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   OLG Köln, 16.03.2011 - I-13 U 4/10   

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OLG Köln, 16.03.2011 - I-13 U 4/10 (https://dejure.org/2011,73259)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.03.2011 - I-13 U 4/10 (https://dejure.org/2011,73259)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. März 2011 - I-13 U 4/10 (https://dejure.org/2011,73259)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2011 - 13 U 4/10
    Zu weiteren Schritten (etwa der Einholung der Zustimmung des Komplementärs und/oder Treuhänders) war er bei der vorliegenden mittelbaren Beteiligung nicht verpflichtet (vgl. BGH ZIP 2010, 176 Tz. 29; OLG Celle WM 2010, 499 Tz. 72), auch wenn es - wie die Beklagte einwendet - zur Übertragung der Fondsbeteiligungen noch ausstehender Zustimmungen Dritter bedurfte.

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2009 (WM 2010, 262, juris Tz. 29) hat der Anleger bei einer - hier gegebenen - mittelbaren Beteiligung über einen Treuhänder mit dem wörtlichen Angebot der Abtretung seiner Rechte aus dem Treuhandvertrag das seinerseits Erforderliche getan.

    In einem solchen Fall ist im Hinblick auf § 287 ZPO eine Anrechnung nur geboten, wenn - wofür die darlegungs- und beweispflichtige Beklagte nichts vorgetragen hat - der Zedent unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung außergewöhnlich hohe, dauerhafte Steuervorteile in Höhe des Anlagebetrages erzielt hat (vgl. nur BGH, Beschl. v. 9. April 2009, III ZR 89/08; Urt. v. 7. Dezember 2009, II ZR 15/08, WM 2010, 262).

    Der Anspruch auf Ersatz der o.g. Beträge steht der Klägerin Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus den Kommanditbeteiligungen des Zedenten an der G Medien Fonds 3 GmbH & Co. KG und G Medien Fonds 4 GmbH & Co. KG zu (vgl. BGH, WM 2010, 262 - Juris-Ausdruck Tz.28 f.); in diesem Sinne war der von ihr gestellte Antrag (Abtretung der "Anteile") auszulegen und die Tenorierung klarzustellen.

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2011 - 13 U 4/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WM 2007, 487; WM 2009, 405; WM 2009, 1274; vgl. ferner OLG Celle - Urteil vom 21.10.2009, 3 U 86/09; OLG Stuttgart ZIP 2009, 2185; OLG Dresden ZIP 2009, 2144; OLG Oldenburg BB 2009, 2390) muss eine Bank, die einem Anleger den Erwerb bestimmter Anlageprodukte - seien es Anteile an Aktien- oder Medienfonds, denn der aufklärungspflichtige Interessenkonflikt ist in beiden Fällen gleich - empfiehlt, diesen ungefragt darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält.

    Wie der Bundesgerichtshof mit ausführlicher und überzeugender Begründung, der sich der Senat anschließt, im Beschluss vom 29. Juni 2010 (XI ZR 308/09, NJW 2010, 2339 ff., insb. Tz. 11) dargelegt hat, stellte sein Urteil vom 19. Dezember 2006 zur Aufklärungspflicht über Rückvergütungen (BGHZ 170, 226 ff.) keine grundlegende Weiterentwicklung der bisherigen Rechtsprechung oder gar eine richterlicher Rechtsfortbildung dar, sondern beinhaltete lediglich eine bloße Fortführung und weitere Ausformung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Offenlegung von Interessenkollisionen der Bank gegenüber ihren Kunden im Allgemeinen und Rückvergütungen im Besonderen, die für die beteiligten Verkehrskreise bei der gebotenen Sorgfalt bereits ab den Jahren 1989/90 absehbar war.

    Dass Vertriebsprovisionen im Grundsatz branchenüblich sind und ein durchschnittlicher Anleger entsprechende Zahlungen an die - von ihm selbst nicht unmittelbar vergütete - Bank womöglich in Rechnung stellen muss, kann jedenfalls deshalb zu keinem anderen Ergebnis führen, weil nach der o.g. Rechtsprechung des BGH (WM 07, 487 ff. Tz. 24) gerade auch über die Höhe umsatzabhängiger Vergütungen aufzuklären ist.

    Zwar lagen im Zeitpunkt des Anteilserwerbs durch den Kläger im Juli 2003 die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Aufklärungspflicht über Rückvergütungen vom 19. Dezember 2006 (BGHZ 170, 226) und vom 20. Januar 2009 (WM 2009, 405) noch nicht vor.

