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   OLG Celle, 22.01.2009 - 13 W 135/08   

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OLG Celle, 22.01.2009 - 13 W 135/08 (https://dejure.org/2009,1910)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.01.2009 - 13 W 135/08 (https://dejure.org/2009,1910)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - 13 W 135/08 (https://dejure.org/2009,1910)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "AllesOderNichts" - Eine erst 10 Wochen nach Kenntnis des zu korrigierenden Artikels in einer täglich erscheinenden Zeitung erhobene Gegendarstellung ist in der Regel nicht mehr "unverzüglich" zugeleitet i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 5 LPG. Zum "AllesOderNichts"-Grundsatz im ...

  • openjur.de

    §§ 569, 78 ZPO; § 11 LPGND

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 78 Abs. 5 ZPO; § 569 Abs. 3 Nr. 1 ZPO; § 11 Abs. 2 S. 5 LandesPresseG, Nds
    Postulationsfähigkeit bei Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags im einstweiligen Rechtsschutz; Zeitliche Grenzen des Gegendarstellungsanspruchs; Anpassung der Gegendarstellung durch das Gericht

  • Telemedicus

    Zur Unverzüglichkeit einer Gegendarstellung

  • Telemedicus

    Zur Unverzüglichkeit einer Gegendarstellung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine ermächtigungslose Abänderungsbefugnis des Gerichts bei Gegendarstellungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Postulationsfähigkeit bei Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags im einstweiligen Rechtsschutz; Zeitliche Grenzen des Gegendarstellungsanspruchs; Anpassung der Gegendarstellung durch das Gericht

  • kanzlei.biz

    Unverzüglichkeit der Gegendarstellung

  • Judicialis

    ZPO § 78 Abs. 5; ; ZPO § 569 Abs. 3 Nr. 1; ; LPG § 11 Abs. 2 Satz 5

  • gaius.legal

    Keine ermächtigungslose Abänderungsbefugnis des Gerichts bei Gegendarstellungen

  • kanzlei.biz

    Unverzüglichkeit der Gegendarstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Postulationsfähigkeit bei Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags im einstweiligen Rechtsschutz; Zeitliche Grenzen des Gegendarstellungsanspruchs; Anpassung der Gegendarstellung durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    §§ 78, 569 ZPO; § 11 LPG
    Keine ermächtigungslose Abänderungsbefugnis des Gerichts bei Gegendarstellungen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Nach zehn Wochen keine Gegendarstellung mehr möglich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Gegendarstellungsanspruch mehr nach 10 Wochen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Gegendarstellungsanspruch mehr nach 10 Wochen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 977
  • MIR 2009, Dok. 042
  • afp 2010, 475
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2009 - 13 W 135/08
    Es kann der Pressefreiheit zuwiderlaufen, wenn eine Gegendarstellung so spät veröffentlicht wird, dass für den Leser der Bezug zu der zu korrigierenden Information nicht mehr erkennbar ist (BVerfGE 63, 131, 142 f.).

    Ob von diesem Grundsatz im Hinblick auf das Erfordernis des effektiven Rechtsschutzes für Gegendarstellungen (BVerfGE 63, 131, 142 f.. 73, 118, 201. OLG München, AfP 2000, 172, 173 f) in solchen Fällen eine Ausnahme vorzusehen ist, in denen eine mehrgliedrige Gegendarstellung selbstständige Punkte enthält, die aus sich heraus verständlich sind und deren Streichung das Verständnis der anderen Punkte nicht ändert, erscheint fraglich.

