Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 11.05.2004

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.04.2004 - 13 W 15/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11616
OLG Stuttgart, 07.04.2004 - 13 W 15/04 (https://dejure.org/2004,11616)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.04.2004 - 13 W 15/04 (https://dejure.org/2004,11616)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. April 2004 - 13 W 15/04 (https://dejure.org/2004,11616)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wechselseitige Rücknahme der nach Gegenstand und Wert identischen Anträge von Kläger und Widerkläger; Kostenaufhellung; Wertmäßige Berücksichtigung einer negativen Feststellungsklage im Falle ihrer Rücknahme; Berechnung des Streitwerts

  • Judicialis

    ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 92 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2; ZPO § 92 Abs. 1
    Kostenverteilung bei wechselseitiger Rücknahme von Klage und Widerklage bei identischem Streitgegenstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.05.2004 - 13 W 15/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,18234
OLG Karlsruhe, 11.05.2004 - 13 W 15/04 (https://dejure.org/2004,18234)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.05.2004 - 13 W 15/04 (https://dejure.org/2004,18234)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Mai 2004 - 13 W 15/04 (https://dejure.org/2004,18234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vom Kaskoversicherer wegen des Verdachts eines Betrugs vorprozessual eingeholten Kfz-Sach-verständigengutachtens. Mit Anmerkung: Markus Otto

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Erstattungsfähigkeit vorprozessual eingeholter Sachverständigengutachten

Besprechungen u.ä.

  • bld.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Einsatz von Sachverständigen in "Dubiosschäden" durch Sachversicherer (RA Dr. Dirk-Carsten Günther; DS 2006, 259)

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 931
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Köln, 20.04.2016 - 17 W 26/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatgutachtens

    Denn sind ausreichende Anhaltspunkte für den Versuch eines Versicherungsbetrugs vorhanden, so ist von Anfang an damit zu rechnen, dass es zum Prozess kommen wird, weil der Täter bei Ablehnung der Einstandspflicht versuchen wird, sein Ziel einer nicht gerechtfertigten Schadensregulierung auch durch einen Rechtstreit zu erreichen (vgl. BGH, a.a.O.; BGH, VersR 2003, 481, 482; OLG Karlsruhe VersR 2004, 931, 932; OLG Köln VersR 2004, 803 - jew. m. w. Nachw.).
  • OLG Celle, 10.01.2011 - 2 W 8/11

    Ersatzfähigkeit der Kosten eines durch den Haftpflichtversicherer wegen des

    In seinem Urteil vom 14. Oktober 2008 (vgl. VersR 2009, 280, 281; vgl. auch BGH VersR 2008, 563, je m.w.N.) hat der Bundesgerichtshof für den Fall, in dem eine Haftpflichtversicherung wegen eines (angeblichen) Unfallgeschehens in Anspruch genommen worden ist und der insoweit mit dem Streitfall vergleichbar ist, ausgeführt: "Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und der Oberlandesgerichte wird nämlich eine die Erstattungsfähigkeit auslösende Prozessbezogenheit trotz Fehlens eines engen zeitlichen Zusammenhangs in den Fällen bejaht, in denen sich der Verdacht eines Versicherungsbetrugs aufdrängt, weil sich der Versicherer dann von vornherein auf einen Deckungsprozess einstellen muss (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 - VersR 2003, 481, 482; KG JurBüro 1989, 813; OLG Brandenburg VersR 2006, 287, 288; OLG Frankfurt VersR 1996, 122; OLG Karlsruhe VersR 2004, 931, 932; OLG Köln VersR 2004, 803; OLG Hamburg JurBüro 1989, 819 und JurBüro 1991, 1105, 1106; OLG Hamm ZfS 2003, 145; OLG Koblenz VersR 2004, 933 und JurBüro 2006, 543 f., sowie die oben genannten Stimmen in der Literatur; a.A. OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 656).
  • OLG Saarbrücken, 08.12.2011 - 9 W 222/11

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

    Deshalb kommt es, entgegen der Auffassung des Landgerichts, auf die Frage eines zeitlichen Zusammenhangs ebenso wenig an wie auf die thematisierte (und vom Landgericht verneinte) Risikobereitschaft zum Prozessbetrug, weil der Täter bei - wie hier erfolgter - Ablehnung der Einstandspflicht versucht, sein Ziel einer sachlich nicht gerechtfertigten Regulierung des Schadens unter Ausnutzung aller Möglichkeiten (insbesondere durch einen Rechtsstreit) zu erreichen, was zur Charakteristik solcher Taten gehört(siehe auch OLG Karlsruhe, VersR 2004, 931, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2011 - 4 W 1/11

    Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Gutachterkosten eines Versicherers

    Diese Voraussetzungen können auch bei der Inanspruchnahme eines Kfz-Kaskoversicherers durch seinen Versicherungsnehmer gegeben sein (OLG Karlsruhe VersR 2004, 931, zitiert in der Entscheidung des BGH aaO).
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