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   FG Baden-Württemberg, 01.10.1997 - 13 V 32/97   

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FG Baden-Württemberg, 01.10.1997 - 13 V 32/97 (https://dejure.org/1997,35466)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.10.1997 - 13 V 32/97 (https://dejure.org/1997,35466)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Oktober 1997 - 13 V 32/97 (https://dejure.org/1997,35466)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.10.1997 - 13 V 32/97
    Soweit der Große Senat in seinem darauf ergangenen Beschluß vom 3. Juli 1995 GrS 1/93 (BStBl II 1995, 617) von Wohneinheiten spreche, seien damit grundbuchrechtliche Wohneinheiten gemeint, so daß bei einem ungeteilten Mehrfamilienhaus von einer Wohneinheit auszugehen sei.

    Der Große Senat habe in dem Beschluß in BStBl II 1995, 617 [BFH 03.07.1995 - GrS - 1/93] klargestellt, daß die Zahl der Objekte und der zeitliche Abstand der maßgebenden Tätigkeit für die Beurteilung am Maßstab des § 15 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) eine indizielle Bedeutung hätten.

    Die Erstellung und Veräußerung von Wohngebäuden überschreitet den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung, wenn ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren mehr als drei Objekte anschafft oder herstellt und veräußert, weil diese äußeren Umstände den widerlegbaren Schluß zulassen, daß es dem Steuerpflichtigen auf die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (BFH in ständiger gefestigter Rechtsprechung; vgl. zusammenfassend den Beschluß des Großen Senats in BStBl II 1995, 617/619 [BFH 03.07.1995 - GrS - 1/93] ).

    Dazu gehören Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen (vgl. BFH-Beschluß in BStBl II 1995, 617/619 [BFH 03.07.1995 - GrS - 1/93] ).

  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.10.1997 - 13 V 32/97
    Zu klären ist allenfalls, ob die zwischenzeitliche Übertragung der Grundstücke auf die GmbH als Scheingeschäft ( § 41 AO ) oder als Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten ( § 42 AO ) zu beurteilen und die Ergebnisse der beiden Grundstücksgeschäfte in vollem Umfang dem Antragsteller zuzuordnen sind (vgl. zu einem vergleichbaren Sachverhalt BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88 , BStBl II 1992, 143/147) oder ob zumindest der Antragsteller sich die Tätigkeit der GmbH bei der Vermarktung der Grundstücke bei der Beurteilung seiner eigenen Tätigkeit bis zum Verkauf an die GmbH zurechnen lassen muß.

    Wie der BFH in dem Urteil in BStBl II 1992, 143/147 [BFH 12.07.1991 - III R 47/88] ausführt, wird man beim Verkauf von bebauten oder unbebauten Grundstücken in der Regel annehmen können, daß der Verkäufer einen möglichst günstigen Preis erzielen will; diesem erstrebten Ziel dürfte es meist unangemessen sein, wenn der Verkauf mehrerer Einheiten an einen einzigen bestimmten Käufer erfolgt; bei einer solchen Gestaltung liegt daher die Vermutung nahe, daß dies ausschließlich deshalb geschieht, um die Besteuerung eines gewerblichen Grundstückshandels bei dem Verkäufer zu vermeiden.

    Die Verträge mit der GmbH können allenfalls dann anzuerkennen sein, wenn die Veräußerung an sie aus der Sicht des Antragstellers im Hinblick auf den erzielten Kaufpreis wirtschaftlich vernünftig gewesen ist (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1992, 143/147 [BFH 12.07.1991 - III R 47/88] ).

  • BFH, 25.01.1996 - IV R 76/92

    Objektveräußerung nach Teilauseinandersetzung einer Grundstücksgemeinschaft

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.10.1997 - 13 V 32/97
    Die Nachhaltigkeit und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr durch die GmbH schlage auf den Antragsteller als Mehrheitsgesellschafter nicht durch, da nach Maßgabe des BFH-Urteils vom 25. Januar 1996 IV R 76/92 (BFH/NV 1996, 678) die Aktivitäten der gesellschafteridentischen GmbH dem Gesellschafter nicht zuzurechnen seien.

    Dies dürfte anders als bei Personengesellschaften im Hinblick auf die rechtliche Selbständigkeit der GmbH als Kapitalgesellschaft nicht zulässig sein (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 678), soweit nicht, wie oben ausgeführt, die Veräußerung an die GmbH nach Maßgabe der §§ 41, 42 AO steuerlich unbeachtlich ist.

  • FG Baden-Württemberg, 08.11.1995 - 2 K 224/91

    Verkauf eines Grundstücks als gewerbliches Unternehmen; Abgrenzung von

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.10.1997 - 13 V 32/97
    Die Einspruchsverfahren ruhen im Einvernehmen der Beteiligten bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) über die Revision gegen ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vom 8. November 1995 2 K 224/91 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG-; 1996, 107; Az. des BFH: X R 1/96).

    Der hier zu beurteilende Sachverhalt unterscheide sich gravierend von dem Sachverhalt, der dem Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 1996, 107 [FG Baden-Württemberg 08.11.1995 - 2 K 224/91] zugrunde liege.

  • BFH, 24.01.1996 - X R 255/93

    Gewerblicher Grundstückhandel eines Bauingenieurs, der zwei Grundstücke jeweils

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.10.1997 - 13 V 32/97
    Das BFH-Urteil vom 24. Januar 1996 X R 255/93 (BStBl II 1996, 303) sei zum Verkauf von gewerblichen Objekten ergangen und deshalb auf den Streitfall nicht anwendbar.

    So habe der BFH den Erwerb von zwei Grundstücken und deren Bebauung mit Supermärkten in Veräußerungsabsicht als gewerbliche Tätigkeit angesehen (Urteil in BStBl II 1996, 303 [BFH 24.01.1996 - X R 255/93] ).

  • BFH, 24.11.1988 - IV S 1/86

    Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.10.1997 - 13 V 32/97
    Im übrigen kann nach dem Vorbringen der Antragsteller nicht festgestellt werden, daß ihnen durch die Vollziehung der angefochtenen Bescheide ein über die eigentliche Zahlung hinausgehender wirtschaftlicher Nachteil droht, der im Fall eines Erfolgs ihres Rechtsbehelfs nicht oder nur schwer wiedergutgemacht werden könnte (vgl. BFH-Beschluß vom 24. November 1988 IV S 1/86 , BFH/NV 1990, 295).
  • BFH, 31.08.1987 - V B 57/86

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Bindung der Finanzverwaltung an Treu und

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.10.1997 - 13 V 32/97
    Es darf in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht außer acht bleiben, daß das Rechtsbehelfsbegehren der Antragsteller im Verfahren der Hauptsache keine ernsthaften Aussichten auf Erfolg hat (vgl. BFH-Beschluß vom 31. August 1987 V B 57/86 , BFH/NV 1988, 174).
  • BFH, 16.01.1996 - VIII R 11/94

    Gewerblicher Grundstückshandel: Aufteilung eines Mietwohngrundstücks in

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.10.1997 - 13 V 32/97
    Der Antragsteller habe sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr dadurch beteiligt, daß ihm die Veräußerungen von 17 Eigentumswohnungen durch die GmbH als deren beherrschender Gesellschafter und Geschäftsführer zuzurechnen seien (Hinweis auf BFH-Urteile vom 13. Dezember 1995 XI R 43-; 45/89, BStBl II 1996, 232; vom 14. November 1995 VIII R 16/93 , BFH/NV 1996, 466; vom 16. Januar 1996 VIII R 11/94 , BFH/NV 1996, 676).
  • BFH, 11.03.1992 - XI R 17/90

    Errichtung einer einheitlichen Wohnung durch Inhaber von zwei

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.10.1997 - 13 V 32/97
    Zwischen den Fällen des Handelns mit baulich unveränderten Objekten einerseits und der unternehmerischen Wertschöpfung (Errichtung von Gebäuden) in Veräußerungsabsicht andererseits habe der BFH nicht unterschieden ( Urteile vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82 , BStBl II 1988, 244; vom 11. März 1992 XI R 17/90 , BStBl II 1992, 1007).
  • BFH, 12.11.1992 - XI B 69/92

    Heilung einer fehlerhaften Bekanntgabe des Gewerbesteuermeßbescheids

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.10.1997 - 13 V 32/97
    Das Vorbringen der Antragsteiler ergibt keine ernstlichen Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz FGO (vgl. BFH-Beschluß vom 12. November 1992 XI B 69/92 , BStBl II 1993, 263) an der Rechtmäßigkeit der Einkommensteuer- und Gewerbesteuermeßbescheide 1991 und 1993 vom 2. Mai und 4. Juli 1997.
  • BFH, 20.11.1990 - VIII R 15/87

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung von gewerblichem Grundstückshandel bei

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • FG Berlin, 09.09.1996 - IX 317/95

    "Drei-Objekt-Grenze" beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses?

  • BFH, 08.08.1979 - I R 186/78

    Verkauf von vier Eigentumswohnungen als gewerbliche Tätigkeit

  • BFH, 14.11.1995 - VIII R 16/93

    Fünf-Jahres-Zeitraum beim gewerblichen Grundstückshandel

  • BFH, 07.12.1995 - IV R 78/94

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von Mehrfamilienhäusern?

  • BFH, 30.06.1993 - XI R 38/91

    Nachhaltigkeit beim gewerblichen Grundstückshandel (§ 15 EStG )

  • BFH, 14.01.1998 - X R 1/96

    Bau und Verkauf eines Mehrfamilienhauses

  • BFH, 03.06.1987 - III R 209/83

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel; keine

  • BFH, 02.09.1992 - XI R 21/91

    Zurechnung von Grundstücksverkäufen einer GbR zulasten eines Gesellschafters

  • BFH, 13.12.1995 - XI R 43/89

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines einzigen Grundstücks?