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2001 - 15 U 285/00

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und nicht gegendarstellungsfähiger

    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2009 - 13 W 135/08
    Dieser könnte sich dann nicht mehr darauf beschränken, fehlerhafte Gegendarstellungsbegehren bloß zurückzuweisen, sondern müsste zur Vermeidung einer ihm nachteiligen Kostenfolge das Gegendarstellungsersuchen selbst korrigieren und auf den Umfang beschränken, der nach seiner Ansicht zulässig ist (OLG Düsseldorf, AfP 2001, 327 f.).
  • OLG Hamburg, 26.09.2000 - 7 U 73/00
    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2009 - 13 W 135/08
    Die meisten Oberlandesgerichte gehen dabei von einer Regelfrist von 14 Tagen aus, innerhalb derer die Zuleitung einer Gegendarstellung stets "unverzüglich" im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 4 des Niedersächsischen Pressegesetzes sein soll (vgl. OLG Dresden, ZUMRD 2007, 117. OLG Stuttgart, AfP 2006, 252, OLG Hamburg, NJW-RR 2001, 186. OLG München, NJW-RR 2005, 56), während das Kammergericht in einer Entscheidung vom 20. Juni 2008 (KG, KGR 2008, 1879 f.) sogar die Annahme dieser 14-tägigen Aktualitätsgrenze ablehnt und die Zuleitung bei einem 13 Tage nach der Berichterstattung eingegangenen Gegendarstellungsbegehren als nicht mehr unverzüglich erachtet hat.
  • OLG Saarbrücken, 17.03.1998 - 4 W 79/98
    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2009 - 13 W 135/08
    OLG Saarbrücken, NJW-RR 1998, 1611, 1612).
  • OLG Hamm, 29.04.1996 - 8 W 8/96
    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2009 - 13 W 135/08
    Nach einer Auffassung bedeutet die für den Arrest oder Verfügungsantrag geltende Befreiung vom Anwaltszwang gemäß §§ 936, 920 Abs. 3 ZPO nicht, dass das vor einem Landgericht anhängige Verfahren über den Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung nicht grundsätzlich als Anwaltsprozess anzusehen ist, weshalb die sofortige Beschwerde nur durch einen auch am Beschwerdegericht postulationsfähigen Rechtsanwalt zulässig eingelegt werden kann (OLG Hamm, st. Rspr: NJW-RR 1997, 763 und OLGR 2008, 257 f., OLG Düsseldorf OLGZ 1983, 358.
  • OLG München, 12.07.1995 - 28 W 1948/95

    Anwaltszwang für Beschwerde gegen Ablehnung einer einstweiligen Verfügung

    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2009 - 13 W 135/08
    Dem gegenüber schließt sich der erkennende Senat der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an, wonach die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Arrest oder Erlass einer einstweiligen Verfügung nach § 569 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 78 Abs. 5 ZPO nicht dem Anwaltszwang unterliegt (OLG Celle Nds. Rpfl. 1996, 124. KG, GRUR 1991, 944, 945. OLG Köln, NJW-RR 1988, 254, 255. OLG Karlsruhe, GRUR 1993, 697 und OLGR 1998, 130. OLG München, BauR 1995, 875. OLGR Hamm (21. ZS) 1996, 44. MünchKommZPO/Drescher 3. Aufl. § 922 Rdn. 15. Musielak/Huber, ZPO 6. Aufl. § 922 Rdn. 10. Thomas/Putzo/Reichold, ZPO 29. Aufl. § 922 Rdn. 7. Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 22. Aufl. § 922 Rdn. 8. Zöller/Vollkommer, ZPO 27. Aufl., § 922 Rdn. 13. Wieczorek/Schütze/Thümmel, ZPO 3. Aufl. § 920 Rdn. 10. Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz 4. Aufl. § 922, Rdn. 31. Ahrens, 5. Aufl. Wettbewerbsprozess Kap 51 Rdn. 60. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche 9. Aufl. Kap. 54 Rdn. 13).
  • LG München I, 11.10.2004 - 9 O 17211/04
    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2009 - 13 W 135/08
    Die meisten Oberlandesgerichte gehen dabei von einer Regelfrist von 14 Tagen aus, innerhalb derer die Zuleitung einer Gegendarstellung stets "unverzüglich" im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 4 des Niedersächsischen Pressegesetzes sein soll (vgl. OLG Dresden, ZUMRD 2007, 117. OLG Stuttgart, AfP 2006, 252, OLG Hamburg, NJW-RR 2001, 186. OLG München, NJW-RR 2005, 56), während das Kammergericht in einer Entscheidung vom 20. Juni 2008 (KG, KGR 2008, 1879 f.) sogar die Annahme dieser 14-tägigen Aktualitätsgrenze ablehnt und die Zuleitung bei einem 13 Tage nach der Berichterstattung eingegangenen Gegendarstellungsbegehren als nicht mehr unverzüglich erachtet hat.
  • OLG Frankfurt, 06.07.1998 - 5 W 20/98
    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2009 - 13 W 135/08
    OLG Frankfurt, st. Rspr.: MDR 1983, 233 und 1999, 186 sowie OLGR 2004, 221.
  • OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 4 U 221/05

