Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.11.2007 - 13 W 112/07   

Volltextveröffentlichungen (10)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Streitwert bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung 3.000,00 EUR - Bei einem einstweiligen Verfügungsverfahren in Wettbewerbssachen wegen einer den Anforderungen der §§ 312c Abs. 1 Satz 1, 355 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht entsprechenden Widerrufsbelehrung kann ein Streitwert von 3.000,00 EUR angemessen sein.

  • LawCommunity.de

    Streitwert bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

  • openjur.de

    Wettbewerbssache: Untersagung der Verwendung einer inhaltlich nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Widerrufsbelehrung in einem Internetauftritt; Bemessung des Streitwerts eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

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  • Niedersächsische Oberlandesgerichte

    BGB § 312 c Abs. 1 Satz 1, BGB § 355 Abs. 2 Satz 2, ZPO § 3
    Streitwert. Widerrufsbelehrung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wettbewerbssache: Untersagung der Verwendung einer inhaltlich nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Widerrufsbelehrung in einem Internetauftritt; Bemessung des Streitwerts eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

  • JurPC

    BGB § 312 c Abs 1 Satz 1, BGB § 355 Abs 2 Satz 2, ZPO § 3
    Streitwert bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

  • aufrecht.de

    Streitwert von 3.000,- EUR bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

  • kanzlei.biz

    Streitwert bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtstreitwert für Unterlassungsverfügung wegen nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung gegenüber Verbrauchern

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Streitwert, Widerrufsbelehrung

Kurzfassungen/Presse (7)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Regelstreitwert bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung 3.000,00 €

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Streitwert für Abmahnung bzw. einstweiliges Verfügungsverfahren wegen einer fehlerhafte Widerrufsbelehrung liegt bei 3.000,-

  • mitfugundrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung kann ein Streitwert von 3.000,00 EUR angemessen sein

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  • RA Patrick Muller (Kurzmitteilung)

    Abmahnkosten

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Streitwert bei Verfahren über unzulässige Widerrufsbelehrung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Streitwert von 3.000,- EUR bei fehlerhafter Online-Widerrufsbelehrung

  • it-rechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Streitwert bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen

Verfahrensgang

  • LG Hildesheim, 10.08.2007 - 11 O 40/07
  • OLG Celle, 19.11.2007 - 13 W 112/07

Zeitschriftenfundstellen

  • MMR 2008, 172
  • MIR 2007, Dok. 427
  • K&R 2008, 116



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OLG Celle, 14.06.2011 - 13 U 50/11  

    Regelstreitwert bei Informationspflichten-Verstoß

    Die Interessenlage des Mitbewerbers, die die Streitwertbemessung für einen Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG maßgeblich beeinflusst, wird durch einen solchen Wettbewerbsverstoß jedoch nur unwesentlich berührt (Senat, Beschluss vom 19.11.2007 - 13 W 112/07, MMR 2008, 172, Tz. 3 zur fehlerhaften Widerrufsbelehrung, zitiert nach juris).

    Einfach gelagerte Streitigkeiten sind beispielsweise in serienweise wiederkehrenden Wettbewerbsverletzungen und rechtlich eindeutigen Verstöße zu sehen (Senat, Beschluss vom 19.11.2007, a.a.O., Tz. 4, zitiert nach juris).

  • LG Bückeburg, 22.04.2008 - 2 O 62/08  

    Zur Rechtsmissbräuchlichkeit wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen

    Bei einstweiligen Verfügungsverfahren in Wettbewerbssachen, in denen es um die Untersagung einer unrichtigen Widerrufsbelehrung geht, ist regelmäßig von einem Streitwert von 3.000 EUR auszugehen (im Anschluss an OLG Celle, Beschl. v. 19.11.2007 - 13 W 112/07 ).

    Nach der Rechtsprechung des OLG Celle ist bei einstweiligen Verfügungsverfahren in Wettbewerbssachen, in denen es um die Untersagung einer unrichtigen Widerrufsbelehrung geht, von einem Richtwert von 3.000 EUR auszugehen ( OLG Celle, Beschl. v. 19.11.2007 - 13 W 112/07 ).

  • OLG Celle, 30.07.2009 - 13 U 77/09  

    Wettbewerbswidrigkeit wegen Irreführung mit der Bewerbung von Produkten bei eBay

    Das ist selbst nach der in diesem Punkt sehr restriktiven Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 19. November 2007 ­ 13 W 112/07, zitiert nach juris) ohne weitere im Rahmen (vorliegend wendet sich die Klägerin gegen die Verwendung von drei unterschiedlichen Klauseln) und jedenfalls alles andere als maßlos überhöht.
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  • LG Freiburg, 04.01.2013 - 12 O 127/12  
    Einfach gelagerte Streitigkeiten seien beispielsweise in serienweise wiederkehrenden Wettbewerbsverletzungen und rechtlich eindeutigen Verstößen zu sehen (Hinweis auf Senat, Beschluss vom 19. November 2007 - 13 W 112/07, zitiert nach juris, Tz. 3).
  • OLG Celle, 11.11.2011 - 13 W 101/11  

    Gerichtskosten: Streitwert für den auf einen Verstoß gegen die in einer

    Einfach gelagerte Streitigkeiten sind beispielsweise in serienweise wiederkehrenden Wettbewerbsverletzungen und rechtlich eindeutigen Verstößen zu sehen (Senat, Beschluss vom 19. November 2007 - 13 W 112/07, zitiert nach juris, Tz. 3).
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