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   OLG Köln, 30.03.2011 - 13 U 91/10   

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https://dejure.org/2011,13444
OLG Köln, 30.03.2011 - 13 U 91/10 (https://dejure.org/2011,13444)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.03.2011 - 13 U 91/10 (https://dejure.org/2011,13444)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. März 2011 - 13 U 91/10 (https://dejure.org/2011,13444)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2011 - 13 U 91/10
    Vor diesem Hintergrund ist von einer ausreichenden Individualisierung, bei der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht auf einen außenstehenden Dritten, sondern auf den jeweiligen Antragsgegner abzustellen ist (vgl. BGHZ 172, 42, juris Tz. 46), auszugehen.

    Unabhängig davon, ob es sich bei der - nach dem Gedanken der Vorteilsausgleichung - unmittelbar anspruchsmindernden Verpflichtung des Klägers zur Abtretung der Beteiligungsrechte um eine Gegenleistung im Sinne des § 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO handelt, ist in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt, dass auch ein unzulässiger Mahnantrag die Verjährung unterbricht bzw. hemmt (vgl. BGHZ 172, 42, Tz. 43; Zöller/ Vollkommer, ZPO 28. Aufl. § 688 Rdn. 3, § 693 Rdn. 3a; Palandt/Ellenberger, BGB 70. Aufl. § 204 Rdn. 5, 18; jeweils m. w. N.).

  • BSG, 27.01.2009 - B 7/7a AL 20/07 R

    Berücksichtigung des Haftungsrisikos bei der Rechtsanwaltsvergütung

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2011 - 13 U 91/10
    Der Einholung eines Gutachtens der Rechtsanwaltskammer über die Angemessenheit der Vergütung bedarf es hier nicht, weil es sich nicht um einen Streit zwischen Mandant und Anwalt handelt (BFH RVGreport 2006, 20; BVerwG RVGreport 2006, 21; BSG RVGreport 2009, 180; Gerold/Schmidt/Mayer § 14 Rdn. 35; Hartmann § 14 Rdn. 28).
  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2011 - 13 U 91/10
    Der Anspruch auf Ersatz des oben genannten Betrages steht dem Kläger Zug um Zug gegen Abtretung seiner Rechte aus seiner mittelbaren Fondsbeteiligung zu (vgl. BGH, WM 2010, 262 - Juris-Ausdruck Tz.28 f.); in diesem Sinne war sein Zug um Zug - Angebot der "Übertragung" der Beteiligung auszulegen und im Urteilstenor klarstellend umzuformulieren.
  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 13.04

    Festsetzung und Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2011 - 13 U 91/10
    Der Einholung eines Gutachtens der Rechtsanwaltskammer über die Angemessenheit der Vergütung bedarf es hier nicht, weil es sich nicht um einen Streit zwischen Mandant und Anwalt handelt (BFH RVGreport 2006, 20; BVerwG RVGreport 2006, 21; BSG RVGreport 2009, 180; Gerold/Schmidt/Mayer § 14 Rdn. 35; Hartmann § 14 Rdn. 28).
  • BFH, 19.10.2004 - VII B 1/04

    Divergenz; Gebühr eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2011 - 13 U 91/10
    Der Einholung eines Gutachtens der Rechtsanwaltskammer über die Angemessenheit der Vergütung bedarf es hier nicht, weil es sich nicht um einen Streit zwischen Mandant und Anwalt handelt (BFH RVGreport 2006, 20; BVerwG RVGreport 2006, 21; BSG RVGreport 2009, 180; Gerold/Schmidt/Mayer § 14 Rdn. 35; Hartmann § 14 Rdn. 28).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98

    Urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage -

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2011 - 13 U 91/10
    Der Bundesgerichtshof hat bereits öfter lückenhafte oder an sich unzureichende Angaben im Mahnbescheid als hinreichend individualisiert angesehen (z.B. BGH NJW 2002, 520: "Anspruch aus Werkvertrag" - ohne Datum und Rechnung, auf eine im Mahnbescheid in Bezug genommene Schlussrechnung konnte nicht abgestellt werden, weil sich deren Zugang an die Beklagte nicht feststellen ließ - sowie BGH NJW 2000, 1420, 1421: "Schadensersatz aus Unfall"), wenn und soweit außerhalb des Mahnbescheids liegende, dem Beklagten bekannte Umstände eine Individualisierung ermöglichten.
  • BGH, 13.07.2006 - III ZR 361/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen von Kapitalanlegern gegen einen

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2011 - 13 U 91/10
    In dieser Eigenschaft wurde sie selbst Vertragspartnerin der neu eintretenden Gesellschafter (auch wenn dieser Beitritt - wie hier - nur mittelbar erfolgte, vgl. BGH NJW 1987, 2677; ZIP 2006, 849, 850; ZIP 2006, 1631, 1632) und war dementsprechend auch als künftige Vertragspartnerin bei der Anbahnung der Vertragsverhandlungen über den Betritt zur gebotenen Aufklärung der geworbenen Anleger verpflichtet.
  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 160/02

