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   OLG Dresden, 23.07.2002 - 13 W 1466/01   

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https://dejure.org/2002,12966
OLG Dresden, 23.07.2002 - 13 W 1466/01 (https://dejure.org/2002,12966)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.07.2002 - 13 W 1466/01 (https://dejure.org/2002,12966)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Juli 2002 - 13 W 1466/01 (https://dejure.org/2002,12966)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Festlegung der Vergütung eines Insolvenzverwalters und der Nichtzulassung der Beschwerde gegen diesen Beschluss; Darlegungsanforderungen bei diesem Rechtsmittel

  • zvi-online.de

    InsO § 64 Abs. 3 Satz 1, § 117 Abs. 1
    Kein Erlöschen vorinsolvenzlicher Vollmacht zur Vertretung im Insolvenzverfahren durch Insolvenzeröffnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO § 64 Abs. 3 Satz 1 § 117 Abs. 1
    Kein Erlöschen einer Anwaltsvollmacht für Rechtsbehelfe, die dem Schuldner persönlich zustehen, nach Insolvenzeröffnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 2000
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 11.10.2007 - IV R 52/04

    Verpflichtung von Autohändlern zum Rückkauf von Leasing- und

    §§ 115 bis 117 InsO sollen dies verhindern (vgl. Oberlandesgericht --OLG-- Dresden, Beschluss vom 23. Juli 2002 13 W 1466/01, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --ZIP-- 2002, 2000; Braun/Kroth, a.a.O., § 115 Rz 1, m.w.N.).

    Denn nur in diesem Fall bezieht sich die Prozessvollmacht auf das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen (vgl. OLG Dresden, Beschluss in ZIP 2002, 2000).

  • OLG Celle, 19.03.2014 - 7 U 168/12

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinsichtlich einer erteilten

    Die für die Richtigkeit dieser Auffassung herangezogenen Entscheidungen des OLG Dresden ZIP 2002, 2000 und des BGH in ZIP 2011, 1014 stellen allerdings lediglich fest: Die im Eröffnungsverfahren erteilte Vollmacht zur Vertretung eines Schuldners im Insolvenzverfahren erlischt nicht durch den Eröffnungsbeschluss gem. § 117 Abs. 1 InsO.
  • BGH, 10.10.2022 - IX ZB 41/21

    Erlöschen von Aufträgen im Insolvenzeröffnungsverfahren: Erlöschen eines

    Ein Auftrag oder Geschäftsbesorgungsvertrag, der lediglich die Vertretung des Schuldners im Insolvenzverfahren zum Gegenstand hat, fällt daher nicht unter §§ 115 ff InsO und erlischt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht, wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011 - IX ZB 242/08, ZIP 2011, 1014 Rn. 4; OLG Dresden, ZIP 2002, 2000; HK-InsO/Marotzke, 10. Aufl., § 115 Rn. 11; Uhlenbruck/Sinz, InsO, 15. Aufl., § 117 Rn. 8; HmbKomm-InsR/Ahrendt, 9. Aufl., § 117 InsO Rn. 3).
  • BGH, 20.01.2011 - IX ZB 242/08

    Insolvenzverfahren: Fortbestand einer einem Rechtsanwalt im Eröffnungsverfahren

    Die Annahme einer wirksamen Vertretung durch einen schon im Eröffnungsverfahren beauftragten Prozessbevollmächtigten entspricht der einhelligen Meinung in Literatur und Rechtsprechung, wonach die im Eröffnungsverfahren erteilte Vollmacht zur Vertretung eines Schuldners im Insolvenzverfahren nicht durch den Eröffnungsbeschluss gemäß § 117 Abs. 1 InsO erlischt (OLG Dresden, ZIP 2002, 2000; HK-InsO/Marotzke, 5. Aufl. § 117 Rn. 1, 2, 4, 5; MünchKomm-InsO/Ott/Vuia, 2. Aufl. § 117 Rn. 6; Braun/Knoth, InsO 4. Aufl. § 117 Rn. 3; HmbKomm-InsO/Ahrendt, 3. Aufl. § 117 Rn. 3; Uhlenbruck/Sinz, InsO, 13. Aufl. § 117 Rn. 8; Tintelnot in Kübler/Prütting/Bork, InsO, § 117 Rn. 7; Hess, InsO, § 117 Rn. 9).
  • OLG Braunschweig, 09.09.2009 - 3 U 41/09

    Unterbrechung eines Gerichtsverfahrens über die Abberufung des Geschäftsführers

    Deswegen gilt auch die Vollmacht der Verfügungsbeklagten zu 2 für ihren Verfahrensbevollmächtigten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fort (vgl. OLG Dresden ZIP 02, 2000 - zit. n. Beck-Online -).
  • LG Duisburg, 17.04.2018 - 7 T 147/17
    Sie umfasst jedenfalls noch die Vertretung im Rahmen von Rechtsbehelfen, die dem Schuldner im Insolvenzverfahren persönlich zustehen, z.B. zur sofortigen Beschwerde gegen einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss für den vorläufigen Insolvenzverwalter (BGH ZIP 2011, 1014; OLG Dresden ZIP 2002, 2000, Uhlenbruck/Sinz, InsO, 14. Aufl. 2015, § 117 Rn. 8, beck-online).
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