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   OLG Celle, 19.08.2009 - 13 U 48/09   

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https://dejure.org/2009,4349
OLG Celle, 19.08.2009 - 13 U 48/09 (https://dejure.org/2009,4349)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.08.2009 - 13 U 48/09 (https://dejure.org/2009,4349)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. August 2009 - 13 U 48/09 (https://dejure.org/2009,4349)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer Bürgschaft für die Vergütung des Bauunternehmers durch den Bauherrn

  • Judicialis

    BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 2
    Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer Bürgschaft für die Vergütung des Bauunternehmers durch den Bauherrn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaftsverpflichtung privater Bauherrn in AGB wirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung des Einfamilienhaus-Bauherrn zur Gestellung einer Zahlungsbürgschaft in AGBs wirksam?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann privater Bauherr in AGB zur Stellung einer 100%-Zahlungsbürgschaft verpflichtet werden? (IBR 2009, 711)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 91
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 03.07.2008 - 13 U 68/08

    Anforderungen an die Wirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Celle, 19.08.2009 - 13 U 48/09
    ist nicht gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB unwirksam (Aufgabe von Senat, Urteil vom 03. Juli 2008 - 13 U 68/08, BauR 2009, 103).

    c) Nach einer Gesamtschau der vorgenannten Umstände vermag der Senat - anders als er es noch in dem dem vorliegenden Hauptsacheverfahren vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren (Urteil vom 3. Juli 2008 13 U 68/08, BauR 2009, 103) beurteilt hat - nicht mit der erforderlichen Überzeugung zu erkennen, dass die Benachteiligung des Vertragspartners nicht durch zumindest gleichwertige Interessen der Beklagten gerechtfertigt ist (so auch Stern, IBR 2008, 511. Praun, jurisPRPrivBauR 11/2008, Anm. 2. Schmitz, Sicherheiten für die Bauvertragsparteien, in ibronline, Rdn. 128).

    Bereits in der mündlichen Verhandlung vom 24. Juni 2008 in dem diesem Verfahren vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren (13 U 68/08) hat der Senat darauf aufmerksam gemacht, dass es ihm mangels jedweder Erläuterungen seitens des Klägers nicht möglich sei, nachzuvollziehen, was es mit dem entsprechenden Antrag des Klägers bzw. dem diesbezüglich in Bezug genommenen Formular in tatsächlicher Hinsicht überhaupt auf sich habe.

  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der

    Auszug aus OLG Celle, 19.08.2009 - 13 U 48/09
    Die Avalprovisionen für die Bankbürgschaft wird damit, anders als es beispielsweise bei Anwendung des § 648 a BGB (bei dem es sich vorliegend allerdings nicht um eine "gesetzliche Regelung" i.S.v. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB handelt, vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 - VII ZR 146/04, NJW 2006, 2475) nach dessen Absatz 3 der Fall wäre, dem Vertragspartner auferlegt.
  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04

    Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in

    Auszug aus OLG Celle, 19.08.2009 - 13 U 48/09
    Die Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des AGBVerwenders gerechtfertigt ist (st. Rspr., vgl. z.B. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2008 - VIII ZR 283/07, NJW 2009, 62. BGH, Urteil vom 1. Februar 2005 - X ZR 10/04, NJW 2005, 1774).
  • LG Hannover, 10.02.2009 - 18 O 229/08

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Celle, 19.08.2009 - 13 U 48/09
    das am 10. Februar 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Hannover, Az.: 18 O 229/08, aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • BGH, 22.10.2008 - VIII ZR 283/07

    Wirksamkeit einer Klausel über die Farbgebung von Holzteilen bei Rückgabe der

    Auszug aus OLG Celle, 19.08.2009 - 13 U 48/09
    Die Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des AGBVerwenders gerechtfertigt ist (st. Rspr., vgl. z.B. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2008 - VIII ZR 283/07, NJW 2009, 62. BGH, Urteil vom 1. Februar 2005 - X ZR 10/04, NJW 2005, 1774).
  • BGH, 21.04.1986 - II ZR 126/85

    Formularmäßige Vereinbarung der Fälligkeit von Abschlagszahlungen nach

    Auszug aus OLG Celle, 19.08.2009 - 13 U 48/09
    Die Begründung hierfür hat der Bundesgerichtshof darin gesehen, dass nach dieser Regelung die Bank bei Vorliegen der formellen Voraussetzungen zur Auszahlung verpflichtet sei, was den Ausschluss der Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte der Bauherren bewirke (BGH, Urteil vom 21. April 1986 - II ZR 126/85, NJW-RR 1986, 959).
  • BGH, 27.05.2010 - VII ZR 165/09

    Zur Sicherheitenvereinbarung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in BauR 2010, 91 veröffentlicht ist, hält die Verpflichtung des Bauherren gemäß § 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten zur Beibringung einer Bürgschaft zur Absicherung aller sich aus dem vorliegenden Vertrag gegebenen Zahlungsverpflichtungen nicht für unwirksam.
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