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   OLG Celle, 24.04.2003 - 13 Verg 4/03   

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https://dejure.org/2003,8388
OLG Celle, 24.04.2003 - 13 Verg 4/03 (https://dejure.org/2003,8388)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.04.2003 - 13 Verg 4/03 (https://dejure.org/2003,8388)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. April 2003 - 13 Verg 4/03 (https://dejure.org/2003,8388)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Vergabeverfahren: Ausschluss eines Bieters wegen zu niedrigen Preises

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ausschluss eines Bieters auf Grund eines 30 Prozent niedrigeren Angebots als das des nächstgünstigen Bieters; Ausschreibung von Reinigungsmaßnahmen und Desinfektionsmaßnahmen für ein Klinikum im offenen Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Bieters auf Grund eines 30 Prozent niedrigeren Angebots als das des nächstgünstigen Bieters; Ausschreibung von Reinigungsmaßnahmen und Desinfektionsmaßnahmen für ein Klinikum im offenen Verfahren

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    30% Preisdifferenz zum nächsten Bieter ist allein noch kein Ausschlussgrund! (IBR 2003, 324)

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Niedersachsen, 11.09.2002 - 203-VgK-17/02

    Rechtsfolge der Zuschlagserteilung vor Ablauf der Zweiwochenfrist nach

    Auszug aus OLG Celle, 24.04.2003 - 13 Verg 4/03
    Daraufhin rief die Antragstellerin die Vergabekammer an, welche den bereits erteilten Zuschlag an die Beigeladene für nichtig erklärte und der Auftraggeberin mit Beschluss vom 11. September 2002 aufgab, erneut in die Wertung einzutreten (Az.: 203-VgK-17/2002).
  • VK Niedersachsen, 14.03.2003 - 203-VgK-14/03

    Nachprüfung der Vergabe eines Auftrags zur Durchführung von Reinigungsmaßnahmen

    Diesen Beschluss der Vergabekammer hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Celle durch Beschluss vom 24.04.2003 - Az.: 13 Verg 4/03 - aufgehoben und der Auftraggeberin aufgegeben, erneut in die Wertung der Angebote einzutreten und dabei die vom Senat geäußerte Rechtsauffassung zu beachten.

    Sie weist jedoch darauf hin, dass der Vergabesenat in der mündlichen Verhandlung vor dem OLG Celle am 08.04.2003 in dem zweitinstanzlichen Verfahren 13 Verg 4/03 der Auftraggeberin gegenüber unmissverständlich zum Ausdruck gebracht habe, dass die Frage der Zuverlässigkeit bereits zu Gunsten der Antragstellerin entschieden sei.

    Sie hat bei der erneuten Angebotswertung, zu der sie auf Grund des Beschlusses des OLG Celle vom 24.04.2003 - Az.: 13 Verg 4/03 - verpflichtet war, in entscheidenden Punkten nicht die für sie verbindliche, aus dem Beschluss eindeutig ersichtliche Rechtsauffassung des Vergabesenats zu Grunde gelegt.

    Die Auftraggeberin hat das Angebot der Antragstellerin nicht als das wirtschaftlichste Angebot im Sinne § 97 Abs. 5 GWB und § 25 Nr. 3 VOL/A gewertet, obwohl diese nicht nur den unstreitig niedrigsten Preis angeboten hatte, sondern das OLG Celle im Beschwerdeverfahren 13 Verg 4/03 in seinem Beschluss vom 24.04.2003 unmissverständlich und für die Auftraggeberin verbindlich die Rechtsauffassung dargelegt hatte, dass das Angebot der Antragstellerin weder wegen mangelnder Eignung gem. § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A noch wegen offenbarem Missverhältnis des Preises zur Leistung gem.§ 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A unberücksichtigt bleiben durfte.

