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   OLG Celle, 05.02.2004 - 13 Verg 26/03   

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OLG Celle, 05.02.2004 - 13 Verg 26/03 (https://dejure.org/2004,2956)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.02.2004 - 13 Verg 26/03 (https://dejure.org/2004,2956)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 13 Verg 26/03 (https://dejure.org/2004,2956)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Vergabewesen: Abgrenzung eines öffentlichen Auftrags von einer Dienstleistungskonzession

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 99 GWB; § 3 VgV; § 13 VgV
    Differenzierung zwischen öffentlichem Auftrag und Dienstleistungskonzession; Schätzung des Auftragswertes bei Übereignung von Altpapier ohne Gegenleistung in Geld; Anwendbarkeit des § 13 S. 6 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) trotz Fehlens eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Differenzierung zwischen öffentlichem Auftrag und Dienstleistungskonzession; Schätzung des Auftragswertes bei Übereignung von Altpapier ohne Gegenleistung in Geld; Anwendbarkeit des § 13 S. 6 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) trotz Fehlens eines ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    De-facto-Vergabe und Vorabinformation

  • dstgb-vis.de (Kurzinformation)

    Altpapierentsorgung als Dienstleistungs- konzession?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VgV § 3 § 13; GWB § 99
    Schätzung des Auftragswerts bei der Vergabe von Leistungen der Altpapierentsorgung; Voraussetzungen der Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen die Informationspflicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 51
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2003 - Verg 37/03

    Wirksamkeit eins Zuschlages im Wege der de-facto-Vergabe

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2004 - 13 Verg 26/03
    Es braucht nicht entschieden zu werden, ob § 13 VgV auch dann anzuwenden ist, wenn der Auftraggeber den Vertrag ohne jegliches wettbewerbliches Verfahren abgeschlossen hat (verneinend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - Verg 37/03; zum Streitstand: Kullack in: Heiermann/Riedl/ Rusam, VOB, 10. Aufl., § 107 GWB, Rdnr. 39, Ingenstau/Korbion/Portz, 15. Aufl., § 13 VgV Rdnr. 21 ff.; Glahs in Reidt/Stickler/Glahs, VergabeR Komm., § 13 VgV Rdnr. 5 ff.).

    Das gilt auch dann, wenn es sich, wie hier, der Sache nach um ein Verhandlungsverfahren handelt (OLG Düsseldorf, VergabeR 2003, 435, offen gelassen im Beschluss vom 3. Dezember 2003 a. a. O.).

  • BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01

    Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - werbefinanziertes

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2004 - 13 Verg 26/03
    Die Vergabekammer hat zutreffend angenommen, dass es sich bei dem zwischen dem Auftraggeber und der Beigeladenen geschlossenen Vertrag um einen Dienstleistungsauftrag im Sinn des § 99 Abs. 1, Abs. 4 GWB und nicht um eine Dienstleistungskonzession handelt, auf die die Vorschriften der § 97 ff. BGB über das Vergabeverfahren und das Nachprüfungsverfahren keine Anwendung finden (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2002, 634; OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 45; BayObLG, VergabeR 2002, 55).

    Begriffsprägend ist die Gestattung, d. h. die Einräumung einer Nutzungsbefugnis, und das eigene wirtschaftliche Risiko des Konzessionärs, das sich aus der Übertragung der Nutzungsbefugnis als Gegenleistung ergibt (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - Rs. C - 324/98 Rdnr. 58 = VergabE A-1-5/00; BayObLG, VergabeR 2002, 55; OLG Düsseldorf, VergabeR 2002, 607).

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2002 - Verg 22/02

    Rechtsnatur eines Vertrages zwischen einem kommunalen Zweckverband und einem

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2004 - 13 Verg 26/03
    Die Vergabekammer hat zutreffend angenommen, dass es sich bei dem zwischen dem Auftraggeber und der Beigeladenen geschlossenen Vertrag um einen Dienstleistungsauftrag im Sinn des § 99 Abs. 1, Abs. 4 GWB und nicht um eine Dienstleistungskonzession handelt, auf die die Vorschriften der § 97 ff. BGB über das Vergabeverfahren und das Nachprüfungsverfahren keine Anwendung finden (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2002, 634; OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 45; BayObLG, VergabeR 2002, 55).

    Begriffsprägend ist die Gestattung, d. h. die Einräumung einer Nutzungsbefugnis, und das eigene wirtschaftliche Risiko des Konzessionärs, das sich aus der Übertragung der Nutzungsbefugnis als Gegenleistung ergibt (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - Rs. C - 324/98 Rdnr. 58 = VergabE A-1-5/00; BayObLG, VergabeR 2002, 55; OLG Düsseldorf, VergabeR 2002, 607).

  • OLG Brandenburg, 03.08.2001 - Verg 3/01

    Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2004 - 13 Verg 26/03
    Die Vergabekammer hat zutreffend angenommen, dass es sich bei dem zwischen dem Auftraggeber und der Beigeladenen geschlossenen Vertrag um einen Dienstleistungsauftrag im Sinn des § 99 Abs. 1, Abs. 4 GWB und nicht um eine Dienstleistungskonzession handelt, auf die die Vorschriften der § 97 ff. BGB über das Vergabeverfahren und das Nachprüfungsverfahren keine Anwendung finden (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2002, 634; OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 45; BayObLG, VergabeR 2002, 55).

    Teilweise wird auch angenommen, dass bei einer Dienstleistungskonzession die dem Konzessionär übertragene Dienstleitung im öffentlichen Interesse liegen müsse, so dass der Staat sich von einer Aufgabe entlasten könne (OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 45; Stickler in Reidt/Stickler/ Glahs, VergabeR Kommentar, § 99 GWB Rdnr. 33); ob das zutrifft, kann offen bleiben.

  • BayObLG, 22.01.2002 - Verg 18/01

    Primärrechtsschutz und Antragsbefugnis bei Verletzung von Bieterrechten durch

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2004 - 13 Verg 26/03
    Es ist jedenfalls so lange nicht widersprüchlich, sich außerhalb eines Vergabeverfahrens zu bemühen, als dem Bewerber nicht positiv bekannt ist, dass ein Vergabeverfahren rechtlich zwingend durchgeführt werden muss (BayObLG, Beschluss vom 22. Januar 2002, VergabeR 2002, 244).
  • EuGH, 10.11.1998 - C-360/96

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2004 - 13 Verg 26/03
    Eine Dienstleistungskonzession scheidet demzufolge aus, wenn der Konzessionär als Entgelt ausschließlich einen vorher festgelegten Preis erhält (EuGH, Urteil vom 10. November 1998 - Rs. C-360/96 = VergabE A-1-5/98 Rdnr. 25).
  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2004 - 13 Verg 26/03
    Begriffsprägend ist die Gestattung, d. h. die Einräumung einer Nutzungsbefugnis, und das eigene wirtschaftliche Risiko des Konzessionärs, das sich aus der Übertragung der Nutzungsbefugnis als Gegenleistung ergibt (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - Rs. C - 324/98 Rdnr. 58 = VergabE A-1-5/00; BayObLG, VergabeR 2002, 55; OLG Düsseldorf, VergabeR 2002, 607).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 67/02

    Rechtsfolgen der Übertragung des Bekleidungswesens der Bundeswehr auf eine

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2004 - 13 Verg 26/03
    Das gilt auch dann, wenn es sich, wie hier, der Sache nach um ein Verhandlungsverfahren handelt (OLG Düsseldorf, VergabeR 2003, 435, offen gelassen im Beschluss vom 3. Dezember 2003 a. a. O.).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Denn die Vereinbarung beschränkt sich nicht darauf, der Beigeladenen das Recht zu verschaffen, die eigene Leistung selbst zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten (vgl. zu diesem Erfordernis z.B. EuGH, aaO; BayObLG NZBau 2002, 233; OLG Düsseldorf NZBau 2002, 634; OLG Celle NZBau 2005, 51).
  • OLG Naumburg, 03.11.2005 - 1 Verg 9/05

    Immer Probleme mit dem Müll

    - VII-Verg 71/03 - OLG Celle, Beschluss vom 05.02.2004, - 13 Verg 26/03 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.05.2004.
  • OLG Celle, 01.07.2004 - 13 Verg 8/04

    Abfallentsorgungsunternehmen; Abfallpapier; Abgrenzung; Altpapiersammlung;

    Zur Verwertung überlassenes Altpapier ist ein Entgelt i. S. d. § 99 GWB für die Dienstleistung Verwertung (in Festsetzung OLG Celle 13 Verg 26/03), es sei denn, der Verwerter zahlt einen angemessenen Kaufpreis für das Altpapier.

    Der erkennende Senat habe bereits im Verfahren 13 Verg 26/03, Beschluss vom 5. Februar 2004, zutreffend erkannt, dass auch überlassenes Altpapier das Entgelt darstellen könne.

    ba) Die Entscheidung des Senats vom 5. Februar 2004 zu 13 Verg 26/03 betrifft einen anderen Fall.

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   OLG Celle, 20.01.2004 - 13 Verg 26/03   

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https://dejure.org/2004,27976
OLG Celle, 20.01.2004 - 13 Verg 26/03 (https://dejure.org/2004,27976)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.01.2004 - 13 Verg 26/03 (https://dejure.org/2004,27976)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - 13 Verg 26/03 (https://dejure.org/2004,27976)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    § 13 Satz 6 VgV setzt kein förmliches Vergabeverfahren voraus.

  • ibr-online

    Öffentlicher Auftrag oder Dienstleistungskonzession?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 98 GWB; § 13 VgV
    Abgrenzung eines öffentlichen Auftrags von einer Dienstleistungskonzession; Vergabe von Leistungen der Altpapierentsorgung; Übereignung der Altpapiermengen als Gegenleistung; Schätzung des Auftragswerts anhand des voraussichtlichen Verkaufserlöses

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abgrenzung eines öffentlichen Auftrags von einer Dienstleistungskonzession; Vergabe von Leistungen der Altpapierentsorgung; Übereignung der Altpapiermengen als Gegenleistung; Schätzung des Auftragswerts anhand des voraussichtlichen Verkaufserlöses

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2004, 414 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Brandenburg, 03.08.2001 - Verg 3/01

    Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 20.01.2004 - 13 Verg 26/03
    Die Vergabekammer hat zutreffend angenommen, dass es sich bei dem zwischen dem Auftraggeber und der Beigeladenen geschlossenen Vertrag um einen Dienstleistungsauftrag im Sinn des § 99 Abs. 1, Abs. 4 GWB und nicht um eine Dienstleistungskonzession handelt, auf die die Vorschriften der § 97 ff. BGB über das Vergabeverfahren und das Nachprüfungsverfahren keine Anwendung finden (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2002, 634; OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 45; BayObLG, VergabeR 2002, 55).

    Teilweise wird auch angenommen, dass bei einer Dienstleistungskonzession die dem Konzessionär übertragene Dienstleitung im öffentlichen Interesse liegen müsse, so dass der Staat sich von einer Aufgabe entlasten könne (OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 45; Stickler in Reidt/Stickler/ Glahs, VergabeR Kommentar, § 99 GWB Rdnr. 33); ob das zutrifft, kann offen bleiben.

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2002 - Verg 22/02

    Rechtsnatur eines Vertrages zwischen einem kommunalen Zweckverband und einem

    Auszug aus OLG Celle, 20.01.2004 - 13 Verg 26/03
    Die Vergabekammer hat zutreffend angenommen, dass es sich bei dem zwischen dem Auftraggeber und der Beigeladenen geschlossenen Vertrag um einen Dienstleistungsauftrag im Sinn des § 99 Abs. 1, Abs. 4 GWB und nicht um eine Dienstleistungskonzession handelt, auf die die Vorschriften der § 97 ff. BGB über das Vergabeverfahren und das Nachprüfungsverfahren keine Anwendung finden (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2002, 634; OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 45; BayObLG, VergabeR 2002, 55).

    Begriffsprägend ist die Gestattung, d. h. die Einräumung einer Nutzungsbefugnis, und das eigene wirtschaftliche Risiko des Konzessionärs, das sich aus der Übertragung der Nutzungsbefugnis als Gegenleistung ergibt (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - Rs. C - 324/98 Rdnr. 58 = VergabE A-1-5/00; BayObLG, VergabeR 2002, 55; OLG Düsseldorf, VergabeR 2002, 607).

  • BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01

    Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - werbefinanziertes

    Auszug aus OLG Celle, 20.01.2004 - 13 Verg 26/03
    Die Vergabekammer hat zutreffend angenommen, dass es sich bei dem zwischen dem Auftraggeber und der Beigeladenen geschlossenen Vertrag um einen Dienstleistungsauftrag im Sinn des § 99 Abs. 1, Abs. 4 GWB und nicht um eine Dienstleistungskonzession handelt, auf die die Vorschriften der § 97 ff. BGB über das Vergabeverfahren und das Nachprüfungsverfahren keine Anwendung finden (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2002, 634; OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 45; BayObLG, VergabeR 2002, 55).

