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   OLG Koblenz, 06.12.1999 - 13 UF 340/99   

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OLG Koblenz, 06.12.1999 - 13 UF 340/99 (https://dejure.org/1999,5756)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.12.1999 - 13 UF 340/99 (https://dejure.org/1999,5756)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Dezember 1999 - 13 UF 340/99 (https://dejure.org/1999,5756)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Trennungsunterhalt; Unterhaltsanspruch; Unterhaltsrückstand; Prozeßvergleich; Prozeßkostenvorschuß

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; BGB § 1360 a Abs. 4; ; BGB § 1361 Abs. 4; ; BGB § 394; ; ZPO § 92; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 313

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückzahlung eines gewährten Prozeßkostenvorschusses; Aufrechnung mit Unterhaltsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Lahnstein - 5 F 358/98
  • OLG Koblenz, 06.12.1999 - 13 UF 340/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1219 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.04.1971 - IV ZR 16/70

    Rückforderung des Prozeßkostenvorschusses

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.1999 - 13 UF 340/99
    Ebenso wie der Anspruch eines getrennt lebenden Ehegatten auf Prozesskostenvorschuss nach §§ 1360 a Abs. 4, 1361 Abs. 4 BGB unterhaltsrechtlicher Natur ist (vgl. BGH, NJW 71, 1262), lässt sich auch der Anspruch auf Rückzahlung eines geleisteten Prozesskostenvorschusses aus den Vorschriften des Unterhaltsrechts herleiten (vgl. BGH, NJW 90, 1476).

    Unter Berücksichtigung des Vorschusscharakters der Leistung kann der Prozesskostenvorschuss aber ausnahmsweise ganz oder teilweise aus Gründen der Billigkeit zurückverlangt werden, wenn die Voraussetzungen, unter denen er beansprucht werden konnte, nicht mehr bestehen, also etwa dann, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des vorschussberechtigten Ehegatten wesentlich gebessert haben oder die Rückzahlung aus sonstigen Gründen der Billigkeit entspricht (vgl. BGH, NJW 90, 1476; NJW 85, 2263; NJW 71, 1262).

  • BGH, 15.05.1985 - IVb ZR 33/84

    Beitreibung eines Prozeßkostenvorschusses nach 317 Beendigung des Prozesses

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.1999 - 13 UF 340/99
    Unter Berücksichtigung des Vorschusscharakters der Leistung kann der Prozesskostenvorschuss aber ausnahmsweise ganz oder teilweise aus Gründen der Billigkeit zurückverlangt werden, wenn die Voraussetzungen, unter denen er beansprucht werden konnte, nicht mehr bestehen, also etwa dann, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des vorschussberechtigten Ehegatten wesentlich gebessert haben oder die Rückzahlung aus sonstigen Gründen der Billigkeit entspricht (vgl. BGH, NJW 90, 1476; NJW 85, 2263; NJW 71, 1262).

    Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, die die Rückzahlung als billig erscheinen lassen (vgl. BGH, NJW 85, 2263).

  • BGH, 14.02.1990 - XII ZR 39/89

    Rückforderung eines Prozeßkostenvorschusses

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.1999 - 13 UF 340/99
    Ebenso wie der Anspruch eines getrennt lebenden Ehegatten auf Prozesskostenvorschuss nach §§ 1360 a Abs. 4, 1361 Abs. 4 BGB unterhaltsrechtlicher Natur ist (vgl. BGH, NJW 71, 1262), lässt sich auch der Anspruch auf Rückzahlung eines geleisteten Prozesskostenvorschusses aus den Vorschriften des Unterhaltsrechts herleiten (vgl. BGH, NJW 90, 1476).

    Unter Berücksichtigung des Vorschusscharakters der Leistung kann der Prozesskostenvorschuss aber ausnahmsweise ganz oder teilweise aus Gründen der Billigkeit zurückverlangt werden, wenn die Voraussetzungen, unter denen er beansprucht werden konnte, nicht mehr bestehen, also etwa dann, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des vorschussberechtigten Ehegatten wesentlich gebessert haben oder die Rückzahlung aus sonstigen Gründen der Billigkeit entspricht (vgl. BGH, NJW 90, 1476; NJW 85, 2263; NJW 71, 1262).

  • OLG Naumburg, 15.07.1998 - 9 W 81/97

    Zur Rechtmäßigkeit einer Aufrechnung gegen Unterhaltsansprüche; Rechtswidrigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.1999 - 13 UF 340/99
    Das Aufrechnungsverbot bezweckt die Vermeidung einer Notlage auf Seiten des Unterhaltsgläubigers durch Entziehung der für den Lebensunterhalt erforderlichen Mittel (ebenso für vergleichbare Fälle: OLG Hamm, FamRZ 99, 436; OLG Naumburg, FamRZ 99, 437).
  • OLG Hamm, 19.12.1997 - 5 UF 111/97

    Auswirkungen des Realsplittings auf Unterhalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.1999 - 13 UF 340/99
    Das Aufrechnungsverbot bezweckt die Vermeidung einer Notlage auf Seiten des Unterhaltsgläubigers durch Entziehung der für den Lebensunterhalt erforderlichen Mittel (ebenso für vergleichbare Fälle: OLG Hamm, FamRZ 99, 436; OLG Naumburg, FamRZ 99, 437).
  • AG Ludwigslust, 08.10.2010 - 5 F 243/10

    Verfahrenskostenhilfe für ein einstweiliges Anordnungsverfahren: Billigkeit eines

    Es kann dem Antragsgegner dann nicht zugemutet werden, jetzt den erheblichen Prozesskostenvorschuss an die Antragstellerin zu zahlen und zu einem späteren Zeitpunkt, wenn ihr in einem entsprechenden Verfahren Trennungsunterhalt zugesprochen worden ist, zu versuchen, diesen Betrag zurückzuerlangen oder sich gegen die Vollstreckung aus dem weiteren Titel zur Wehr zu setzen (vgl. zu einem solchen Fall OLGR Koblenz 2000, 333).
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