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   OLG Celle, 25.08.2005 - 13 Verg 8/05   

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OLG Celle, 25.08.2005 - 13 Verg 8/05 (https://dejure.org/2005,3639)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.08.2005 - 13 Verg 8/05 (https://dejure.org/2005,3639)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. August 2005 - 13 Verg 8/05 (https://dejure.org/2005,3639)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Vergabeverfahren: Unzulässige anonyme Beanstandung einer Vergabe; Streitwert der Nachprüfung einer Veräußerung von Gesellschaftsanteilen bei regelmäßigen weiteren Aufträgen an die Gesellschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 S. 6 VgV; § 97 Abs. 7 GWB; § 107 Abs. 1 GWB; § 134 BGB; § 138 BGB
    Veräußerung von Gesellschaftsanteilen eines städtischen Reinigungsbetriebes; Vergabe von Geschäftsanteilen; Rechtmäßigkeit eines Vergabeverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veräußerung von Gesellschaftsanteilen eines städtischen Reinigungsbetriebes; Vergabe von Geschäftsanteilen; Rechtmäßigkeit eines Vergabeverfahrens

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nichtigkeit eines Vertrages nach § 138 BGB: Notwendigkeit eines kollusiven Zusammenwirkens beider Vertragsparteien

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergaberecht: Anforderung an die Rüge eines Verstoßes nach § 13 S. 6 VgV; Gebühren und Kosten: Streitwert im Vergaberecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anonymes Nachprüfungsverfahren unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine anonyme Beanstandung der Vergabe! (IBR 2005, 572)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 161 (Ls.)
  • VergabeR 2005, 809
  • ZfBR 2005, 719
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2003 - Verg 37/03

    Wirksamkeit eins Zuschlages im Wege der de-facto-Vergabe

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2005 - 13 Verg 8/05
    Hier kann dahingestellt bleiben, ob die Rechtstellung der Antragstellerin, als sie im März 2004 aus der Presse von den Plänen der Antragsgegnerin erfuhr, der Art war, dass sie der eines Bieters in einem Vergabeverfahren ähnlich war (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. März 2003, Vergabe 67/02; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005, X ZB 27/04, OLG Thüringen, Beschluss vom 14. Oktober 2003, VI Verg 5/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Dezember 2003, VII Verg 37/03 und vom 25. Januar 2005, VII Verg 93/04) oder ob sich jedermann, der ein Interesse an dem Auftrag hat bzw. hatte, auf die Nichtigkeitsfolge des § 13 Satz 6 VgV berufen darf (so wohl: EuGH 11. Januar 2005, Rs. C - 26/03).

    Es mag sein, dass ein ohne Ausschreibung und Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens vergaberechtswidrig geschlossener Vertrag auch sittenwidrig i. S. des § 138 BGB sein kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Januar 2005 VII 93/04, 3. Dezember 2003, VII Verg 37/03; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 11. November 2004 - II Verg 16/04).

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2005 - 13 Verg 8/05
    Hier kann dahingestellt bleiben, ob die Rechtstellung der Antragstellerin, als sie im März 2004 aus der Presse von den Plänen der Antragsgegnerin erfuhr, der Art war, dass sie der eines Bieters in einem Vergabeverfahren ähnlich war (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. März 2003, Vergabe 67/02; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005, X ZB 27/04, OLG Thüringen, Beschluss vom 14. Oktober 2003, VI Verg 5/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Dezember 2003, VII Verg 37/03 und vom 25. Januar 2005, VII Verg 93/04) oder ob sich jedermann, der ein Interesse an dem Auftrag hat bzw. hatte, auf die Nichtigkeitsfolge des § 13 Satz 6 VgV berufen darf (so wohl: EuGH 11. Januar 2005, Rs. C - 26/03).
  • BGH, 22.02.2005 - KZR 36/03

    Ausschreibungsgewinnerin

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2005 - 13 Verg 8/05
    Deshalb ginge eine generelle Nichtigkeit über dasjenige hinaus, was der Zweck der Norm gebietet (Kau, NZ Bau 2003, 310; Heilbrunner, NZ Bau 2002, 474; Erbel Vergabe R 2001, 10; BGH IBR 2005, 273 - letzterer noch zu § 13 Satz 4 VgV 2001).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - Verg 93/04

