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Rechtsprechung
   KG, 31.05.2002 - 13 U 9125/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,20755
KG, 31.05.2002 - 13 U 9125/99 (https://dejure.org/2002,20755)
KG, Entscheidung vom 31.05.2002 - 13 U 9125/99 (https://dejure.org/2002,20755)
KG, Entscheidung vom 31. Mai 2002 - 13 U 9125/99 (https://dejure.org/2002,20755)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrRenG Berlin § 4 § 7
    Heranziehung der Anlieger von Wassergrundstücken zu Strassenreinigungsentgelten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 02.12.1969 - 9 U 159/69
    Auszug aus KG, 31.05.2002 - 13 U 9125/99
    Ähnlich können auch Grundstücke, die unterhalb einer Brücke liegen, nicht als angrenzende Grundstücke eines über die Brücke führenden Straße angesehen werden (vgl. OLG Hamm VersR 1970, 227).
  • KG, 14.03.2007 - 11 U 28/06

    Öffentliche Daseinsvorsorge: Anspruch auf Erstattung von

    Der erkennende Senat schließt sich insofern - unter Abweichung von den Entscheidungen des 13. Zivilsenats des Kammergerichts vom 7. April 2000 (KGR Berlin, 2000, 307-309), vom 20. Mai 2002 und vom 31. Mai 2002 (KGR Berlin 2002, 251-252), jeweils zum Aktenzeichen 13 U 9125/99 - der Auffassung des 24. Zivilsenats des Kammergerichts (vgl. Urteil vom 17. Juli 2002 - 24 U 68/01-, Grundeigentum 2003, 118-120 = KGR Berlin 2003, 59-61 und Urteil vom 4. November 2002 - 24 U 253/01) sowie des Verwaltungsgerichts Berlin (vgl. Urteil vom 12. November 2003 - 1 A 243.00 -, Grundeigentum 2004, 487) an.
  • KG, 07.05.2004 - 25 U 157/03

    Straßenreinigungsentgelt in Berlin: Verzugsbegründung durch im Amtsblatt von

    Das Straßenreinigungsentgelt dient als Ausgleich des besonderen Interesses, das die Anlieger an der Reinigung der gesamten Straße haben, durch die ihr Grundstück erschlossen wird (dsslb. ebd.; vgl. auch KG, 13. Zivilsenat, GE 1992, 1317; KGR 2001, 172 f; KGR 2002, 251 f.; KG, 24. Zivilsenat, KGR 2003, S. 59 f.; OVG Berlin, GE 1998, 435).
  • KG, 14.07.2003 - 24 U 331/02

    Straßenreinigung in Berlin: Entgeltpflicht für ein an Straßen der

    Hinsichtlich der Einbeziehung der Wasserfläche wird zur Begründung auf die Urteile des Senats vom 17.7.2002 - 24 U 68/01, KGR 2003, 59 = GE 2003, 118; vom 4.11.2002 - 24 U 253/01 - und vom 19.5.2003 - 24 U 104/02 - Bezug genommen, die jeweils Parallelfälle der Parteien betrafen und von der Rechtsprechung des 13. Zivilsenats des Kammergerichts zum umgekehrten Rubrum abweichen (13 U 9125/99 - Teilurteile vom 7.4.2000, KGR 2000, 307; vom 20.5.2002; vom 31.5.2002, KGR 2002, 251; Schlussurteil vom 5.11.2002).
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Rechtsprechung
   KG, 07.04.2000 - 13 U 9125/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,49256
KG, 07.04.2000 - 13 U 9125/99 (https://dejure.org/2000,49256)
KG, Entscheidung vom 07.04.2000 - 13 U 9125/99 (https://dejure.org/2000,49256)
KG, Entscheidung vom 07. April 2000 - 13 U 9125/99 (https://dejure.org/2000,49256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 23.10.2003 - 8 U 76/03

    Straßenreinigungsentgelt: Zahlungsanspruch gegen ehemaligen Grundstückseigentümer

    Auf die Südbrücke selbst ist schon deshalb nicht abzustellen, weil diese keine Anlieger hat (vgl. dazu KG, Urteil vom 17. Juli 2002, 24 U 13/01, GE 2003, 118; Urteil vom 7. April 2000, 13 U 9125/99, KGR 2000, 307).
  • VG Berlin, 12.11.2003 - 1 A 243.00
    Selbst wenn es sich bei der R im hier streitigen Bereich um eine Brücke im Sinne der genannten Vorschrift handeln sollte, regelt die Bestimmung entgegen der hierzu von verschiedenen Zivilgerichten vertreten Ansicht (vgl. Urteil des Amtsgerichts Hohenschönhausen vom 10. Mai 2002, 17 C 55/01; Berufungsurteil des Landgerichts Berlin in dieser Sache vom 27. August 2002, 48 S 56/02, und Urteil des 13. Senats des Kammergerichts vom 7. April 2000, 13 U 9125/99 ) nicht, dass die Anlieger deshalb nicht nach § 7 Abs. 2 StrReinG entgeltpflichtig wären.
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   KG, 05.11.2002 - 13 U 9125/99   

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https://dejure.org/2002,69198
KG, 05.11.2002 - 13 U 9125/99 (https://dejure.org/2002,69198)
KG, Entscheidung vom 05.11.2002 - 13 U 9125/99 (https://dejure.org/2002,69198)
KG, Entscheidung vom 05. November 2002 - 13 U 9125/99 (https://dejure.org/2002,69198)
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   KG, 20.05.2002 - 13 U 9125/99   

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https://dejure.org/2002,59889
KG, 20.05.2002 - 13 U 9125/99 (https://dejure.org/2002,59889)
KG, Entscheidung vom 20.05.2002 - 13 U 9125/99 (https://dejure.org/2002,59889)
KG, Entscheidung vom 20. Mai 2002 - 13 U 9125/99 (https://dejure.org/2002,59889)
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Wird zitiert von ...

  • VG Cottbus, 28.06.2021 - 6 K 1129/16
    Der diesbezüglich vom Landesgesetzgeber in § 49a Abs. 6 Satz 2 BbgStrG festgelegte kommunale Eigenanteil von mindestens 25 % der Gesamtkosten der Straßenreinigung ist insoweit angemessen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 20. Mai 2002 - 13 U 9125/99 -, juris Rn. 3; Wichmann, Straßenreinigung und Winterdienst in der kommunalen Praxis, 8. Aufl. Rn. 353; Kluge, in: Becker u. a., KAG Bbg, Komm., § 6 Rn.1379).
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