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   OLG Koblenz, 15.05.2000 - 13 UF 667/99   

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https://dejure.org/2000,5511
OLG Koblenz, 15.05.2000 - 13 UF 667/99 (https://dejure.org/2000,5511)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.05.2000 - 13 UF 667/99 (https://dejure.org/2000,5511)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Mai 2000 - 13 UF 667/99 (https://dejure.org/2000,5511)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhalt; Trennungsunterhalt; Berechnung; Bemessung; Einkommen; Einkommensverhältnisse; Vermögen; Ehe

  • Judicialis

    BGB § 1361

  • RA Kotz

    Geld für Vermögensbildung wird bei der Unterhaltsberechnung nicht berücksichtigt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361
    Ermittlung des Unterhalts bei überdurchschnittlichen Einkommensverhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei hohem Einkommen darf Vermögen gebildet werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1366
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 31.07.1996 - 26 WF 62/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2000 - 13 UF 667/99
    Unter diesen Umständen besteht nach der Auffassung des Senats, der sich insoweit den Oberlandesgerichten Frankfurt (vgl. FamRZ 98, 445), Köln (vgl. FamRZ 97, 618) und Hamm (vgl. FamRZ 92, 831 f) anschließt, keine Verpflichtung des Unterhaltsschuldners, die Kosten für die Errichtung eines solchen Unterhaltstitels zu tragen.
  • BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 68/85

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2000 - 13 UF 667/99
    Vielmehr sollen dem bedürftigen Ehegatten über den Unterhalt diejenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die er benötigt, um seine laufenden Lebensbedürfnisse so zu befriedigen, wie es dem in der Ehe erreichten Lebensstandard entspricht (vgl. BGH, FamRZ 87, 36 ff).
  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 161/96

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2000 - 13 UF 667/99
    Nach Abzug des dem Beklagten als Arbeitsanreiz vorab zu belassenden Erwerbstätigenbonus von 1/7 bleiben|10.805,00 DM|zuzüglich Nutzungswert der von der Klägerin nach dem Auszug des Beklagten allein genutzten früheren Ehewohnung - den Gebrauchswert bemisst der Senat während der Trennungszeit nicht mit dem vollen objektiven Wohnwert, sondern danach, wie er sich als angemessene Wohnungsnutzung durch den wohnen gebliebenen Ehegatten alleine darstellt (vgl. BGH, FamRZ 98, 899).
  • OLG Frankfurt, 02.10.1997 - 1 WF 219/96

    Kostenverteilung bei sofortigem Anerkenntnis eines unstreitigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2000 - 13 UF 667/99
    Unter diesen Umständen besteht nach der Auffassung des Senats, der sich insoweit den Oberlandesgerichten Frankfurt (vgl. FamRZ 98, 445), Köln (vgl. FamRZ 97, 618) und Hamm (vgl. FamRZ 92, 831 f) anschließt, keine Verpflichtung des Unterhaltsschuldners, die Kosten für die Errichtung eines solchen Unterhaltstitels zu tragen.
  • OLG Hamm, 12.03.1992 - 2 WF 82/92

    Rechtsschutzinteresse an der Schaffung eines Unterhaltstitels

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2000 - 13 UF 667/99
    Unter diesen Umständen besteht nach der Auffassung des Senats, der sich insoweit den Oberlandesgerichten Frankfurt (vgl. FamRZ 98, 445), Köln (vgl. FamRZ 97, 618) und Hamm (vgl. FamRZ 92, 831 f) anschließt, keine Verpflichtung des Unterhaltsschuldners, die Kosten für die Errichtung eines solchen Unterhaltstitels zu tragen.
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