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   OLG Nürnberg, 10.08.2017 - 13 U 851/17   

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OLG Nürnberg, 10.08.2017 - 13 U 851/17 (https://dejure.org/2017,32615)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10.08.2017 - 13 U 851/17 (https://dejure.org/2017,32615)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10. August 2017 - 13 U 851/17 (https://dejure.org/2017,32615)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Burhoff online

    Verwertbarkeit von Dash-Cam-Aufzeichnungen, Verkehrsunfall, Zivilprozess

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 138 Abs. 1, § 144 Abs. 1 S. 1, § 286, § 529 Abs. 1 Nr. 1 u. 2; BGB § 371; KunstUrhG § 22 S. 1; BDSG § 2 Abs. 4 S. 1, § 6b; GVG § 169 S. 1
    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall auf einer Autobahn

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 286, § 371; KunstUrhG § 22 S. 1; BDSG § 2 Abs. 4 S. 1, § 6b
    Verwertung von Aufzeichnungen einer "Dashcam" in einem Zivilprozess

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verwertbarkeit von Dash-Cam-Aufzeichnungen bei Verkehrsunfällen im Zivilprozess

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Dashcam-Aufnahme im Zivilprozess verwertbar

  • IWW

    ZPO § 138 Abs. 1, § 144 Abs. 1 S. 1, § 286, § 529 Abs. 1 Nr. 1 u. 2; BGB § 371; KunstUrhG § 22 S. 1; BDSG § 2 Abs. 4 S. 1, § 6b; GVG § 169 S. 1
    ZPO, BGB, KunstUrhG, BDSG, GVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertbarkeit der Aufnahmen einer sogenannten Dash-Cam im Verkehrsunfallprozess

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 138 Abs. 1, 144 Abs. 1 S. 1, 286, 529 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 ZPO

  • rewis.io

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall auf einer Autobahn

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Zulässigkeit des Dashcam-Beweises

  • rewis.io

    Verwertung von Aufzeichnungen einer "Dashcam" in einem Zivilprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertbarkeit der Aufnahmen einer sogenannten Dash-Cam im Verkehrsunfallprozess

  • rechtsportal.de

    Aufzeichnung; Betriebsgefahr; Bremsung; Unfallgeschehen; Dashcams; Geschwindigkeit; Schadensersatz; Unfallhergang; Verkehrsunfall; Feststellung; Einholung eines Sachverständigengutachtens; fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Dashcam-Aufzeichnungen dürfen zur Beweisführung über Verkehrsunfälle im Zivilprozess verwendet werden

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Dash-Cam-Aufzeichnungen zu Verkehrsunfällen im Zivilprozess verwertbar

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Dashcam-Videos im Zivilprozess

  • lto.de (Kurzinformation)

    Im Zivilprozess verwertbar: Dashcam-Bilder zur Beweisführung zulässig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Dashcam-Aufzeichnungen zur Beweisführung über Verkehrsunfälle im Zivilprozess

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Dashcam-Aufzeichnungen dürfen zur Beweisführung über Verkehrsunfälle im Zivilprozess verwendet werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Dashcam-Aufzeichnungen dürfen zur Beweisführung über Verkehrsunfälle im Zivilprozess verwendet werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    OLG-Urteil zur prozessualen Verwendung von Dashcam-Aufzeichnungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallprozess zugelassen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dashcam als Beweis bei Verkehrsunfall zulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dashcams: Bilder dürfen verwendet werden

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Dashcam-Aufzeichnungen zur Beweisführung im Zivilprozess zugelassen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Dashcam-Aufzeichnungen vor Gericht verwertbar

  • beck.de (Kurzinformation)

    Dashcam-Aufzeichnungen zur Beweisführung zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gerichtliche Verwertbarkeit einer Dashcam-Aufzeichnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3597
  • ZIP 2017, 74
  • MDR 2017, 1299
  • MDR 2018, 135
  • NZV 2017, 584
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.08.2017 - 13 U 851/17
    Für die Frage, ob dieses durch Bildaufzeichnungen verletzt wird und ob sich gegebenenfalls daraus im Einzelfall ein Verwertungsverbot ableitet, sind nach ständiger Rechtsprechung die jeweils schutzwürdigen Interessen beider Parteien gegeneinander abzuwägen (BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 -, juris Rn. 59; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 -, juris Rn. 15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. Mai 1997 - 5 U 82/96 -, juris Rn. 3; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., 2016, § 286 Rn. 15, 15a, 15c).

    Dementsprechend sind Abbildungen von Passanten und Verkehrsteilnehmern auf öffentlichen Wegen und Plätzen, die nur als Beiwerk des Stadt- oder Straßenbildes miterfasst werden, von diesen ohnehin hinzunehmen (BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 -, juris Rn. 17).

    Ein derartiger Eingriff sei höchstens dann zulässig, wenn schwerwiegenden Beeinträchtigungen, wie etwa Angriffen auf Personen, nicht anderweitig zumutbar begegnet werden können (BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 -, juris Rn. 16 ff).

