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   OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 3/06   

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OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 3/06 (https://dejure.org/2006,1776)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.09.2006 - 13 Verg 3/06 (https://dejure.org/2006,1776)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. September 2006 - 13 Verg 3/06 (https://dejure.org/2006,1776)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Vergabe öffentlicher Aufträge: BGB-Gesellschaft als öffentlicher Auftraggeber; Informationspflicht gegenüber einem an dem Auftragserhalt interessierten Unternehmen bei einer freihändigen Auftragsvergabe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 97 Abs. 7 GWB; § 98 Nr. 2 GWB; § 100 Abs. 1 GWB; § 102 GWB; § 114 Abs. 2 S. 1 GWB; § 117 Abs. 1 GWB; § 3 Abs. 1 VgV; § 3 Abs. 5 VgV; § 4 Abs. 1 VgV; § 13 VgV; § 3 a Nr. 1 Abs. 1 VOL/A
    Gesellschaft bürgerlichen Rechts als öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); Voraussetzungen einer "im Allgemeininteresse liegenden Aufgabe nichtgewerblicher Art"; Vergabe eines den Schwellenwert übersteigenden ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts als öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); Voraussetzungen einer "im Allgemeininteresse liegenden Aufgabe nichtgewerblicher Art"; Vergabe eines den Schwellenwert übersteigenden ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Öffentlicher Auftraggeber: im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art (IT-Unterstützung von sozialpolitischen und anderen gesetzlichen Aufgaben - bejaht)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 98 Nr. 2; ; VgV § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 98 Nr. 2; VgV § 13
    Zur Frage der Gesellschaft bürgerlichen Rechts als öffentlicher Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    De-facto-Vergabe: Nichtigkeitsfolge bei fehlender Vorabinformation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 605
  • VergabeR 2007, 86
  • ZfBR 2006, 818
  • ZfBR 2007, 45
  • ZfBR 2007, 52
  • ZfBR 2008, 10
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 3/06
    Der Rechtsweg nach § 102 GWB ist bei jeder Beschaffungsmaßnahme eines öffentlichen Auftraggebers im Sinn von § 98 GWB eröffnet, wenn überhaupt ein Verfahren in Frage steht, an dem mindestens ein außenstehender Dritter (Unternehmen) beteiligt ist und das eingeleitet worden ist, um einen entgeltlichen Vertrag im Sinn des § 99 GWB abzuschließen, der den Schwellenwert erreicht (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005 - X ZB 27/04 = VergabeR 2005, 328; vgl. EuGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - Rs. C - 26/03 = VergabeR 2005, 44).

    An die Darlegung, dass das Unternehmen ein "Interesse am Auftrag" hat, dürfen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004 - 2 BvR 2248/03 = VergabeR 2004, 597; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005 - X ZB 27/04 = VergabeR 2005, 328).

    Diese Gegebenheiten kann der öffentliche Auftraggeber wie bei einem geregelten Vergabeverfahren zu einer sachgerechten Information der Unternehmen nutzen, deren Angebote nicht zum Zuge kommen sollen (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005 - X ZB 27/04 = VergabeR 2005, 328).

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 3/06
    Der Rechtsweg nach § 102 GWB ist bei jeder Beschaffungsmaßnahme eines öffentlichen Auftraggebers im Sinn von § 98 GWB eröffnet, wenn überhaupt ein Verfahren in Frage steht, an dem mindestens ein außenstehender Dritter (Unternehmen) beteiligt ist und das eingeleitet worden ist, um einen entgeltlichen Vertrag im Sinn des § 99 GWB abzuschließen, der den Schwellenwert erreicht (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005 - X ZB 27/04 = VergabeR 2005, 328; vgl. EuGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - Rs. C - 26/03 = VergabeR 2005, 44).

    Diese Rechtsprechung hat der Europäische Gerichtshof in dem Urteil vom 11. Januar 2005 - Rs. C-26/03 "Stadt H." (VergabeR 2005, 44) - dahin ergänzt, dass sich die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Möglichkeit einer wirksamen und raschen Nachprüfung der Entscheidung der öffentlichen Auftraggeber sicherzustellen, auch auf Entscheidungen außerhalb eines förmlichen Vergabeverfahrens erstreckt, insbesondere auch auf die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, kein Vergabeverfahren einzuleiten.

