Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 03.07.2000 - 13 UF 102/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6841
OLG Koblenz, 03.07.2000 - 13 UF 102/00 (https://dejure.org/2000,6841)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.07.2000 - 13 UF 102/00 (https://dejure.org/2000,6841)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Juli 2000 - 13 UF 102/00 (https://dejure.org/2000,6841)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6841) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergleich; Kindesunterhalt; Unterhaltshöhe; Unterhaltsberechnung; Betriebsvermögen; Privatentnahme

  • Judicialis

    ZPO § 323; ; BGB § 1601 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 323; BGB §§ 1601 ff.
    Vergleich über Kindesunterhalt - Abänderung bei substantiellen Privatentnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Der Betrieb braucht nicht ruiniert zu werden!

Verfahrensgang

  • AG Koblenz - 19 F 100/99
  • OLG Koblenz, 03.07.2000 - 13 UF 102/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1239
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 08.11.1996 - 11 UF 69/96

    Ermittlung der Leistungsfähigkeit des selbständigen Unterhaltsschuldners anhand

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.07.2000 - 13 UF 102/00
    Werden die Entnahmen hingegen zu Lasten der Substanz des Betriebsvermögens getätigt und lebt der Unterhaltsschuldner -wie möglicherweise zuvor bereits die gesamte Familie- von der Substanz des Betriebes, so kann von ihm nicht verlangt werden, die nicht verdienten Entnahmen weiterhin zu Lasten einer fortschreitenden Verschuldung des Unternehmens zu tätigen und durch zusätzliche Darlehensaufnahmen zu finanzieren, weil dies notwendig zu einer Überschuldung des Betriebes und dem Verlust der aufgebauten Existenz führen würde (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1983, 397 ff; OLG Hamm, FamRZ 1997, 674 f).
  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85

    Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.07.2000 - 13 UF 102/00
    Bei einer wesentlichen Veränderung der bei Abschluß der Vereinbarung bestehenden Verhältnisse hat deshalb eine Anpassung der Leistung -unter Wahrung des Grundlagen des Unterhaltstitels- an die Veränderung zu erfolgen, wenn sie erforderlich ist, um den von den Parteien mit dem Vergleich verfolgten Zweck zu erreichen (vgl. BGH, NJW 1986, 2054).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.1982 - 6 UF 221/81
    Auszug aus OLG Koblenz, 03.07.2000 - 13 UF 102/00
    Werden die Entnahmen hingegen zu Lasten der Substanz des Betriebsvermögens getätigt und lebt der Unterhaltsschuldner -wie möglicherweise zuvor bereits die gesamte Familie- von der Substanz des Betriebes, so kann von ihm nicht verlangt werden, die nicht verdienten Entnahmen weiterhin zu Lasten einer fortschreitenden Verschuldung des Unternehmens zu tätigen und durch zusätzliche Darlehensaufnahmen zu finanzieren, weil dies notwendig zu einer Überschuldung des Betriebes und dem Verlust der aufgebauten Existenz führen würde (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1983, 397 ff; OLG Hamm, FamRZ 1997, 674 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht