Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.06.2011 - 13 U 50/11   

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OLG Celle, 14.06.2011 - 13 U 50/11 (https://dejure.org/2011,4039)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.06.2011 - 13 U 50/11 (https://dejure.org/2011,4039)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Juni 2011 - 13 U 50/11 (https://dejure.org/2011,4039)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Streitwert bei Verstoß gegen allgemeine Informationspflichten - Der Streitwert für einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG ist im Hauptsacheverfahren ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 5 TMG; 12 Abs. 4 UWG; 3 ZPO
    Regel-Streitwert für Verstöße gegen Pflichten des Telemediengesetzes 2.000,00 EUR

  • openjur.de

    § 3 ZPO; § 12 Abs. 4 UWG; § 5 TMG; § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG
    Zum Streitwert für ein einstweiliges Verfügungsverfahren, in dem Verstöße gegen die Informationspflichten des § 5 TMG geltend gemacht werden

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 TMG; § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG; § 3 ZPO; § 12 Abs. 4 UWG
    Bemessung des Streitwerts eines einstweiligen Verfügungsverfahrens im Falle von Verstößen gegen die Informationspflichten des § 5 Telemediengesetz (TMG)

  • Telemedicus

    Regelstreitwert bei Informationspflichten-Verstoß

  • Telemedicus

    Regelstreitwert bei Informationspflichten-Verstoß

  • webshoprecht.de

    Streitwert bei fehlendem Impressum

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Streitwerts eines einstweiligen Verfügungsverfahrens im Falle von Verstößen gegen die Informationspflichten des § 5 Telemediengesetz (TMG)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Telemediengesetz - Verstoß gegen Informationspflichten - Streitwert

  • info-it-recht.de

    Streitwert bei Verstoß i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG ist im Hauptsacheverfahren 3.000,00 EUR und im Verfügungsverfahren 2.000,00 EUR

  • ra-himburg-berlin.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fehlende Angabe der Aufsichtsbehörde auf Webseite ist Wettbewerbsverstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert des einstweiligen Verfügungsverfahrens bezüglich Informationspflichten nach dem TMG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Nur kleiner Streitwert bei Impressumsverstoss

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Geringer Streitwert bei Verstoß gegen Impressumspflicht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Geringer Streitwert bei Verstoß gegen Impressumspflicht

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    2000 EUR Streitwert bei Verstoß gegen Informationspflichten auf Webseite

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Impressumspflicht rechtfertigt 2.000 EUR Streitwert

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Streitwert bei Verstoß gegen Impressumspflicht

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Streitwert bei fehlerhaftem Impressum

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Begrenzung des Streitwerts bei Verletzung der Impressumspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2011, Dok. 066
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 14.05.2010 - 13 W 38/10

    Streitwert einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfügung

    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2011 - 13 U 50/11
    Kriterien zur Bestimmung dieses Interesses sind vor allem die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit für den Wettbewerber im Hinblick auf den ihm drohenden Schaden (z. B. Umsatzeinbußen, Marktverwirrungs und Rufschaden), die Unternehmensverhältnisse beim Verletzer und Verletzten (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung und deren voraussichtliche Entwicklung), die Intensität des Wettbewerbs zwischen beiden Parteien in räumlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht, wobei auch die Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, indiziert durch die bereits begangene Verletzungshandlung, die Intensität der Wiederholungsgefahr, Verschuldensgrad, späteres Verhalten) zu berücksichtigen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 14.05.2010 - 13 W 38/10 , Tz. 5, zitiert nach juris. Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 12 Rn. 5.6).

    Dies folgt bereits daraus, dass die einstweilige Verfügung nur auf eine vorläufige Sicherung, nicht aber auf die endgültige Durchsetzung des materiellrechtlichen Anspruchs gerichtet ist und daher für den Antragsteller regelmäßig nicht schon deshalb dieselbe wirtschaftliche Bedeutung wie ein Titel in der Hauptsache hat (Senat, Beschluss vom 14.05.2010, aaO., Tz. 11, zitiert nach juris. Köhler in Köhler/Bornkamm, aaO., § 12 Rn. 5.12).