  • OLG Oldenburg, 11.09.2009 - 11 U 75/08

    Pflicht des Anlageberaters zur Offenbarung einer Vergütung von weniger als 15 %

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2011 - 13 U 4/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WM 2007, 487; WM 2009, 405; WM 2009, 1274; vgl. ferner OLG Celle - Urteil vom 21.10.2009, 3 U 86/09; OLG Stuttgart ZIP 2009, 2185; OLG Dresden ZIP 2009, 2144; OLG Oldenburg BB 2009, 2390) muss eine Bank, die einem Anleger den Erwerb bestimmter Anlageprodukte - seien es Anteile an Aktien- oder Medienfonds, denn der aufklärungspflichtige Interessenkonflikt ist in beiden Fällen gleich - empfiehlt, diesen ungefragt darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält.

    Andernfalls würde das bei ihm liegende Risiko der unzutreffenden Beurteilung der Rechtslage zu Unrecht auf den Gläubiger abgewälzt (BGH NJW 1994, 2754; NJW 1998, 2144; NJW 2001, 3114; NJW 2006, 3271; NJW 2007, 428, OLG Oldenburg BB 2009, 2390; Heße, MDR 2009, 1197/1201).

    Auch diejenigen Stimmen in der Literatur (Veil, WM 2009, 2194 ff; Zingel/Rieck, BKR 2009, 353 ff) und in der Rechtsprechung (OLG Dresden WM 2009, 1689; OLG Oldenburg BB 2009, 2390), die im Ergebnis ein Verschulden der die Provision verschweigenden Bank ablehnen, konzedieren, dass es - mindestens seit den 90er Jahren - in der Literatur Stimmen gegeben habe, die eine Aufklärungspflicht in der vom Bundesgerichtshof nunmehr angenommenen Reichweite vertreten haben.

  • OLG Dresden, 24.07.2009 - 8 U 1240/08

    Rückvergütung; Innenprovision

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2011 - 13 U 4/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WM 2007, 487; WM 2009, 405; WM 2009, 1274; vgl. ferner OLG Celle - Urteil vom 21.10.2009, 3 U 86/09; OLG Stuttgart ZIP 2009, 2185; OLG Dresden ZIP 2009, 2144; OLG Oldenburg BB 2009, 2390) muss eine Bank, die einem Anleger den Erwerb bestimmter Anlageprodukte - seien es Anteile an Aktien- oder Medienfonds, denn der aufklärungspflichtige Interessenkonflikt ist in beiden Fällen gleich - empfiehlt, diesen ungefragt darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält.

    Auch diejenigen Stimmen in der Literatur (Veil, WM 2009, 2194 ff; Zingel/Rieck, BKR 2009, 353 ff) und in der Rechtsprechung (OLG Dresden WM 2009, 1689; OLG Oldenburg BB 2009, 2390), die im Ergebnis ein Verschulden der die Provision verschweigenden Bank ablehnen, konzedieren, dass es - mindestens seit den 90er Jahren - in der Literatur Stimmen gegeben habe, die eine Aufklärungspflicht in der vom Bundesgerichtshof nunmehr angenommenen Reichweite vertreten haben.

    In dieser Situation - angesichts der ergangenen gerichtlichen Entscheidungen und der Literaturveröffentlichungen - handelte sie zumindest fahrlässig, wenn sie dennoch im Vertrauen darauf agierte, dass sich die von ihr bevorzugte Rechtsansicht schließlich durchsetzen und sie mit einer höchstrichterlichen Entscheidung, hinter dem Rücken des zu beratenden Anlegers gezahlte Rückvergütungen seien auch unter 15% offenzulegen, nicht zu rechnen brauche (vgl. Nobbe, WuB I G 1. - 5-10, Anm. zu OLG Dresden vom 24. Juli 2009 - 8 U 1240/08).

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2011 - 13 U 4/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WM 2007, 487; WM 2009, 405; WM 2009, 1274; vgl. ferner OLG Celle - Urteil vom 21.10.2009, 3 U 86/09; OLG Stuttgart ZIP 2009, 2185; OLG Dresden ZIP 2009, 2144; OLG Oldenburg BB 2009, 2390) muss eine Bank, die einem Anleger den Erwerb bestimmter Anlageprodukte - seien es Anteile an Aktien- oder Medienfonds, denn der aufklärungspflichtige Interessenkonflikt ist in beiden Fällen gleich - empfiehlt, diesen ungefragt darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält.

    Zwar lagen im Zeitpunkt des Anteilserwerbs durch den Kläger im Juli 2003 die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Aufklärungspflicht über Rückvergütungen vom 19. Dezember 2006 (BGHZ 170, 226) und vom 20. Januar 2009 (WM 2009, 405) noch nicht vor.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2001, 962; WM 2009, 405) ergibt sich die Aufklärungspflicht der Beklagten aber bereits aus dem zivilrechtlich allgemein anerkannten Grundsatz der Vermeidung von vertragswidrigen Interessenkonflikten, der entgegen der Auffassung der Beklagten (und mancher Stimmen in der Literatur) keineswegs neu, sondern in der Sache bereits seit langem anerkannt ist und - nicht abschließend, sondern nur beispielhaft - aufsichtsrechtlich für den Bereich des Wertpapierhandels normiert wurde (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 WpHG).

