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OLG Düsseldorf, 02.04.1998 - 13 U 86/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- LG Düsseldorf, 08.01.2013 - 7 O 43/10
Geltendmachung von Steuerberaterhonoraren; Zulässigkeit einer Berichtigung von …
Soweit hierzu vertreten wurde, der Steuerberater sei an seine Abrechnung gebunden, da durch die Berechnung eine unwiderrufliche Leistungsbestimmung im Sinne des § 315 BGB erfolgt sei (vgl. 13. Zivilsenat des OLG Düsseldorf, Urt. vom 02.04.1998 - 13 U 86/96, zitiert nach juris, Rdnr. 9), folgt das Gericht dem nicht. - LG Duisburg, 02.10.2015 - 7 S 21/15
Rückzahlungsbegehren eines gezahlten Vorschusses auf Steuerberaterhonorar; …
Denn der Steuerberater kann ein Honorar für Abschlussvorarbeiten regelmäßig nur verlangen, wenn die Buchführung nicht von dem mit den Abschlussarbeiten beauftragten Steuerberater erstellt wurde (OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.03.1993, Az. 13 U 134/92, Urt. v. 02.04.1998, Az. 13 U 86/96). - LG Duisburg, 01.08.2003 - 10 O 318/02 Der Steuerberater kann aber eine unrichtige Berechnung nachträglich berichtigen (OLG Düsseldorf 13 U 86/96 vom 02.04.1998).