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   OLG München, 22.08.2017 - 13 W 1171/17   

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https://dejure.org/2017,30743
OLG München, 22.08.2017 - 13 W 1171/17 (https://dejure.org/2017,30743)
OLG München, Entscheidung vom 22.08.2017 - 13 W 1171/17 (https://dejure.org/2017,30743)
OLG München, Entscheidung vom 22. August 2017 - 13 W 1171/17 (https://dejure.org/2017,30743)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Aussetzung eines Zivilverfahrens bis zur Erledigung des Strafverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung der Aussetzung eines Zivilverfahrens zum Abschluss eines Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens durch das Beschwerdegericht

  • rechtsportal.de

    ZPO § 149
    Überprüfung der Aussetzung eines Zivilverfahrens zum Abschluss eines Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens durch das Beschwerdegericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG München, 22.08.2017 - 13 W 1171/17
    Das Beschwerdegericht hat jedoch uneingeschränkt zu prüfen, ob ein Aussetzungsgrund gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.2005, Az. II ZB 30/04 = NJW-RR 2006, 1289, zitiert nach beck-online).

    Entstandene Kosten sind Teil der Prozesskosten und gegebenenfalls bei der Hauptsacheentscheidung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.2005, Az. II ZB 30/04 = NJW-RR 2006, 1289, zitiert nach beck-online; Zöller - Greger, 30. Aufl. § 252 Rn. 3).

  • KG, 10.10.2006 - 8 W 55/06

    Grenzen der Nachprüfbarkeit einer Aussetzungsentscheidung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG München, 22.08.2017 - 13 W 1171/17
    Es kann die angegriffene Entscheidung auf etwaigen Missbrauch des Ermessens überprüfen, das heißt darauf, ob sich das Erstgericht von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (vgl. KG, Beschluss vom 10.10.2006, Az. 8 W 55/06, BeckRS 2006, 12513, zitiert nach beck-online).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2019 - 7 Sa 433/18

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags durch den Arbeitgeber wegen arglistiger

    Dabei folgt aus § 149 Abs. 2 ZPO, dass die Aussetzung in der Regel unterblieben sollte, wenn damit zu rechnen ist, dass das Strafverfahren länger als ein Jahr dauern wird (OLG München 22. August 2017 - 13 W 1171/17 - Rn. 19; OLG Brandenburg 26. Januar 2010 - 12 W 62/09 - unter II mwN.; Zöller/Greger , 32. Aufl. 2018, § 149 Rn. 2).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2019 - 7 W 9/19

    Entscheidung über die Aussetzung eines Zivilprozesses bei Verdacht einer Straftat

    Das Gericht muss konkret begründen, inwiefern ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn von den strafrechtlichen Ermittlungen zu erwarten ist, und darf nicht floskelhaft auf bessere Erkenntnismöglichkeiten im Strafprozess verweisen (BGH, Beschluss vom 17.11.2009, - VI ZB 58/08, MDR 2010, 280, Rz. 9, 10; OLG München, Beschluss vom 22.08.2017 - 13 W 1171/17, juris Rz. 19).
  • OLG Brandenburg, 02.08.2022 - 12 W 20/22

    Rückzahlung von Schmiergeldeinnahmen; Beschwerde gegen die Zurückweisung einer

    Dabei ist das Vorliegen eines Aussetzungsgrundes vom Beschwerdegericht uneingeschränkt zu überprüfen (vgl. BGH a.a.O. Rn. 12; BGH NJW-RR 2006, 1289 Rn. 6; Brandenburgisches OLG - 7. Zivilsenat - Beschluss vom 18.02.2019 - 7 W 9/19 -, juris Rn. 7; OLG München, Beschluss v. 22.08.2017 - 13 W 1171/17, BeckRS 2017, 121638 Rn. 15).
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