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   OLG Köln, 28.07.2004 - 13 U 92/04   

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https://dejure.org/2004,10260
OLG Köln, 28.07.2004 - 13 U 92/04 (https://dejure.org/2004,10260)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.07.2004 - 13 U 92/04 (https://dejure.org/2004,10260)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juli 2004 - 13 U 92/04 (https://dejure.org/2004,10260)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweiskraft eines Empfangsbekenntnis in Form eines Datumsstempels; Möglichkeit der handschriftlichen Korrektur von Datumsstempeln auf fristrelevanten Unterlagen in Anwaltskanzleien; Folgen des Versehens, das Datum auf einem Eingangsstempel zu ändern, auf die Fristwahrung ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.06.2002 - VI ZR 448/01

    Beweis der Unrichtigkeit eines Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2004 - 13 U 92/04
    Bloße Zweifel an der Richtigkeit des Zustellungsdatums genügen somit nicht (BVerfG, NJW 2001, 1563, 1564; BGH, NJW 2002, 3027 m.w. Nachw.).
  • BGH, 15.07.1998 - XII ZB 37/98

    Zeitpunkt der Zustellung eines Urteils gegen Empfangsbekenntnis; Pflichten des

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2004 - 13 U 92/04
    Da der Rechtsanwalt mit der Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses selbst den Zeitpunkt bestimmt, zu dem er das ihm zuzustellende Urteil als zugestellt annimmt und das unterschriebene Empfangsbekenntnis anschließend an das Gericht zurückzugeben ist, stellt der von dem Rechtsanwalt selbst vorzunehmende oder zu veranlassende Vermerk für die weitere Bearbeitung der Sache den einzigen zuverlässigen Hinweis auf den Beginn der Rechtsmittelfrist dar (BGH, NJW-RR 1998, 1442).
  • BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97

    Verwerfung eines angeblich verspäteten Einspruchs wegen Zweifeln am richtigen

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2004 - 13 U 92/04
    Bloße Zweifel an der Richtigkeit des Zustellungsdatums genügen somit nicht (BVerfG, NJW 2001, 1563, 1564; BGH, NJW 2002, 3027 m.w. Nachw.).
  • OLG Köln, 06.04.2011 - 11 U 107/10

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung eines geschlossenen Anwaltsvertrages

    Bloße Zweifel an der Richtigkeit des im Empfangsbekenntnis angegebenen Zustellungsdatums genügen aber nicht (OLG Köln OLGR 2005, 33), der durch das Empfangsbekenntnis erbrachte Beweis ist vielmehr zu widerlegen (vgl. auch BGH B. vom 10.3.2009 - VI ZB 54/07 - recherchiert in JURIS ).
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