Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 05.03.2003

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   OLG Celle, 04.12.2002 - 13 U 77/02   

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https://dejure.org/2002,1398
OLG Celle, 04.12.2002 - 13 U 77/02 (https://dejure.org/2002,1398)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.12.2002 - 13 U 77/02 (https://dejure.org/2002,1398)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 13 U 77/02 (https://dejure.org/2002,1398)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zulässigkeit der befristeten Rüge gegen einen die Berufung zurückweisenden Beschluss

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 321a ZPO ; § 522 Abs. 2 ZPO ; § 525 S. 1 ZPO
    Entsprechende Anwendbarkeit des § 321 a ZPO auf höhere Instanzen; Beschlussverwerfung durch Berufungsgericht nach § 522 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO); Selbstkontrolle des erkennenden Gerichts bei unanfechtbaren Entscheidungen; Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs oder ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entsprechende Anwendbarkeit des § 321 a ZPO auf höhere Instanzen; Beschlussverwerfung durch Berufungsgericht nach § 522 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO); Selbstkontrolle des erkennenden Gerichts bei unanfechtbaren Entscheidungen; Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs oder ...

  • Judicialis

    ZPO § 321a; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 525 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321a; ZPO § 522 Abs. 2
    Anwendbarkeit des § 321a ZPO auf Zurückweisungsbeschluss gemäß § 522 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 906
  • FamRZ 2003, 1845
  • BauR 2003, 420
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2002 - 13 U 77/02
    Denn mit der Einfügung des § 321 a hat der Gesetzgeber vor allem den Zweck verfolgt, das Bundesverfassungsgericht von der Vielzahl der Verfassungsbeschwerden zu entlasten (vgl. BGH, NJW 2002, 1577).

    Die grundsätzliche Überprüfungsmöglichkeit durch den iudex a quo entspricht der Forderung der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, NJW 2002, 1577).

    Diese Prüfung innerhalb der Instanz sei verfahrensökonomisch und führe zu der Entlastung des Bundesverfassungsgerichts (BGH, NJW 2002, 1577).

    Dann aber ist es konsequent, in den Fällen, in denen die Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt wird, statt der Gegenvorstellung nunmehr grundsätzlich § 321 a ZPO entsprechend anzuwenden (vgl. aber noch BGH, NJW 2002, 1577, der sich allerdings mit der Abgrenzung insoweit nicht auseinander setzen musste).

  • OLG Oldenburg, 14.10.2002 - 11 UF 208/01

    Rüge fehlenden rechtlichen Gehörs; Tenorberichtigung; Tatbestandsberichtigung;

    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2002 - 13 U 77/02
    Es entspricht hergebrachten Grundsätzen, dass ein Beschluss jedenfalls unter geringeren Voraussetzungen nachträglich abänderbar ist als ein Urteil (so auch OLG Oldenburg, OLGR 2002, 302, 303).

    Die Entstehungsgeschichte des § 321 a ZPO rechtfertigt kein anderes Ergebnis (anders OLG Oldenburg, OLGR 2002, 302).

  • OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02

    Sofortige weitere Beschwerde - Wegfall des außergerichtlichen Rechtsbehelfs der

    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2002 - 13 U 77/02
    Damit ist der Weg für die Rüge nach § 321 a ZPO in der Berufungsinstanz durch § 525 Satz 1 ZPO vorgezeichnet (vgl. auch OLG Celle, 2. Zivilsenat, OLGR 2002, 304, 306).
  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Schon vor In-Kraft-Treten des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) vom 9. Dezember 2004 (BGBl I S. 3220) war in der Rechtsprechung der Zivilgerichte umstritten, ob § 321 a ZPO a.F. auf nicht rechtsmittelfähige Beschlüsse nach § 522 Abs. 2 ZPO entsprechend anwendbar ist (vgl. einerseits: OLG Celle, NJW 2003, S. 906; OLG Frankfurt, NJW 2004, S. 165; Schmidt, MDR 2002, 915 ; andererseits: OLG Rostock, NJW 2003, S. 2105; Gehrlein, MDR 2003, 421 ; vgl. auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - VfGBbg 228/03 -).
  • OLG Rostock, 09.04.2003 - 6 U 101/02

    Beschränkung der Gehörsrüge auf auf die unanfechtbaren Urteile der Amts- und

    Er meint - unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Celle (NJW 2003, 906f.) -, zur Entlastung des Bundesverfassungsgerichts sei die entsprechende Anwendung von § 321a ZPO auf Berufungszurückweisungen durch Beschluss (§ 522 Abs. 2 ZPO) geboten.