    Die Auftraggeberin hat sich entgegen dieser Rechtsauffassung des Vergabesenats entschlossen, den Zuschlag nicht auf das Angebot der Antragstellerin zu erteilen, obwohl die Gründe und der Sachverhalt, die der in der Vergabeakte dokumentierten, erneuten Wertung zu Grunde lagen, sich nicht von denen unterschieden, die der rechtskräftigen Entscheidung des OLG Celle im Beschwerdeverfahren 13 Verg 4/03 zu Grunde lagen.

    Die erneute Angebotswertung und insbesondere auch die erneute Plausibilitätsprüfung haben keine neuen, die Entscheidung der Auftraggeberin tragenden Aspekte hervorgebracht, die nicht schon Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Lüneburg 203-VgK-31/2002 und den sich anschließenden Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat des Oberlandesgerichtes Celle - Az.: 13 Verg 4/03 - gewesen wären.

  • VK Niedersachsen, 27.06.2003 - 203-VgK-14/03

    Freigabe eines ausgeschriebenen Auftrages bis zum rechtskräftigen Abschluss des

    Diesen Beschluss der Vergabekammer hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Celle durch Beschluss vom 24.04.2003 - Az.: 13 Verg 4/03 - aufgehoben und der Auftraggeberin aufgegeben, erneut in die Wertung der Angebote einzutreten und dabei die vom Senat geäußerte Rechtsauffassung zu beachten.

    Sie weist jedoch darauf hin, dass der Vergabesenat in der mündlichen Verhandlung vor dem OLG Celle am 08.04.2003 in dem zweitinstanzlichen Verfahren 13 Verg 4/03 der Auftraggeberin gegenüber unmissverständlich zum Ausdruck gebracht habe, dass die Frage der Zuverlässigkeit bereits zu Gunsten der Antragstellerin entschieden sei.

    Diese Einschätzung erweist sich - vorbehaltlich der abschließenden Entscheidung in diesem Nachprüfungsverfahren - als überwiegend realistisch, da der Vergabesenat des OLG Celle im Beschwerdeverfahren 13 Verg 4/03 mit Beschluss vom 24.04.2003 festgestellt hat, dass die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt ist.

    Aus diesem Grunde ist überwiegend wahrscheinlich, dass eine ordnungsgemäße, den Beschluss des Vergabesenats des OLG Celle vom 24.04.2003 - Az. 13 Verg 4/03 - beachtende erneute Angebotswertung mit dem Ergebnis schließt, dass die Antragstellerin das wirtschaftlichste Angebot im Sinne des § 25 Nr. 3 VOL/A abgegeben hat und ihr entsprechend der Zuschlag im streitbefangenen Vergabeverfahren zu erteilen ist.

  • VK Niedersachsen, 15.07.2003 - 203-VgK-14/03

    Entscheidung der Vergabekammer: Verpflichtung zur Zuschlagserteilung

    Diesen Beschluss der Vergabekammer hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Celle durch Beschluss vom 24.04.2003 - Az.: 13 Verg 4/03 - aufgehoben und der Auftraggeberin aufgegeben, erneut in die Wertung der Angebote einzutreten und dabei die vom Senat geäußerte Rechtsauffassung zu beachten.

    Sie weist jedoch darauf hin, dass der Vergabesenat in der mündlichen Verhandlung vor dem OLG Celle am 08.04.2003 in dem zweitinstanzlichen Verfahren 13 Verg 4/03 der Auftraggeberin gegenüber unmissverständlich zum Ausdruck gebracht habe, dass die Frage der Zuverlässigkeit bereits zugunsten der Antragstellerin entschieden sei.

    Diese Einschätzung erweist sich - vorbehaltlich der abschließenden Entscheidung in diesem Nachprüfungsverfahren - als überwiegend realistisch, da der Vergabesenat des OLG Celle im Beschwerdeverfahren 13 Verg 4/03 mit Beschluss vom 24.04.2003 festgestellt hat, dass die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt ist.