    Daher ist in den Fällen, in denen keine weiteren besonderen Umstände vorliegen, vom Wert des (etwaigen) Hauptsacheverfahrens ein Abschlag von einem Drittel vorzunehmen (Senat, Beschluss vom 14.05.2010, aaO.).

  • OLG Celle, 19.11.2007 - 13 W 112/07

    Höhe des Streitwertes bei Erlass einer einstweiligen Verfügung; Gefahr der

    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2011 - 13 U 50/11
    Die Interessenlage des Mitbewerbers, die die Streitwertbemessung für einen Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG maßgeblich beeinflusst, wird durch einen solchen Wettbewerbsverstoß jedoch nur unwesentlich berührt (Senat, Beschluss vom 19.11.2007 - 13 W 112/07 , MMR 2008, 172, Tz. 3 zur fehlerhaften Widerrufsbelehrung, zitiert nach juris).

    Einfach gelagerte Streitigkeiten sind beispielsweise in serienweise wiederkehrenden Wettbewerbsverletzungen und rechtlich eindeutigen Verstöße zu sehen (Senat, Beschluss vom 19.11.2007, aaO., Tz. 4, zitiert nach juris).

  • KG, 09.04.2010 - 5 W 3/10

    Streitwert bei unerbetener Telefonwerbung und unterbliebener Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2011 - 13 U 50/11
    denn diese Angabe erfolgt grundsätzlich noch unbeeinflusst vom Ausgang des Rechtsstreits ( KG, Beschluss vom 09.04.2010 - 5 W 3/10 , Tz. 4, zitiert nach juris).
  • LG Aschaffenburg, 19.08.2011 - 2 HKO 54/11

    Impressum bei geschäftlichem Facebook-Profil

    Der Streitwert war auf 2.000 EUR festzusetzen (vgl. OLG Zelle, Entscheidung vom 14.06.2011, Aktz.: 13 U 50/11).
  • OLG Celle, 08.02.2016 - 13 W 6/16

    Streitwert wettbewerbsrechtlicher einstweiliger Verfügungsverfahren

    Die Interessenlage der Mitbewerber, deren Schutz der Verfügungskläger für ihre Mitglieder kollektiv nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG wahrnimmt, wird durch einen solchen Wettbewerbsverstoß jedoch nur unwesentlich berührt (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 13 U 50/11, juris Rn. 7 zum Verstoß gegen die Informationspflichten nach dem TMG; Beschluss vom 19. November 2007 - 13 W 112/07, juris Rn. 3 zur fehlerhaften Widerrufsbelehrung; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. November 2011 - 6 W 91/11, juris Rn. 3).
  • OLG Celle, 23.09.2021 - 13 U 55/20

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Polizeibeamten durch

    Sie ist daher der Streitwertfestsetzung regelmäßig zu Grunde legen, es sei denn, dass sich aus den Umständen ihre Fehlerhaftigkeit ergibt (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2011, 13 U 50/11, juris Rn. 3; KG, Beschluss vom 9.04.2010 - 5 W 3/10, juris Rn. 4).
  • OLG Celle, 25.10.2012 - 13 U 156/12

    Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für ein einstweiliges

    Sie kann daher der Streitwertfestsetzung regelmäßig zu Grunde gelegt werden, es sei denn, dass sich aus den Umständen die Fehlerhaftigkeit der Angabe ergibt (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 13 U 50/11, juris Rn. 3).
  • LG Leipzig, 27.05.2016 - 5 O 2272/15

    Angabe der bisher zuständigen Aufsichtsbehörde im Impressum eines Maklers nach

    Geschäftliche Belange der Klägerin als Mitbewerberin dürften bei einem Verstoß gegen die allgemeinen Informationspflichten des § 5 TMG ohnehin in aller Regel nur unwesentlich beeinträchtigt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 14.06.2011, Az.: 13 U 50/11) und die wettbewerbsrechtliche Relevanz des Verstoßes gering sein.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.05.2011 - 13 U 50/11   

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https://dejure.org/2011,38601
OLG Köln, 19.05.2011 - 13 U 50/11 (https://dejure.org/2011,38601)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.05.2011 - 13 U 50/11 (https://dejure.org/2011,38601)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Unterlassung einer Vergütungsklausel im Bankverkehr für die Führung eines Girokontos als Pfändungsschutzkonto

  • rechtsportal.de

    Abweisung der Klage auf Unterlassung einer Vergütungsklausel im Bankverkehr für die Führung eines Girokontos als Pfändungsschutzkonto, da nicht ersichtlich ist, dass eine erhöhte Monatspauschale gerade für das Führen eines Pfändungsschutzkontos erhoben wird

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.02.2011 - III ZR 36/10

    Rechtmäßigkeit der Sperre eines Mobilfunkanschluss wegen Zahlungsverzugs bei

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2011 - 13 U 50/11
    Die Formulierung "P-Basis" in der Entgeltklausel lässt selbst bei der im Verbandsprozess gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung (vgl. dazu etwa BGH, Urt. V. 17.02.2011, III ZR 36/10, Juris, Rz. 10 m. w. Nw.) auch nach Auffassung des Senats nicht den Schluss zu, dass damit die Kontoführung für ein Pfändungsschutzkonto bepriesen wird, sondern lässt es vielmehr umgekehrt als naheliegend erscheinen, damit das - nach der Glaubhaftmachung durch die Verfügungsbeklagte (Anlagen 1, 2 - GA 35 ff. ) zu ihrem damaligen Leistungsangebot gehörende - "P-Basis-Konto" für Privatkunden gemeint war.
  • LG Bamberg, 18.10.2010 - 1 O 445/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Bemessung des Kontoführungsentgelts für ein

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2011 - 13 U 50/11
    Die Erhebung eines Sonderentgelts für die Umstellung nach § 850k Abs. 7 S. 2 ZPO ist hiermit zwar ebenso unvereinbar wie zusätzliche Kontoführungsgebühren, die nur deshalb erhoben werden, weil das Konto als Pfändungsschutzkonto (fort-)geführt wird (vgl. Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages vom 20.04.2009, BT-Drs. 16/12714, S. 17; vgl. auch die von der Verfügungsklägerin zitierten Beschlüsse des Landgerichts Bamberg vom 18.10.2010 - 1 O 445/10 sowie des Landgerichts Leipzig vom 2.12.2010 - 8 O 3529/10; einschränkend LG Halle, Urteil v. 20.12.2010, 5 O 1759/10, Juris, Rz. 17).
  • LG Halle, 20.12.2010 - 5 O 1759/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Bemessung des Kontoführungsentgelts für ein

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2011 - 13 U 50/11
    Die Erhebung eines Sonderentgelts für die Umstellung nach § 850k Abs. 7 S. 2 ZPO ist hiermit zwar ebenso unvereinbar wie zusätzliche Kontoführungsgebühren, die nur deshalb erhoben werden, weil das Konto als Pfändungsschutzkonto (fort-)geführt wird (vgl. Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages vom 20.04.2009, BT-Drs. 16/12714, S. 17; vgl. auch die von der Verfügungsklägerin zitierten Beschlüsse des Landgerichts Bamberg vom 18.10.2010 - 1 O 445/10 sowie des Landgerichts Leipzig vom 2.12.2010 - 8 O 3529/10; einschränkend LG Halle, Urteil v. 20.12.2010, 5 O 1759/10, Juris, Rz. 17).
  • LG Köln, 09.02.2011 - 26 O 365/10

    Bankkunde hat keinen Anspruch auf Unterlassung der Vergütungsklausel "P-Basis,

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2011 - 13 U 50/11
    beabsichtigt der Senat, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 9. Februar 2011 (26 O 365/10) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
  • LG Leipzig, 02.12.2010 - 8 O 3529/10

