
    Aufklärungspflicht, Haftung Gründungskommanditisten, persönliches Verhandlungsvertrauen, Prospekthaftung, Publikumsgesellschaft, Publikumspersonengesellschaft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus OLG München, 03.07.2013 - 13 U 3705/12
    Der Senat hätte hieran erhebliche Zweifel: So hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 27.10.2009 ( XI ZR 337/08) entschieden, dass Inhalt und Umfang der Hinweispflicht zum Risiko eines Totalausfalles ... von den konkreten Risiken und dem individuellen Beratungsbedarf des Anlegers abhängen, was sich nach Wissensstand, Risikobereitschaft und verfolgtem Anlageziel bestimmt (gekürzter Leitsatz 2).

    Ergänzend wird insoweit auch nochmals auf den Rechtsgedanken im Leitsatz 2 des BGH-Urteils vom 27.10.2009, XI ZR 337/08, Bezug genommen, wonach nur auf konkrete Risiken hingewiesen werden muss.

  • BGH, 14.05.2012 - II ZR 69/12

    Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer

    Auszug aus OLG München, 03.07.2013 - 13 U 3705/12
    Dabei haftet sie auch für einen etwaig eingeschalteten Untervermittler gemäß § 278 BGB (vgl. BGH, II ZR 69/12).
  • BGH, 12.02.2009 - III ZR 90/08

    Umfang der über den Emissionsprospekt hinausgehenden Informationspflichten des

    Auszug aus OLG München, 03.07.2013 - 13 U 3705/12
    Bereits hieraus ergibt sich, dass der Kläger nicht möglicher Anspruchsgegner von Ansprüchen nach §§ 171, 172 HGB ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.02.2009, III ZR 90/08).
  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07

    Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds

    Auszug aus OLG München, 03.07.2013 - 13 U 3705/12
    Wer lediglich damit betraut ist, die Einlagen der Anleger einzuziehen und die Beteiligungen zu halten, nimmt ein solches persönliches Vertrauen für sich nicht in Anspruch, sondern ist allein für die ihm bekannten regelwidrigen Auffälligkeiten, die sich so nicht aus der Lektüre des Emissionsprospektes erschließen, aufklärungspflichtig (vgl. BGH, Urteil vom 29.05.2008, Az. III ZR 59/07).
  • OLG München, 24.06.2015 - 15 U 375/15

    Anspruch auf Schadenersatz wegen Aufklärungspflichtverletzung gegen Treuhänder

    Als bloße Beteiligungstreuhänderin sei sie nach dem Urteil des OLG München vom 03.07.2013 - 13 U 3705/12 nur für die ihr bekannten regelwidrigen Auffälligkeiten, die sich so nicht aus der Lektüre des Emissionsprospekts erschlössen, aufklärungspflichtig.

    Die Aufklärungspflicht besteht nur in Bezug auf solche regelwidrigen Umstände der Anlage, die dem Treuhänder bekannt waren oder bei gehöriger Prüfung bekannt sein mussten (vgl. BGH, NJW 2002, 1711; NJW-RR 2009, 613, Juris-Rn. 26; OLG München, Urteil vom 03.07.2013, 13 U 3705/12; auch in der Entscheidung BGH, NJW-RR 2008, 1129, Juris-Rn. 26 wird auf die konkrete Kenntnis des Treuhandkommanditisten abgestellt).

    Zum Urteil des 13. Zivilsenats vom 03.07.2013 - 13 U 3705/12 wurde bereits Stellung genommen.

  • OLG München, 08.04.2015 - 15 U 2919/14

    Schadensersatzanspruch wegen der Rückabwicklung einer mittelbaren

    Die Aufklärungspflicht besteht nur in Bezug auf solche regelwidrigen Umstände der Anlage, die dem Treuhänder bekannt waren oder bei gehöriger Prüfung bekannt sein mussten (vgl. BGH, NJW 2002, 1711; NJW-RR 2009, 613, Juris-Rn. 26; OLG München, Urteil vom 03.07.2013, 13 U 3705/12; auch in der Entscheidung BGH, NJW-RR 2008, 1129, Juris-Rn. 26 wird auf die konkrete Kenntnis des Treuhandkommanditisten abgestellt).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 203/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    Soweit der 6. Zivilsenat (a.a.O.) von einer fehlerhaften - letztlich aber nicht für den Anlageentschluss relevanten - Aufklärung über das Totalverlustrisiko ausgegangen ist, wird der Senat zu prüfen haben, ob das "worst case"-Szenario in dem vom 6. Zivilsenat angenommenen Sinne auszulegen ist oder ob nicht mit dem OLG München (Urteil vom 3. Juli 2013 - 13 U 3705/12 -, juris) auf den Zusammenhang der einschlägigen Prospektangaben abgestellt werden und danach eine fehlerhafte Darstellung verneint werden muss.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 172/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    Soweit der 6. Zivilsenat (a.a.O.) von einer fehlerhaften - letztlich aber nicht für den Anlageentschluss relevanten - Aufklärung über das Totalverlustrisiko ausgegangen ist, wird der Senat zu prüfen haben, ob das "worst case"-Szenario in dem vom 6. Zivilsenat angenommenen Sinne auszulegen ist oder ob nicht mit dem OLG München (Urteil vom 3. Juli 2013 - 13 U 3705/12 -, juris) auf den Zusammenhang der einschlägigen Prospektangaben abgestellt werden und danach eine fehlerhafte Darstellung verneint werden muss.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 173/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    Soweit der 6. Zivilsenat (a.a.O.) von einer fehlerhaften - letztlich aber nicht für den Anlageentschluss relevanten - Aufklärung über das Totalverlustrisiko ausgegangen ist, wird der Senat zu prüfen haben, ob das "worst case"-Szenario in dem vom 6. Zivilsenat angenommenen Sinne auszulegen ist oder ob nicht mit dem OLG München (Urteil vom 3. Juli 2013 - 13 U 3705/12 -, juris) auf den Zusammenhang der einschlägigen Prospektangaben abgestellt werden und danach eine fehlerhafte Darstellung verneint werden muss.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 162/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    Soweit der 6. Zivilsenat (a.a.O.) von einer fehlerhaften - letztlich aber nicht für den Anlageentschluss relevanten - Aufklärung über das Totalverlustrisiko ausgegangen ist, wird der Senat zu prüfen haben, ob das "worst case"-Szenario in dem vom 6. Zivilsenat angenommenen Sinne auszulegen ist oder ob nicht mit dem OLG München (Urteil vom 3. Juli 2013 - 13 U 3705/12 -, juris) auf den Zusammenhang der einschlägigen Prospektangaben abgestellt werden und danach eine fehlerhafte Darstellung verneint werden muss.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 187/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    Soweit der 6. Zivilsenat (a.a.O.) von einer fehlerhaften - letztlich aber nicht für den Anlageentschluss relevanten - Aufklärung über das Totalverlustrisiko ausgegangen ist, wird der Senat zu prüfen haben, ob das "worst case"-Szenario in dem vom 6. Zivilsenat angenommenen Sinne auszulegen ist oder ob nicht mit dem OLG München (Urteil vom 3. Juli 2013 - 13 U 3705/12 -, juris) auf den Zusammenhang der einschlägigen Prospektangaben abgestellt werden und danach eine fehlerhafte Darstellung verneint werden muss.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 207/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    Soweit der 6. Zivilsenat (a.a.O.) von einer fehlerhaften - letztlich aber nicht für den Anlageentschluss relevanten - Aufklärung über das Totalverlustrisiko ausgegangen ist, wird der Senat zu prüfen haben, ob das "worst case"-Szenario in dem vom 6. Zivilsenat angenommenen Sinne auszulegen ist oder ob nicht mit dem OLG München (Urteil vom 3. Juli 2013 - 13 U 3705/12 -, juris) auf den Zusammenhang der einschlägigen Prospektangaben abgestellt werden und danach eine fehlerhafte Darstellung verneint werden muss.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 193/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    Soweit der 6. Zivilsenat (a.a.O.) von einer fehlerhaften - letztlich aber nicht für den Anlageentschluss relevanten - Aufklärung über das Totalverlustrisiko ausgegangen ist, wird der Senat zu prüfen haben, ob das "worst case"-Szenario in dem vom 6. Zivilsenat angenommenen Sinne auszulegen ist oder ob nicht mit dem OLG München (Urteil vom 3. Juli 2013 - 13 U 3705/12 -, juris) auf den Zusammenhang der einschlägigen Prospektangaben abgestellt werden und danach eine fehlerhafte Darstellung verneint werden muss.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 184/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    Soweit der 6. Zivilsenat (a.a.O.) von einer fehlerhaften - letztlich aber nicht für den Anlageentschluss relevanten - Aufklärung über das Totalverlustrisiko ausgegangen ist, wird der Senat zu prüfen haben, ob das "worst case"-Szenario in dem vom 6. Zivilsenat angenommenen Sinne auszulegen ist oder ob nicht mit dem OLG München (Urteil vom 3. Juli 2013 - 13 U 3705/12 -, juris) auf den Zusammenhang der einschlägigen Prospektangaben abgestellt werden und danach eine fehlerhafte Darstellung verneint werden muss.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 176/13
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 174/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 199/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

  • OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 3 U 1/13

    Kapitalanlage durch Beteiligung an einem Filmfonds: Voraussetzungen einer Haftung

  • OLG Brandenburg, 09.12.2014 - 3 U 36/13

    Kapitalanlage: Schadensersatz wegen nicht erwartungsgemäß verlaufender

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