Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.11.2007 - 13 W 114/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9566
OLG Celle, 19.11.2007 - 13 W 114/07 (https://dejure.org/2007,9566)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.11.2007 - 13 W 114/07 (https://dejure.org/2007,9566)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. November 2007 - 13 W 114/07 (https://dejure.org/2007,9566)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,9566) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wettbewerbssache: Untersagung der Verwendung einer inhaltlich nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Widerrufsbelehrung in einem Internetauftritt; Bemessung des Streitwerts eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 355 Abs. 2 S. 2 BGB; § 312 c Abs. 1 S. 1 BGB; § 3 UWG; § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG
    Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen eines Wettbewerbsverstoßes; Verwendung einer nicht rechtmäßigen Widerrufsbelehrung in einem gewerblichen Internetauftritt; Vorliegen einer nur unwesentlichen Beeinträchtigung der geschäftlichen Belange des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen eines Wettbewerbsverstoßes; Verwendung einer nicht rechtmäßigen Widerrufsbelehrung in einem gewerblichen Internetauftritt; Vorliegen einer nur unwesentlichen Beeinträchtigung der geschäftlichen Belange des ...

  • Judicialis

    BGB § 312 c Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 355 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtstreitwert für Unterlassungsverfügung wegen nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung gegenüber Verbrauchern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Streitwert für Abmahnung bzw. einstweiliges Verfügungsverfahren wegen einer fehlerhafte Widerrufsbelehrung liegt bei 3.000,-

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Streitwert für Abmahnung bzw. einstweiliges Verfügungsverfahren wegen einer fehlerhafte Widerrufsbelehrung liegt bei 3.000,-

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 17.08.2006 - 6 W 117/06

    Wettbewerbsrechtliches Verfügungsverfahren: Streitwertbemessung einer

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2007 - 13 W 114/07
    In der Regel wird der Verbraucher seine Kaufentscheidung nicht von der konkreten Ausgestaltung der Widerrufsbelehrung abhängig machen, zumal fraglich sein dürfte, ob der durchschnittliche, rechtlich nicht vorbelastete Verbraucher den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt einer Widerrufsbelehrung überhaupt kennt (vgl. dazu auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. August 2006 - 6 W 117/06).
  • LG Münster, 04.04.2007 - 2 O 594/06

    "keine unfreue Rücksendung" ist wettbewerbswidrig

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2007 - 13 W 114/07
    Die Abmahnungen in diesem Bereich wiederholen sich in einer Vielzahl von ähnlich gelagerten Fällen und müssen, wenn überhaupt, nur geringfügig angepasst werden (vgl. auch LG Münster, Urteil vom 4. April 2007 - 2 O 594/06).
  • OLG Celle, 23.04.2013 - 13 W 32/13

    Bestimmung des Streitwerts eines Antrags auf Unterlassung einer Werbung im

    Zwar ist auch der Senat in der Vergangenheit in besonders gelagerten (wettbewerbsrechtlichen) Einzelfällen davon ausgegangen, dass aufgrund der Besonderheiten des jeweiligen dortigen Falles ein geringer Streitwert von lediglich 3.000 EUR (vgl. Senat, Beschluss vom 19. November 2007 - 13 W 114/07, juris) oder 5.000 EUR (Senat, Beschluss vom 11. November 2011 - 13 W 101/11, juris) als angemessen festzusetzen war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht