Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 10.10.2011

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.01.2012 - 13 U 90/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,226
OLG Frankfurt, 11.01.2012 - 13 U 90/11 (https://dejure.org/2012,226)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.01.2012 - 13 U 90/11 (https://dejure.org/2012,226)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Januar 2012 - 13 U 90/11 (https://dejure.org/2012,226)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 134 InsO
    Zur (Nicht-)Anfechtbarkeit einer versicherungsvertragsrechtlich unwiderruflich als Bezugsberechtigte eingesetzte namentlich nicht benannten Ehefrau, die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles mit dem Versicherungsnehmer/Erblasser verheiratet war

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit eines Bezugsrechts hinsichtlich der Lebensversicherung zu Gunsten der Ehefrau des Insolvenzschuldners

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der Einräumung eines Bezugsrechts hinsichtlich einer Lebensversicherung zu Gunsten der Ehefrau; Anfechtbarkeit der unterbliebenen Kündigung

  • zvi-online.de

    InsO § 134; VVG § 159
    Keine Insolvenzanfechtung bei unwiderruflichem Bezugsrecht der im Lebensversicherungsvertrag namentlich nicht benannten Ehefrau

  • versicherung-recht.de

    §§ 134 InsO, 159 VVG, 528, 534 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 134
    Anfechtung der Einräumung eines Bezugsrechts hinsichtlich einer Lebensversicherung zu Gunsten der Ehefrau; Anfechtbarkeit der unterbliebenen Kündigung

  • rechtsportal.de

    InsO § 134
    Insolvenzanfechtung eines Bezugsrechts hinsichtlich einer Lebensversicherung zu Gunsten der Ehefrau des Insolvenzschuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Unwiderrufliche Bezugsrechtseinräunung nach vier Jahren nicht durch Insolvenzverwalter anfechtbar

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Lebensversicherung: unwiderrufliche Bezugsberechtigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 29.01.1981 - IVa ZR 80/80

    Ehefrau als Bezugsberechtigte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2012 - 13 U 90/11
    Ob die Berechtigung, eine Versicherungsleistung zu beziehen, widerruflich oder unwiderruflich ist, bestimmt sich allein nach dem Versicherungsvertragsrecht (vgl. Urt. des BGH vom 29.01.1981 zu Az. IV a ZR 80/80).

    In seinem bereits zuvor zitierten Urteil vom 29.01.1981 zu Az. IV a ZR 80/80 hat der BGH gemeint, wenn als Bezugsberechtigte "die Ehefrau" eingesetzt sei, so dürfte damit die mit dem Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles verheiratete Frau gemeint sein.

    Die Rechtsprechung stellt für die Frage der Insolvenzanfechtung allein und ausschließlich auf die versicherungsrechtlichen Gegebenheiten ab (siehe hierzu auch Urteil des BGH vom 29.01.1981 zu Az. IV a ZR 80/80).

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 252/01

    Umfang des Anfechtungsanspruchs bei Einräumung eines Bezugsrechts für eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2012 - 13 U 90/11
    Anfechtungsrechtlich erfolgt diese Zuwendung auch unentgeltlich, weil der Empfänger der Leistung, also der sog. Bezugsberechtigte, für den Leistungsempfang nichts aufzuwenden hatte (vgl. Urteil des BGH vom 23.10.2003 zu Az. IX ZR 252/01 = BGHZ 156, 350 = NJW 2004, 214, hier zitiert nach JURIS; ausdrücklich bestätigt im Beschluss vom 27.04.2010 zu Az. IX ZR 245/09).

    Der Erwerb eines unwiderruflichen Bezugsrechts ist "anfechtungsfest", wenn danach mehr als vier Jahre bis zur Eröffnung des (Nachlass-) Insolvenzverfahrens vergehen (Anm. Kummer zum BGH Urteil vom 23.10.2003 zu Az. IX ZR 252/01 in JURIS Praxis-Report).

  • BGH, 28.10.1997 - X ZR 157/96

    Ausgleichsansprüche unter gleichzeitig Beschenkten bei Inanspruchnahme eines von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2012 - 13 U 90/11
    37 "Die Revision hebt jedoch zu Recht hervor, dass grundsätzlich die Freiheit des Schenkers geschützt ist, darüber zu entscheiden, ob er den Rückforderungsanspruch geltend machen will oder nicht (BGHZ 127, 354, 356), auch wenn die Entstehung des Anspruchs nicht vom Willen des Schenkers abhängt (Sen., BGHZ 137, 76, 82).
  • BGH, 07.05.2009 - IX ZR 71/08

    Anfechtbarkeit der nachträglichen Besicherung einer fremden Schuld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2012 - 13 U 90/11
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 07.05.2009 zu Az. IX ZR 71/08 hierzu ausgeführt, das bloße Unterlassen der Rückforderung bedeute keine Zuführung eines neuen Vermögenswertes.
  • BGH, 08.07.1993 - IX ZR 116/92