    Unzulässigkeit der Vereinbarung zusätzlicher Kontoführungsentgelte für ein

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2011 - 13 U 50/11
    Die Erhebung eines Sonderentgelts für die Umstellung nach § 850k Abs. 7 S. 2 ZPO ist hiermit zwar ebenso unvereinbar wie zusätzliche Kontoführungsgebühren, die nur deshalb erhoben werden, weil das Konto als Pfändungsschutzkonto (fort-)geführt wird (vgl. Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages vom 20.04.2009, BT-Drs. 16/12714, S. 17; vgl. auch die von der Verfügungsklägerin zitierten Beschlüsse des Landgerichts Bamberg vom 18.10.2010 - 1 O 445/10 sowie des Landgerichts Leipzig vom 2.12.2010 - 8 O 3529/10; einschränkend LG Halle, Urteil v. 20.12.2010, 5 O 1759/10, Juris, Rz. 17).
  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2011 - 13 U 50/11
    Dies ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei solchen Entgeltklauseln anzunehmen, bei denen ein Kreditinstitut einen Vergütungsanspruch für Tätigkeiten normiert, zu deren Erbringung es bereits gesetzlich oder aufgrund einer selbständigen vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die es vorwiegend im eigenen Interesse vornimmt, da nach dem gesetzlichen Leitbild für solche Tätigkeiten ein Entgelt nicht beansprucht werden kann (BGH, Urteil vom 21.04.2009, XI ZR 78/08, Juris, Rz. 21 m. w. Nw.).
  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 500/11

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

    Das entspricht der nahezu einhelligen instanzgerichtlichen Rechtsprechung und der überwiegenden Auffassung in der Literatur (siehe dazu die Nachweise unter II. 1. a) bb) (2); ebenso Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 33. Aufl., § 850k Rn. 2; Bunte in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 17 Rn. 36; Busch, VuR 2007, 138, 140; Ernst, JurBüro 2011, 452, 456; Zimmermann/Zipf, ZVI 2011, 37 ff.; Stritz, InsbürO 2012, 207, 212; einschränkend Engel in Kontoführung & Zahlungsverkehr, 4. Aufl., Rn. 1232; Stoll/Sauer, EWiR 2012, 367, 368; ablehnend Bitter in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 33 Rn. 38d; ders., ZIP 2011, 149, 151; Sudergat, Kontopfändung und P-Konto, 2. Aufl., Rn. 998 ff. unter fehlerhaftem Hinweis Rn. 1000 auf OLG Köln, Hinweisbeschluss vom 19. Mai 2011 - 13 U 50/11, S. 2, n.v., wo das Vorliegen eines Pfändungsschutzkontos gerade verneint wird; Goebel, Kontopfändung, 2010, § 2 Rn. 576 ff., 594, 597; Frings/Lücke/von Oppen/Saager/Weber, Das Pfändungsschutzkonto, 2010, S. 20; Grothe in Zwangsvollstreckung aktuell, 2010, § 1 Rn. 68 ff., 73 ff.).
  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 145/12

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

    Das entspricht der nahezu einhelligen instanzgerichtlichen Rechtsprechung und der überwiegenden Auffassung in der Literatur (siehe dazu die Nachweise unter II. 1. a) bb) (2); ebenso Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 33. Aufl., § 850k Rn. 2; Bunte in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 17 Rn. 36; Busch, VuR 2007, 138, 140; Ernst, JurBüro 2011, 452, 456; Zimmermann/Zipf, ZVI 2011, 37 ff.; Stritz, InsbürO 2012, 207, 212; einschränkend Engel in Kontoführung & Zahlungsverkehr, 4. Aufl., Rn. 1232; Stoll/Sauer, EWiR 2012, 367, 368; ablehnend Bitter in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 33 Rn. 38d; ders., ZIP 2011, 149, 151; Sudergat, Kontopfändung und P-Konto, 2. Aufl., Rn. 998 ff. unter fehlerhaftem Hinweis Rn. 1000 auf OLG Köln, Hinweisbeschluss vom 19. Mai 2011 - 13 U 50/11, S. 2, n.v., wo das Vorliegen eines Pfändungsschutzkontos gerade verneint wird; Goebel, Kontopfändung, 2010, § 2 Rn. 576 ff., 594, 597; Frings/Lücke/von Oppen/Saager/Weber, Das Pfändungsschutzkonto, 2010, S. 20; Grothe in Zwangsvollstreckung aktuell, 2010, § 1 Rn. 68 ff., 73 ff.).
  • OLG Naumburg, 31.01.2012 - 9 U 128/11