    Begriffsprägend ist die Gestattung, d. h. die Einräumung einer Nutzungsbefugnis, und das eigene wirtschaftliche Risiko des Konzessionärs, das sich aus der Übertragung der Nutzungsbefugnis als Gegenleistung ergibt (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - Rs. C - 324/98 Rdnr. 58 = VergabE A-1-5/00; BayObLG, VergabeR 2002, 55; OLG Düsseldorf, VergabeR 2002, 607).

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2003 - Verg 37/03

    Wirksamkeit eins Zuschlages im Wege der de-facto-Vergabe

    Auszug aus OLG Celle, 20.01.2004 - 13 Verg 26/03
    Es braucht nicht entschieden zu werden, ob § 13 VgV auch dann anzuwenden ist, wenn der Auftraggeber den Vertrag ohne jegliches wettbewerbliches Verfahren abgeschlossen hat (verneinend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - Verg 37/03; zum Streitstand: Kullack in: Heiermann/Riedl/ Rusam, VOB, 10. Aufl., § 107 GWB, Rdnr. 39, Ingenstau/Korbion/Portz, 15. Aufl., § 13 VgV Rdnr. 21 ff.; Glahs in Reidt/Stickler/Glahs, VergabeR Komm., § 13 VgV Rdnr. 5 ff.).

    Das gilt auch dann, wenn es sich, wie hier, der Sache nach um ein Verhandlungsverfahren handelt (OLG Düsseldorf, VergabeR 2003, 435, offen gelassen im Beschluss vom 3. Dezember 2003 a. a. O.).

  • BayObLG, 22.01.2002 - Verg 18/01

    Primärrechtsschutz und Antragsbefugnis bei Verletzung von Bieterrechten durch

    Auszug aus OLG Celle, 20.01.2004 - 13 Verg 26/03
    Es ist jedenfalls so lange nicht widersprüchlich, sich außerhalb eines Vergabeverfahrens zu bemühen, als dem Bewerber nicht positiv bekannt ist, dass ein Vergabeverfahren rechtlich zwingend durchgeführt werden muss (BayObLG, Beschluss vom 22. Januar 2002, VergabeR 2002, 244).
  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus OLG Celle, 20.01.2004 - 13 Verg 26/03
    Begriffsprägend ist die Gestattung, d. h. die Einräumung einer Nutzungsbefugnis, und das eigene wirtschaftliche Risiko des Konzessionärs, das sich aus der Übertragung der Nutzungsbefugnis als Gegenleistung ergibt (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - Rs. C - 324/98 Rdnr. 58 = VergabE A-1-5/00; BayObLG, VergabeR 2002, 55; OLG Düsseldorf, VergabeR 2002, 607).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 67/02

    Rechtsfolgen der Übertragung des Bekleidungswesens der Bundeswehr auf eine

    Auszug aus OLG Celle, 20.01.2004 - 13 Verg 26/03
    Das gilt auch dann, wenn es sich, wie hier, der Sache nach um ein Verhandlungsverfahren handelt (OLG Düsseldorf, VergabeR 2003, 435, offen gelassen im Beschluss vom 3. Dezember 2003 a. a. O.).
  • EuGH, 10.11.1998 - C-360/96

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

    Auszug aus OLG Celle, 20.01.2004 - 13 Verg 26/03
    Eine Dienstleistungskonzession scheidet demzufolge aus, wenn der Konzessionär als Entgelt ausschließlich einen vorher festgelegten Preis erhält (EuGH, Urteil vom 10. November 1998 - Rs. C-360/96 = VergabE A-1-5/98 Rdnr. 25).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2008 - 15 Verg 4/08

    Vergaberecht: Ermittlung des Gesamtauftragswerts im Nachprüfungs- bzw.

    Zu unterrichten sind entsprechend § 13 Satz 1 VgV nicht nur Bieter, sondern auch solche Unternehmer, die ein Interesse am Auftrag angezeigt bzw. sich um eine Auftragserteilung beworben haben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2003 - Verg 67/02 - Rn. 44; OLG Celle, Beschluss vom 20.01.2004 - 13 Verg 26/03 - Rn. 31; OLG Celle, Beschluss vom 14.09.2006 - 13 Verg 3/06 - Rn. 28; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2007 - 1 Verg 5/06 - Rn. 31, jeweils zit. nach juris; Dippel in: jurisPK-VergR, 2. Aufl., § 13 VgV Rn. 28).
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