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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 12.12.1997 - 13 V 32/97   

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FG Baden-Württemberg, 12.12.1997 - 13 V 32/97 (https://dejure.org/1997,39274)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.12.1997 - 13 V 32/97 (https://dejure.org/1997,39274)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Dezember 1997 - 13 V 32/97 (https://dejure.org/1997,39274)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.12.1997 - 13 V 32/97
    Die außerdem von den Antragstellern als klärungsbedürftig bezeichnete Frage, ob die Aktivitäten einer von dem Steuerpflichtigen beherrschten GmbH ihm bei der Beurteilung eines gewerblichen Grundstückshandels zuzurechnen seien, sei durch das BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88 (BStBl II 1992, 143) bereits geklärt.

    Das BFH-Urteil in BStBl II 1992, 143 [BFH 12.07.1991 - III R 47/88] sowie der Beschluß des Großen Senats vom 3. Juli 1995 GrS 1/93 (BStBl II 1995, 617) betreffen das Verhältnis von Personengesellschaften zu ihren Gesellschaftern.

  • BFH, 25.01.1996 - IV R 76/92

    Objektveräußerung nach Teilauseinandersetzung einer Grundstücksgemeinschaft

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.12.1997 - 13 V 32/97
    Der BFH habe mit Urteil vom 25. Januar 1996 IV R 76/92 (Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -;BFH/NV-; 1996, 678) entschieden, daß die Aktivitäten der GmbH aufgrund deren steuerrechtlicher Selbständigkeit nicht ihren Gesellschaftern zugerechnet werden könnten.

    Der IV. Senat des BFH hat in dem Urteil in BFH/NV 1996, 678 ausgeführt, er neige dazu, die Frage wegen der steuerrechtlichen Selbständigkeit von Kapitalgesellschaften zu verneinen; eine abschließende Entscheidung könne wegen fehlender Sachverhaltsfeststellungen nicht getroffen werden.

  • BFH, 11.06.1997 - II B 51/96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.12.1997 - 13 V 32/97
    Dazu ist es erforderlich, daß eine bestimmte Rechtsfrage herausgestellt und dargelegt wird, weshalb von ihrer Beantwortung die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (vgl. BFH-Beschluß vom 11. Juni 1997 II B 51/96 , BFH/NV 1997, 879).
  • BFH, 07.12.1995 - IV R 78/94

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von Mehrfamilienhäusern?

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.12.1997 - 13 V 32/97
    Das Gericht hat zwar bei der Darstellung der Rechtsprechung des BFH zum gewerblichen Grundstückshandel auf das BFH-Urteil vom 7. Dezember 1995 IV R 78, 81/94 (BFH/NV 1996, 535) hingewiesen, das die Rechtsfrage als bisher nicht eindeutig entschieden bezeichnet.
  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.12.1997 - 13 V 32/97
    Das BFH-Urteil in BStBl II 1992, 143 [BFH 12.07.1991 - III R 47/88] sowie der Beschluß des Großen Senats vom 3. Juli 1995 GrS 1/93 (BStBl II 1995, 617) betreffen das Verhältnis von Personengesellschaften zu ihren Gesellschaftern.
  • BFH, 26.03.1997 - II B 94/96
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.12.1997 - 13 V 32/97
    Die bloße Behauptung, der BFH habe eine Rechtsfrage bisher noch nicht entschieden, genügt zur Darstellung der Klärungsbedürftigkeit regelmäßig nicht (vgl. BFH-Beschluß vom 26. März 1997 II B 94/96, BFH/NV 1997, 858).
  • BFH, 10.10.1991 - XI B 18/90

    FG kann Beschwerde gegen Beschluß nach § 69 Abs. 3 FGO nachträglich zulassen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.12.1997 - 13 V 32/97
    Das Begehren der Antragsteller auf nachträgliche Zulassung der Beschwerde ist zulässig (vgl. BFH-Beschluß vom 10. Oktober 1991 XI B 18/90 , BStBl II 1992, 301) und begründet.
  • BFH, 08.08.1979 - I R 186/78

    Verkauf von vier Eigentumswohnungen als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.12.1997 - 13 V 32/97
    Das Gericht hat seine Entscheidung in den tragenden Gründen - die Erörterung der Anwendung der §§ 41, 42 AO stellt ein obiter dictum dar - darauf gestützt, daß der Erwerb eines Grundstücks, die Planung und Bebauung mit einem mehrere Einheiten enthaltenden Wohngebäude, die Aufteilung in Eigentumswohnungen und die Veräußerung von mehr als drei dieser neu geschaffenen Wohneinheiten in einem engen zeitlichen Zusammenhang die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels begründet (Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 8. August 1979 I R 186/78 , BStBl II 1980, 106) und daß dieser Sachverhalt im Streitfall deshalb erfüllt ist, weil der Antragsteller zumindest sich die Tätigkeit der .
  • BFH, 20.05.1998 - III B 9/98

    Gewerblicher Grundstückshandel; GmbH-Zwischenschaltung

    Die Beschwerde ist statthaft, nachdem sie das FG nachträglich mit Beschluß vom 12. Dezember 1997 13 V 32/97 zugelassen hat (vgl. § 128 Abs. 3 Satz 1 und 2 FGO).
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