    Die gegenteilige Auffassung des OLG Celle (NJW 2003, 906 [907]; siehe auch Schneider, ZAP 2001, 1079, 1091, 1107) widerspricht dem eindeutigen Wortlaut.

    Dagegen kann nicht - wie vom OLG Celle (NJW 2003, 906 [907]) - eingewandt werden, über § 525 S. 1 ZPO, wonach die für das Verfahren vor den Landgerichten geltenden Vorschriften auch im Berufungsverfahren entsprechend anwendbar sind, finde auch § 321a ZPO Anwendung.

    Der Senat folgt insofern der vom Beklagten angeführten Rechtsprechung des OLG Celle (aa) (NJW 2003, 906f.) nicht, da diese die Intentionen des Gesetzgebers verkennt (bb) und auch im übrigen keine überzeugenden Gründe in sich trägt (cc).

    Vielmehr ist das entsprechende Verlangen des Bundesrates zur Übernahme der Vorschrift auf alle unanfechtbaren Entscheidungen von der Bundesregierung - wie in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle wiedergegeben (vgl. NJW 2003, 906 [907]) - gerade zurückgewiesen worden.

    Ein entsprechendes Verlangen lässt sich - entgegen dem OLG Celle (vgl. NJW 2003, 906f.) - auch nicht aus dem allgemeinen Rechtsgedanken herleiten, wonach unfechtbare Entscheidungen der Selbstkontrolle des erkennenden Gerichts unterliegen.

  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 10/03

    Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung

    Es kann dahingestellt bleiben, ob dieser für den erstinstanzlichen Rechtszug geltende Rechtsbehelf auch im Berufungsrechtszug über die Bestimmung des § 525 ZPO Anwendung finden kann (dafür: MünchKommZPO Aktualisierungsband Rimmelspacher § 525 Rdnr. 18; vgl. BVerfG, Beschluß vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02, NJW 2003, 1924), etwa gegen eine Entscheidung des Berufungsgerichts nach § 522 Abs. 2 ZPO (OLG Celle, NJW 2003, 906; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 522 Rdnr. 22).
  • OLG Jena, 23.07.2003 - 2 U 1053/02

    Zulässigkeit der Gehörsrüge gegen Urteile eines Berufungsgerichts

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  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1885

    Wegen fehlender Erhebung der Gehörsrüge nach ZPO § 321a (analog) unsubstantiierte

    Bis dahin war die Anwendbarkeit von § 321a ZPO a.F. auf andere als die dort genannten Entscheidungen in Rechtsprechung und Literatur nicht eindeutig geklärt (gegen eine entsprechende Anwendung haben sich u.a. ausgesprochen: Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 24. Auflage 2003, § 321a Rdnr. 4; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.10.2002 - 11 UF 208/01 -, NJW 2003, S. 149 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.02.2003 - 9 U 116/02 - OLG Rostock, Beschluss vom 09.04.2003 - 6 U 101/02 -, NJW 2003, S. 2105 f.; OLG Celle, Beschluss vom 21.08.2003 - 6 U 194/02 -; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.11.2003 - 9 W 88/03 -; OLG München, Beschluss vom 22.12.2003 - 9 U 2984/03 - BGH, Beschluss vom 19.01.2004 - II ZR 108/02 -; für eine entsprechende Anwendung haben sich u.a. ausgesprochen: Müller, Abhilfemöglichkeiten bei der Verletzung des Anspruchs auf rechtlichen Gehörs nach der ZPO-Reform, in: NJW 2002, S. 2743 ?2746?; Vosskuhle, Bruch mit einem Dogma: Die Verfassung garantiert Rechtsschutz gegen den Richter, in: NJW 2003, S. 2193 ?2198 f.?; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 25. Auflage 2003, § 321a Rdnr. 18; Albers, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Auflage, 2004, § 522 Rdnr. 8, § 525 Rdnr. 2; BGH, Beschluss vom 07.03.2002 - IX ZB 11/02 -, NJW 2002, S. 1577; BVerwG, Beschluss vom 16.05.2002 - 6 B 28/02, 6 B 29/02 - LAG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.08.2002 - 2 Ts 404/02 - VGH München, Beschluss vom 12.09.2002 - 22 C 02.1513 - OLG Celle, Beschluss vom 04.12.2002 - 13 U 77/92 -, NJW 2003, S. 906 f.; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.01.2003 - 8 WF 14/03 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.04.2003 - 19 E 387/03 -; OVG Bautzen, Beschluss vom 15.09.2003 - 1 E 176/03 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 05.11.2003 - 16 U 116/03 -, NJW 2004 S.165; OVG Hamburg, Beschluss vom 23.01.2004 - 4 Bs 414/03 - KG Berlin, Beschluss vom 02.03.2004 - 7 U 125/03 -, Juris; BFH, Beschluss vom 22.04.2004 - VI B 57/04 -, Juris; BFH, Beschluss vom 06.05.2004 - I S 13/03 -, NJW 2004, S. 2853 f.).
  • OLG Celle, 08.05.2003 - 2 U 205/02