    Eingeschränkte Pfändung des Pflichtteilsanspruches vor vertraglicher Anerkennung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2012 - 13 U 90/11
    Hinsichtlich des Pflichtteilsanspruchs hat der Gesetzgeber mit Rücksicht auf die familiäre Verbundenheit von Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem diesem allein die Entscheidung überlassen wollen, ob der Anspruch gegen den Erben durchgesetzt werden soll (vgl. Achilles/Gebhard/Spahn, Protokolle V, S. 526 f.; Hahn/Mugdan, Die gesamten Materialien zu den Reichs-Justizgesetzen, Bd. 8, S. 159; BGHZ 123, 183, 186); Gläubiger sollen diese Entscheidung nicht an sich ziehen können (Motive zum BGB Bd. V, S. 418).
  • BGH, 04.12.2007 - VI ZB 73/06

    Vorprozessualen Anwaltskosten werden bei Erledigung der Hauptsache zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2012 - 13 U 90/11
    Bei dem Zinsbegehren auf Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen für den Zeitraum vom 22.09.2009 bis zum 17.03.2010 handelt es sich nämlich um keine Nebenforderung i.S. des § 4 ZPO (vgl. Beschluss des BGH vom 04.12.2007 zu Az. VI ZB 73/06 = NJW 2008, 999).
  • BGH, 29.09.2011 - IX ZB 106/11

    Regressklage gegen Rechtsanwalt wegen pflichtwidriger Prozessführung:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2012 - 13 U 90/11
    Der Kläger hat damit einen neuen Streitgegenstand eingeführt; denn nach der heute ganz herrschenden Auffassung wird der Streitgegenstand durch den Klageantrag, in dem sich die von dem Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund) bestimmt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge ableitet, weshalb eine Klageänderung auch dann vorliegt, wenn der Klagegrund ausgewechselt wird (vgl. Beschluss des BGH vom 29.09.2011 zu Az. IX ZB 106/11, abgedruckt in NJW 2011, 3653).
  • OLG Frankfurt, 02.03.2011 - 19 W 5/11

    Anfechtung einer Schenkung durch Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2012 - 13 U 90/11
    Es entspricht gesichertem Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Rechtslehre, dass Prämienzahlungen Gegenstand der Schenkungsanfechtung sein können (Benkel/Hirschberg, a.a.O. Rn. 376 zu § 13 ALB; Dauernheim im FK - InsO, 6.Aufl. 2011, Rn. 28 zu § 134; Kirchhof in MükO - InsO, 2.Aufl. 2008, Rn. 16 zu § 134; Beschluss des OLG Frankfurt zu Az. 19 W 5/11 sowie Urteil des OLG Köln vom 14.122.2003 zu Az. 2 U 125/03).
  • BGH, 09.11.1994 - IV ZR 66/94

    Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr eines Geschenks wegen Bedürftigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2012 - 13 U 90/11
    37 "Die Revision hebt jedoch zu Recht hervor, dass grundsätzlich die Freiheit des Schenkers geschützt ist, darüber zu entscheiden, ob er den Rückforderungsanspruch geltend machen will oder nicht (BGHZ 127, 354, 356), auch wenn die Entstehung des Anspruchs nicht vom Willen des Schenkers abhängt (Sen., BGHZ 137, 76, 82).
  • BGH, 25.04.2001 - X ZR 229/99

    Urteil zum Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2012 - 13 U 90/11
    Diese Zweckgebundenheit hat der BGH in seinem Urteil vom 25.04.2001 zu Az. X ZR 229/99 (NJW 2001, 2084) wie folgt beschrieben:.
  • OLG Köln, 14.11.2003 - 2 U 125/03

    Berücksichtigung der Zahlung von Versicherungsprämien für einen Dritten durch

  • BGH, 06.05.1997 - IX ZR 147/96

    Anfechtbarkeit des Unterlassens der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs

  • BGH, 17.09.1975 - IV ZA 8/75

    Begünstigung des Ehegatten in einer Lebensversicherung - Begünstigung des

  • BGH, 17.02.1966 - II ZR 286/63

    Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall

  • BGH, 19.06.1996 - IV ZR 243/95

    Vorbehalt eines Bezugsrechts

  • BGH, 27.04.2010 - IX ZR 245/09

    Widerrufliches Bezugsrecht einer Lebensversicherung in der Insolvenz:

  • BGH, 25.04.1975 - IV ZR 63/74

    Schenkung; Bezugsberechtigung; Lebensversicherungsvertrag; Heilung eines

  • OLG Hamm, 22.03.2017 - 20 U 6/17

    Lebensversicherung; Direktversicherung; unwiderrufliches Bezugsrecht; Insolvenz

    a) Die Bestimmung der Bezugsberechtigung durch den Versicherungsnehmer ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf den Zeitpunkt ihrer Abgabe abstellend aus Sicht des Versicherers als objektivem Empfänger gemäß §§ 133, 157, 242 BGB auszulegen ist (vgl. BGH, Urt. v. 22.07.2015, IV ZR 437/14, juris, Rn. 14 f. m. w. N., RuS 2015, 455; BGH, Urt. v. 14.02.2007, IV ZR 150/05, juris, Rn. 10, 12, RuS 2007, 332; Senat, Beschl. v. 13.05.2016, 20 W 20/16, juris, Rn. 18, NZFam 2017, 42; Schneider, in: Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 2015, § 159 Rn. 5; so im Übrigen auch die vom Kläger gegen den Senatshinweis angeführte Entscheidung des OLG Frankfurt, Urt. v. 11.01.2012, 13 U 90/11, juris, Rn. 33, ZVI 2012, 112) .

    Etwas anders ergibt sich auch nicht aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt, die den vorliegenden Fall nicht betrifft sowie im Übrigen zwischen der Unwiderruflichkeitsbestimmung im Valuta- und im Deckungsverhältnis differenziert und dabei - wie der Senat hier - allein die Unwiderruflichkeitsbestimmung im Deckungsverhältnis für entscheidend hält (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 11.01.2012, 13 U 90/11, juris, Rn. 29 f., ZVI 2012, 112) .

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.10.2011 - 13 U 90/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5239
OLG Frankfurt, 10.10.2011 - 13 U 90/11 (https://dejure.org/2011,5239)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.10.2011 - 13 U 90/11 (https://dejure.org/2011,5239)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Oktober 2011 - 13 U 90/11 (https://dejure.org/2011,5239)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der unwiderruflichen Einräumung eines Bezugsrechts zu Gunsten des Ehegatten beim Abschluss einer Lebensversicherung

  • rechtsportal.de

    InsO § 134
    Anfechtung der unwiderruflichen Einräumung eines Bezugsrechts zu Gunsten des Ehegatten beim Abschluss einer Lebensversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unwiderruflichkeit der Bezugsberechtigung bei einer Lebensversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 28
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 252/01

    Umfang des Anfechtungsanspruchs bei Einräumung eines Bezugsrechts für eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2011 - 13 U 90/11
    Anfechtungsrechtlich erfolgt diese Zuwendung auch unentgeltlich, weil der Empfänger der Leistung, also der sog. Bezugsberechtigte, für den Leistungsempfang nichts aufzuwenden hatte (vgl. Urteil des BGH vom 23.10.2003 zu Az. IX ZR 252/01 = BGHZ 156, 350 = NJW 2004, 214, hier zitiert nach JURIS; ausdrücklich bestätigt im Beschluss vom 27.04.2010 zu Az. IX ZR 245/09).

    Der Erwerb eines unwiderruflichen Bezugsrechts ist "anfechtungsfest", wenn danach mehr als vier Jahre bis zur Eröffnung des (Nachlass-) Insolvenzverfahrens vergehen (Anm. Kummer zum BGH Urteil vom 23.10.2003 zu Az. IX ZR 252/01 in JURIS Praxis-Report).

  • BGH, 29.01.1981 - IVa ZR 80/80

    Ehefrau als Bezugsberechtigte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2011 - 13 U 90/11
    Die Rechtsprechung stellt für die Frage der Insolvenzanfechtung allein und ausschließlich auf die versicherungsrechtlichen Gegebenheiten ab (siehe hierzu auch Urteil des BGH vom 29.01.1981 zu Az. IV a ZR 80/80).
  • BGH, 27.04.2010 - IX ZR 245/09

    Widerrufliches Bezugsrecht einer Lebensversicherung in der Insolvenz:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2011 - 13 U 90/11
    Anfechtungsrechtlich erfolgt diese Zuwendung auch unentgeltlich, weil der Empfänger der Leistung, also der sog. Bezugsberechtigte, für den Leistungsempfang nichts aufzuwenden hatte (vgl. Urteil des BGH vom 23.10.2003 zu Az. IX ZR 252/01 = BGHZ 156, 350 = NJW 2004, 214, hier zitiert nach JURIS; ausdrücklich bestätigt im Beschluss vom 27.04.2010 zu Az. IX ZR 245/09).
  • BGH, 19.06.1996 - IV ZR 243/95

    Vorbehalt eines Bezugsrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2011 - 13 U 90/11
    So heißt es z.B. im Urteil des BGH vom 19.06.1996 zu Az. IV ZR 243/95:.
  • BGH, 17.02.1966 - II ZR 286/63

    Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2011 - 13 U 90/11
    In diesem Falle ist ein Widerruf oder eine Änderung ohne Zustimmung des Bezugsberechtigten nicht möglich ( BGHZ 45, 162, 165 f.).
  • BGH, 25.04.1975 - IV ZR 63/74

    Schenkung; Bezugsberechtigung; Lebensversicherungsvertrag; Heilung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2011 - 13 U 90/11
    Dagegen erhält das Bezugsrecht dingliche Wirkung, wenn auch im Deckungsverhältnis, also zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer bestimmt ist, dass der Dritte unwiderruflich zum Bezug der Versicherungsleistung berechtigt sein soll (s. zu alledem BGH, Urteil vom 25. April 1975 - IV ZR 63/74 - VersR 1975, 706 unter 1 a und b).".
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