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   OLG Oldenburg, 28.02.2006 - 13 W 4/06   

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https://dejure.org/2006,31622
OLG Oldenburg, 28.02.2006 - 13 W 4/06 (https://dejure.org/2006,31622)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.02.2006 - 13 W 4/06 (https://dejure.org/2006,31622)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. Februar 2006 - 13 W 4/06 (https://dejure.org/2006,31622)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Osnabrück - 11 T 1172/05
  • OLG Oldenburg, 28.02.2006 - 13 W 4/06
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 08.03.2007 - V ZB 149/06

    Verfahrensrecht - Überprüfung der Anordnung von Abschiebehaft

    Es sieht sich daran jedoch durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 28. Februar 2006 (InfAuslR 2006, 333) gehindert und hat die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    An einer entsprechenden Entscheidung sieht es sich durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 28. Februar 2006 (InfAuslR 2006, 333) gehindert.

    Zu diesem Ergebnis ist es aber deshalb gelangt, weil das bei der Haftverlängerung tätig gewordene Amtsgericht und das zuständige Amtsgericht in dem von ihm zu entscheidenden Fall nicht im selben Landgerichtsbezirk lagen und das für das tätig gewordene Amtsgericht als Beschwerdegericht zuständige Landgericht mangels örtlicher Zuständigkeit keine eigene Entscheidung treffen konnte (InfAuslR 2006, 333, 334).

    f) Hiervon geht auch das Oberlandesgericht Oldenburg in seinem von dem vorlegenden Gericht angeführten Beschluss aus (InfAuslR 2006, 333, 334).

  • OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06

    Unzuständigkeit des Amtsgerichts für Entscheidung über Fortdauer der

    Die fehlende Zuständigkeit eines Amtsgerichts für die Entscheidung über die Fortdauer einer Freiheitsentziehung führt im Fortsetzungsfeststellungsverfahren nur dann zur Rechtswidrigkeit, wenn das Amtsgericht willkürlich seine Zuständigkeit bejaht hat (Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen Abweichung von OLG Oldenburg, Beschluss vom 28.2.2006, 13 W 04/06 = InfAuslR 2006, 333/334).

    Der Senat hält das Rechtsmittel für zulässig, jedoch im Ergebnis für unbegründet, sieht sich aber an einer abschließenden Entscheidung durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 28.2.2006 (13 W 04/06 = InfAuslR 2006, 333/334) gehindert, von dessen Rechtsprechung er durch die beabsichtigte Entscheidung abweichen würde.

    Im Hinblick auf die oben genannte Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (InfAuslR 2006, 333/334), die auf weitere Beschwerde in einer Freiheitsentziehungssache ergangen ist, sieht sich der Senat an einer Zurückweisung der sofortigen weiteren Beschwerde gehindert.

  • OLG München, 03.05.2007 - 34 Wx 55/07

    Heilung örtlicher Unzuständigkeit durch Sachentscheidung des Beschwerdegerichts -

    Der Senat hat in dem Vorlagebeschluss die sofortige weitere Beschwerde zwar für zulässig, jedoch im Ergebnis für unbegründet gehalten, er hat sich jedoch an einer abschließenden Entscheidung durch den Beschluss des Oberlandesgericht Oldenburg vom 28.2.2006 (13 W 04/06 = InfAuslR 2006, 333/334) gehindert gesehen.
  • OLG München, 25.10.2007 - 34 Wx 125/07

    D (A), Abschiebungshaft, Verlängerung, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit,

    Dies ergibt sich aus § 12 FreihEntzG, wonach die in § 4 Freih- EntzG genannten, eine örtliche Zuständigkeit des Gerichts begründenden Tatsachen im Verfahren über die Fortdauer der Haft nicht maßgeblich sind (siehe OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 212/213; OLG München FGPrax 2006, 185; siehe auch OLG Oldenburg InfAuslR 2006, 333/334; und jüngst OLG Celle FGPrax 2007, 244).
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