Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 18.02.2003

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.03.2003 - 13 W 2/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11167
OLG Frankfurt, 25.03.2003 - 13 W 2/03 (https://dejure.org/2003,11167)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.03.2003 - 13 W 2/03 (https://dejure.org/2003,11167)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. März 2003 - 13 W 2/03 (https://dejure.org/2003,11167)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 91 ZPO, § 93 ZPO
    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis des den Rechtsstreit aufnehmenden Insolvenzverwalters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortiges Anerkenntnis ; Anlass zur Klageerhebung im Insolvenzverfahren; Vormaliges Bestreiten der angemeldeten Forderung durch Insolvenzverwalter

  • Judicialis

    InsO § 180 Abs. 2; ; InsO § 174 Abs. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 93; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 99 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 180 Abs. 2; InsO § 174 Abs. 1
    Zum Schadensersatz bei nicht ordnungsgemäß durchgeführter Beratungs- und Aufklärungspflicht bei Geldanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 31.05.1994 - 14 W 17/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2003 - 13 W 2/03
    Anders als in der vorzitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Gelle vom 27.02.1985 und auch anders als in einer weiteren Entscheidung des OLG Gelle vom 31.05.1994 (abgedruckt in ZIP 1994 S. 1197) geht es vorliegend nicht um den Nachweis von in Rechnung gestellten Werklohnforderungen und damit auch um die nachvollziehbare Darlegung von erbrachten Leistungen, sondern um den Vorwurf des Klägers, die Insolvenzschuldnerin sei ihren ihm gegenüber bestehenden Aufklärungs- und Beratungspflichten bei zwei Geldanlagen nicht ordnungsgemäß nachgekommen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.02.2003 - 13 W 2/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16875
OLG Köln, 18.02.2003 - 13 W 2/03 (https://dejure.org/2003,16875)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.02.2003 - 13 W 2/03 (https://dejure.org/2003,16875)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 13 W 2/03 (https://dejure.org/2003,16875)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 29 O 173/02
  • OLG Köln, 18.02.2003 - 13 W 2/03
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 18.12.1998 - 3 U 9/98

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2003 - 13 W 2/03
    Unabhängig davon, ob man diese Umschuldung lediglich als eine Vertragsänderung bewertet, bei der die gewährten Sicherheiten ohnehin bestehen bleiben (wie grundsätzlich bei der Umstellung eines Kreditverhältnisses von einem Kontokorrentkredit auf einen Tilgungskredit, vgl. OLG Köln, ZIP 1999, 1046; BGH, NJW 1999, 3708 und NJW 2003, 59), oder ob man von einem neuen Kreditverhältnis im Sinne einer Schuldumschaffung (Novation) ausgeht, ist es jedenfalls rechtlich nicht zu beanstanden, dass die Klägerin auch für diesen Umschuldungskredit die erneute Bürgschaft des Beklagten verlangt hat.
  • BGH, 01.10.2002 - IX ZR 443/00

    Sicherheiten - Einigung mit Insolvenzverwalter kann Bürgschaft aushebeln

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2003 - 13 W 2/03
    Unabhängig davon, ob man diese Umschuldung lediglich als eine Vertragsänderung bewertet, bei der die gewährten Sicherheiten ohnehin bestehen bleiben (wie grundsätzlich bei der Umstellung eines Kreditverhältnisses von einem Kontokorrentkredit auf einen Tilgungskredit, vgl. OLG Köln, ZIP 1999, 1046; BGH, NJW 1999, 3708 und NJW 2003, 59), oder ob man von einem neuen Kreditverhältnis im Sinne einer Schuldumschaffung (Novation) ausgeht, ist es jedenfalls rechtlich nicht zu beanstanden, dass die Klägerin auch für diesen Umschuldungskredit die erneute Bürgschaft des Beklagten verlangt hat.
  • BGH, 30.09.1999 - IX ZR 287/98

    Umfang der Bürgschaft bei Umschuldung

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2003 - 13 W 2/03
    Unabhängig davon, ob man diese Umschuldung lediglich als eine Vertragsänderung bewertet, bei der die gewährten Sicherheiten ohnehin bestehen bleiben (wie grundsätzlich bei der Umstellung eines Kreditverhältnisses von einem Kontokorrentkredit auf einen Tilgungskredit, vgl. OLG Köln, ZIP 1999, 1046; BGH, NJW 1999, 3708 und NJW 2003, 59), oder ob man von einem neuen Kreditverhältnis im Sinne einer Schuldumschaffung (Novation) ausgeht, ist es jedenfalls rechtlich nicht zu beanstanden, dass die Klägerin auch für diesen Umschuldungskredit die erneute Bürgschaft des Beklagten verlangt hat.
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