Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 29.09.2016 - 13 UF 204/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abzugsfähigkeit von Verfahrenskostenhilferaten des Unterhaltsschuldners beim Kindesunterhalt; Einfluss der Kindesunterhaltspflicht in die Bemessung der Raten; Abzug der im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht entstehenden Unterbringungskosten vom anrechenbaren Einkommen des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nauen, 10.09.2014 - 21 F 35/13
- OLG Brandenburg, 29.09.2016 - 13 UF 204/14
- OLG Brandenburg, 15.12.2016 - 13 UF 204/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2017, 1135
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.03.2014 - XII ZB 234/13
Unterhalt des minderjährigen Kindes: Bedarfsminderung durch hohe Aufwendungen des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2016 - 13 UF 204/14
Die im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht entstehenden Unterbringungskosten können grundsätzlich nicht vom anrechenbaren Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils abgezogen werden, wenn ihm auch nach dem Abzug dieser Kosten noch ein ausreichendes Einkommen verbleibt (vgl. BGH FamRZ 2014, 917 m.w.N.).Die im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht entstehenden Unterbringungskosten können grundsätzlich nicht vom anrechenbaren Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils abgezogen werden, wenn ihm - wie hier - auch nach dem Abzug dieser Kosten noch ein ausreichendes Einkommen verbleibt (vgl. BGH FamRZ 2014, 917 m.w.N.).
- BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05
Bemessung der für den Unterhalt ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2016 - 13 UF 204/14
Da für in der Vergangenheit liegende Unterhaltszeiträume eine überjährige Durchschnittsbildung regelmäßig auszuscheiden hat (vgl. BGH FamRZ 2007, 1532, Rn. 23 m.w.N.), ist der Jahresnettoverdienst aus 2012 maßgeblich.
- OLG Frankfurt, 04.04.2018 - 2 UF 135/17
Kindesunterhalt im freiwilligen sozialen Jahr
Beim Kindesunterhalt scheidet die Abzugsfähigkeit von Verfahrenskostenhilferaten - wie auch das Amtsgericht zutreffend ausführt - im Übrigen auch aus, weil die Höhe der Raten von dem an das Kind zu zahlenden Unterhalt abhängig ist (…Viefhues in jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 1603 BGB, Rn. 135; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29. September 2016 - 13 UF 204/14 -, Rn. 29, OLG Köln…, Beschluss vom 30. Januar 2013 - II-4 UF 218/12 -, Rn. 9, juris).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 15.12.2016 - 13 UF 204/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nauen, 10.09.2014 - 21 F 35/13
- OLG Brandenburg, 29.09.2016 - 13 UF 204/14
- OLG Brandenburg, 15.12.2016 - 13 UF 204/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2016 - 13 UF 204/14
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kommt erst in Betracht, wenn das Gericht ohne vorheri-gen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 86, 133).Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kommt erst in Betracht, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 86, 133).
- BGH, 13.12.2007 - I ZR 47/06
Anwendungsbereich der Anhörungsrüge
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2016 - 13 UF 204/14
Die Vorschrift beschränkt sich auf Verstöße gegen Art. 103 Abs. 1 GG (BGH NJW 2008, 2126 m.w.N.).