Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 11.06.2003

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.07.2003 - 13 U 47/03   

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https://dejure.org/2003,4737
OLG Brandenburg, 09.07.2003 - 13 U 47/03 (https://dejure.org/2003,4737)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.07.2003 - 13 U 47/03 (https://dejure.org/2003,4737)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 13 U 47/03 (https://dejure.org/2003,4737)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 398 ff.; VOB/B § 14
    Zur Abtretungsfähigkeit von Teilbeträgen (einzelnen Positionen) einer Schlussrechnung über Bauleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Abtretung von Aktivpositionen einer Schlussrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einzelpositionen einer Schlussrechnung können nicht abgetreten werden! (IBR 2003, 465)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1525
  • NZBau 2004, 99
  • BauR 2004, 87
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 23.09.1921 - II 61/21

    Abtretbarkeit; Einwendungen des Drittschuldners

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2003 - 13 U 47/03
    Nur der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, daß der Senat durchgreifende Bedenken hätte, sich der Argumentation des Landgerichts zu § 407 I BGB anzuschließen (vgl. RGZ 88, 4/7; RGZ 102, 385/387; BGH LM Nr. 7 zu § 407 BGB).
  • BGH, 22.10.1998 - VII ZR 167/97

    Abtretbarkeit von Aktivpositionen einer Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2003 - 13 U 47/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1999, 417/418) sind Aktivpositionen einer Schlußrechnung über Bauleistungen bei einem Vertrag, welcher der VOB/B unterliegt, nur unselbständige Rechnungsposten und keine Forderungen im Sinne der §§ 398 f. BGB, weshalb sie als solche nicht abgetreten werden können.
  • RG, 10.01.1916 - VI 359/15

    Kenntnis von der Abtretung nach § 407 BGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2003 - 13 U 47/03
    Nur der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, daß der Senat durchgreifende Bedenken hätte, sich der Argumentation des Landgerichts zu § 407 I BGB anzuschließen (vgl. RGZ 88, 4/7; RGZ 102, 385/387; BGH LM Nr. 7 zu § 407 BGB).
  • OLG Köln, 26.01.2015 - 19 U 113/14

    Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund von Abschlagsrechnungen nach Erteilung der

    Die Klägerin macht demnach kein Guthaben, sondern einen - bestrittenen - unselbständigen Rechnungsposten einer saldierten Abrechnung geltend, was auch im Rahmen von § 16 Abs. 3 VOB/B keine klagebare Forderung darstellt (vgl. BGH , NJW 1999, 417; NJW-RR 2003, 1075; OLG Brandenburg , NZBau 2004, 99; OLG Jena , NJOZ 2008, 1587; Ingenstau/Korbion/ Locher , VOB/B, 17. Aufl. 2010, § 16 Abs. 3 Rn. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.06.2003 - 13 U 47/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17316
OLG Brandenburg, 11.06.2003 - 13 U 47/03 (https://dejure.org/2003,17316)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.06.2003 - 13 U 47/03 (https://dejure.org/2003,17316)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Juni 2003 - 13 U 47/03 (https://dejure.org/2003,17316)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online

    Aktivpositionen sind unselbstständige Rechnungsposten

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 398; VOB/B § 14
    Abtretung einzelner Positionen aus einer Schlussrechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2003, 687 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.10.1998 - VII ZR 167/97

    Abtretbarkeit von Aktivpositionen einer Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2003 - 13 U 47/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1999, 417/418) sind Aktivpositionen einer Schlußrechnung, über Bauleistungen bei einem Vertrag, welcher der VOB/B unterliegt, nur unselbständige Rechnungsposten und keine Forderungen im Sinne der § § 398 £ BGB, weshalb sie als solche nicht abgetreten werden können.
  • RG, 10.01.1916 - VI 359/15

    Kenntnis von der Abtretung nach § 407 BGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2003 - 13 U 47/03
    Nur der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, daß der Senat durchgreifende Bedenken hätte, sich der Argumentation des Landgerichts zu § 4071 BGB anzuschließen (vgl. RGZ 88, 4/7; RGZ 102, 385/387; BGH LM Nr.. 7 zu § 407 BGB).
  • RG, 23.09.1921 - II 61/21

    Abtretbarkeit; Einwendungen des Drittschuldners

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2003 - 13 U 47/03
    Nur der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, daß der Senat durchgreifende Bedenken hätte, sich der Argumentation des Landgerichts zu § 4071 BGB anzuschließen (vgl. RGZ 88, 4/7; RGZ 102, 385/387; BGH LM Nr.. 7 zu § 407 BGB).
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