Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 29.07.2002 - 13 U 53/02   

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https://dejure.org/2002,3285
OLG Oldenburg, 29.07.2002 - 13 U 53/02 (https://dejure.org/2002,3285)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29.07.2002 - 13 U 53/02 (https://dejure.org/2002,3285)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29. Juli 2002 - 13 U 53/02 (https://dejure.org/2002,3285)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldungspflicht; Geräusche und Gerüche aus Nachbargarten; Nächtliches Grillen und Fernsehen ; Sozialadäquanz

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Grillen und fernsehen im Garten - Was ist erlaubt

  • rabüro.de

    Zum nachbarrechtlichen Unterlassungsanspruch bei intensivem nächtlichem Grillen

  • Judicialis

    BGB § 1004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004
    Zur Zumutbarkeit von Emissionen, die von nächtlichem Grillen und/oder Fernsehen im Garten herrühren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrecht - Wann darf wie lange gegrillt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Intensives nächtliches Grillen

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Grillsaison Wenn Ärger durch Rauch und Gestank droht

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Grillsaison - Wenn Ärger durch Rauch und Gestank droht

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erlaubtes Grillen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Vier Mal Grillen bis Mitternacht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nächtliches Grillen viermal im Jahr erlaubt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG schlichtet Grill- und Fernsehstreit zwischen Nachbarn

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Westerstede, 30.06.2009 - 22 C 614/09

    Nachbarrecht - Beschränkung nachbarlicher Grillaktivitäten

    Maßstab ist hierfür das Empfinden eines Durchschnittsbenutzers des betroffenen Grundstücks und nicht das subjektive Empfinden des Einzelnen (vgl. a. OLG Oldenburg v. 29.07.2002, Az.: 13 U 53/02 ; LG München I vom 12.01.2004, WuM 2004, 368).

    Da üblicherweise nicht über Stunden gegrillt wird und der intensivste Rauch regelmäßig während der Anheizphase entsteht, dürfte sich aber auch die Beeinträchtigung der Balkonnutzung der Nachbarn auf ein vertretbares Maß reduzieren - zumal nach der Entscheidung des OLG Oldenburg vom 29.07.2002 ( Az.: 13 U 53/02 ) das Grillen zur Nachtzeit, also über 22:00 Uhr hinaus (bis maximal 24:00 Uhr) nur in "Einzelfällen" an bis zu vier Abenden im Kalenderjahr zulässig ist.

  • AG Menden, 17.01.2020 - 3 C 114/18

    Grill, Kamin, Nachbarn, Störung, Belästigung

    Auch ist es an warmen Sommerabenden bei besonderen Gelegenheiten, z. B. anlässlich eines Geburtstages, für viele Menschen ein großes und von den Nachbarn meist auch geduldetes Vergnügen, draußen, meist im Garten, zu grillen - und dies in Einzelfällen auch über 22.00 Uhr hinaus (OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 29. Juli 2002 - 13 U 53/02 -, Rn. 19, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.10.2002 - 13 U 53/02   

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https://dejure.org/2002,8956
OLG Hamm, 02.10.2002 - 13 U 53/02 (https://dejure.org/2002,8956)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.10.2002 - 13 U 53/02 (https://dejure.org/2002,8956)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Oktober 2002 - 13 U 53/02 (https://dejure.org/2002,8956)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

  • LG Münster - 23 O 208/01
  • OLG Hamm, 02.10.2002 - 13 U 53/02
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 05.04.2001 - 24 Sch 1/01
    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2002 - 13 U 53/02
    Nach herrschender Auffassung wird auch das Prozessrecht von dem aus § 242 BGB folgenden Grundsatz beherrscht, dass jeder in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln hat (Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., § 242 BGB, Rn. 1; BVerfGE 101, 401; BGH NJW-RR 2000, 208; OLG Frankfurt/Main NJW-RR 2001, 1078).
  • BGH, 01.07.1999 - VII ZR 202/98

    Übergehen eines Beweisangebots

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2002 - 13 U 53/02
    Nach herrschender Auffassung wird auch das Prozessrecht von dem aus § 242 BGB folgenden Grundsatz beherrscht, dass jeder in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln hat (Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., § 242 BGB, Rn. 1; BVerfGE 101, 401; BGH NJW-RR 2000, 208; OLG Frankfurt/Main NJW-RR 2001, 1078).
  • OLG Hamm, 03.03.2020 - 21 U 118/18

    Mängelbeseitigung oder Zusatzauftrag? Streit schließt Urkundenprozess nicht aus!

    Zwar kann die Geltendmachung von Ansprüchen im Wege des Urkundenprozesses gegen § 242 BGB verstoßen, wenn das beschleunigte Verfahren des Urkundenprozesses zu verfahrensfremden Zwecken missbraucht werden soll (OLG Hamm, BeckRS 2002, 30286267), hierfür sind vorliegend aber keine Anhaltspunkte gegeben.
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   SG Gelsenkirchen, 13.08.2003 - S 13 U 53/02   

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https://dejure.org/2003,15765
SG Gelsenkirchen, 13.08.2003 - S 13 U 53/02 (https://dejure.org/2003,15765)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 13.08.2003 - S 13 U 53/02 (https://dejure.org/2003,15765)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 13. August 2003 - S 13 U 53/02 (https://dejure.org/2003,15765)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • aufrecht.de

    Wegeunfall als Arbeitsunfall

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Wegeunfalls als Arbeitsunfalls; Verirren eines Arbeitnehmers auf dem Rückweg von der Arbeitsstätte; Innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit; Handlungstendenz des Versicherten bei Umwegen; Beruhen des Irrtums auf äußeren oder persönlichen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ab-makler.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherung: Erhöhte Müdigkeit!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.03.1998 - B 2 U 4/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Lösung - irrtümliche Abweichung - Heimweg

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 13.08.2003 - S 13 U 53/02
    Maßgeblich ist dabei die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (BSG, Urteil vom 24.03.1998, B 2 U 4/97 R m.w.N.).

    Hingegen entfalle der Versicherungsschutz, wenn der Versicherte aufgrund der Einnahme schmerzstillender Tabletten einschlafe (BSG, Urteil vom 28.04.1960, 5 RKn 9/59) oder wenn der Versicherte sich während der Fahrt so rege unterhalte, dass dies eine völlige Unaufmerksamkeit hinsichtlich des Weges nach sich zieht (BSG, Urteil vom 24.03.1998, B 2 U 4/97 R).

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 33/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Handlungstendenz - Abgrenzung

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 13.08.2003 - S 13 U 53/02
    Hier ergibt sich keine Änderung der Rechtslage gegenüber der bisherigen besonderen Regelung zum Wegeunfall in § 550 Abs. 1 RVO (BSG, Urteil vom 02.05.2001, B 2 U 33/00 R), wie auch sonst die zur RVO ergangene Rechtsprechung und dazu erschienene Literatur für die rechtliche Beurteilung des Vorliegens von Arbeits- und auch Wegeunfällen nach den Vorschriften des SGB VII bis auf wenige Ausnahmen weiter herangezogen werden kann (BSG, Urteil vom 14.12.1999, B 2 U 3/99 R = SozR 3-2200 § 548 Nr. 35).

    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSG, Urteil vom 02.05.2001, B 2 U 33/00 R m.w.N.).

  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 3/99 R

    Unfallversicherungsschutz einer Gastwirtin auf dem Betriebsweg im häuslichen

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 13.08.2003 - S 13 U 53/02
    Hier ergibt sich keine Änderung der Rechtslage gegenüber der bisherigen besonderen Regelung zum Wegeunfall in § 550 Abs. 1 RVO (BSG, Urteil vom 02.05.2001, B 2 U 33/00 R), wie auch sonst die zur RVO ergangene Rechtsprechung und dazu erschienene Literatur für die rechtliche Beurteilung des Vorliegens von Arbeits- und auch Wegeunfällen nach den Vorschriften des SGB VII bis auf wenige Ausnahmen weiter herangezogen werden kann (BSG, Urteil vom 14.12.1999, B 2 U 3/99 R = SozR 3-2200 § 548 Nr. 35).
  • BSG, 28.04.1960 - 5 RKn 9/59

    Einstandspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung bei Unfall während eines

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 13.08.2003 - S 13 U 53/02
    Hingegen entfalle der Versicherungsschutz, wenn der Versicherte aufgrund der Einnahme schmerzstillender Tabletten einschlafe (BSG, Urteil vom 28.04.1960, 5 RKn 9/59) oder wenn der Versicherte sich während der Fahrt so rege unterhalte, dass dies eine völlige Unaufmerksamkeit hinsichtlich des Weges nach sich zieht (BSG, Urteil vom 24.03.1998, B 2 U 4/97 R).
  • BSG, 02.06.1959 - 2 RU 3/57

    Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei Unterbrechung des

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 13.08.2003 - S 13 U 53/02
    Sind nämlich neben persönlichen Umständen auch äußere Umstände rechtlich wesentlich für das Verirren, so wird der Unfallversicherungsschutz nicht gelöst (BSG, Urteil vom 02.06.1959, 2 RU 3/57).
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Rechtsprechung
   SG Gelsenkirchen, 17.09.2002 - S 13 U 53/02   

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SG Gelsenkirchen, 17.09.2002 - S 13 U 53/02 (https://dejure.org/2002,55929)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 17.09.2002 - S 13 U 53/02 (https://dejure.org/2002,55929)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 17. September 2002 - S 13 U 53/02 (https://dejure.org/2002,55929)
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