Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.10.2012 - 13 U 60/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31993
OLG Celle, 15.10.2012 - 13 U 60/12 (https://dejure.org/2012,31993)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.10.2012 - 13 U 60/12 (https://dejure.org/2012,31993)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Oktober 2012 - 13 U 60/12 (https://dejure.org/2012,31993)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,31993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Abgabe von Medikamenten aus ausländischen Apotheken im Inland unterliegt der inländischen Preisbindung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    UWG § 4 Nr. 11; UWG § 3; UWG § 8; AMG § 78 Abs. 3 S. 1; AMG § 78 Abs. 2 S. 2; AMPreisV § 3; AMPreisV § 1 Abs. 4; AMPreisV § 1 Abs. 1; ZPO § 91a
    Verstoß des Apothekers gegen die Arzneimittelpreisbindung durch Beteiligung an dem Rabattkonzept "Vorteil 24"; Zur Frage, ob der deutsche Apotheker durch die Werbung für das so genannte Rabattkonzept "Vorteil 24", in das er eingebunden ist, in wettbewerbsrechtlich ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß des Apothekers gegen die Arzneimittelpreisbindung durch Beteiligung an dem Rabattkonzept "Vorteil 24" - Zur Frage, ob der deutsche Apotheker durch die Werbung für das so genannte Rabattkonzept "Vorteil 24", in das er eingebunden ist, in wettbewerbsrechtlich ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rabattkonzept "Vorteil 24"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 98/08

    Bonuspunkte

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.2012 - 13 U 60/12
    15 aa) Die in diesem Rahmen relevanten Bestimmungen der § 78 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1 AMG, § 1 Abs. 1 und 4, § 3 AMPreisV sind nach ihrem Zweck dazu bestimmt, den (Preis-)Wettbewerb unter den Apotheken zu regeln und stellen damit Marktverhaltensregelungen i.S. § 4 Nr. 11 UWG dar (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 98/08, juris Rn. 19; Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 193/07, juris Rn. 22; Köhler in ders./Bornkamm, a. a. O., § 4 UWG Rn. 11.138).

    16 bb) Ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung liegt vor, wenn der Apotheker ein preisgebundenes Arzneimittel zu einem anderen als dem nach der Arzneimittelpreisverordnung zu berechnenden Preis abgibt, oder wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 98/08, a. a. O. Rn. 15).

    Nach dem Sinn und Zweck der Regelung fallen unter diesen Begriff allein Gegenstände von so geringem Wert, dass eine relevante unsachliche Beeinflussung der Werbeadressaten als ausgeschlossen erscheint; als geringwertige Kleinigkeiten sind daher nur kleinere Zugaben anzusehen, die sich als Ausdruck allgemeiner Kundenfreundlichkeit darstellen (BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 98/08, juris Rn. 22).

    Die Auslegung des § 78 AMG dahin, dass auch der deutsche Apotheker erfasst wird und er daher mangels Einhaltung der Mindestpreise nach § 4 Nr. 11 wettbewerbswidrig handelt, ist jedenfalls mit Blick auf die Zielsetzung des § 78 AMG und der AMPreisV geboten, wonach eine flächendeckende und gleichmäßige Versorgung mit günstigen Arzneimitteln gewährleistet werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 98/08, juris Rn. 14).

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.2012 - 13 U 60/12
    15 aa) Die in diesem Rahmen relevanten Bestimmungen der § 78 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1 AMG, § 1 Abs. 1 und 4, § 3 AMPreisV sind nach ihrem Zweck dazu bestimmt, den (Preis-)Wettbewerb unter den Apotheken zu regeln und stellen damit Marktverhaltensregelungen i.S. § 4 Nr. 11 UWG dar (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 98/08, juris Rn. 19; Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 193/07, juris Rn. 22; Köhler in ders./Bornkamm, a. a. O., § 4 UWG Rn. 11.138).

    Das ist bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen des § 78 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1 AMG, § 1 Abs. 1 und 4, § 3 AMPreisV allerdings dann nicht der Fall, wenn die für eine entsprechende Heilmittelwerbung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3, 4 und 5 HWG bestehenden Grenzen eingehalten sind, unabhängig davon, ob die Werbung produktbezogen - dann findet § 7 HWG Anwendung - oder unternehmensbezogen ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 193/07, a. a. O. Rn. 24).

    Bei einem Rabatt - wie hier - kommt es auf die Geringfügigkeit nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 193/07, a. a. O. Rn. 24; OLG Stuttgart, Urteil vom 25. August 2011 - 2 U 21/11, juris Rn. 86; OLG München, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 6 U 2657/09, juris Rn. 102 bis 104).