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten und Nichtbeachtung des Anspruchs auf

    Vielmehr schließt sich der Senat der Rechtsprechung des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle an, der von der entsprechenden Anwendbarkeit des § 321 a ZPO ausgeht (s. OLG Celle, Beschl. v. 4. Dezember 2002 - 13 U 77/02, NJW 2003, 906).

    Auch wenn in der Begründung des Regierungsentwurfs zum ZPO-RG eine ausdrückliche Übernahme des § 321 a ZPO für zweitinstanzliche Entscheidungen noch abgelehnt wird (dazu auch OLG Celle, NJW 2003, 906), weil dadurch die Ressourcen der Justiz über Gebühr belastet werden könnten (vgl. BT-Drs. 14/4722, S. 156, - Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Vorschlag des Bundesrates, die Vorschrift auch auf den Zurückweisungsbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO anzuwenden), hält der Senat diese Übernahme gleichwohl für geboten, weil es - anders als in der Begründung der Gegenäußerung der Bundesregierung ausgeführt wird - durchaus Fälle geben kann, in denen es zu einer Gehörsverletzung durch das Berufungsgericht gekommen ist und die ohne eine entsprechende Anwendung des § 321 a ZPO nicht mehr zu reparieren sind.

  • OLG Koblenz, 05.09.2007 - 12 U 514/07

    Anhörungsrüge: Zulässigkeit eines im Umlaufverfahren erlassenen gerichtlichen

    Diese Norm ist daher jedenfalls jetzt auch auf unanfechtbare Beschlüsse der Berufungsgerichte nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO anwendbar (vgl. BT-Drucks. 15/3706 S. 15; BR-Drucks. 663/04 S. 36; BVerfG NJW 2005, 3059 f.; OLG Koblenz VersR 2006, 135 f.), mag das auch in der bis zum 1. Januar 2005 geltenden Fassung des Gesetzes umstritten gewesen sein (ablehnend OLG Celle OLG-Report Celle 2003, 316; OLG Rostock NJW 2003, 2105; OLG Oldenburg OLG-Report Oldenburg 2002, 302; für eine entsprechende Anwendung der Norm in damaliger Fassung OLG Celle OLG-Report Celle 2003, 71; 2003, 258; OLG Frankfurt NJW 2004, 165 ff.; KG KG-Report Berlin 2004, 336 f.; 2004, 555).
  • OLG Celle, 30.05.2003 - 20 U 76/02

    Möglichkeit eines Abhilfeverfahrens bei nicht anfechtbaren

    a) Die Frage, ob § 321 a ZPO in Berufungsverfahren entsprechend angewendet werden kann, ist in Rechtsprechung und Literatur allerdings streitig (bejahend etwa OLG Celle, Beschluss vom 4. Dezember 2002, 13 U 77/02, OLGR 2003, 71 = Nds. Rpfl.
  • OLG Frankfurt, 12.10.2004 - 21 U 75/03

    Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs gegen eine isoliert nicht anfechtbare

    Eine entsprechende Anwendung des § 321 a ZPO ist geboten (vgl. OLG Celle, NJW 2003, 906; weitere Nachweise aus der Literatur bei Zöller/Vollkommer, ZPO 24. Aufl., 2004, § 321 a, Rdnr. 3a; a.M. OLG Oldenburg, NJW 2003, 149; OLG Rostock, NJW 2003, 2105).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2003 - 16 U 116/03

    Zurückweisung der Berufung wegen Aussichtslosigkeit: Rüge der Verletzung des

    Der Senat folgt zur Frage der Statthaftigkeit dieser Rüge gegen Beschlüsse nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO der ihn überzeugenden Auffassung des 2. und des 13. Zivilsenates des OLG Celle (Beschlüsse vom 4.12.2002 [13. ZS] - NJW 2003, 906 = OLGR-Celle 2003, 71 - und vom 8.5.2003 [2. ZS] - OLGR-Celle 2003, 258).
  • OLG Dresden, 06.05.2003 - 2 U 2320/02

    Analogie; Rechtskraft; Beschluss; Gegenvorstellung; rechtliches Gehör

  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 186/04

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fachgerichtliche Stattgabe einer auf

  • VerfGH Thüringen, 21.12.2004 - VerfGH 29/03

    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör;

  • VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 23/04

    Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

  • VerfG Brandenburg, 21.04.2005 - VfGBbg 16/05

    Rechtliches Gehör; Subsidiarität; Vorabentscheidung

  • VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 6/04

    Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2004 - 24 U 36/03

    Zulässigkeit der Gehörsrüge

  • StGH Hessen, 13.08.2003 - P.St. 1857

    Mangels Einlegung der Anhörungsrüge nach ZPO § 321a unzulässige Grundrechtsklage

  • OLG Stuttgart, 18.02.2003 - 9 U 116/02

    Berufungsverfahren: Unzulässigkeit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • OLG Brandenburg, 01.04.2004 - 1 U 26/03

    Rechtsbehelf gem. § 321a ZPO analog gegen unanfechtbaren

  • StGH Hessen, 14.08.2003 - P.St. 1870

    Mangels Einlegung der Anhörungsrüge nach ZPO § 321a unzulässige Grundrechtsklage

  • VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 209/04

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE und des

  • VerfG Brandenburg, 21.10.2004 - VfGBbg 36/04

    Beschwerde; Unanfechtbarkeit

  • KG, 02.04.2004 - 12 U 238/03

    Rechtsmittel gegen einen die Berufung zurückweisenden Beschluss

  • KG, 12.05.2003 - 8 U 203/02

    Zurückweisungsbeschluß des Berufungsgerichts: Aufhebung und neue Sachentscheidung

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.03.2003 - 13 U 77/02   

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https://dejure.org/2003,7494
OLG Köln, 05.03.2003 - 13 U 77/02 (https://dejure.org/2003,7494)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.03.2003 - 13 U 77/02 (https://dejure.org/2003,7494)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. März 2003 - 13 U 77/02 (https://dejure.org/2003,7494)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.2003 - 13 U 77/02
    Der Senat sieht im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, WM 2003, 247, 248; BGH BKR 2001, 143, 147=WM 2001, 2113; BGH BKR 2002, 588, 589=WM 2002, 1273), der er sich anschließt, von weiteren Ausführungen zu diesem Punkt ab.

    Auf die Zweckrichtung des Rechtsberatungsgesetzes hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 14.05.2002 (BKR 2002, 588, 589=WM 2002, 1273 ff.) ebenfalls abgehoben.

    Der Bundesgerichtshof hat insbesondere in seinem Urteil vom 14.05.2002 (BKR 2002, 588, 590=WM 2002, 1273 ff.) ausdrücklich hervorgehoben, dass Rechtsscheinsgrundsätze in Fällen der vorliegenden Art zur Anwendung kommen können.

    Das ist der Fall, wenn das Vertrauen des Dritten auf den Bestand der Vollmacht an andere Umstände als an die Vollmachtsurkunde anknüpft und nach den Grundsätzen über die Duldungsvollmacht schutzwürdig erscheint (BGH BKR 2002, 588, 590; BGHZ 102, 62, 64).