    Hinweispflicht auf dem Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2011 - 13 U 91/10
    Daher haftet sie aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, wenn und soweit sie in Kenntnis oder schuldhafter Unkenntnis der wahren Verhältnisse einen in wesentlichen Punkten unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Emissionsprospekt herausgegeben hat oder ihre Erfüllungsgehilfen bei den Vertragsverhandlungen etwaige unzutreffende oder unzureichende Angaben des Prospekts bei den Vertragsverhandlungen schuldhaft nicht richtiggestellt bzw. ergänzt haben (vgl. BGH WM 1985, 533, 534 - juris Tz. 12 ff.; NJW 1995, 130; NJW-RR 2003, 1054).
  • BGH, 05.02.1998 - VII ZR 279/96

    Ende der Unterbrechung bei Stillstand des Prozesses

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2011 - 13 U 91/10
    Für den Beginn der sechsmonatigen Hemmungsfrist durch Stillstand des Verfahrens gemäß § 204 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB ist nicht - wie in der Berechnung des Landgerichts - auf die Absendung der gerichtlichen Kostenanforderung am 12. Januar 2007 abzustellen, sondern auf deren Zugang (vgl. BGHZ 134, 387; NJW-RR 1998, 954; Palandt/Ellenberger, BGB 69. Aufl. § 204 Rdn. 49), der hier nach unbestrittener Angabe der Klägerin erst am 14. Januar 2009 erfolgt ist (Schriftsatz vom 2. März 2011 Seite 6 = GA 262).
  • BGH, 30.03.1987 - II ZR 163/86

    Haftung des Gründergesellschafters einer Publikums-KG gegenüber Kapitalanlegern;

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2011 - 13 U 91/10
    In dieser Eigenschaft wurde sie selbst Vertragspartnerin der neu eintretenden Gesellschafter (auch wenn dieser Beitritt - wie hier - nur mittelbar erfolgte, vgl. BGH NJW 1987, 2677; ZIP 2006, 849, 850; ZIP 2006, 1631, 1632) und war dementsprechend auch als künftige Vertragspartnerin bei der Anbahnung der Vertragsverhandlungen über den Betritt zur gebotenen Aufklärung der geworbenen Anleger verpflichtet.
  • LG Köln, 20.01.2012 - 3 O 346/09

    Erstattungsfähigkeit eines nicht am Ort des Prozessgerichts ansässigen

  • BGH, 20.02.1997 - VII ZR 227/96

    Beendigung der Unterbrechung der Verjährung durch eine Prozeßhandlung

  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 183/00

    Individualisierung der Forderung im Mahnbescheidsantrag

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

  • BGH, 23.09.2004 - VII ZR 173/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Berufungsverfahren; Fälligkeit der

  • BGH, 19.02.2004 - III ZR 147/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Vereinbarung eines Auftragsverhältnisses

  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts;

  • BGH, 14.01.1985 - II ZR 41/84

    Verlustbeteiligung an Immobilienfonds infolge unrichtiger Prospektangaben -

  • BGH, 20.03.2006 - II ZR 326/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater als

  • BGH, 05.02.2009 - III ZR 164/08

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren; Geltendmachung von Ansprüchen

  • OLG Köln, 18.08.2023 - 7 U 21/23
    49.463,00 EUR (Indexanp. 2022) sprach nur das Oberlandesgericht Stuttgart mit Entscheidung vom 19.11.2012, Az.: 13 U 91/10 (Nr. 3041) zu, wobei dort bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt wurde, dass bis zum Unfallzeitpunkt der Kläger einer regelmäßigen Arbeit nachging und infolge der psychischen Erkrankung nicht mehr arbeits- und erwerbsunfähig war.

    Insbesondere aufgrund der mithin noch erfolgversprechend in Betracht kommenden Heilungsmöglichkeit hält der Senat den vorliegenden Sachverhalt auch nicht mit demjenigen des OLG Stuttgart in der Entscheidung vom 19.01.2012, Az.: 13 U 91/10 (Nr. 3041) für vergleichbar.

  • OLG Oldenburg, 22.07.2016 - 6 U 30/16

    Verkehrsunfall - Versetzung des Geschädigten in Ruhestand aufgrund der

    In den von der Klägerin zitierten Urteilen des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil vom 29.03.2011 - 10 U 106/10 -), des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 26.07.2001 - 7 U 188/99 -), des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil vom 19.01.2012 - 13 U 91/10 -) und des Landesgerichts Hannover (Urteil vom 19.07.2006 - 11 O 16/05 -) erlitten die dortigen Geschädigten durchweg erheblichere körperliche Verletzungen als die Klägerin im vorliegenden Verfahren, befanden sich überwiegend in stationärer Krankenhausbehandlung bzw. es erfolgten unfallbedingt ambulante Behandlungen mit zahlreichen Arztbesuchen sowie Medikamenteneinnahme, zudem lag meist für längere Zeit eine Krankschreibung bzw. Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit vor und es kam mitunter zu massiven Auswirkungen des Verkehrsunfalls auf die Lebensführung.
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2021 - 1 U 62/20

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Berechnung des Verdienstausfallschadens

    Auch in dem durch das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 19.01.2012 - 13 U 91/10 (Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge 2020, Nr. 3077) zu beurteilenden Fall, in dem ein Schmerzensgeld von 40.000,00 Euro zuerkannt wurde, erlitt der Geschädigte bei dem Unfall mehrere Frakturen und Prellungen, vor allem aber eine mittelgradige depressive Episode und eine posttraumatische Belastungsstörung, die zu einer permanenten Medikamenteneinnahme führt und eine Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit mit sich bringt.
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