Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.06.1993 - 13 U 59/93   

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https://dejure.org/1993,3033
OLG Köln, 23.06.1993 - 13 U 59/93 (https://dejure.org/1993,3033)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.06.1993 - 13 U 59/93 (https://dejure.org/1993,3033)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juni 1993 - 13 U 59/93 (https://dejure.org/1993,3033)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 254; StVG § 7 § 9; StVO § 1 § 3 § 8
    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung eines Radfahrers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 398 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 30.01.1975 - 5 U 57/74
    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1993 - 13 U 59/93
    Der Vorfahrtberechtigte darf sich dann nicht auf die Beachtung seiner Vorfahrt verlassen, wenn konkrete Umstände Anlaß zu der Befürchtung geben, ein anderer Verkehrsteilnehmer werde die Vorfahrt verletzen (vgl. OLG Frankfurt VersR 1976, 345).
  • BGH, 06.10.1981 - VI ZR 296/79

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem den Radweg einer

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1993 - 13 U 59/93
    Ohne Belang für die Wartepflicht des Klägers ist ferner der Umstand, daß in Fahrtrichtung der Beklagten zu 1. das Zeichen 250 ("Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatz "Ausgen. Anlieferer u. Personal" aufgestellt war. Die Mißachtung des Zeichens 250 ist zwar verkehrswidrig; dadurch wird ein bestehendes Vorfahrtsrecht aber nicht beseitigt. In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die Vorfahrtsberechtigung bestehen bleibt, wenn der Berechtigte eine für ihn, jedoch nicht allgemein, gesperrte Straße (z. B. Anliegerverkehr) benutzt (vgl. BGH NJW 1982, 334; BGH NJW 1986, 2652).
  • LG Saarbrücken, 23.12.2020 - 13 S 122/20

    Haftungsabwägung bei Verkehrsunfall in einem Parkhaus

    Zivilrechtlich können sie allerdings eine Mithaftung begründen, da ihr Regelungsgehalt jedenfalls im Rahmen des gegenseitigen Rücksichtnahmegebots entsprechend zu beachten ist (vgl. z.B. LG Düsseldorf, Urteil vom 21. August 2014 - 16 O 126/13, juris; AG Düsseldorf, Urteil vom 12. September 2007 - 35 C 6864/07, Schaden-Praxis 2007, 424; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 04. Dezember 2015 - 2 U 326/15; OLG Köln, Urteil vom 23. Juni 1993 - 13 U 59/93, Schaden-Praxis 1994, 178; Freymann in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., Einleitung - Grundlagen des Straßenverkehrsrechts, Rn. 30; Wern in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 39 StVO, Rn. 24).
  • OLG Köln, 30.01.2002 - 13 U 82/01

    Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einem Radlader in der Boxengasse

    Zwar mögen auch auf Werksstraßen, die keinem tatsächlich öffentlichen Verkehr dienen, nach Maßgabe der jeweiligen Verhältnisse einzelne Regeln der StVO entsprechende Anwendung finden, wenn von dem Verfügungsberechtigten nichts anderes bestimmt ist (oder er sogar Verkehrszeichen nach dem Muster der Anlage zur StVO angebracht hat; hierzu verhält sich die Entscheidung des Senats vom 23.06.1993 - 13 U 59/93 -, OLGR 1993, 306).
  • OLG Jena, 04.12.2015 - 2 U 326/15

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Vorfahrtsrecht bei Verkehrsunfall

    dann, wenn der Grundstückseigentümer bzw. Verfügungsbefugte Verkehrszeichen nach dem Muster der Anlage zur StVO anbringt (OLG Frankfurt/M., Urteil vom 14.05.1981 - 9 U 81/80; OLG Köln, Urteil vom 11.06.1992 - 12 U 240/91 -, OLGR 1992, 392; Urteil vom 23.06.1993 - 13 U 59/93 -, juris Rn. 4; OLG Hamm, Urteil vom 15.03.1993 - 6 U 251/92, OLGR Hamm 1993, 197, 198; Zieres, in: Geigel, a.a.O.; König, a.a.O., § 1 StVO Rn. 16a; Hünnekens/Schulte, a.a.O., S. 536).
  • LG München II, 22.12.2020 - 11 O 777/20

    Haftungsverteilung bei Abbiegerkollision - Nachweis der Eigentümerstellung

    Freilich finden aber die Wertungen der StVO-Regelungen bei dem an die allgemeine Rücksichtnahmepflicht zu stellenden Maßstab Berücksichtigung (vgl. OLG Köln, r+s 1994, 53).
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