    Sofern im Einzelfall aber zufällig einzelne Personen, die den Verkehrsraum nutzen, mitabgebildet werden sollten, ist dies von diesen ohnehin hinzunehmen (BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 -, juris Rn. 17).

    Abbildungen von Passanten und Verkehrsteilnehmern auf öffentlichen Wegen und Plätzen, die nur als Beiwerk des Stadt- oder Straßenbildes miterfasst werden, sind von diesen ohnehin hinzunehmen (BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 -, juris Rn. 17).

  • LG München I, 14.10.2016 - 17 S 6473/16

    Dashcam-Aufzeichnung als Beweismittel im Zivilprozess

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.08.2017 - 13 U 851/17
    Diese bejahen die Verwertbarkeit mehrheitlich (LG Frankenthal MDR 2016, 791; LG Traunstein ZD 2017, 239; LG München ZD 2017, 36; AG Nürnberg MDR 2015, 977; AG München DAR 2016, 275; ebenso wohl das OLG München im Rahmen der Erörterung des schließlich mit Vergleich beendeten Verfahrens 10 U 795/12, Nachweis bei Greger, NZV 2015, 114 , Fn. 23).

    Auch wenn das Gemeinwohlinteresse auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht von vorneherein das Recht des Einzelnen, auch im öffentlichen Raum nicht gefilmt zu werden, überwiegt (LG München, Urteil vom 14. Oktober 2016 - 17 S 6473/16 -, juris Rn 13), ist jedenfalls dann dem Interesse des Beweisführers besonders Gewicht beizumessen, wenn keine anderen Beweismittel zur Verfügung stehen, er also auf der Verwertung für die Erreichung seines Rechtsschutzziels angewiesen ist, womit zugleich auch der materiellen Gerechtigkeit Genüge getan wird.

    Nach diesen Maßstäben fehlt es an dem nach § 22 Satz 1 KunstUrhG erforderlichen Öffentlichkeitbezug; der Begriff des "Verbreitens" ist teleologisch zu reduzieren (LG München, Urteil vom 14. Oktober 2016 - 17 S 6473/16 -, juris Rn. 9).

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.08.2017 - 13 U 851/17
    Für die Zulässigkeit der Verwertung von rechtswidrig beschafften Beweisen kommt es im Zivilprozess vor allem auch auf die Bedeutung des Beweismittels für die Rechtsverwirklichung einer Partei an, ein (stets gegebenes) schlichtes Beweisinteresse reicht nicht (BVerfG NJW 2002, 3619, juris-Rn. 62-64; BGHZ 27, 284 ; BGH, NJW 1982, S. 277; NJW 1988, S. 1016 ; jeweils für den Schutz des gesprochenen Worts am Telefon vor unerlaubtem Mithören oder Mitschneiden; Zöller/Greger, 31. Aufl. 2016, ZPO, § 286 Rn. 15a).

    Für die Frage, ob dieses durch Bildaufzeichnungen verletzt wird und ob sich gegebenenfalls daraus im Einzelfall ein Verwertungsverbot ableitet, sind nach ständiger Rechtsprechung die jeweils schutzwürdigen Interessen beider Parteien gegeneinander abzuwägen (BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 -, juris Rn. 59; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 -, juris Rn. 15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. Mai 1997 - 5 U 82/96 -, juris Rn. 3; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., 2016, § 286 Rn. 15, 15a, 15c).

  • EGMR, 27.05.2014 - 10764/09

    Keine Bedenken gegen Dashcam-Videos vor Gericht?

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.08.2017 - 13 U 851/17
    Nach einem Urteil des EGMR (Urteil vom 27. Mai 2014 - 10764/09 -, NJW 2015, 1079, beck-online Rn. 35, 36) liegt eine "Verbreitung" in der öffentlichen Sitzung oder ihrer Weitergabe an die Prozessbeteiligten im Laufe des Verfahrens dann nicht vor, wenn Aufnahmen eines Privatdetektivs zum Zwecke der Beweissiche rung und Beweisführung gefertigt wurden, sie nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind und keine Veröffentlichungsgefahr besteht.
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.08.2017 - 13 U 851/17
    Ein Bildnis im Sinne des Kunsturhebergesetzes ist die Wiedergabe des äußeren Erscheinungsbildes einer Person in einer für Dritte erkennbaren Weise (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1999 - I ZR 49/97 -, juris Rn. 71 - Marlene Dietrich).
  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.08.2017 - 13 U 851/17
    Im Fall einer verdeckten Videoüberwachung am Arbeitsplatz (BAG, Urteil vom 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 -, juris Rn. 30) wurde eine Rechtfertigung nur bei Vorliegen eines konkreten Verdachts einer Straftat oder einer anderen schweren Verfehlung anerkannt.
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.08.2017 - 13 U 851/17
    Es umfasst das Recht am eigenen Bild und stellt eine Ausprägung des Schutzes der personenbezogenen Informationen dar (BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 1602/07, 1 BvR 1606/07, 1 BvR 1626/07 -, juris Rn. 44 ff).
  • LG Memmingen, 14.01.2016 - 22 O 1983/13

    Anspruch auf Unterlassung der Fertigung von Videoaufnahmen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.08.2017 - 13 U 851/17
    Die vom Kläger als Beleg für seine Auffassung herangezogene Entscheidung des LG Memmingen DAR 2016, 143 betrifft einen anderen Fall; dort geht es um die Nutzung einer Dashcam zur permanenten Überwachung des Hauseingangs eines Nachbarn, nicht um die Nutzung der Kamera im Straßenverkehr im Hinblick auf die Rekonstruierbarkeit eines Unfalls und erst recht nicht um Fragen der Verwertbarkeit für die Beweisführung zu einem Unfall in einem konkreten Einzelfall.
  • LG Regensburg, 28.03.2017 - 4 O 1200/16

    Zulässigkeit der Verwertung von Dashcam-Aufzeichnungen im Zivilprozess

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.08.2017 - 13 U 851/17
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 28. März 2017, Az: 4 O 1200/16 (2) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.
  • BVerfG, 20.05.2011 - 2 BvR 2072/10

    Straßenverkehr; Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren; Beweiserhebungsverbot;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.08.2017 - 13 U 851/17
    Er hat sich durch die Teilnahme am öffentlichen Verkehr selbst der Wahrnehmung und Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer ausgesetzt und ist selbst von der Aufzeichnung auch nur für einen ganz kurzen Zeitraum betroffen (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 2011 - 2 BvR 2072/10 -, beck-online Rn. 17, für die Nutzung einer Dauervideoaufzeichnung zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten).
  • AG Nürnberg, 08.05.2015 - 18 C 8938/14

    Dash-Cam-Aufzeichnungen als Beweismittel im zivilrechtlichen

  • OLG Düsseldorf, 05.05.1997 - 5 U 82/96
  • LG Heilbronn, 17.02.2015 - 3 S 19/14

    Verkehrsunfallprozess: Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen

  • BGH, 24.11.1981 - VI ZR 164/79

    Belästigung durch anonyme Anrufe - Überwachung des Telefonanschlusses durch die

  • LG Frankenthal, 30.12.2015 - 4 O 358/15

    Zur Aufklärung eines Verkehrsunfalls durch Dashcam-Aufnahmen

  • LG Traunstein, 01.07.2016 - 3 O 1200/15

    Dashcam-Aufzeichnung - Beweissicherungsinteresse bei Verkehrsunfall

  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 326/91

    "Indizienkette"; Anforderungen an die Würdigung vorgetragener Indiztatsachen;

  • AG München, 30.11.2015 - 335 C 13895/15

    Zur Frage, ob die mittels einer Dash-Cam aufgezeichneten Videomitschnitte eines

  • BGH, 13.10.1987 - VI ZR 83/87

    Abwehransprüche gegen widerrechtlich erlangte Beweismittel; Unzulässigkeit des

  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57

    Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    Diese bestünden in der Sicherstellung der vorrangigen Interessen am effizienten Individualrechtsschutz und an einer funktionsfähigen Rechtspflege (vgl. Greger, NZV 2015, 114, 117; ähnlich Balzer/Nugel, NJW 2014, 1622, 1626; Lohse, VersR 2016, 953, 959; vgl. auch VG Ansbach, ZfSch 2014, 687, 690; LG München I, ZD 2017, 36, 37; OLG Celle, DAR 2018, 35, 38; OLG Nürnberg, NJW 2017, 3597 Rn. 61 f.).

    Selbst wenn man die Interessen unfallbeteiligter Dritter miteinbeziehe, sei es angesichts der sehr geringen und eher theoretischen Betroffenheit unbeteiligter Dritter bei der Interessenabwägung im Rahmen der zivilprozessualen Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen nicht zu rechtfertigen, einer andernfalls in Beweisnot befindlichen Partei den Rückgriff auf dieses Beweismittel mit dem Argument einer abstrakten Überwachungsbefürchtung Dritter zu verwehren (OLG Nürnberg, NJW 2017, 3597 Rn. 48, 58).

  • ArbG Düsseldorf, 14.12.2018 - 14 Ca 5613/18

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer

    Die Sozialsphäre (Individualsphäre) schützt und bewahrt die persönliche Eigenart des Menschen in seinen Beziehungen zur Umwelt sowie seinem öffentlichen, wirtschaftlichen und beruflichen Wirken (vgl. etwa "Esra", BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05; für Verwertungsverbote bei "Dash-Cams" etwa OLG Nürnberg, 10.08.2017 - 13 U 851/17).
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   OLG Nürnberg - 13 U 851/17   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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OLG Nürnberg - 13 U 851/17 (https://dejure.org/9999,13047)
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Kurzfassungen/Presse

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Dashcam-Aufzeichnungen dürfen zur Beweisführung über Verkehrsunfälle im Zivilprozess verwendet werden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Regensburg, 28.03.2017 - 4 O 1200/16

    Zulässigkeit der Verwertung von Dashcam-Aufzeichnungen im Zivilprozess

    Auszug aus OLG Nürnberg - 13 U 851/17
    vorhergehend LG Regensburg, Endurteil vom 28. März 2017, 4 O 1200/16,.

Redaktioneller Hinweis

  • Klagerücknahme auf den Hinweisbeschluss vom 10. August 2017 hin

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