  • EuGH, 10.04.2003 - C-20/01

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 3/06
    Auch die Aufrechterhaltung eines unter Verstoß gegen das Vergaberecht geschlossenen Vertrages verletzt während der gesamten Vertragslaufzeit das Gemeinschaftsrecht (EuGH, Urteil vom 10. April 2003 - Rs. C20/01 und Rs. C28/01 Kommission/Deutschland = IBR 2003, 370 = VergabE A15/03; Urteil vom 9. September 2004 - Rs. C125/03 = IBR 2004, 1151 = ZfBR 2005, 199).
  • EuGH, 09.09.2004 - C-125/03

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 3/06
    Auch die Aufrechterhaltung eines unter Verstoß gegen das Vergaberecht geschlossenen Vertrages verletzt während der gesamten Vertragslaufzeit das Gemeinschaftsrecht (EuGH, Urteil vom 10. April 2003 - Rs. C20/01 und Rs. C28/01 Kommission/Deutschland = IBR 2003, 370 = VergabE A15/03; Urteil vom 9. September 2004 - Rs. C125/03 = IBR 2004, 1151 = ZfBR 2005, 199).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 67/02

    Rechtsfolgen der Übertragung des Bekleidungswesens der Bundeswehr auf eine

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 3/06
    Die Bereitstellung oder Beschaffung der IT-Infrastruktur verliert ihren Charakter als im Allgemeininteresse liegende Aufgabe nicht dadurch, dass die kommunalen Gesellschafter sie zu einem großen Teil auf eine privatrechtliche Gesellschaft, nämlich die Antragsgegnerin, ausgegliedert haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2003 - Verg 67/02 = VergR 2003, 435).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 85/05

    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 3/06
    Jedenfalls in diesen Fällen reicht es aus, dass der öffentliche Auftraggeber von dem Interesse des Unternehmens an dem Auftrag Kenntnis erlangt hat, und dass er dem Unternehmen die Vorabinformation über die beabsichtigte Vergabe erteilen kann (zur Informationspflicht bei freihändiger Vergabe gegenüber einem Unternehmen, das Dienstleistung bisher ausgeführt hatte: OLG München, Beschluss vom 7. Juni 2005 - Verg 4/05 = VergabeR 2005, 620; zur Informationspflicht bei freihändiger Vergabe gegenüber einem Unternehmen, das im vorangehenden, aufgehobenen Vergabeverfahren ein Angebot abgegeben hatte: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Februar 2005 - Verg 85/05 = VergabeR 2005, 508; zur Informationspflicht bei freihändiger Vergabe gegenüber einem Unternehmen, das sich zwar nicht durch Vorlage eines förmlichen Angebots, aber durch ausdrückliche Erklärung gegenüber der Vergabestelle um den Erhalt des Auftrags beworben hatte: OLG Jena, Beschluss vom 14. Oktober 2003 - 6 Verg 5/03).
  • OLG München, 07.06.2005 - Verg 4/05

    Rechtswidrige Vergabe eines Dienstleistungsauftrags durch Stiftung des

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 3/06
    Jedenfalls in diesen Fällen reicht es aus, dass der öffentliche Auftraggeber von dem Interesse des Unternehmens an dem Auftrag Kenntnis erlangt hat, und dass er dem Unternehmen die Vorabinformation über die beabsichtigte Vergabe erteilen kann (zur Informationspflicht bei freihändiger Vergabe gegenüber einem Unternehmen, das Dienstleistung bisher ausgeführt hatte: OLG München, Beschluss vom 7. Juni 2005 - Verg 4/05 = VergabeR 2005, 620; zur Informationspflicht bei freihändiger Vergabe gegenüber einem Unternehmen, das im vorangehenden, aufgehobenen Vergabeverfahren ein Angebot abgegeben hatte: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Februar 2005 - Verg 85/05 = VergabeR 2005, 508; zur Informationspflicht bei freihändiger Vergabe gegenüber einem Unternehmen, das sich zwar nicht durch Vorlage eines förmlichen Angebots, aber durch ausdrückliche Erklärung gegenüber der Vergabestelle um den Erhalt des Auftrags beworben hatte: OLG Jena, Beschluss vom 14. Oktober 2003 - 6 Verg 5/03).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 3/06
    An die Darlegung, dass das Unternehmen ein "Interesse am Auftrag" hat, dürfen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004 - 2 BvR 2248/03 = VergabeR 2004, 597; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005 - X ZB 27/04 = VergabeR 2005, 328).
  • OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 2/06

    Bieterbenachrichtigung bei De-facto-Vergabe

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 3/06
    Die Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern der Antragsgegnerin und der kommunalen Gesellschafter testete bei der Vorbereitung der Beschaffungsentscheidung Ende 2004 auch das Produkt der Antragstellerin (Schriftsatz der Beigeladenen zu 3 vom 13. Juni 2006 in der Parallelsache 13 Verg 2/06).
  • OLG Jena, 14.10.2003 - 6 Verg 5/03

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 3/06
    Jedenfalls in diesen Fällen reicht es aus, dass der öffentliche Auftraggeber von dem Interesse des Unternehmens an dem Auftrag Kenntnis erlangt hat, und dass er dem Unternehmen die Vorabinformation über die beabsichtigte Vergabe erteilen kann (zur Informationspflicht bei freihändiger Vergabe gegenüber einem Unternehmen, das Dienstleistung bisher ausgeführt hatte: OLG München, Beschluss vom 7. Juni 2005 - Verg 4/05 = VergabeR 2005, 620; zur Informationspflicht bei freihändiger Vergabe gegenüber einem Unternehmen, das im vorangehenden, aufgehobenen Vergabeverfahren ein Angebot abgegeben hatte: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Februar 2005 - Verg 85/05 = VergabeR 2005, 508; zur Informationspflicht bei freihändiger Vergabe gegenüber einem Unternehmen, das sich zwar nicht durch Vorlage eines förmlichen Angebots, aber durch ausdrückliche Erklärung gegenüber der Vergabestelle um den Erhalt des Auftrags beworben hatte: OLG Jena, Beschluss vom 14. Oktober 2003 - 6 Verg 5/03).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
  • OLG Dresden, 25.01.2008 - WVerg 10/07