    Aus diesem Grunde ist überwiegend wahrscheinlich, dass eine ordnungsgemäße, den Beschluss des Vergabesenats des OLG Celle vom 24.04.2003 - Az. 13 Verg 4/03 - beachtende erneute Angebotswertung mit dem Ergebnis schließt, dass die Antragstellerin das wirtschaftlichste Angebot im Sinne des § 25 Nr. 3 VOL/A abgegeben hat und ihr entsprechend der Zuschlag im streitbefangenen Vergabeverfahren zu erteilen ist.

  • OLG Schleswig, 26.07.2007 - 1 Verg 3/07

    Ableitung eines offenbaren Mißverhältnisses im Sinne von § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A

    Der Preisabstand zwischen den im Rahmen eines Vergabeverfahrens abgegebenen Angeboten belegt - für sich betrachtet - keine Unauskömmlichkeit; auch ein erheblich unter den Preisen anderer Bieter liegendes Angebot kann sachgerechte und auskömmlich kalkulierte Wettbewerbspreise enthalten (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 24.04.2003, 13 Verg 4/03, IBR 2003, 324 Ls.).
  • VK Brandenburg, 15.08.2007 - VK 31/07

    Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebots anhand von Durchschnittswerten aller

    Zum Stundenverrechnungssatz verweist die Antragstellerin auf den Beschluss des OLG Celle vom 23. April 2003 - Az.: 13 Verg 4/03 - in dem das Oberlandesgericht zum Ausdruck gebracht habe, dass selbst ein Stundenverrechnungssatz, der in der Kalkulation nicht einmal alle lohnbezogenen Kosten beinhalte, nicht unangemessen niedrig sein müsse.

    Soweit die Antragstellerin darauf verweist, nach dem Beschluss des OLG Celle vom 24. April 2003 - 13 Verg 4/03 müsse ein Stundenverrechnungssatz, der in der Kalkulation nicht einmal alle lohnbezogenen Kosten beinhalte, nicht unangemessen niedrig sein, kann dem nicht beigetreten werden.

  • OLG Celle, 29.08.2003 - 13 Verg 15/03

    Erforderlichkeit einer übergangsweisen befristeten freihändigen Vergabe aus

    Im folgenden zweiten Nachprüfungsverfahren wies der Senat die Auftraggeberin mit Beschluss vom 24. April 2003 an, unter Beachtung seiner Rechtsauffassung erneut in die Wertung einzutreten (13 Verg 4/03).
  • VK Bremen, 16.07.2003 - VK 12/03

    Verstoß im Vergabeverfahren erst nachträglich gerügt

    Das OLG Celle schließlich führt in seinem Beschluß vom 24.04.2003 (Az: 13 Verg 4/03) aus, daß ein Bieter nicht allein deshalb auszuschließen ist, weil der angebotene Preis erheblich unter den Preisen der anderen Bieter liegt (im dortigen Fall: mehr als 30 %), sofern sachliche Gründe vorliegen, die den niedrigen Preis rechtfertigen.
  • VK Münster, 26.08.2009 - VK 11/09

    Einhaltung von Mindesttariflöhnen

    b) Zutreffend weist die Antragsgegnerin zudem darauf hin, dass eine Angemessenheitsprüfung immer erst dann durchgeführt wird, wenn die Differenz zum Durchschnittspreis aller Angebote deutlich über 10% liegt, so u.a. OLG Frankfurt, 30.3.2004, 11 Verg 4/04 und 5/04 (ab 20%), OLG Celle, 24.4.2003, 13 Verg 4/03 (ab 30%).
  • VK Hessen, 20.08.2009 - 69d-VK-26/09

    Abweichung von 20% begründet "ungewöhnlich niedriges" Angebot

    Zunächst belegt der Preisabstand zwischen zwei Angeboten noch nicht in jedem Fall eine Unauskömmlichkeit, da selbst ein erheblich unter den Preisen liegendes Angebot sachgerechte und auskömmlich kalkulierte Wettbewerbspreise enthalten kann (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 24.04.2003, 13 Verg 4/03).
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