Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.06.2012 - 13 U 42/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,16693
OLG Karlsruhe, 20.06.2012 - 13 U 42/12 (https://dejure.org/2012,16693)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.06.2012 - 13 U 42/12 (https://dejure.org/2012,16693)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - 13 U 42/12 (https://dejure.org/2012,16693)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,16693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zum Mitverschulden des Kindes und zur Betriebsgefahr des Kfz bei einem Kinderunfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Mitverschuldens eines Kindes i.R. eines Verkehrsunfalls

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Regress - Unfallbeteiligung eines Kindes - Abwägung nach § 9 StVG - Bewertung des Verschuldens eines Kindes - "altersgemäße Maßstäbe" - kein "auch altersspezifisch subjektiv besonders vorwerfbarer" Sorgfaltsverstoß des Kindes - kein Zurücktreten der Betriebsgefahr

  • ra.de
  • captain-huk.de

    Zur Betriebsgefahr und zur Mithaftung von Minderjährigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 9
    Berücksichtigung des Mitverschuldens eines Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unfall mit einem 10jährigen Kind

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mitverschulden eines Kindes beim Verkehrsunfall

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Schadenquote bei der Unfallbeteiligung eines fast 11-jährigen Kindes

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Mitverschuldensgefahr steigt bei Unfallbeteiligung eines Kindes

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zur Berücksichtigung altersgerechter Maßstäbe bei der Unfallbeteiligung eines Kindes (§ 828 Abs. 2 BGB ; § 9 StVG)

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung des Mitverschuldens eines Kindes beim Verkehrsunfall

Besprechungen u.ä.

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Berücksichtigung des Mitverschuldens eines Kindes beim Verkehrsunfall

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3042
  • NZV 2012, 596
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.02.1990 - VI ZR 128/89

    Unfall mit 8jährigem Radfahrer - § 3 Abs. 1 StVO; §§ 7, 9 StVG, §§ 254, 828 Abs.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2012 - 13 U 42/12
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es ausnahmsweise bei der Unfallbeteiligung eines Minderjährigen dann zu einem völligen Zurücktreten der Betriebsgefahr hinter das Verschulden kommen kann, wenn ein "altersspezifisch auch subjektiv besonders vorwerfbarer" Sorgfaltsverstoß des Kindes bzw. Jugendlichen vorliegt, ihm objektiv und subjektiv ein so erhebliches Verschulden zur Last fällt, dass die Betriebsgefahr des Kfz als völlig untergeordnet erscheint (BGH Urt. v. 13.2.1990 - VI ZR 128/89 -, NJW 1990, 1483, noch zur bis zum 31.07.2002 geltenden Altersgrenze von 7 Jahren).

    So weist der BGH in seiner Entscheidung vom 13.2.1990 (a. a. O.) darauf hin: "Kinder sind durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen wegen der fehlenden Eingewöhnung und Erfahrung im Straßenverkehr erheblich stärker gefährdet als Erwachsene.

  • AG Hagen, 28.02.2011 - 10 C 40/11

    Diskussion über die Anwendung der Schwacke-Liste oder Frauenhofer-Studie bei der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2012 - 13 U 42/12
    Der vom Landgericht angeführte, vom OLG Celle (Beschluss v. 8.6.2011 - 14 W 13/11 -, NJW-Spezial 2011, 459) entschiedene Fall ist nicht mit dem streitgegenständlichen vergleichbar.
  • BGH, 30.05.2006 - VI ZR 184/05

    Zum völligen Zurücktreten einer Mithaftung des Kfz-Führers bei einem Unfall mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2012 - 13 U 42/12
    Die Sorgfaltsanforderungen an Verkehrsteilnehmer ab 10 Jahre haben sich durch die Heraufsetzung der Altersgrenze seit 01.08.2002 nicht geändert (BGH Beschl. v. 30.5.2006 - VI ZR 184/05 - zit. n. juris).
  • OLG Celle, 08.06.2011 - 14 W 13/11

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines elfjährigen Kindes mit einem Fahrzeug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2012 - 13 U 42/12
    Der vom Landgericht angeführte, vom OLG Celle (Beschluss v. 8.6.2011 - 14 W 13/11 -, NJW-Spezial 2011, 459) entschiedene Fall ist nicht mit dem streitgegenständlichen vergleichbar.
  • OLG Hamm, 13.07.2009 - 13 U 179/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem die Fahrbahn ohne Beachtung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2012 - 13 U 42/12
    Soweit sich aus der Entscheidung des OLG Hamm (Urt. v. 13.7.2009 - 13 U 179/08 -, zit. n. juris), die das Landgericht ebenfalls anführt, in dem dort entschiedenen Sachverhalt ein strengerer Maßstab für die Bewertung des Verstoßes eines Geschädigten, der die Altersgrenze des § 828 Abs. 2 S. 1 BGB erst seit Kurzem überschritten hat, ergeben sollte, vermag der Senat dem für den vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt nicht zu folgen.
  • OLG Saarbrücken, 24.04.2012 - 4 U 131/11

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Pkws mit einem aus einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2012 - 13 U 42/12
    Auch wenn die Geschädigte vorliegend die Altersgrenze des § 828 Abs. 2 BGB bereits überschritten hatte, ist, wie das Oberlandesgericht Saarbrücken (Urt. v. 24.04.2012 - 4 U 131/11 -, Rn. 44, zit. n. juris) zutreffend ausgeführt hat, zu berücksichtigen, dass die kindlichen Eigenheiten - Impulsivität, mangelnde Konzentrationsfähigkeit und gruppendynamisches Verhalten -, die ein Kind an der hinreichenden Einschätzung der Gefahren des Straßenverkehrs hindern, "nicht gewissermaßen punktuell mit dem Erreichen des zehnten Lebensjahres abgestellt werden".
  • KG, 24.06.2010 - 12 U 178/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision mit einem Fußgänger beim rückwärts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2012 - 13 U 42/12
    Nicht vergleichbar ist auch der Fall des Kammergerichts (Urt. v. 24.06.2010 - 12 U 178/09, MDR 2011, 27), in dem es um die Mithaftung eines 16jährigen ging, der ein Absperrgitter überstiegen hatte, um die Straße zu überqueren, und der mit einem rückwärts einparkenden Fahrzeug kollidiert war, das er vorher bemerkt hatte.
  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14

    Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der

    Dies gilt auch für Kinder unter der Voraussetzung ihrer - im Streitfall nicht zweifelhaften - zur Erkenntnis der Verantwortung erforderlichen Reife (OLG Hamm NZV 1990, 473; NZV 1991, 69; NZV 2006, 151; OLG Hamburg NJOZ 2008, 2792; OLG Karlsruhe NZV 2012, 596).

    Dies gilt verstärkt gegenüber Kindern (OLG Hamburg NJOZ 2008, 2792; OLG Karlsruhe NZV 2012, 596).

    - Hieraus folgt, dass eine Bewertung des klägerischen Mitverschuldens als so gewichtig, dass jegliche Haftung der Beklagten entfalle, kaum vertretbar ist (OLG Karlsruhe NZV 2012, 596, OLG Hamm NZV 1991, 69: Haftung des Kraftfahrers zu 1/3 bei leichtem Verschulden oder bloßer Betriebsgefahr; OLG Hamm NZV 2006, 151: zu 40% wegen groben Verschuldens des Kindes; OLG Hamm r+s 2001, 60: Haftung des Kraftfahrers zu 2/3).

  • OLG Stuttgart, 09.03.2017 - 13 U 143/16

    Verkehrsunfallhaftung: Beweislast und Haftungsverteilung bei einem Unfall

    Das OLG Karlsruhe (Urteil vom 10.06.2012 - 13 U 42/12, juris Rn. 11 m.w.N.) erachtete demgemäß, weil das Verschulden eines Kindes geringer als das eines Erwachsenen zu bewerten und die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs entsprechend ihrem Haftungszweck nur ausnahmsweise, wenn ein auch altersspezifisch subjektiv besonders vorwerfbarer Sorgfaltsverstoß des Kindes vorliegt, zurücktritt, ein Mitverschulden von 2/3 eines 10 Jahre und 9 Monate alten Kindes, das die Straße unachtsam überquert hatte, für angemessen.
  • LG Kaiserslautern, 21.06.2019 - 3 O 357/16

    Verkehrsunfall: Auto und Kind - zu nah an Fahrbahn stehend

    Auch wenn der Kläger vorliegend die Altersgrenze des § 828 Abs. 2 BGB gerade überschritten hatte, ist zu berücksichtigen, dass die kindlichen Eigenheiten, die ein Kind an der hinreichenden Einschätzung der Gefahren des Straßenverkehrs hindern, nicht gewissermaßen punktuell mit dem Erreichen des zehnten Lebensjahres abgestellt werden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Juni 2012 - 13 U 42/12 - NZV 2012, S. 596, 597; OLG Saarbrücken, Urteil vom 24. April 2012 - 4 U 131/11 - BeckRS 2012, 09603).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2020 - 22 W 31/20

    Haftungsverteilung bei Fußgängerunfall; Prozesskostenhilfe auch bei überhöhter

    OLG Karlsruhe 20.6.12 - 13 U 42/12; OLG Saarbrücken 24.4.12 - 4 U 131/11 - OLG Köln 19.3.12 - 16 U 169/11 - OLG Dresden 9.5.17 - 4 U 1596/16 - OLG Düsseldorf 10.4.18 - 1 U 196/14 -: 20% Betriebsgefahr).
  • LG Hamburg, 07.09.2018 - 302 O 206/16

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch: Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall

    Bei dieser Abwägung berücksichtigt das Gericht durchaus, dass das Verschulden eines Jugendlichen so schwer wiegen kann, dass dahinter die einfache Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs zurücktritt; in der Regel wird sie aber, insbesondere bei jüngeren Jugendlichen, nicht voll zurücktreten (OLG Stuttgart, Urt. v. 9.3.2017 - 13 U 143/16, NJW-RR 2017, 1057, OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.6. 2012 - 13 U 42/12, NJW 2012, 3042, OLG Saarbrücken, Urt. v. 24.4. 2012 - 4 U 131/11-40, NZV 2012, 483, jeweils beck-online, Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, StraßenverkehrsR, § 9 StVG Rn. 16 mwN).
  • AG Halle/Saale, 24.01.2013 - 93 C 4615/11

    Verkehrsunfall mit Beteiligung eines Kindes: Quotenmäßige Haftung bzw.

    Soweit sich die Klägerin in der mündlichen Verhandlung auf das Urteil des OLG Karlsruhe vom 20. Juni 2012 (Az. 13 U 42/12, zitiert nach juris) berufen hat, in welchem dem dortigen, beim Unfall 10 Jahre und 9 Monate alten, Geschädigten sogar eine Mithaftung von 2/3 angelastet wurde, ist der Fall mit dem hier vorliegenden nicht zu vergleichen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht