Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 06.07.1999 - 13 W 20/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 06.05.2009 - 5 W 33/09
Wettbewerbsverstoß: Entscheidungszuständigkeit der Kammer für Handelssachen für …
Die Entscheidung über einen Ordnungsmittelantrag wegen Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung obliegt dagegen der Kammer ( so auch OLG Frankfurt, Beschluss v. 6.7.1999, Aktz.13 W 20/99 Tz.14, zitiert nach juris ). - OLG Düsseldorf, 03.05.2022 - 20 W 20/22
Sofortige Beschwerde gegen einen Ordnungsgeldbeschluss; Fehlerhafte Besetzung des …
Auch die Entscheidung über einen Ordnungsmittelantrag wegen Verstoßes gegen eine allein vom Vorsitzenden auf der Grundlage von § 944 ZPO erlassene einstweilige Verfügung obliegt der Kammer unter Mitwirkung der Handelsrichter (OLG Hamburg, WRP 2010, 421; OLG Frankfurt, Beschluss v. 6. Juli 1999, Az. 13 W 20/99;… a.A. BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 41. Edition, Stand: 1. Juli 2021, § 349 Rdnr. 22;… MüKo-Stackmann, ZPO, 6. Auflage 2020, § 349 Rdnr. 24).