    Kündigung eines Dienstleistungsvertrages und Vertragsverlängerung als Neuvergabe

    Um den gebotenen effektiven Rechtsschutz nicht leerlaufen zu lassen, ist der Auftraggeber in einer solchen Konstellation bei Meidung der Nichtigkeitssanktion gehalten, den anderen Bietern diese Gründe rechtzeitig vor Vertragsschluss mitzuteilen (BGHZ 162, 116, 131 ff.; so auch Senat, Beschluss vom 16.10.2001 - WVerg 7/01, VergabeR 2002, 142; OLG Jena, Beschluss vom 14.10.2003 - 6 Verg 5/03, VergabeR 2004, 113; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23.02.2005 - Verg 78/04, VergabeR 2005, 503 und Verg 85/04, VergabeR 2005, 508 sowie vom 24.02.2005 - Verg 88/04, NZBau 2005, 535; OLG München, Beschluss vom 07.06.2005 - Verg 4/05, VergabeR 2005, 620; OLG Celle, Beschluss vom 14.09.2006 - 13 Verg 3/06, VergabeR 2007, 86; OLG Naumburg, Beschluss vom 15.03.2007 - 1 Verg 14/06, VergabeR 2007, 512).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2016 - 15 Verg 5/16

    Kiesverwertung - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht zur Ausschreibung einer

    Richtigerweise sind die diesbezüglichen Anforderungen gering; ausreichend ist insoweit, dass nach dem Vorbringen des Antragstellers möglich erscheint, dass die eigenen Aussichten auf den Zuschlag durch den gerügten Vergaberechtsverstoß zumindest verschlechtert worden sein können (BVerfG, a.a.O., Rn. 27, m.w.N.; BGH, a.a.O., Rn. 31; OLG Celle, Beschluss vom 17.07.2009 - 13 Verg 3/09 -, Beschluss vom 14.09.2006 - 13 Verg 3/06 - und Beschluss vom 14.09.2006 - 13 Verg 2/06 - jeweils juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2006 - VII-Verg 26/06 und Beschluss vom 16.02.2006 - VII-Verg 6/06 - jeweils juris).

    Denn nicht erforderlich ist, dass die Antragstellerin im Sinne einer darzulegenden Kausalität nachweisen kann, dass sie bei korrekter Anwendung der Vergabevorschriften den Auftrag erhalten hätte (BVerfG, a.a.O. BGH, a.a.O. OLG Celle, Beschluss vom 17.07.2009 - 13 Verg 3/09 -, Beschluss vom 14.09.2006 - 13 Verg 3/06 - und Beschluss vom 14.09.2006 - 13 Verg 2/06 - jeweils juris OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2006 - VII-Verg 26/06 - und Beschluss vom 16.02.2006 - VII-Verg 6/06 - jeweils juris).

  • OLG Karlsruhe, 06.02.2007 - 17 Verg 7/06

    Vergabeverfahren: Rügelast und Bieterstatus bei nur abstrakter

    Gleiches wird bei einer Nichtigkeit des Zuschlags gemäß § 138 Abs. 1 BGB aufgrund kollusiven Zusammenwirkens der Vergabestelle mit der Zuschlagsempfängerin angenommen (vgl. BGH, Beschl. v. 01.02.2005 - X ZB 27/04, a.a.O., - juris, Rn. 21 f sowie etwa OLG Naumburg, Beschl. v. 25.09.2006 - 1 Verg 10/06, IBR 2006, 699; OLG Celle, Beschl. v. 14.09.2006 - 13 Verg 3/06; Reidt, a.a.O., § 114 GWB, Rn. 22 f.; Summa, a.a.O., § 114 GWB, Rn. 48 ff.).

    Auch der Bundesgerichtshof verlangt indes zur Bejahung einer Vorabinformationspflicht der Vergabestelle zumindest, dass der Beschaffungsvorgang zu einer Beteiligung mehrerer Unternehmen und zu verschiedenen Angeboten und schließlich zu einer Auswahl durch den öffentlichen Auftraggeber geführt hat; dann gebe es neben dem in Aussicht genommenen Unternehmen bestimmte andere außenstehende Dritte, die als Bieter aufgetreten seien und deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, sowie auch Gründe für deren Nichtberücksichtigung, die mitgeteilt werden könnten (BGH, ebda.; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.07.2006 - VII-Verg 26/06, a.a.O., Rn. 26 f.; OLG Celle, Beschl. v. 14.09.2006 - 13 Verg 3/06, juris, Rn. 28 f.).

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