    Antragsbefugnis bei unterlassenem Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2005 - 13 Verg 8/05
    Hier kann dahingestellt bleiben, ob die Rechtstellung der Antragstellerin, als sie im März 2004 aus der Presse von den Plänen der Antragsgegnerin erfuhr, der Art war, dass sie der eines Bieters in einem Vergabeverfahren ähnlich war (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. März 2003, Vergabe 67/02; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005, X ZB 27/04, OLG Thüringen, Beschluss vom 14. Oktober 2003, VI Verg 5/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Dezember 2003, VII Verg 37/03 und vom 25. Januar 2005, VII Verg 93/04) oder ob sich jedermann, der ein Interesse an dem Auftrag hat bzw. hatte, auf die Nichtigkeitsfolge des § 13 Satz 6 VgV berufen darf (so wohl: EuGH 11. Januar 2005, Rs. C - 26/03).
  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2005 - 13 Verg 8/05
    Hier kann dahingestellt bleiben, ob die Rechtstellung der Antragstellerin, als sie im März 2004 aus der Presse von den Plänen der Antragsgegnerin erfuhr, der Art war, dass sie der eines Bieters in einem Vergabeverfahren ähnlich war (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. März 2003, Vergabe 67/02; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005, X ZB 27/04, OLG Thüringen, Beschluss vom 14. Oktober 2003, VI Verg 5/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Dezember 2003, VII Verg 37/03 und vom 25. Januar 2005, VII Verg 93/04) oder ob sich jedermann, der ein Interesse an dem Auftrag hat bzw. hatte, auf die Nichtigkeitsfolge des § 13 Satz 6 VgV berufen darf (so wohl: EuGH 11. Januar 2005, Rs. C - 26/03).
  • OLG Saarbrücken, 17.08.2016 - 1 U 159/14

    Kollusionsvergabe - Vertragsabschluss unter bewusster und gewollter

    Auch eine analoge Anwendung dieser Vorschrift kommt allenfalls dann in Betracht, wenn Bietern andernfalls die Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge versagt würde (KG Berlin, Beschluss vom 19. April 2012 - Verg 7/11 -, juris 78 - 87; VergabeR 2012, 783 ff.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. April 2010 - Verg W 5/10 - , juris Rn. 38, 39; OLG Celle, Beschluss vom 25. August 2005 - 13 Verg 8/05 - ZfBR 2005, 719 f., juris Rn. 13, 14; KG Berlin, Beschluss vom 11. November 2004 - 2 Verg 16/04 - NZBau 2005, 538 ff., juris Rn. 36).

    Ausgehend von diesen Grundsätzen ist ein unter Außerachtlassung von Vergabevorschriften zum Nachteil potentieller anderer Bieter, die deshalb keine Möglichkeit haben, sich im Rahmen eines fairen Wettbewerbs um den Zuschlag zu bemühen, geschlossener Vertrag nach § 138 Absatz 1 BGB nichtig, wenn der öffentliche Auftraggeber in bewusster Missachtung des Vergaberechts handelt und der Vertragspartner hiervon Kenntnis hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3.12.2003 - Verg 37/03 - NJW 2004, 1331, 1334; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. April 2010 - Verg W 5/10 -, juris Rn. 46; OLG Celle, Beschluss vom 25. August 2005 - 13 Verg 8/05 - ZfBR 2005, 719 f., juris Rn. 21; KG Berlin, Beschluss vom 11. November 2004 - 2 Verg 16/04 - NZBau 2005, 538 ff., juris Rn. 39; OLG Karlsruhe, Urteil vom 06. Februar 2007 - 17 Verg 7/06 - NZBau 2007, 395 ff., juris Rn. 90).

  • OLG Celle, 24.10.2019 - 13 Verg 9/19

    Wirksamkeit des Zuschlags; Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Abweichend von diesem Grundsatz kann ein Vertrag aber sittenwidrig und damit nichtig sein, wenn er ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens vergeben wird und der öffentliche Auftraggeber in bewusster Missachtung des Vergaberechts handelt, also entweder weiß, dass der betreffende Auftrag dem Vergaberecht unterfällt, oder sich einer solchen Kenntnis mutwillig verschließt, auch kollusiv mit dem Auftragnehmer zusammenarbeitet (Senat, Beschluss vom 25. August 2005 - 13 Verg 8/05, juris Rn. 21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Januar 2005 - Verg 93/04, juris Rn. 24; KG, Beschluss vom 19. April 2012 - Verg 7/11, juris Rn. 89; OLG Saarbrücken, Urteil vom 17. August 2016 - 1 U 159/14, juris Rn. 93; Prell in: BeckOK Vergaberecht § 168 Rn. 45; Gause in: Willenbruch/Wieddekind § 168 Rn. 9; Schmidt-Räntsch in: Erman, BGB, 15. Aufl., § 138 Rn. 133).
  • BGH, 06.09.2012 - VII ZR 193/10