    Eine Duldungsvollmacht ist gegeben, wenn der Vertretene es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn als Vertreter auftritt und der Vertragspartner dieses Dulden dahin versteht und nach Treu und Glauben auch verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist, wobei nur auf vor oder bei Vertragsschluss vorliegende Umstände abgestellt werden darf (BGH BKR 2002, 588, 590 unter Ziffer 3. a) bb) der Entscheidungsgründe).

    Soweit die Klägerin in dem nachgelassenen Schriftsatz vom 12.02.2003 (Seite 3, Bl. 332 d.A.) ferner meint, nur bei eigener Kenntnis der Klägerin und ihres Ehemannes von der Nichtigkeit der der Treuhänderin erteilten Vollmacht könne eine Duldungsvollmacht angenommen werden, verkennt sie, dass die Duldungsvollmacht nicht "wertungsmäßig wie eine Genehmigung" steht, die voraussetzt, dass der Genehmigende die Unwirksamkeit des Geschäfts kennt oder zumindest mit ihr rechnet und dass in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (BGH BKR 2002, 588, 590).

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.2003 - 13 U 77/02
    Soweit die Vermittlerin oder deren Mitarbeiter falsche Angaben gemacht haben sollten, braucht die Beklagte sich dies nicht zurechnen zu lassen, weil die Angaben zur Rentierlichkeit der Anlage nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH WM 2000, 1685, 1687), der sich auch der Senat angeschlossen hat (Senat WM 2002, 118), die Anlageentscheidung als solche und damit lediglich den Pflichtenkreis des Verkäufers, nicht aber den der finanzierenden Bank betreffen.

    Eine finanzierende Bank ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung des Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen, weil sie regelmäßig davon ausgehen darf, dass die Kunden entweder selbst über die notwendigen Kenntnisse oder Erfahrungen verfügen oder dass sie sich jedenfalls der Hilfe von Fachleuten bedient haben (BGH WM 2000, 1685 f.; WM 2000, 1687, 1688).

    Ausnahmsweise kommt eine Aufklärungspflicht (keine Nachforschungspflicht) in Betracht, wenn die finanzierende Bank in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens eine konkrete Kenntnis hat, die ihrem Kunden nicht ohne weiteres zugänglich ist, und wenn sie diesen Wissensvorsprung auch erkennen kann (BGH WM 2000, 1685, 1686 m.w.N.; OLG Stuttgart WM 2000, 2146, 2148 f.; OLG Köln (22. ZS) WM 2000, 2139, 2142 f.).

    Die Darlegungs- und Beweislast bezüglich der eine Aufklärungspflichtverletzung der Bank begründenden Umstände trifft nämlich den sich darauf berufenden Kunden (BGH WM 2000, 1685, 1686).

  • BGH, 18.09.2001 - XI ZR 321/00

    Treuhandvertrag im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds als unerlaubte

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.2003 - 13 U 77/02
    Der Senat sieht im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, WM 2003, 247, 248; BGH BKR 2001, 143, 147=WM 2001, 2113; BGH BKR 2002, 588, 589=WM 2002, 1273), der er sich anschließt, von weiteren Ausführungen zu diesem Punkt ab.

    Nach der bereits zitierten Entscheidung des XI. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs vom 18.09.2001 (WM 2001, 2113) ließ sich der bis dahin veröffentlichten höchstrichterlichen Rechtsprechung nichts entnehmen, was eindeutig für einen Verstoß des Geschäftsbesorgungsvertrages und auch der Vollmacht gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG gesprochen hätte.

    Mangels eines schutzwürdigen Vertrauenstatbestandes könnte etwas anderes nur dann gelten, wenn die Beklagte an dem Verstoß gegen Art. 1 § 1 RBerG beteiligt gewesen wäre, sie insbesondere an dem Zustandekommen des Geschäftsbesorgungsvertrages und/oder bei Erfüllung desselben mitgewirkt hätte (vgl. dazu BGH WM 2001, 2113, 2115; WM 1998, 923).

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.2003 - 13 U 77/02
    Das Wissen der Bank, dass der vom Erwerber zu zahlende Kaufpreis in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu erwerbenden Objekts steht, begründet aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich keine Aufklärungspflicht (BGH WM 2003, 61, 62; WM 2000, 1245, 1246).

    Eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Innenprovision zu einer so wesentlichen Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert führt, dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (BGH WM 2003, 61, 62; WM 2000, 1245, 1247).

    Hierfür reicht nicht jedes auffällige Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung aus, vielmehr ist ein besonders grobes Missverhältnis erforderlich, wovon erst ausgegangen werden kann, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch wie der Wert der Gegenleistung ist (BGH WM 2003, 61, 62; BGHZ 146, 298, 302 f.).

  • BGH, 16.12.2002 - II ZR 109/01

    Wirksamkeit von Treuhandverträgen und dem Treuhänder erteilter Vollmachten im

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.2003 - 13 U 77/02
    Der Senat sieht im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, WM 2003, 247, 248; BGH BKR 2001, 143, 147=WM 2001, 2113; BGH BKR 2002, 588, 589=WM 2002, 1273), der er sich anschließt, von weiteren Ausführungen zu diesem Punkt ab.

    Dem ist nunmehr auch der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 16.12.2002 (WM 2003, 247, 248 f.) gefolgt.

  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.2003 - 13 U 77/02
    Der Senat sieht im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, WM 2003, 247, 248; BGH BKR 2001, 143, 147=WM 2001, 2113; BGH BKR 2002, 588, 589=WM 2002, 1273), der er sich anschließt, von weiteren Ausführungen zu diesem Punkt ab.

    Dies hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 11.10.2001 (WM 2001, 2260 ff.) entschieden.

  • OLG Frankfurt, 19.07.2000 - 19 U 190/99

    Haftung einer Bank: Gewährung eines Realkredits zum Immobilienerwerb im Rahmen

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.2003 - 13 U 77/02
    Der Sachvortrag der Klägerin lässt nicht erkennen, dass die Beklagte in einer nach außen erkennbaren Weise Funktionen anderer Projektbeteiligter übernommen hätte und bei Planung, Vertrieb und Durchführung des Bauvorhabens oder bei der Durchführung bestimmter Funktionsverträge derart mitgewirkt hätte, dass hierdurch ein zusätzlicher Vertrauenstatbestand für die Klägerin und ihren Ehemann geschaffen worden wäre (BGH WM 1992, 216 und 1310; OLG Frankfurt WM 2000, 2135, 2137 und WM 2002, 1281, 1284).

    Auch dann, wenn die finanzierende Bank Verkäufer, Bauträger und Initiator finanziert und gleichzeitig Kredite an Erwerber ausreicht, reicht dies allein für die Begründung eines Interessenkonflikts nicht aus (OLG Stuttgart WM 2000, 292, 295; OLG Frankfurt WM 2000, 2135, 2137).

  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.2003 - 13 U 77/02
    Das Wissen der Bank, dass der vom Erwerber zu zahlende Kaufpreis in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu erwerbenden Objekts steht, begründet aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich keine Aufklärungspflicht (BGH WM 2003, 61, 62; WM 2000, 1245, 1246).

    Eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Innenprovision zu einer so wesentlichen Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert führt, dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (BGH WM 2003, 61, 62; WM 2000, 1245, 1247).

  • BGH, 08.11.1984 - III ZR 132/83

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Betreuungsvertrages im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.2003 - 13 U 77/02
    Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sogar bei einem Notar, der im Dezember 1993 einen vergleichbaren umfassenden Geschäftsbesorgungsvertrag beurkundet hatte, ein Verschulden verneint (BGHZ 145, 265, 275; zu der ähnlich gelagerten Frage bei § 313 BGB vgl. BGH WM 1985, 10; OLG Stuttgart WM 1987, 305).
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.2003 - 13 U 77/02
    Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sogar bei einem Notar, der im Dezember 1993 einen vergleichbaren umfassenden Geschäftsbesorgungsvertrag beurkundet hatte, ein Verschulden verneint (BGHZ 145, 265, 275; zu der ähnlich gelagerten Frage bei § 313 BGB vgl. BGH WM 1985, 10; OLG Stuttgart WM 1987, 305).
  • BGH, 17.03.1998 - XI ZR 59/97

