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   OLG Celle, 30.10.2014 - 13 Verg 8/14   

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OLG Celle, 30.10.2014 - 13 Verg 8/14 (https://dejure.org/2014,33084)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.10.2014 - 13 Verg 8/14 (https://dejure.org/2014,33084)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Oktober 2014 - 13 Verg 8/14 (https://dejure.org/2014,33084)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • heuking.de PDF

    Vergabenachprüfung und Nichtigkeitsfeststellung bei De-facto-Vergaben - Rettungsdienst im Emsland

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann beginnt ein Vergabeverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Anfechtungsrecht nur nach Einleitung eines Vergabeverfahrens

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 102 (Kurzinformation)

    Rettungsdienst/Krankentransport | Vergabeverfahren: Fortsetzungsfeststellungsklage/Nachrangige Dienstleistungen

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann beginnt ein Vergabeverfahren? (VPR 2015, 93)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann beginnt ein Vergabeverfahren? (IBR 2015, 215)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2014, 780
  • ZfBR 2015, 410
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12

    Vergabeverfahren: Abgrenzung eines materiellen Vergabeverfahrens zu einer bloßen

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2014 - 13 Verg 8/14
    Vielmehr reicht der Beginn eines Vergabeverfahrens im materiellen Sinne aus (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juli - - VII Verg 10/13; OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Verg 8/12; BayObLG, Beschluss vom 28. Mai 2003 Verg 7/03; Möllenkamp in Kulartz/Kus/Portz, a. a. O., § 107 Rdnr. 32; Reidt in Reidt/Stickler/Glahs, a. a. O., § 107 GWB Rdnr. 18; Byok in Byok/Jaeger, Vergaberecht, 3. Aufl., § 107 GWB Rdnr. 32).

    Das materielle Verständnis vom Beginn des Vergabeverfahrens bedingt einen internen Beschaffungsentschluss des Auftraggebers sowie eine nach außen erkennbare Umsetzung, der zufolge der Auftraggeber über bloße Vorbereitungen hinaus damit beginnt und dazu bestimmte organisatorische oder planerische Maßnahmen ergreift, einen Auftragnehmer zu ermitteln (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juni -, a. a. O; OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2012, a. a. O), also z. B. Angebote eingeholt, Bietergespräche geführt oder sogar gewertet und sich für ein Angebot entschieden hat.

    Während nach diesen Grundsätzen Machbarkeitsstudien oder vergleichende Wirtschaftlichkeitsberechnungen nicht ausreichen (OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2012, a. a. O.), so genügen Maßnahmen des Auftraggebers, die nach außen wahrgenommen werden und geeignet sind, das leistende Unternehmen mit dem Ziel eines Vertragsschlusses zu ermitteln und auszuwählen .(OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2012, a. a. O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Oktober 2008 VII Verg 35/08).

    Maßgeblich dürfte bei der Bewertung der von dem Antragsgegner unternommenen Schritte der objektive Empfängerhorizont eines potenziellen Bieters sein (vgl. OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2012, a. a. O.).

    Hier kommt eine Erledigung durch die Abhilfe des öffentlichen Auftraggebers in Betracht, weil die Rechtsverletzung des antragstellenden Bieter durch eine solche Maßnahme beseitigt wird, seine Beschwer entfällt und sein Nachprüfungsantrag nachträglich gegenstandslos wird (OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Verg 8/12).

    Dieser nicht auf das Erfüllungsinteresse, sondern auf das negative Interesse gerichtete Schadensersatzanspruch steht nicht nur dem Bieter zu, der bei regulärem Verlauf des Vergabeverfahrens den Zuschlag hätte erteilt bekommen müssen (BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - X ZR 143/10; OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2012, a. a. O.).

  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10

    Rettungsdienstleistungen II

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2014 - 13 Verg 8/14
    Dieser nicht auf das Erfüllungsinteresse, sondern auf das negative Interesse gerichtete Schadensersatzanspruch steht nicht nur dem Bieter zu, der bei regulärem Verlauf des Vergabeverfahrens den Zuschlag hätte erteilt bekommen müssen (BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - X ZR 143/10; OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2012, a. a. O.).

    Der Schaden kann insoweit In der Gebührenforderung liegen, die durch den erteilten anwaltlichen Auftrag zur Prüfung der Vergabeunterlagen und der Rüge ihrer Vergaberechtswidrigkeit gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber ausgelöst worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2011, a. a. O.).

  • BGH, 19.07.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr II

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2014 - 13 Verg 8/14
    Bel einer De-Facto-Vergabe ist es sachgerecht, bei der Wertbemessung die in § 3 VgV benannten Parameter heranzuziehen, soweit sie nach den Umständen für eine entsprechende Anwendung geeignet erscheinen (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2011 - X ZB 4/10).

    Dabei kann davon, ausgegangen werden, dass eine Vergabe der hier streitgegenständlichen Rettungsdienstleistungen auf einen längeren Zeitraum bemessen wird, so dass sich in Anlehnung an § 3 Abs. 4 Nr. 2 VgV anbietet, auf den 48-fachen Monatswert abzustellen (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2011, a. a. O.).

  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 18/07

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Vertrauensschadens; Begriff der

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2014 - 13 Verg 8/14
    Dies ist nur der Fall, wenn das Angebot besonders qualifizierte Aussichten auf die Zuschlagserteilung gehabt hätte; es genügt nicht, dass das Angebot in die engere Wahl gelangt wäre (BGH, Urteil vom 27. November 2007 - X ZR 18/07; Urteil vom 20. November 2012 - X ZR 108/10;.Thiele in Kulartz/Kus/Portz, a. a. O., § 114 Rdnr. 64).
  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2014 - 13 Verg 8/14
    Dies ist nur der Fall, wenn das Angebot besonders qualifizierte Aussichten auf die Zuschlagserteilung gehabt hätte; es genügt nicht, dass das Angebot in die engere Wahl gelangt wäre (BGH, Urteil vom 27. November 2007 - X ZR 18/07; Urteil vom 20. November 2012 - X ZR 108/10;.Thiele in Kulartz/Kus/Portz, a. a. O., § 114 Rdnr. 64).
  • KG, 27.11.2003 - 2 U 174/02

    Unterlassene Ausschreibung eines öffentlichen Auftrags: Schadensersatzanspruch

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2014 - 13 Verg 8/14
    Bei einer De-Facto-Vergabe wird ein solches vorvertragliches Vertrauensverhältnis verneint (KG Berlin, Urteil vom 27. November 2003 - 2 U 174/02; Franf3en in Byok/Jaeger, a. a. O., § 126 Rn. 44).
  • OLG Celle, 12.01.2012 - 13 Verg 8/11

    Überprüfung einer vergaberechtlichen Entscheidung im Zusammenhang mit der Vergabe

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2014 - 13 Verg 8/14
    Dies ist dann der Fall, wenn sich - wie hier - die Beigeladene am Verfahren aktiv durch Einreichung von Schriftsätzen beim Beschwerdegericht bzw. durch Teilnahme an der mündlichen Verhandlung beteiligt (vgl. nur Senat, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 13 Verg 8/11).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Nennung von Nachunternehmern

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2014 - 13 Verg 8/14
    a) Ein Fortsetzungsfeststellungsverfahren ist zulässig, wenn eine hinreichend konkrete Wiederholungsgefahr besteht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Mai 2009 - Verg 68/08; Thiele in Kulartz/Kus/Portz, a. a. O., § 114 Rdnr. 71).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 32/13

    Zulässigkeit der Erweiterung eines Vertrages über die augenchirurgische

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2014 - 13 Verg 8/14
    Die §§ 99, 100 GWB machen keinen Unterschied zwischen vor- und nachrangigen Dienstleistungen; sie sehen hinsichtlich der Nachprüfbarkeit nachrangiger Dienstleistungen keine Ausnahme vor (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2014 - VII-Verg 32/13; so auch Ufer in Ufer/Schwind, a. a. O., § 5 Ziff. 4.2.1).
  • VK Bund, 02.07.2012 - VK 3-66/12

    Gewährung von Rabatten bei der Versorgung mit Schaumverbänden

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2014 - 13 Verg 8/14
    Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr reicht es aus, wenn die Vergabestelle erklärt, dass sie künftig keine vergleichbaren Leistungen in einem vergleichbaren Verfahren vergeben werde (BKartA Bonn, Beschluss vom 2. Juli 2012 - VK 3 - 66/12).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

  • OLG Brandenburg, 19.12.2002 - Verg W 9/02

    Nachprüfung der Aufhebung einer Ausschreibung

  • OLG Celle, 29.10.2009 - 13 Verg 8/09

    Pflicht des Auftraggebers zur Ausschreibung einer Vertragsänderung;

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2008 - Verg 35/08

    Grenzen der Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 15/12

    Vergaberechtswidrigkeit einer ohne öffentliche Ausschreibung geschlossenen

  • OLG Düsseldorf, 17.07.2013 - Verg 10/13

    Ausschließung eines Bieters wegen Fehlens von Zertifikaten oder vergleichbaren

  • OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - Verg 11/14

    Zulässigkeit der Durchsetzung der Verpflichtung zur öffentlichen Ausschreibung

  • OLG Frankfurt, 30.01.2014 - 11 Verg 15/13

    Vergaberecht: Dringlichkeit einer Interimsvergabe im Bereich des öffentlichen

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2013 - 15 Verg 5/13

    Vergabe öffentlicher Auftrage: Zulässigkeit der Auftragsvergabe im

  • OLG München, 21.02.2013 - Verg 21/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Feststellung der positiven Kenntnis von einer

  • OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11

    Rettungsdienst Harz - Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

  • VK Niedersachsen, 18.07.2014 - VgK-19/14

    Kein Vergaberechtsschutz ohne konkreten Vergabevorgang!