  • LG Köln, 26.11.2009 - 15 O 311/08

    Beratungspflichtverletzung einer Bank wegen unterlassener Aufklärung über

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2011 - 13 U 4/10
    Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten wird das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26. November 2009 - 15 O 311/08 - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Landgerichts Köln vom 26. November 2009 - 15 O 311/08 - bezüglich der teilweise aberkannten Verzinsung wie folgt teilweise abzuändern:.

    das Urteil des Landgerichts Köln vom 26. November 2009 - 15 O 311/08 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 04.07.2001 - VIII ZR 279/00

    Geltendmachung eines nicht bestehenden Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2011 - 13 U 4/10
    Der Schuldner muss die Rechtslage sorgfältig prüfen, soweit erforderlich Rechtsrat einholen und die höchstrichterliche Rechtsprechung sorgfältig beachten (vgl. BGH WM 2001, 2012).

    Andernfalls würde das bei ihm liegende Risiko der unzutreffenden Beurteilung der Rechtslage zu Unrecht auf den Gläubiger abgewälzt (BGH NJW 1994, 2754; NJW 1998, 2144; NJW 2001, 3114; NJW 2006, 3271; NJW 2007, 428, OLG Oldenburg BB 2009, 2390; Heße, MDR 2009, 1197/1201).

  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2011 - 13 U 4/10
    Es trifft zwar zu, dass dem Anleger - wie vom Landgericht angenommen - als Teil des negativen Interesses auch ein Anspruch auf Zahlung von entgangenen (Anlage-)Zinsen unter dem Gesichtspunkt des entgangenen Gewinns zustehen kann (BGH NJW 1992, 1223).

    Die Klägerin kann sich insoweit auch nicht auf die Vermutung, dass Eigenkapital in solcher Höhe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt geblieben, sondern zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt worden wäre (vgl. BGH NJW 1992, 1223, juris Tz. 14), berufen, weil auch danach kein ausreichender Anhalt dafür gegeben ist, welche Art von Anlageform der Zedent alternativ gewählt hätte; dass es sich hierbei um Festgeld - wie vom Landgericht angenommen - und nicht etwa um eine andere, risikoreichere und evtl. weniger gewinnbringende Anlage gehandelt hätte, ist dem Vortrag der Klägerin nicht zu entnehmen.

  • OLG Stuttgart, 06.10.2009 - 6 U 126/09

    Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Fahrlässige Verletzung der Pflicht zur

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2011 - 13 U 4/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WM 2007, 487; WM 2009, 405; WM 2009, 1274; vgl. ferner OLG Celle - Urteil vom 21.10.2009, 3 U 86/09; OLG Stuttgart ZIP 2009, 2185; OLG Dresden ZIP 2009, 2144; OLG Oldenburg BB 2009, 2390) muss eine Bank, die einem Anleger den Erwerb bestimmter Anlageprodukte - seien es Anteile an Aktien- oder Medienfonds, denn der aufklärungspflichtige Interessenkonflikt ist in beiden Fällen gleich - empfiehlt, diesen ungefragt darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält.

    Soweit sie dies - wie es auch nach ihrem eigenen Vortrag der Fall war - unterlassen hat, ergibt sich ihre Haftung ohne Weiteres aus einem Organisationsverschulden (wie hier OLG Stuttgart, ZIP 2009, 2185 sowie OLG Celle WM 2009, 1794 sowie Urteil vom 21. Oktober 2009 - 3 U 86/09).

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2011 - 13 U 4/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WM 2007, 487; WM 2009, 405; WM 2009, 1274; vgl. ferner OLG Celle - Urteil vom 21.10.2009, 3 U 86/09; OLG Stuttgart ZIP 2009, 2185; OLG Dresden ZIP 2009, 2144; OLG Oldenburg BB 2009, 2390) muss eine Bank, die einem Anleger den Erwerb bestimmter Anlageprodukte - seien es Anteile an Aktien- oder Medienfonds, denn der aufklärungspflichtige Interessenkonflikt ist in beiden Fällen gleich - empfiehlt, diesen ungefragt darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält.

    Nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB muss der Aufklärungspflichtige darlegen und beweisen, dass er eine Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat (BGH WM 2007, 542; WM 2009, 1274).

  • OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 86/09

    Umfang der Offenbarungspflicht einer Bank über Rückvergütungen für den Verkauf

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09

    Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen

  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

  • BGH, 18.12.1997 - I ZR 79/95

    Verschulden bei Verbreitung einer auf Tonträger aufgenommenen Darbietung in der

  • BGH, 14.06.1994 - XI ZR 210/93

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungsabtretung von Lohn- und

  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06

    Kündigung nach unsorgfältiger Beratung durch den Mieterschutzverein

  • BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05

    Verzug durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit bei

  • OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 94/09

    Haftung einer Bank wegen unrichtiger Beratung i.R.e. Kapitalanlage durch

  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 70/88
  • BGH, 06.02.1990 - XI ZR 184/88

    Gerichtsstand des Begehungsortes bei einer unerlaubten Handlung von Mittätern;

  • BGH, 03.02.2010 - XII ZB 177/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die spätere

  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06

    Beratungs- und Hinweispflichten eines Anlageberaters bei Vermittlung einer

  • BGH, 30.04.1992 - VII ZR 78/91

    Ablehnung einer Zeugenvernehmung bei Auslegung eines Vertragstextes

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

  • BGH, 10.12.1992 - IX ZR 54/92

    Verjährung und Fälligkeit von Ansprüchen aus fehlerhafter Steuernberatung

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03

    Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden

  • BGH, 01.08.2007 - III ZR 35/07

    Anforderungen an die Substantiierung von Sachvortrag und Beweisantritten

  • BGH, 09.04.2009 - III ZR 89/08

    Beratungspflichten der Bank im Rahmen der Anlageberatung

  • OLG Celle, 01.07.2009 - 3 U 257/08

    Pflicht des Wertpapierhandelsunternehmens zur Aufklärung von Kunden über

  • BGH, 20.11.2008 - IX ZR 188/07

    Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits

  • LG Köln, 02.06.2015 - 21 O 295/13

    Anforderungen an die Übertragung eines Anteils an einer als GbR ausgestalteten

    Zum Vertretenmüssen gehören Vorsatz und Fahrlässigkeit (§ 276 BGB), so dass die anlageberatende Bank bereits für leichte Fahrlässigkeit einzustehen hat (OLG Köln, Urteil vom 16.03.2011, 13 U 4/10).
  • LG Köln, 16.09.2014 - 21 O 2/11

    Klage eines Anlegers gegen Sal. Oppenheim größtenteils stattgegeben

    Zum Vertretenmüssen gehören Vorsatz und Fahrlässigkeit (§ 276 BGB), so dass die anlageberatende Bank bereits für leichte Fahrlässigkeit einzustehen hat (OLG Köln, Urteil vom 16.03.2011, Aktenzeichen 13 U 4/10).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.04.2010 - I-13 U 4/10   

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https://dejure.org/2010,41590
OLG Düsseldorf, 22.04.2010 - I-13 U 4/10 (https://dejure.org/2010,41590)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.04.2010 - I-13 U 4/10 (https://dejure.org/2010,41590)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. April 2010 - I-13 U 4/10 (https://dejure.org/2010,41590)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist mangels Glaubhaftmachung der Wiedereinsetzungsgründe

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.03.2011 - 13 U 4/10   

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https://dejure.org/2011,19886
OLG Brandenburg, 02.03.2011 - 13 U 4/10 (https://dejure.org/2011,19886)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.03.2011 - 13 U 4/10 (https://dejure.org/2011,19886)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. März 2011 - 13 U 4/10 (https://dejure.org/2011,19886)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehefrau darf nach der Trennung nicht einseitig die Art und Weise ändern, wie das Paar vorher einvernehmlich die Steuerschuld tilgte

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 176/00

    Gesamtschuldnerischer Ausgleich von Einkommenssteuer-Vorauszahlungen unter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2011 - 13 U 4/10
    14 Hat ein Ehegatte bis zur Trennung ständig die Einkommenssteuervorauszahlungen einschließlich etwaiger -nachzahlungen geleistet, kann er nach Scheitern der Ehe insoweit keinen Ausgleich verlangen (BGH NJW 2002, 1570).
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   OLG Oldenburg, 17.06.2013 - 13 U 4/10   

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https://dejure.org/2013,64867
OLG Oldenburg, 17.06.2013 - 13 U 4/10 (https://dejure.org/2013,64867)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.06.2013 - 13 U 4/10 (https://dejure.org/2013,64867)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. Juni 2013 - 13 U 4/10 (https://dejure.org/2013,64867)
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Kurzfassungen/Presse

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 13.12.2011 - 13 U 4/10   

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https://dejure.org/2011,70852
OLG Oldenburg, 13.12.2011 - 13 U 4/10 (https://dejure.org/2011,70852)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.12.2011 - 13 U 4/10 (https://dejure.org/2011,70852)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - 13 U 4/10 (https://dejure.org/2011,70852)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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