    Rechtsfolgen der Rechtsberatung durch den Kreditvermittler

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99

    Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt

  • OLG Köln, 21.03.2001 - 13 U 124/00

    Bankenhaftung bei Immobilienfinanzierung im sog. Strukturvertrieb

  • OLG Köln, 20.06.2000 - 22 U 215/99

    Zur Haftung einer einen Immobilienerwerb finanzierenden Bank

  • OLG Frankfurt, 15.08.2001 - 23 U 130/00

    Haftung einer Bank aus der Finanzierung eines Immobilienerwerbs

  • OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum

  • OLG Stuttgart, 16.02.2000 - 9 U 172/99

    Aufklärungspflicht einer finanzierenden Bank wegen Mitwirkung an Planung und

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

  • BGH, 17.12.1991 - XI ZR 8/91

    Aufklärungspflicht der Bank bei Bauherrenmodell

  • OLG Karlsruhe, 20.01.2004 - 17 U 53/03

    Wirksamkeit eines im Jahre 1995 zur Finanzierung eines Fondsbeitritts durch einen

    Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Rechtsstreit erfüllt (ebenso für vergleichbare Fälle: OLG Köln, Urteil vom 05.03.2003 - 13 U 77/02; OLG Bamberg, Urteil vom 19.02.2003 - 8 U 125/01, der hiergegen gestellte Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BGH durch Beschluss vom 30.09.2003 [XI ZR 129/03] zurückgewiesen; LG Landshut, Urteil vom 16.10.2003 - 22 O 1568/03; LG Hanau, Urteil vom 09.10.2003 - 7 O 397/03).

    In der Rechtsprechung ist umstritten, ob Mitwirkungshandlungen der Darlehensnehmer wie die Unterzeichnung der Ermächtigung zur Schufa-Auskunft oder zum Bankauskunftsverfahren sowie die Erteilung der Einzugsermächtigung und der Selbstauskunft genügen, um den Darlehensvertrag unter Rechtsscheinsgesichtspunkten als wirksam behandeln zu können (bejahend: OLG Köln, Urteil vom 05.03.2003 - 13 U 77/02; OLG Bamberg, Urteil vom 19.02.2003 - 8 U 125/01; verneinend: OLG Dresden, NJOZ 2003, 3426; OLG Celle, VuR 2003, 181; OLG Bamberg, Urteil vom 07.04.2003 - 4 U 240/01).

  • OLG Karlsruhe, 20.01.2004 - 17 U 52/03

    Zustandekommen eines Darlehensvertrages im Rahmen eines finanzierten Beitritts zu

    Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Rechtsstreit erfüllt (ebenso für vergleichbare Fälle: OLG Köln, Urteil vom 05.03.2003 - 13 U 77/02; OLG Bamberg, Urteil vom 19.02.2003 - 8 U 125/01, der hiergegen gestellte Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BGH durch Beschluss vom 30.09.2003 [XI ZR 129/03] abgewiesen; LG Landshut, Urteil vom 16.10.2003 - 22 O 1568/03; LG Hanau, Urteil vom 09.10.2003 - 7 O 397/03).

    In der Rechtsprechung ist umstritten, ob Mitwirkungshandlungen der Darlehensnehmer wie die Unterzeichnung der Ermächtigung zur Schufa-Auskunft oder zum Bankauskunftsverfahren sowie die Erteilung der Einzugsermächtigung und der Selbstauskunft genügen, um den Darlehensvertrag unter Rechtsscheinsgesichtspunkten als wirksam behandeln zu können (bejahend: OLG Köln, Urteil vom 05.03.2003 - 13 U 77/02; OLG Bamberg, Urteil vom 19.02.2003 - 8 U 125/01; verneinend: OLG Dresden, NJOZ 2003, 3426; OLG Celle, VuR 2003, 181; OLG Bamberg, Urteil vom 07.04.2003 - 4 U 240/01).

  • OLG Bamberg, 07.04.2003 - 4 U 240/01

    Schadenersatz und Rückabwicklung bei Erwerb einer sogenannten "Schrottimmobilie"

    Mit dieser Entscheidung weicht der Senat jedenfalls von der im Schriftsatz der Beklagtenvertreter vom 1.4.2003 erwähnten Entscheidung des OLG Köln vom 5.3.2003 - 13 U 77/02, der ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag, ab.
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