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OLG Karlsruhe, 22.12.1980 - 13 W 126/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 15.02.2001 - 11 W 9/01
Kostenberechnung bei Haftung nach Bruchteilen - fehlerhafte Verrechnung des …
Im Hinblick auf das in § 5 GKG geregelte eigenständige Erinnerungs-/Beschwerdeverfahren gegen den Kostenansatz, das eine dem § 25 Abs. 2 Satz 2 GKG vergleichbare Regelung, wonach die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren auch von dem Rechtsmittelgericht geändert werden kann, nicht enthält, ist eine Abänderung des Kostenansatzes im Verfahren über den Kostenausgleichsbeschluss nicht möglich (ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.12.1980 - 13 W 126/80).