  • OLG Naumburg, 17.03.2017 - 7 Verg 8/16

    Abwasserbeseitigung - Vergabenachprüfungsverfahren: Beginn eines

    Nach dem insoweit zugrunde zu legenden materiellen Begriffsverständnis (vgl. OLG Celle NZBau 2014, 780; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juli 2013 VII Verg 10/13, juris Rdnr. 26; OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2012 Verg 8/12, juris Rdnr. 61; BayObLG, Beschluss vom 28. Mai 2003 Verg 7/03, juris Rdnr. 8) setzt der Beginn eines Vergabeverfahrens zum einen die interne Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers voraus, einen gegenwärtigen oder künftigen Bedarf durch eine Beschaffung von Lieferungen, Dienst- oder Bauleistungen auf dem (Binnen-) Markt (und nicht durch Eigenleistung) zu decken (interner Beschaffungsentschluss), und erfordert zum anderen eine nach außen hin (über interne Überlegungen und Vorbereitungen hinaus) zutage getretene Maßnahme, um den Auftragnehmer mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses zu ermitteln oder bereits zu bestimmen (externe Umsetzung).

    Ein Vergabeverfahren beginnt auch insoweit mit der ersten nach außen getretenen Handlung der Vergabestelle (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2015, 242; OLG Düsseldorf VergabeR 2012, 846; OLG Celle NZBau 2014, 780 m.w.N.; Zeiss in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl. 2016, Rdn. 1 zu § 186 GB), mit der der Auftraggeber - über das Stadium des bloßen Vorstudiums des Marktes hinaus oder sonstiger rein vorbereitender Handlungen - bestimmte organisatorische oder planerische Maßnahmen ergreift, um einen Auftragnehmer zu ermitteln (vgl. OLG Celle NZBau 2014, 780; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juni 2013, a. a. O., juris Rdnr. 26; OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2012, a. a. O., juris Rdnr. 61), also z. B. Angebote einholt, Bietergespräche führt oder sogar wertet und sich für ein Angebot entscheidet (EuGH, Urteil vom 11. Januar 2005 C26/03, juris Rdnr. 35; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005 X ZB 27/04, juris Rdnr. 15; Möllenkamp in Kulartz/Kus/Portz, a. a. O., § 107 Rdnr. 34).

    Insoweit reicht es aus, dass der Antragsteller darlegt, durch den behaupteten Verstoß gegen Vorschriften des Vergaberechts an der Abgabe eines Angebots und der Erlangung des Auftrags gehindert gewesen zu sein (vgl. OLG Celle NZBau 2014, 780; OLG Frankfurt NZBau 2014, 386 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. November 2013 15 Verg 5/13, juris Rdnr. 86; Summa in jurisPK-VergabeR, 4. Aufl., § 107 GWB Rdnr. 57).

    Denn durch die De-facto-Vergabe wird ihr die Möglichkeit zur Beteiligung am Verfahren mit dem Ziel einer Auftragsvergabe genommen; darin ist aber stets eine Verschlechterung der Zuschlagschancen zu sehen (vgl. OLG Celle NZBau 2014, 780; OLG Naumburg, Beschluss vom 22. Dezember 2011 2 Verg 10/11, juris Rdnr. 69, 70).

    Da der Antragsgegner kein förmliches Vergabeverfahren eingeleitet hat, sondern den Kooperationsvertrag mit der Beigeladenen nur nach beschränkter Beteiligung anderer Unternehmen freihändig abschloss, sind die Rügeobliegenheit und die Fristen des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB a.F. vollständig von der vorrangigen Regelung in § 101 b Abs. 2 GWB a.F. verdrängt (vgl. OLG München NZBau 2013, 458; OLG Frankfurt NZBau 2014, 386; OLG Celle NZBau 2014, 780).

  • VK Südbayern, 13.02.2018 - Z3-3-3194-1-53-11/17

    Aufhebung der Ausschreibung

    Für diesen genügt das Bestehen einer "echten Zuschlagschance" im Sinn von § 126 S. 1 GWB (OLG Celle, B. v. 30.10.2014 - Az.: 13 Verg 8/14; OLG Düsseldorf, B. v. 19.06.2013 - Az.: VII-Verg 55/12).
  • OLG Celle, 19.03.2019 - 13 Verg 7/18

    Rechtsfolgen des Unterbleibens eines Hinweises auf die Frist des § 160 Abs. 3 S.

    Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist nach § 168 Abs. 2 Satz 2 GWB i.V.m. § 178 Satz 4 GWB zulässig, wenn sich das Nachprüfungsverfahren nach § 168 Abs. 2 Satz 2 GWB erledigt hat, der ursprünglichen Nachprüfungsantrag zulässig war und der Antragstellerin ein besonderes Feststellungsinteresse zusteht (vgl. im Einzelnen Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2014 - 13 Verg 8/14, juris Rn. 24 ff.; Steck in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl., § 168 Rn. 37 ff.).
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