    Da bei einer Publikumswerbung zudem - im Hinblick auf die leichtere Beeinflussbarkeit der Werbeadressaten - von einer niedrigeren Wertgrenze auszugehen ist, überschreitet in diesem Bereich eine Werbegabe im Wert von 5 EUR die Wertgrenze (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 193/07, juris Rn. 25).

  • OLG Köln, 08.05.2009 - 6 U 213/08

    Zur Zulässigkeit der Internetapothekenwerbung mit einem 10%-Preisvorteil für

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.2012 - 13 U 60/12
    Denn in dem dort zu entscheidenden Fall geht es um eine niederländische Präsenzapotheke, die Arzneimittel direkt an die Kunden versendet, während es hier darum geht, ob der Verfügungsbeklagte aufgrund seiner Einbindung in den Bestellvorgang Abgebender und daher § 78 AMG anzuwenden ist, obwohl er die Bestellung durch den Kunden nur vermittelt (bejahend OLG München, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 6 U 2657/09, juris Rn. 93 ff.; a. A. OLG Köln, Urteil vom 8. Mai.2009 - 6 U 213/08, juris Rn. 18 ff.).

    Nach dem Gesetzeszweck (vgl. § 1 AMG) ist mit Abgabe die körperliche Überlassung der Arzneimittel unmittelbar an denjenigen gemeint, der sie für sich verbrauchen will, durch denjenigen, der vor Übergabe an den Verbraucher letztmals Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel zu prüfen hat; gleich, ob die Arzneimittel nicht in eigenem Namen in Rechnung gestellt und ggf. Zahlungen nur für Dritte vereinnahmt werden (vgl. OLG München, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 6 U 2657/09, a. a. O. Rn. 94; a. A. OLG Köln, Urteil vom 8. Mai. 2009 - 6 U 213/08, a. a. O. Rn. 20).

    Ob der Verbraucher erkennt, dass Verkäufer die niederländische Apotheke ist (darauf abstellend OLG Köln, Urteil vom 8. Mai.2009 - 6 U 213/08, a. a. O. Rn. 20, unter Hinweis auf die "Pick-up-point"-Entscheidung des BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 27/07, juris Rn. 17) erscheint dem Senat nicht entscheidend.

  • OLG München, 28.10.2010 - 6 U 2657/09

    Wettbewerbsverstöße bei der Abgabe von - verschreibungspflichtigen -

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.2012 - 13 U 60/12
    Bei einem Rabatt - wie hier - kommt es auf die Geringfügigkeit nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 193/07, a. a. O. Rn. 24; OLG Stuttgart, Urteil vom 25. August 2011 - 2 U 21/11, juris Rn. 86; OLG München, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 6 U 2657/09, juris Rn. 102 bis 104).

    Denn in dem dort zu entscheidenden Fall geht es um eine niederländische Präsenzapotheke, die Arzneimittel direkt an die Kunden versendet, während es hier darum geht, ob der Verfügungsbeklagte aufgrund seiner Einbindung in den Bestellvorgang Abgebender und daher § 78 AMG anzuwenden ist, obwohl er die Bestellung durch den Kunden nur vermittelt (bejahend OLG München, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 6 U 2657/09, juris Rn. 93 ff.; a. A. OLG Köln, Urteil vom 8. Mai.2009 - 6 U 213/08, juris Rn. 18 ff.).

    Nach dem Gesetzeszweck (vgl. § 1 AMG) ist mit Abgabe die körperliche Überlassung der Arzneimittel unmittelbar an denjenigen gemeint, der sie für sich verbrauchen will, durch denjenigen, der vor Übergabe an den Verbraucher letztmals Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel zu prüfen hat; gleich, ob die Arzneimittel nicht in eigenem Namen in Rechnung gestellt und ggf. Zahlungen nur für Dritte vereinnahmt werden (vgl. OLG München, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 6 U 2657/09, a. a. O. Rn. 94; a. A. OLG Köln, Urteil vom 8. Mai. 2009 - 6 U 213/08, a. a. O. Rn. 20).

