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OLG Koblenz, 15.05.2000 - 13 UF 667/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterhalt; Trennungsunterhalt; Berechnung; Bemessung; Einkommen; Einkommensverhältnisse; Vermögen; Ehe
- Judicialis
BGB § 1361
- RA Kotz
Geld für Vermögensbildung wird bei der Unterhaltsberechnung nicht berücksichtigt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1361
Ermittlung des Unterhalts bei überdurchschnittlichen Einkommensverhältnissen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Bei hohem Einkommen darf Vermögen gebildet werden
Verfahrensgang
- AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, 15.09.1999 - 6 F 209/97
- OLG Koblenz, 15.05.2000 - 13 UF 667/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1366
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 31.07.1996 - 26 WF 62/96
Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2000 - 13 UF 667/99
Unter diesen Umständen besteht nach der Auffassung des Senats, der sich insoweit den Oberlandesgerichten Frankfurt (vgl. FamRZ 98, 445), Köln (vgl. FamRZ 97, 618) und Hamm (vgl. FamRZ 92, 831 f) anschließt, keine Verpflichtung des Unterhaltsschuldners, die Kosten für die Errichtung eines solchen Unterhaltstitels zu tragen. - BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 68/85
Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens
Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2000 - 13 UF 667/99
Vielmehr sollen dem bedürftigen Ehegatten über den Unterhalt diejenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die er benötigt, um seine laufenden Lebensbedürfnisse so zu befriedigen, wie es dem in der Ehe erreichten Lebensstandard entspricht (vgl. BGH, FamRZ 87, 36 ff). - BGH, 22.04.1998 - XII ZR 161/96
Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts
Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2000 - 13 UF 667/99
Nach Abzug des dem Beklagten als Arbeitsanreiz vorab zu belassenden Erwerbstätigenbonus von 1/7 bleiben|10.805,00 DM|zuzüglich Nutzungswert der von der Klägerin nach dem Auszug des Beklagten allein genutzten früheren Ehewohnung - den Gebrauchswert bemisst der Senat während der Trennungszeit nicht mit dem vollen objektiven Wohnwert, sondern danach, wie er sich als angemessene Wohnungsnutzung durch den wohnen gebliebenen Ehegatten alleine darstellt (vgl. BGH, FamRZ 98, 899). - OLG Frankfurt, 02.10.1997 - 1 WF 219/96
Kostenverteilung bei sofortigem Anerkenntnis eines unstreitigen …
Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2000 - 13 UF 667/99
Unter diesen Umständen besteht nach der Auffassung des Senats, der sich insoweit den Oberlandesgerichten Frankfurt (vgl. FamRZ 98, 445), Köln (vgl. FamRZ 97, 618) und Hamm (vgl. FamRZ 92, 831 f) anschließt, keine Verpflichtung des Unterhaltsschuldners, die Kosten für die Errichtung eines solchen Unterhaltstitels zu tragen. - OLG Hamm, 12.03.1992 - 2 WF 82/92
Rechtsschutzinteresse an der Schaffung eines Unterhaltstitels
Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2000 - 13 UF 667/99
Unter diesen Umständen besteht nach der Auffassung des Senats, der sich insoweit den Oberlandesgerichten Frankfurt (vgl. FamRZ 98, 445), Köln (vgl. FamRZ 97, 618) und Hamm (vgl. FamRZ 92, 831 f) anschließt, keine Verpflichtung des Unterhaltsschuldners, die Kosten für die Errichtung eines solchen Unterhaltstitels zu tragen.