    Keine Mehrvergütungsansprüche des Bauunternehmers wegen Bauzeitverschiebung

    Ungeachtet der Frage inwieweit ein solches neues Angebot in Widerspruch zu vergaberechtlichen Bestimmungen steht, ist es jedenfalls dann - wenn wie hier - keiner der unterlegenen Bieter ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet hat, wirksam (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2005 - KZR 36/03, NZBau 2005, 530; OLG Jena, BauR 2008, 1452; OLG Celle, BauR 2006, 161; OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 113; Weyand, Vergaberecht, 6. Aktualisierung 2012, § 15 VOB/A, Rn. 84; Pünder/Schellenberg/Nowak, Vergaberecht, 1. Aufl., § 114 GWB, Rn. 23, 24; Wagner/Jürschik, VergabeR 2012, S. 401, 406/407; Greb/Stenzel, NZBau 2012, 404, 408; Poschmann, Vertragsänderungen unter dem Blickwinkel des Vergaberechts, S. 309).
  • OLG Brandenburg, 15.07.2010 - Verg W 4/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: (Un-)Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

    Beide Vertragspartner müssen sich also bewusst sein, dass der Vertragsabschluss unter Verstoß gegen Vergaberecht erfolgt (KG Berlin, Beschluss vom 11. November 2004, 2 Verg 16/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 25. September 2006, 1 Verg 10/06; OLG Celle, Beschluss vom 25. August 2005, 13 Verg 8/05).
  • OLG Naumburg, 06.12.2012 - 2 Verg 5/12

    Verkehrsvertrag, Verkehrsvertrag I - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von den Fallgestaltungen, in denen Vergabenachprüfungsinstanzen ausnahmsweise wegen eines Verstoßes gegen § 138 BGB eine Nichtigkeit des - kollusiv zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur Umgehung des vergaberechtlichen Rechtsschutzes geschlossenen - Vertrages und einen Zugang zum Nachprüfungsverfahren angenommen haben (vgl. vor allem KG Berlin, Beschluss v. 11.11.2004, 2 Verg 16/04 - VergabeR 2005, 236; jeweils abgelehnt: KG Berlin, Beschluss v. 19.04.2012, Verg 7/11 "PPK-Vereinbarung" - VergabeR 2012, 783; OLG Naumburg, Beschluss v. 25.09.2006, 1 Verg 10/06 "Speicher als Denkfabrik III" - VergabeR 2007, 255; OLG Celle, Beschluss v. 25.08.2005, 13 Verg 8/05 - VergabeR 2005, 809; Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 22.04.2010, Verg W 5/10) und von den Konstellationen, in denen Verträge zur Durchführung von nicht notifizierten Programmen als nichtig angesehen wurden (vgl. BGH, Urteile v. 04.04.2003, V ZR 314/02, WM 2003, 1491, und v. 24.10.2003, V ZR 48/03, WM 2004, 6893).
  • OLG Brandenburg, 22.04.2010 - Verg W 5/10

    Vergaberecht: Nichtigkeit einer de-facto-Vergabe in einem Altfall

    Beide Vertragspartner müssen sich also bewusst sein, dass der Vertragsabschluss unter Verstoß gegen Vergaberecht erfolgt (KG Berlin, Beschluss vom 11. November 2004, 2 Verg 16/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 25. September 2006, 1 Verg 10/06; OLG Celle, Beschluss vom 25. August 2005, 13 Verg 8/05).
  • OLG Celle, 08.12.2005 - 13 Verg 2/05

    Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit einer Zuschlagserteilung im

    Diese Zielrichtung des § 13 Satz 6 VgV macht eine teleologische Reduktion des Geltungsumfangs der Nichtigkeitsbestimmung (auch) dahin erforderlich, dass sich ein Bieter, der wie die Antragstellerin vor der Zuschlagserteilung von dem vermeintlichen Vergaberechtsverstoß erfahren und Primärrechtsschutz im Nachprüfungsverfahren beantragt hat, auf die Nichtigkeitsfolge nicht berufen kann (zur Nichtanwendbarkeit des § 13 Satz 6 VgV in Fällen, in denen ein Bieter außerhalb eines förmlichen Vergabeverfahrens anonyme Rügen erhebt: Senat, Beschluss vom 25. August 2005 - 13 Verg 8/2005).
  • VK Südbayern, 29.04.2010 - Z3-3-3194-1-03-01/10

    § 13 VgV analog auf de-facto-Vergaben anzuwenden

    Die sittenwidrige Vorgehensweise nur einer Vertragspartei reicht zur Annahme der Nichtigkeit eines Vertrages nicht aus (OLG Celle, Beschluss vom 25.08.2005, Az.: 13 Verg 8/05).
  • VK Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 1 VK 54/06

    Vergabeverfahren zur Beschaffung einer Kfz-Zulassungssoftware

    In einem solchen Fall ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr statthaft (BGH, Beschluss vom 19.12.2000, Az.: X ZB 14/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.4.2005; Az.: VII-Verg 93/04; OLG Celle, Beschluss vom 25.8.2005; Az.: 13 Verg 8/05), da gem. § 114 Abs. 2 S. 1 GWB ein erteilter Zuschlag nicht wieder aufgehoben werden kann.
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