Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 16.09.1998

Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.10.1998 - 13 U 76/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5195
OLG Köln, 07.10.1998 - 13 U 76/98 (https://dejure.org/1998,5195)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.10.1998 - 13 U 76/98 (https://dejure.org/1998,5195)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Oktober 1998 - 13 U 76/98 (https://dejure.org/1998,5195)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung einer Einmündung zu einer Einfahrt von einem anderen Straßenteil; Unterscheidung zwischen Umkehren und Wenden bei der zweckentsprechenden Benutzung eines Wendehammers

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 8 Abs. 1 S. 1; StVO § 9 Abs. 5; StVO § 10 S. 1; BGB § 254
    In Wendehammer übergehender Radweg als "anderer Straßenteil"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 8 Abs. 1 S. 1 § 9 Abs. 5 § 10 S. 1
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Radfahrer in einem Wendehammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 373
  • VersR 1999, 1255
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 12.08.1991 - 1 Ss 160/91
    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1998 - 13 U 76/98
    Dies gilt für alle Fälle, in denen die Zufahrt über einen abgesenkten Bordstein führt; auf die Breite der Zufahrt oder die Beschilderung kommt es nicht an (vgl. OLG Zweibrücken VRS 82/51 f.).
  • BayObLG, 05.04.1994 - 2 ObOWi 118/94
    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1998 - 13 U 76/98
    oder Sackgasse unterliegt das der Anlage der Fahrbahn entsprechende Umkehren nämlich nicht der Vorschrift des § 9 V StVO (vgl. OLG Celle VRS 87/367).
  • OLG Köln, 13.10.1993 - 11 U 89/93

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus der Ausfahrt eines Großmarkts auf die

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1998 - 13 U 76/98
    Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Straße und den in § 10 Satz 1 StVO genannten Verkehrsflächen ist das Gesamtbild der äußerlich erkennbaren Merkmale, da der Verkehrsteilnehmer auf klare und einfache Anhaltspunkte angewiesen ist und in erster Linie auf sichtbare Merkmale zurückgreifen können muß, um aus dem an Ort und Stelle erkennbaren Gesamtbild Schlüsse darauf ziehen zu können, welche Verkehrsregelung eingreift (vgl. OLG Köln, VRS 87/97 f.).
  • OLG Hamm, 17.07.2012 - 9 U 200/11

    Vorfahrt gewähren für Radfahrer und Auto am Kreisverkehr - wer hat Vorfahrt?

    Die Regelung des § 10 S. 1 StVO gilt auch für einen Radfahrer, der von einem Radweg über einen abgesenkten Bordstein auf eine Straße fährt (vgl. OLG Köln, NZV 1999, 373).

    In Anbetracht dieses erheblichen Eigenverschuldens der Klägerin ist es zur Überzeugung des Senats gerechtfertigt, die Betriebsgefahr des Pkw vollständig zurücktreten zu lassen (vgl. auch OLG Köln, NZV 1999, 373; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 17 StVG Rn. 18 m. w. N.).

  • LG Mönchengladbach, 21.02.2017 - 5 S 49/16

    Wenden ohne Blinken im Wendehammer - Haftung

    Die von ihm zitierte Rechtsprechung (OLG Köln, Urteil vom 07.10.1998 - 13 U 76/98; OLG Celle, Beschluss vom 26.10.1977 - 3 Ss OWi 276/77), ist vorliegend nicht einschlägig.
  • LG Bonn, 17.10.2008 - 18 O 151/08

    Regulierung eines Verkehrsunfalls mit unterschiedlichen Verschuldensbeiträgen

    Nach der ständigen Rechtsprechung trifft einen Radfahrer, der bei dem Einfahren auf die Fahrbahn gegen § 10 Absatz 3 StVO verstößt, ein überwiegendes Mitverschulden (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 29.8.2007 - 20 U 107/07 - OLG Köln, Urteil vom 7.10.1998 - 13 U 76/98 - OLG Hamm, Urteil vom 8.6.2000 - 27 U 29/00 -).
  • LG Münster, 11.10.2005 - 3 S 58/05

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem Radfahrer

    Der Zweck dieser Rechtsnorm ist darauf gerichtet, dem fließenden Verkehr auf der T2 den Vorrang einzuräumen, um auf diese Weise Gefahren abzuwenden, die von Verkehrsteilnehmern verursacht werden, die in den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn erst einfahren wollen (vgl. OLG L, Urt.v.7.10.1998 - AZ.: 13 U 76/98 -).
  • AG Saarbrücken, 14.09.2007 - 37 C 1218/06

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Gewichtung von

    Wenn die Straße durch eine Wendeanlage den Längsverkehr in die Gegenrichtung lenkt, scheidet das in der Wendeanlage wendende Fahrzeug nicht aus dem vorgesehenen Fluss aus, dieser wird nicht unterbrochen (vgl. Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 07.10.1998, 13 U 76/98 , NZV 1999, 373 f. m.w.N., zitiert nach [...]).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.09.1998 - 13 U 76/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2721
OLG Hamm, 16.09.1998 - 13 U 76/98 (https://dejure.org/1998,2721)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.09.1998 - 13 U 76/98 (https://dejure.org/1998,2721)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. September 1998 - 13 U 76/98 (https://dejure.org/1998,2721)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz infolge eines Unfallereignisses; Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Verstoß gegen das für jeden Verkehrsteilnehmer geltende Rücksichtnahmegebot; Erkennbarkeit einer Person zur Zugehörigkeit zu einer der in § 3 Abs. 2 a StVO genannten verkehrsschwachen ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 256 Abs. 1; BGB § 242; BGB § 823
    Auf Aufforderung des Haftpflichtversicherers des Schädigers erhobene Feststellungsklage des Geschädigten kann zulässig sein

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 § 17; StVO § 3 Abs. 2a; ZPO § 256
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fußgängers mit einem Radfahrer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 418
  • VersR 1999, 1558
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 21.02.1985 - III ZR 205/83

    Umfang und Drittbezogenheit von Amtspflichten bei Teilnahme am allgemeinen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.1998 - 13 U 76/98
    Die Klägerin mußte sich nicht auf die stets bestehende bloße Möglichkeit, daß plötzlich Fußgänger zwischen parkenden oder haltenden Fahrzeugen hindurch unvorsichtig auf die Fahrbahn treten, einrichten (vgl. BGH NJW 1985, 1950).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.1996 - 7 U 96/95
    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.1998 - 13 U 76/98
    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, daß ein Feststellungsinteresse des Geschädigten auch dann vorliegen kann, wenn eine Feststellungsklage das Verfahren vereinfacht, beschleunigt und verbilligt und annähernd dasselbe erreicht wie eine Leistungsklage (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1995, 1318; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1338).
  • BGH, 30.05.1995 - XI ZR 78/94

    Formularmäßige Abtretung einer Kapitallebensversicherung; Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.1998 - 13 U 76/98
    Das ist insbesondere auch dann zu bejahen, wenn der Beklagte die Rechtskraft der Feststellungsklage nach § 322 ZPO voraussichtlich ohne Zwang anerkennen und dem Spruch genügen wird (BGH NJW 1995, 2219).
  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86

    Vorfahrtsrecht eines Radfahrers

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.1998 - 13 U 76/98
    Das Durchfahrtsvorrecht des Lenkverkehrs gilt grundsätzlich auch für Radfahrer auf Radwegen (BGH NJW 1986, 2651; Janiszewski NStZ 1985, 115).
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.1998 - 13 U 76/98
    Daß der letztlich der Klägerin zustehende Schmerzensgeldbetrag wegen der noch nicht abgeschlossenen Schadensentwicklung noch nicht endgültig beziffert werden kann, steht der Zulässigkeit der Feststellungsklage insgesamt nicht entgegen (vgl. BGH NJW 1984, 1552; 1996, 2097; VersR 1991, 788).
  • BGH, 20.10.1982 - IVa ZR 48/81

    Verweigerung der Zahlung des Pachtzinses durch den rechtsschutzversicherten

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.1998 - 13 U 76/98
    Dies gilt insbesondere auch gegenüber einem beklagten Versicherer, weil dieser ähnlich wie eine Behörde der Aufsicht unterliegt und man annehmen kann, daß ein Haftpflichtversicherer bei einer Verurteilung eine Regulierung vornehmen wird (BGH VersR 1983, 125; OLG Hamm VersR 1988, 173; 1972, 967).
  • OLG Köln, 02.08.1983 - 15 U 91/83

    Einstweilige Verfügung gegen die Behauptung über die Umgehung von Gesetzen im

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.1998 - 13 U 76/98
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1984, 1119) ist eine Feststellungsklage, die prozeßwirtschaftlich zu einem sinnvollen oder gar sinnvolleren Ergebnis führt als eine Leistungsklage, grundsätzlich zulässig.
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.1998 - 13 U 76/98
    Daß der letztlich der Klägerin zustehende Schmerzensgeldbetrag wegen der noch nicht abgeschlossenen Schadensentwicklung noch nicht endgültig beziffert werden kann, steht der Zulässigkeit der Feststellungsklage insgesamt nicht entgegen (vgl. BGH NJW 1984, 1552; 1996, 2097; VersR 1991, 788).
  • BGH, 27.06.1995 - XI ZR 8/94

    Wirksamkeit von Globalabtretungen und Sicherungsübereignungen nach AGB-Banken

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.1998 - 13 U 76/98
    Mit der Auffassung des BGH (NJW 1995, 2221) und des OLG Stuttgart (WM 1994, 626) ist jedenfalls in einem Fall wie dem vorliegenden das Einverständnis der Parteien als ausreichend anzusehen.
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95

    Auskunftspflicht des Handelsvertreters über Geschäfte mit Konkurrenzunternehmen;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.1998 - 13 U 76/98
    Daß der letztlich der Klägerin zustehende Schmerzensgeldbetrag wegen der noch nicht abgeschlossenen Schadensentwicklung noch nicht endgültig beziffert werden kann, steht der Zulässigkeit der Feststellungsklage insgesamt nicht entgegen (vgl. BGH NJW 1984, 1552; 1996, 2097; VersR 1991, 788).
  • OLG Hamm, 07.06.1972 - 20 U 21/72
  • OLG Hamm, 24.09.1986 - 20 U 62/86

    Abschluss einer Feuerversicherung nach Einleitung des Insolvenzverfahrens;

  • OLG Stuttgart, 15.12.1993 - 9 U 216/93

    Wirksamkeit von Sicherungsverträgen mit dem in Konkurs befindlichen

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2007 - 1 U 278/06

    Fahrrad fahren ohne Helm begründet bei einem Freizeitradler kein Mitverschulden

    bb) Eine Geschwindigkeit von 15 km/h ist allgemein als eine durchschnittliche, eher langsame Geschwindigkeit eines Radfahrers im Straßenverkehr anzusehen (OLG Hamm NZV 1999, 418).

    d) Entsprechend gilt das Durchfahrtvorrecht des Längsverkehrs grundsätzlich auch für Radfahrer auf Radwegen (OLG Hamm NZV 1999, 418 m. H. a. BGH NJW 1986, 2651 sowie Janiszewski a.a.O.).

    Dies gilt entsprechend für einen Fußgänger, der von der Fahrbahn auf einen parallel zur Fahrbahn verlaufenden Radweg tritt (OLG Hamm NZV 1999, 418, 419).

    Der bevorrechtigte Verkehr muss unter Umständen, worauf auch das Landgericht im Ansatz zutreffend abgestellt hat, sich auf ein verkehrswidriges Verhalten von Fußgängern einrichten (OLG Hamm NZV 1999, 418, 419; OLG Celle, NZV 2003, 179).

    Das gilt jedoch nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte im Einzelfall die Annahme nahe legen, dass ein Fußgänger verkehrswidrig die Fahrbahn überqueren werde (OLG Hamm NZV 1999, 418, 419 m. H. a. Greger NZV 1990, 412).

  • OLG Hamm, 19.01.2018 - 26 U 53/17

    Fußgängerunfall auf Radweg - Haftung

    Auch die Radwege sind Bestandteile von öffentlichen Straßen, die für den durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer erkennbar für den Radverkehr bestimmt sind und auf denen die Regeln der Vorfahrt gelten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16, September 1998 - 13 U 76/98 -, juris Rn. 15 m. w. N. ).

    Bei unaufmerksam auf einen Radweg tretenden Fußgängern kann es unter Umständen sogar zu einer Alleinhaftung des Fußgängers kommen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16. September 1998 - 13 U 76/98 -, juris ).

  • OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - 1 U 278/06

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers aufgrund befürchteter Kollision mit

    Entsprechend gilt das Durchfahrtvorrecht des Längsverkehrs grundsätzlich auch für Radfahrer auf Radwegen (OLG Hamm NZV 1999, 418 m. H. a. BGH NJW 1986, 2651 sowie Janiszewski a.a.O.).
  • OLG Naumburg, 25.03.2013 - 1 U 114/12

    Haftung bei Radfahrerunfall: Zusammenstoß eines auf Zuruf eines Elternteils

    Bei einem eigenen Haftungstatbestand aus § 823 Abs. 1 BGB (i.V.m. § 276 BGB) hätte die Klägerin sich wie jeder andere den Fahrradweg kreuzende Fußgänger davon überzeugen müssen, dass J. den Weg ohne Gefährdung oder Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern rück überqueren konnte (dazu: OLG Hamm Urteil vom 16.9.1998 - 13 U 76/98 - [z.B. NZV 1999, 418]).
  • OLG Celle, 29.10.2008 - 14 U 72/08

    Erlass eines unzulässigen Teilurteils als wesentlicher Verfahrensmangel i.S.d. §

    Demgemäß hat das OLG Hamm (NZV 1999, 418 - zitiert bei Grüneberg, Rdnr. 542) für die Kollision zwischen einem Fußgänger, der bei regnerischem Wetter mit Regenschirm plötzlich hinter einer Parkbucht hervortretend einen parallel zur Straße verlaufenden Radweg überquerte und dort mit einem von links mit 10 bis 15 km/h kommenden Radfahrer kollidierte, eine 100 %ige Haftung des Fußgängers bejaht.
  • LG Köln, 29.10.2002 - 89 O 46/02
    Bedenken im Hinblick auf die grundsätzliche Subsidiarität der Feststellungsgegenüber der an sich möglichen Leistungsklage bestehen im Hinblick auf die vorbeschriebene Vereinbarung nämlich nicht: diese Vereinbarung macht die Feststellungsanträge trotz deren grundsätzlicher Subsidiarität zulässig (vgl. BGH NJW 1995, 2221; OLG Hamm NZV 1999, 418; a. A. Zöller-Greger, ZPO, 22. Aufl., § 256 Rdnr. 8.).
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