  • BGH, 25.10.2001 - I ZR 29/99

    Vertretung der Anwalts-GmbH

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.2012 - 13 U 60/12
    Allerdings entfällt die im Wettbewerbsrecht geltende Vermutung, ein Wettbewerber werde sein in der Vergangenheit gezeigtes Verhalten auch in der Zukunft fortsetzen oder wiederholen, immer dann, wenn die Wettbewerbswidrigkeit des fraglichen Verhaltens in der Vergangenheit umstritten war, aufgrund einer Gesetzesänderung nunmehr aber eindeutig zu bejahen ist (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2001 - I ZR 29/99, juris Rn. 22).
  • BGH, 08.05.2003 - I ZB 40/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.2012 - 13 U 60/12
    Über die Zulassung der Rechtsbeschwerde ist nicht zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2003 - I ZB 40/02, NJW-RR 2003, 1075 [unter 3.]).
  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 72/08

    Sparen Sie beim Medikamentenkauf!

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.2012 - 13 U 60/12
    (2) Ob die AMPreisV auf die im Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführten und direkt an den Kunden versandten Medikamente Anwendung findet, ist Gegenstand einer Vorlage des Bundesgerichtshofs an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl. Vorlagebeschluss vom 9. September 2010 - I ZR 72/08, juris; ergangen im Hinblick auf BSG, Urteil vom 28. Juli 2008 - B 1 KR 4/08 R, juris Rn. 23; ablehnend Hofmann in Kügel/Müller/ Hofmann, AMG, 2012, § 78 Rn. 81).
  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - kein Herstellerrabatt auf durch

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.2012 - 13 U 60/12
    (2) Ob die AMPreisV auf die im Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführten und direkt an den Kunden versandten Medikamente Anwendung findet, ist Gegenstand einer Vorlage des Bundesgerichtshofs an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl. Vorlagebeschluss vom 9. September 2010 - I ZR 72/08, juris; ergangen im Hinblick auf BSG, Urteil vom 28. Juli 2008 - B 1 KR 4/08 R, juris Rn. 23; ablehnend Hofmann in Kügel/Müller/ Hofmann, AMG, 2012, § 78 Rn. 81).
  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.2012 - 13 U 60/12
    Danach ist eine nationale Regelung nur dann geeignet, die Verwirklichung des geltend gemachten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (EuGH, Urteil vom 10. März 2009 - C-169/07, juris Tz. 55).
  • OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08

    Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag durch

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.2012 - 13 U 60/12
    Die Darlegung und Glaubhaftmachung der für die Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung erforderlichen Umstände obliegt dem Antragsgegner, hier dem Verfügungsbeklagten (vgl. OLG München, Beschluss vom 22. April 2008 - 29 W 1211/08, juris Rn. 51).
  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 210/98

    Immobilienpreisangaben - Vorsprung durch Rechtsbruch; wesentliche

  • BGH, 07.10.2008 - XI ZB 24/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach Erledigung der

  • OLG Celle, 23.04.1997 - 13 U 119/96
  • OLG Celle, 21.04.2006 - 11 W 17/06

    Pflicht zur Klärung schwieriger Rechtsfragen durch das Gericht bei der

  • OLG Stuttgart, 25.08.2011 - 2 U 21/11

    Wettbewerbsverstoß: Verletzung der arzneimittelrechtlichen Preisbindung durch die

  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 241/03

    Prostitutionswerbung und Jugendschutz

  • OLG Celle, 25.03.2021 - 6 U 74/20

    Pflichten des Notars bei Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses gem. §

    Inwieweit der Notar zur Durchsicht von Kontounterlagen verpflichtet ist, insbesondere um zu prüfen, ob im Verwendungszweck "Schenkung" oder eine ähnliche Formulierung gebraucht ist, oder ob er die Kontoauszüge auf Auffälligkeiten überprüfen muss, die für eine Schenkung sprechen, kann der Senat vorliegend dahinstehen lassen; schwierige Rechtsfragen sind in dem Verfahren nach § 91 a ZPO wegen der nur noch summarischen Prüfung im Hinblick auf den zu prognostizierenden Ausgang des Rechtsstreits ohne Eintritt der Erledigung nicht zu klären (vgl. nur OLG Celle, 13 U 60/12, Beschluss vom 15. Oktober 2012, Rn. 6 bei juris m. w. N.).
  • LG Karlsruhe, 14.03.2016 - 11 T 635/14

    Wohnungseigentumssache: Vorschussklage für die Selbstvornahme einer Reparatur an

    Dabei ist eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage zum Zeitpunkt der übereinstimmenden Erledigungserklärung ausreichend (OLG Celle, Beschluss vom 15. Oktober 2012 - 13 U 60/12 - WRP 2013, 212; Zöller/Vollkommer, ZPO 31. Auflage 2016 § 91a Rn. 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht