Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 13 U 63/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- IWW
§ 307 Abs. 2 BGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Angemessenheit eines formularmäßigen Vertragsstrafeversprechens in einem VOB-Bauvertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 307 Abs. 2
Abgrenzung von Allgemeinen Geschäftbedingungen und Individualvereinbarung; Angemessenheit eines formularmäßigen Vertragsstrafeversprechens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertragsstrafe auf max. 10% begrenzt: Klausel unwirksam!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Klausulierte Vertragsstrafe wegen Bauverzögerung in Höhe von mehr als 5% der Auftragssumme ist unwirksam
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
AGB-Kontrolle von Vertragsstrafe Klausel trotz handschriftlicher Änderung
- dstgb-vis.de (Kurzinformation)
10 %-Vertragsstrafe in Vergabeunterlagen ist unwirksam
- anwalt24.de (Kurzinformation)
AGB-Kontrolle von Vertragsstrafe Klausel
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vertragsstrafe und AGB: Wann sind Klauseln individuell "ausgehandelt"? (IBR 2012, 507)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Revisionsunterlagen fehlen: Auftraggeber kann (hier) 1.000 Euro einbehalten! (IBR 2012, 513)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 25.04.2008 - 4 O 91/07
- OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 13 U 63/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 982
- NZBau 2012, 570
- BauR 2012, 1690
- BauR 2013, 105
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.03.1981 - VII ZR 293/79
Verstoß gegen AGB-Gesetz: Überhöhte Vertragsstrafe
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 13 U 63/08
35 Der Bundesgerichtshof nimmt in ständiger Rechtsprechung an, dass eine Vertragsstrafenvereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die Interessen des Auftragnehmers ausreichend berücksichtigen muss; eine unangemessen hohe Vertragsstrafe führt zur Nichtigkeit der Vertragsklausel, eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt (vgl. statt aller BGH BauR 1981, 374; BGH NJW 2003, 1805). - BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01
Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 13 U 63/08
35 Der Bundesgerichtshof nimmt in ständiger Rechtsprechung an, dass eine Vertragsstrafenvereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die Interessen des Auftragnehmers ausreichend berücksichtigen muss; eine unangemessen hohe Vertragsstrafe führt zur Nichtigkeit der Vertragsklausel, eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt (vgl. statt aller BGH BauR 1981, 374; BGH NJW 2003, 1805). - OLG Brandenburg, 12.10.2011 - 13 U 86/07
Gewährleistung im VOB-Vertrag: Vorteilsausgleichung im Rahmen einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 13 U 63/08
Dem folgt auch der Senat (vgl. dazu auch Senat, NJW-RR 2012, 465). - OLG Saarbrücken, 08.12.2009 - 4 U 311/09
Formularmäßige Vereinbarung eines 6%igen Skontos in einem Werkvertrag
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 13 U 63/08
Da anerkannt ist, dass die Skontierungsfrist grundsätzlich mit dem Eingang einer - prüffähigen - Rechnung beginnt (vgl. dazu OLG Saarbrücken MDR 2010, 689 m.w.N.), ist hier für den Beginn der Frist auf den Eingang des Rechnung bei der Beklagten am 1. Dezember 2005 abzustellen.
- OLG Köln, 07.08.2015 - 19 U 104/14
Verweigerung der Abnahme wegen fehlender Prüfprotokolle bezüglich der …
Es berechtigt vielmehr in der Regel nur zu einem Zurückbehaltungsrecht (OLG Brandenburg, Urteil vom 04.07.2012, 13 U 63/08 Rz. 56, 60, zitiert nach juris; OLG Celle, BauR 1995, 261), was jedenfalls dann eindeutig ist, wenn die Dichtigkeit anderweit nachgewiesen ist (so im Fall des OLG Stuttgart durch Sachverständigengutachten, nachdem vorher eine Reihe von Wasserschäden aufgetreten waren, vgl. Besprechung des Urteil bei Berding IBR 2010, 443), aber genauso gelten muss, wenn - wie hier - die Frage der Dichtigkeit und der Druckprüfung bei Inbetriebnahme der Anlagen durch die Beklagten gar nicht in Rede stand und die Dichtigkeit erst mehr als zwei Jahre später im Zusammenhang mit der Übergabe der Protokolle angezweifelt wird, ohne dass sich beim Gebrauch irgendwelche Anzeichen für eine Undichtigkeit ergeben hätten (zur Frage des Zurückbehaltungsrechts siehe nachfolgend hh)). - OLG Celle, 05.03.2014 - 7 U 114/13
Übersicherung durch Sicherungsabrede im Generalunternehmervertrag neben …
OLG Rostock MDR 2010, 141, Rn. 32; OLG Brandenburg BauR 2013, 105, Rn. 31; OLG Frankfurt BauR 2013, 1158, Rn. 34 und OLG Frankfurt IR 2014, 10, Rn. 14; jew. zit. n. juris). - OLG Naumburg, 08.02.2013 - 1 U 76/12
Restwerklohnklage nach schlüsselfertiger Errichtung eines Supermarktes: Abnahme …
nicht erwähnten Papiere anzuwenden, obwohl der Senat eher daran zweifelt, dass der jetzt vorgetragene Katalog den Abreden der Parteien entspricht und zum Betrieb des Objektes notwendig ist (nur dann läge ein Mangel vor - vgl. OLG Brandenburg NZBau 2012, 570, 571 f.). - LG München I, 15.04.2021 - 8 O 4057/20
Vertragsstrafenregelung, Vereinbarte Vertragsstrafe, Vertragsstrafenabzug, …
Allein der Umstand einer zeitlich späteren Fertigstellung der Leistungen belegt noch nicht das für die Verwirkung einer Vertragsstrafe nötige Verschulden des Auftragnehmers (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 04.07.2012, 13 U 63/08).