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   OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 13 W 12/03   

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https://dejure.org/2003,6684
OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 13 W 12/03 (https://dejure.org/2003,6684)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.03.2003 - 13 W 12/03 (https://dejure.org/2003,6684)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. März 2003 - 13 W 12/03 (https://dejure.org/2003,6684)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 319 ZPO
    Berichtigung einer vollstreckbaren Urkunde: Unvollständige Bezeichnung eines Grundstücks wegen unzureichender Parteiangaben

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 28 S. 1; ZPO § 319
    Unvollständige Bezeichnung eines Grundstücks in Urteilsrubrum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigung nach § 319 Zivilprozessordnung (ZPO); Nicht zutreffende Bezeichnung eines Grundstücks aufgrund unzureichender Parteiangabe; Prinzip der Rücksichtnahme auf die Rechtsuchenden und ihrer fairen Behandlung

  • Judicialis

    ZPO § 319

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 319
    Zur Berichtigung nach § 319 ZPO bei unzureichender Pertaiangabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG München, 10.02.1984 - 8 Ta 252/83
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 13 W 12/03
    Dort entspricht es der zwischenzeitlich gefestigten Rechtssprechung, dass die Parteibezeichnung zu berichtigen ist, wenn die Identität der Partei gewahrt bleibt (vgl. unter anderem Beschluss des LAG München vom 10.02.1984 abgedruckt in MDR 1985 Seite 170, sowie Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.05.1995 in OLG R Düsseldorf 1995 Seite 203).
  • BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens bei Ausschluß jeglicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 13 W 12/03
    Die gesetzliche Regelung in § 319 ZPO ist, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Kammerbeschluss vom 15.01.1992 (abgedruckt in NJW 1992 Seite 1496) festgestellt hat, auch Ausdruck des das Prozessrecht durchziehenden Prinzips der Rücksichtnahme auf die Rechtsuchenden und ihrer fairen Behandlung, weshalb sich nach Auffassung des Gerichtes ein -zumindest stark restriktive Handhabung der Vorschrift verbietet.
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