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   OLG Dresden, 12.04.2017 - 13 U 917/16   

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https://dejure.org/2017,28732
OLG Dresden, 12.04.2017 - 13 U 917/16 (https://dejure.org/2017,28732)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.04.2017 - 13 U 917/16 (https://dejure.org/2017,28732)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. April 2017 - 13 U 917/16 (https://dejure.org/2017,28732)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Feststellung der angemeldeten Forderungen der Genussrechtsgläubiger im Rang des § 38 Insolvenzordnung (InsO) zur Insolvenztabelle; Regelung der Rangordnung der Vorschriften im Verhältnis zwischen dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) und der Insolvenzordnung ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstellung von Genussrechtsgläubigern in der Insolvenz der Gesellschaft; Wirksamkeit einer Nachrangigkeitsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstellung von Genussrechtsgläubigern in der Insolvenz der Gesellschaft; Wirksamkeit einer Nachrangigkeitsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    Rechtsstellung von Genussrechtsgläubigern in der Insolvenz der Gesellschaft

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Anwendung des SchVG auf unverbriefte Genussrechte - Insolvenz der Emittentin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Genussrechtsgläubiger sind im Insolvenzfall nachrangig zu befriedigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Insolvenzfall: Forderungen aus Genussrechten nachrangig gegenüber anderen Ansprüchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 1819
  • WM 2017, 1503
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.02.2014 - IX ZR 137/13

    Formularmäßiger Darlehensvertrag zu einem Unterrichtsvertrag mit einem privaten

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.2017 - 13 U 917/16
    Der Überraschungscharakter einer allgemein ungewöhnlichen Klausel kann schon entfallen, wenn sie inhaltlich ohne Weiteres verständlich und drucktechnisch so hervorgehoben ist, dass erwartet werden kann, der Gegner des Verwenders werde von ihr Kenntnis nehmen (BGH, Urteil vom 20.02.2014 - IX ZR 137/13, Rn. 16, zitiert nach juris).

    aa) Ob die Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB ausgeschlossen ist, kann dahinstehen (so MüKoBGB/Habersack, BGB § 793 Rn. 48, zitiert nach beck-online; anders BGH, Urteil vom 20.02.2014 - IX ZR 137/13, Rn. 20, zitiert nach juris).

    Vielmehr liegt es im eigenen Verantwortungsbereich des Vertragspartners, sich entsprechende Kenntnisse zu verschaffen (BGH, Urteil vom 20.02.2014 - IX ZR 137/13, Rn. 25, zitiert nach juris).

  • BGH, 03.12.2014 - VIII ZR 370/13

    Zur Rückforderung von Zahlungen, die im Rahmen eines Erdgas-Sonderkundenvertrages

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.2017 - 13 U 917/16
    Seite17 innerhalb des durch ihn gesteckten Rahmens oder innerhalb der objektiv gewollten Vereinbarung ergänzungsbedürftig ist, weil eine Vereinbarung in einem regelungsbedürftigen Punkt fehlt (BGH, Urteil vom 03.12.2014 - VIII ZR 370/13, Rn. 24, zitiert nach juris).

    Vielmehr ist auch zu berücksichtigen, welche Regelung die typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte und bestehender AGB-rechtlicher Schranken als redliche Vertragspartner getroffen hätten, wenn ihnen die Lückenhaftigkeit des geschlossenen Vertrages bewusst gewesen wäre (BGH, Urteil vom 03.12.2014 - VIII ZR 370/13, Rn. 26, zitiert nach juris).

  • BGH, 29.04.2014 - II ZR 395/12

    Aktiengesellschaft: Beteiligung der Genussrechtsgläubiger an Bilanzverlusten aus

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.2017 - 13 U 917/16
    a) Die Genussrechtsbedingungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (vgl. für Genussscheinbedingungen: BGH, Urteil vom 29.04.2014 - II ZR 395/12, Rn. 24; für Anleihebedingungen von Inhaberschuldverschreibungen: BGH, Urteil vom 28.06.2005 - XI ZR 363/04, Rn. 13, zitiert nach juris).

    Dabei ist auf die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines typischerweise bei Verträgen der geregelten Art zu erwartenden Durchschnittskunden im Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen (BGH, Urteil vom 29.04.2014 - II ZR 395/12, Rn. 27, zitiert nach juris).

  • BGH, 18.06.1986 - VIII ZR 137/85

    Anforderungen an ausdrücklichen Hinweis auf AGB

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.2017 - 13 U 917/16
    Die Ausdrücklichkeit des Hinweises setzt voraus, dass dieser vom Verwender unmissverständlich und für den Kunden klar erkennbar geäußert worden ist (BGH, Urteil vom 18.06.1986 - VIII ZR 137/85, Rn. 23, zitiert nach juris).

    Ist er dagegen an unauffälliger Stelle versteckt und bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit des Kunden nicht jederzeit und ohne Weiteres erkennbar, so fehlt es an dem Merkmal der Ausdrücklichkeit (BGH, Urteil vom 18.06.1986 - VIII ZR 137/85, Rn. 30, zitiert nach juris).

  • BGH, 05.03.2015 - IX ZR 133/14

    Qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung im Rahmen einer Mezzanine-Finanzierung

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.2017 - 13 U 917/16
    Das Interesse dieser Gläubiger ist von erhöhtem Gewicht, da sie durch die Rangrücktrittsvereinbarung als Vertrag zugunsten Dritter begünstigt werden sollten (BGH, Urteil vom 05.03.2015 - IX ZR 133/14, Rn. 42, zitiert nach juris), selbst aber nicht Verwender der unwirksamen AGB-Klausel sind und daher weit mehr als dieser des Schutzes vor einer weitreichenden Änderung des Vertragsinhalts infolge der Unwirksamkeit der Nachrangklausel bedürfen.
  • BGH, 21.06.2016 - VI ZR 476/15

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Wirksamkeit einer Formularklausel zur

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.2017 - 13 U 917/16
    Beurteilungsmaßstab sind also die Kenntnisse und Erfahrungen des typischerweise an Rechtsgeschäften dieser Art beteiligten Personenkreises (BGH, Urteil vom 21.06.2016 - VI ZR 476/15, Rn. 10, zitiert nach juris).
  • BGH, 14.07.2016 - IX ZA 9/16

    Prozesskostenhilfe für den gemeinsamen Vertreter von

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.2017 - 13 U 917/16
    Dem gemeinsamen Vertreter kommt zunächst die Stellung eines rechtsgeschäftlichen Vertreters zu (BGH, Beschluss vom 14.07.2016 - IX ZA 9/16, Rn. 12).
  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 417/11

    Bürgschaft: Wirksamkeit einer AGB-Klausel über die Fälligkeit der

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.2017 - 13 U 917/16
    Hierzu zählen der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung einerseits, Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrages andererseits (BGH, Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 417/11, Rn. 23, zitiert nach juris).
  • BGH, 10.12.2009 - IX ZR 206/08

    Einleitung eines Anfechtungsrechtsstreits durch einen Insolvenzverwalter auf

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.2017 - 13 U 917/16
    Jedoch ist ihr wegen Nichtigkeit jede Rechtswirkung zu versagen, wenn die getroffene Maßnahme jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BGH, Urteil vom 10.12.2009 - IX ZR 206/08, Rn. 13, zitiert nach juris).
  • BGH, 14.05.1956 - II ZR 229/54

    Stimmrecht des Kommanditisten

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.2017 - 13 U 917/16
    Die Gläubiger selbst sind damit von eigenen Handlungen zur Rechtsverfolgung ausgeschlossen, was der rechtsgeschäftlichen Vertretung im Grundsatz fremd ist (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.1956 - II ZR 229/54, Rn. 6, zitiert nach juris).
  • BGH, 05.10.1992 - II ZR 172/91

    Ausgestaltung von Genußscheinrechten - Beseitigung des Grundkapitals durch

  • BGH, 28.06.2005 - XI ZR 363/04

    Inhaltskontrolle von Anleihebedingungen von Inhaberschuldverschreibungen

  • BGH, 22.03.2018 - IX ZR 99/17

    Genussrechte als inhaltsgleiche Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen durch

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZIP 2017, 1819 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, dass die Klägerinnen selbst Partei des Rechtsstreits seien und das Rubrum entsprechend zu berichtigen sei.
  • BGH, 14.06.2022 - XI ZR 395/21

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern: Vorrang spezialgesetzlicher

    Die sogenannte Prospekthaftung im weiteren Sinne in der Fallgruppe des Verschuldens bei Vertragsschluss mittels Verwendens eines fehlerhaften Prospekts beruht darauf, dass der aufgrund eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses verpflichtete (künftige) Vertragspartner des Anlegers zur Erfüllung seiner Aufklärungspflicht einen fehlerhaften Prospekt verwendet (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 - II ZR 344/15, WM 2017, 1503 Rn. 15 zu einem Fondsbeitritt im Jahr 2004).

    Der Unterschied zu einer auf § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 und 3 BGB gestützten Haftung aufgrund der Verwendung eines fehlerhaften Prospekts als Mittel der schriftlichen Aufklärung besteht darin, dass der (künftige) Vertragspartner bereits feststeht (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 - II ZR 344/15, WM 2017, 1503 Rn. 15 zu einem Fondsbeitritt im Jahr 2004).

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 U 16/17

    Wirksamkeit einer in AGB des Darlehensnehmers vereinbarten vorinsolvenzlichen

    Das OLG Dresden (Urt. v. 12.04.2017 - 13 U 917/16) habe den in den Genussrechtsbedingungen der Schuldnerin, die hinsichtlich des Wortlauts ihrer Nachrangigkeitsklausel weitestgehend der hier streitgegenständlichen Klausel des § 10 DB entsprächen, geregelten Nachrang als wirksam angesehen.
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2018 - 13 U 59/18
    Ist er dagegen an unauffälliger Stelle versteckt und bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit des Kunden nicht jederzeit und ohne weiteres erkennbar, so fehlt es an dem Merkmal der Ausdrücklichkeit (BGH, Urt. vom 18.06.1986 - VIII ZR 137/85; OLG Dresden Urt. vom 12.04.2017 - 13 U 917/16).
  • LG Hamburg, 12.10.2017 - 326 T 157/16

    Insolvenz des Schuldners einer Unternehmensanleihe: Pflicht des Insolvenzgerichts

    Ob dies mit Sinn und Zweck der Reform des Schuldverschreibungsgesetzes konform geht, ist jedoch nicht so eindeutig zu beantworten (a.A. aber wohl obter dictum OLG Dresden, 12.04.17; 13 U 917/16).
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