    Recht der Sparkassen in Sachsen-Anhalt: Kündigung eines Girokontos auf

    Schließlich ergibt sich auch aus dem von der Klägerin angeführten Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 19.05.2011 - 13 U 50/11 - kein Hinweis darauf, inwieweit Sparkassen trotz ihrer öffentlich-rechtlichen Bindung "frei" kündigen können.
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Rechtsprechung
   SG Heilbronn, 26.04.2012 - S 13 U 50/11   

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https://dejure.org/2012,48163
SG Heilbronn, 26.04.2012 - S 13 U 50/11 (https://dejure.org/2012,48163)
SG Heilbronn, Entscheidung vom 26.04.2012 - S 13 U 50/11 (https://dejure.org/2012,48163)
SG Heilbronn, Entscheidung vom 26. April 2012 - S 13 U 50/11 (https://dejure.org/2012,48163)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.02.2013 - 13 U 50/11   

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https://dejure.org/2013,83005
OLG Karlsruhe, 13.02.2013 - 13 U 50/11 (https://dejure.org/2013,83005)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.02.2013 - 13 U 50/11 (https://dejure.org/2013,83005)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Februar 2013 - 13 U 50/11 (https://dejure.org/2013,83005)
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Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - FORMAXX 9 -, Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Provisionsvorschuss, Rückzahlung, Vertragsgestaltung HVV, Weisungsrecht des U, Kernbereich der Selbständigkeit, Strukturvertrieb, Rückzahlungsklausel, Rückzahlungsklausel AGB, Rückzahlungsklausel Auslegung, ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 1 U 113/09

    Handelsvertretervertrag: Beschränkung der Kündigungsfreiheit durch die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2013 - 13 U 50/11
    Eine nach § 89 a HGB unzulässige Beschränkung der Kündigungsfreiheit kann nicht nur unmittelbar erfolgen, sondern auch bei mittelbaren Erschwernissen in Form von finanziellen oder sonstigen Nachteilen vorliegen (im Anschluss an OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 1 U 113/09 - LS 7 - Lowara - ), z.B., wenn an die Kündigung des HV wesentliche, eine Vertragsbeendigung erschwerende Nachteile geknüpft werden.
  • OLG Saarbrücken, 29.07.2004 - 5 W 144/04

    Zur Frage, ob eine auf der Basis eines "Handelsvertretervertrages" beschäftigte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2013 - 13 U 50/11
    Maßnahmen, an denen der HV verpflichtend teilnimmt, um eine sachgerechte Einarbeitung in eine neu aufgenommene Tätigkeit zu gewährleisten, erlauben nicht den Schluss, dem HV sei die ihm vertraglich zugesicherte Selbständigkeit nicht zugestanden worden (im Anschluss an OLG Saarbrücken, 29.07.2004 - 5 W 144/04 - Juris Rz. 15).
  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08

    Frage nach der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte oder der ordentlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2013 - 13 U 50/11
    Entscheidend ist das Gesamtbild der Verhältnisse unter Würdigung sowohl der vertraglichen Gestaltung als auch der tatsächlichen Handhabung des Vertrages (im Anschluss an BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08 -).
  • LG Karlsruhe, 02.07.1990 - O 137/89

    Provisionsvorschuss, Rückzahlungspflicht, Erschwerung der Kündigungsfreiheit,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2013 - 13 U 50/11
    Voraussetzung für die Annahme einer unzulässigen Kündigungserschwernis durch die Pflicht zur Rückzahlung unverdienter Vorschüsse bei Vertragsende ist es, dass die Vorschusszahlungen nicht kurzfristig i.S. einer Anschubfinanzierung, sondern langfristig konzipiert sind (im Anschluss an LG Karlsruhe, 02.07.1990 - O 137/89 KfH III - LS 7, BB 90, 1504).
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