    Anspruch auf Verbreitung einer modifizierten Gegendarstellung im Südwestrundfunk:

    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2009 - 13 W 135/08
    Die meisten Oberlandesgerichte gehen dabei von einer Regelfrist von 14 Tagen aus, innerhalb derer die Zuleitung einer Gegendarstellung stets "unverzüglich" im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 4 des Niedersächsischen Pressegesetzes sein soll (vgl. OLG Dresden, ZUMRD 2007, 117. OLG Stuttgart, AfP 2006, 252, OLG Hamburg, NJW-RR 2001, 186. OLG München, NJW-RR 2005, 56), während das Kammergericht in einer Entscheidung vom 20. Juni 2008 (KG, KGR 2008, 1879 f.) sogar die Annahme dieser 14-tägigen Aktualitätsgrenze ablehnt und die Zuleitung bei einem 13 Tage nach der Berichterstattung eingegangenen Gegendarstellungsbegehren als nicht mehr unverzüglich erachtet hat.
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZB 369/02

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Unzulässigkeit der vorangegangenen

    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2009 - 13 W 135/08
    Die Einlegung der sofortigen Beschwerde durfte dabei statt durch eine Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle auch durch Einreichung einer, von der Partei selbst verfassten Beschwerdeschrift nach § 569 Abs. 2 ZPO erfolgen (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 IX ZB 369/02, MDR 2004, 348. Musielak/Ball, ZPO 6. Aufl. § 569 Rdn. 8).
  • OLG Hamm, 29.11.2007 - 8 W 40/07

    Anwaltszwang im einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht

  • OLG Köln, 04.05.1987 - 2 W 27/87
  • OLG Frankfurt, 01.11.1982 - 17 W 51/82
  • OLG München, 06.11.1998 - 21 U 5847/98

    Anforderungen an eine Gegendarstellung; Teilabweisung der Klage bei

  • OLG Düsseldorf, 27.09.1982 - 9 W 80/82
  • OLG Frankfurt, 15.01.2004 - 2 W 1/04

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Anwaltszwang für die Einlegung der sofortigen

  • KG, 15.08.1991 - 25 W 4373/91

    Verletzung der nach der Preisangabenverordnung bestehenden Verpflichtung zur

  • OLG Karlsruhe, 05.05.1993 - 6 W 23/93
  • OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 102/94

    Erstrecken des Versicherungsschutzes der Feuerversicherung des Vermieters auf den

  • KG, 22.07.2011 - 5 W 161/11

    Massenhaftes Abmahnen im Immobilienbereich

    Wie schon in einem früheren Beschwerdeverfahren des Antragstellers vor dem Senat (vgl. Beschl. v. 18.08.2006 - 5 W 165/06) kann auch im Streitfall dahingestellt bleiben, ob die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 78 Abs. 5, § 569 Abs. 3 Nr. 1, § 920 Abs. 3, § 936 ZPO - solange über sie nicht mündlich verhandelt wird - nicht dem Anwaltszwang unterliegt und daher zulässiger Weise durch den Antragsteller persönlich eingelegt worden ist (Anwaltszwang verneinen : OLG Celle NJW-RR 2009, 977; OLG Dresden GRUR 1997, 856; OLG Jena, Beschl. v. 29.05.1996 - 2 W 87/98 [zit. nach Orth, WRP 1997, 702, 703]; OLG Karlsruhe GRUR 1993, 697; Hess in: Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 12 Rdn. 146; Anwaltszwang bejaht : OLG Frankfurt GRUR-RR 2011, 31).
  • KG, 11.07.2023 - 5 W 69/23

    Beschwerde gegen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückweisenden

    a) Eine Ansicht meint allerdings unter Hinweis auf §§ 936, 920 Abs. 3 in Verbindung mit § 78 Abs. 3 ZPO sowie § 922 Abs. 1 und 3 ZPO, das zulässigerweise ohne anwaltliche Beteiligung abzuschließende erstinstanzliche Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sei nicht Anwaltsprozess im Sinne von §§ 78 Abs. 1, 569 Abs. 3 Nr. 1 ZPO (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 13 W 135/08 -, Rn. 7, juris; OLG München, Beschluss vom 12. Juli 1995 - 28 W 1948/95 -, Rn. 2, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Mai 1993 - 6 W 23/93 -, Rn. 3, juris; Kammergericht - ZS 25 -, Beschluss vom 15. August 1991 - 25 W 4373/91 -, Rn. 11, juris).
  • OLG Naumburg, 02.07.2014 - 1 W 17/14

    Beschwerdeeinlegung im einstweiligen Rechtsschutz direkt beim Beschwerdegericht:

    Insoweit schließt sich der Senat zumindest für den vorliegenden Fall der überwiegend vertretenen Auffassung an (OLG Celle NJW-RR 2009, 977 m.w.N.; Zöller/ Vollkommer, § 920 Rdn. 7; § 922 Rdn. 13 m.w.N.; § 78 Rdn. 21; Musielak/Weth, ZPO, 11. Aufl., § 78 Rdn. 24 m.w.N.; Zimmermann, ZPO, 9. Aufl., § 922 Rdn. 3; a.A. PG/Fischer, ZPO, 6. Aufl., § 920 Rdn. 4 m.w.N.; § 922 Rdn. 10 m.w.N.; Piekenbrock, in: BeckOK-ZPO, Stand: 15.7.2013; § 78 Rdn. 34 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 03.05.2010 - 1 W 1/10

    Unterlassung ehrverletzender Tatsachenbehauptung: Beweislastverteilung im

    Auf den Meinungsstreit, ob die Einlegung der sofortigen Beschwerde dem Anwaltszwang unterliegt oder nicht (vgl. zum Streitstand Urteil des OLG Celle vom 22.01.2009, 13 W 135/08 zitiert nach Juris) kommt es hier nicht an, da der Verfügungskläger die Beschwerde vertreten durch einen Rechtsanwalt eingelegt hat.
  • OLG Saarbrücken, 13.02.2015 - 5 W 93/14

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

    Denn selbst soweit man im gerichtlichen Verfahren - bei klar voneinander abgrenzbaren, voneinander unabhängigen und jeweils für sich verständlichen Punkten - eine Änderung der beantragten Gegendarstellung auf Antrag des Betroffenen oder mit dessen Einverständnis grundsätzlich für zulässig halten wollte (so OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2009, 408; OLG Düsseldorf, AfP 2001, 327 ; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 326; OLG München, NJW-RR 1998, 1632; offen: OLG Frankfurt, AfP 2010, 478; ablehnend OLG Hamburg, AfP 1993, 591; zweifelnd OLG Celle, OLGR Celle 2009, 223: unter Hinweis auf die Möglichkeit der Geltendmachung gesonderter oder hilfsweise gestaffelter Gegendarstellungsersuchen), so hätte die Verfügungsbeklagte für den Fall, dass der Verfügungskläger die jeweils unzulässigen Zusätze hätte fallen lassen, die Möglichkeit gehabt, den geänderten Gegendarstellungsanspruch mit der Kostenfolge des § 93 ZPO sofort anzuerkennen (KG, KGR Berlin 2004, 58: nur bei vorprozessualer Mitteilung des tragenden Ablehnungsgrundes; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 326; OLG Celle, OLGR Celle 1995, 44).
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