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   OLG Schleswig, 11.05.2005 - 13 UF 203/02   

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OLG Schleswig, 11.05.2005 - 13 UF 203/02 (https://dejure.org/2005,20227)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.05.2005 - 13 UF 203/02 (https://dejure.org/2005,20227)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - 13 UF 203/02 (https://dejure.org/2005,20227)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundlagen für die Berechnung der Gerichtsgebühr im Fall nur teilweiser Gewährung von Prozesskostenhilfe; Beteiligung an gerichtlichen Auslagen bei Gewährung von Prozesskostenhilfe; Überprüfung eines Kostenansatzes; Berechnungsweise für die Ermittlung des ...

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 122 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; GKG § 22; ; GKG § 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Gerichtsgebühren bei nur teilweiser Bewilligung von Prozesskostenhilfe

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 06.12.1996 - 11 W 3197/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 11.05.2005 - 13 UF 203/02
    Diese Ansicht ist auch die bei der teilweisen Bewilligung von Prozesskostenhilfe heute herrschende (vgl. Hans OLG Hamburg, OLGR 1997, 342, 343; KG, Rechtspfleger 1988, 204, 205; OLG Koblenz, Rechtspfleger 1990, 38, 39; OLG München, MDR 1997, 298; OLG Stuttgart, JurBüro 1984, 1196; MünchKomm-Wax, 2. Aufl., Rz. 8 zu § 122 ZPO; Stein/Jonas/Bork, 21. Aufl., Rz. 10 zu § 122 ZPO; Zöller-Philippi, 25. Aufl., Rz. 45 zu § 121 ZPO; Kalthoener/Büttner, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl., Rz. 633; Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., Rz. 2 zu § 14 GKG; Markl/Meyer, 4. Aufl., Rz 6 vor § 49 GKG a. F.) und nach Überzeugung des Senats diejenige, die allein der teilweisen Prozesskostenhilfebewilligung zur Wirkung verhilft.
  • OLG Schleswig, 11.05.2005 - 15 WF 90/05

    Wie ist die Prozeßgebühr zu berechnen, wenn nach Bewilligung des Armenrechts für

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.05.2005 - 13 UF 203/02
    15 WF 90/05 13 UF 203/02 .
  • RG, 05.12.1934 - V 136/34
    Auszug aus OLG Schleswig, 11.05.2005 - 13 UF 203/02
    Das Reichsgericht hatte die Auffassung vertreten, die Partei habe die volle Gebühr aus dem nicht von der Prozesskostenhilfe erfassten Teil des Streitwerts zu zahlen (RGZ 146, 78).
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