Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 05.12.2008

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.10.2008 - 13 W 30/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5566
OLG Hamm, 06.10.2008 - 13 W 30/08 (https://dejure.org/2008,5566)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.10.2008 - 13 W 30/08 (https://dejure.org/2008,5566)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Oktober 2008 - 13 W 30/08 (https://dejure.org/2008,5566)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auferlegung von Kosten für einen für erledigt erklärten Teil einer Klage an einen Beklagten im Falle seines Unterliegens auch ohne den Eintritt des erledigenden Ereignisses

  • Judicialis

    ZPO § 91 a; ; ZPO § 92 Abs. 2

  • rewis.io
  • captain-huk.de

    Sofortige Fälligkeit des SChadensersatzanspruchs bei Reparatur im 130 % Bereich

  • captain-huk.de (Volltext und Kurzanmerkung)

    6-Monats-Frist und Schadensersatzfälligkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 1
    Fälligkeit des Anspruchs auf Reparaturkostenerstattung inklusive Integritätsspitze nicht von 6-monatiger Weiternutzung des Fahrzeugs abhängig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung: Sechsmonatsfrist keine Fälligkeitsvoraussetzung

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    6-Monats-Frist ist keine Fälligkeitsvoraussetzung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Verkehrsrecht: Unfallschadensregulierung: Sechsmonatsfrist keine Fälligkeitsvoraussetzung

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Sechsmonatsfrist keine Fälligkeitsvoraussetzung

  • captain-huk.de (Volltext und Kurzanmerkung)

    6-Monats-Frist und Schadensersatzfälligkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 07.08.2007 - 2 W 1109/07

    Reparatur eines Fahrzeugs, dessen Wiederbeschaffung günstiger ist als die

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2008 - 13 W 30/08
    Eine zeitweise Beweisnot der klagenden Partei steht der Fälligkeit eines begründeten Anspruchs nämlich nicht entgegen (vgl. OLG Nürnberg DAR 2008, 27 f).
  • LG Bonn, 07.11.2007 - 1 O 214/07

    Fälligkeit eines Anspruchs auf Ersatz von Reparaturkosten für einen Pkw nach

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2008 - 13 W 30/08
    Unter Zugrundelegung dessen ist der klägerische Anspruch auf Ersatz der vollen Reparaturkosten inclusive der Integritätsspitze bereits mit Durchführung und Bezahlung der Reparatur fällig geworden (vgl. LG Kiel, Urteil vom 03.04.2008, 10 S 65/07; LG Bonn, Urteil vom 07.11.2007, 1 O 214/07, Elsner, jurisPR-VerkR1/2007 Anm. 6).
  • LG Kiel, 03.04.2008 - 10 S 65/07

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatz und Fälligkeit von Reparaturkosten

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2008 - 13 W 30/08
    Unter Zugrundelegung dessen ist der klägerische Anspruch auf Ersatz der vollen Reparaturkosten inclusive der Integritätsspitze bereits mit Durchführung und Bezahlung der Reparatur fällig geworden (vgl. LG Kiel, Urteil vom 03.04.2008, 10 S 65/07; LG Bonn, Urteil vom 07.11.2007, 1 O 214/07, Elsner, jurisPR-VerkR1/2007 Anm. 6).
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05

    Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2008 - 13 W 30/08
    Zu berücksichtigen ist aber, dass nach der Rechtsprechung des BGH im Falle der Weiternutzung eines verunfallten Fahrzeuges der Restwert lediglich einen hypothetischen Rechnungsposten darstellt, der sich in der Schadensbilanz nicht niederschlagen darf, wenn und solange der Geschädigte ihn nicht realisiert (BGH, Urteil vom 23.05.2005, VI ZR 192/05).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 05.12.2008 - 13 W 30/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,34969
OLG Oldenburg, 05.12.2008 - 13 W 30/08 (https://dejure.org/2008,34969)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05.12.2008 - 13 W 30/08 (https://dejure.org/2008,34969)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2008 - 13 W 30/08 (https://dejure.org/2008,34969)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 2; FreihEntzG § 5 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1; FreihEntzG § 16; FGG § 13 a Abs. 1
    D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Ermessen, Amtsgericht, Landgericht, Anhörung, Sachaufklärungspflicht, Entziehungsabsicht, Verfahrensfehler, Prozessbevollmächtigte, Ladung, Heilung, Kosten, außergerichtliche Kosten, begründeter Anlass zur Antragstellung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 299/06

    Voraussetzungen der kleinen Sicherungshaft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.12.2008 - 13 W 30/08
    Im Rahmen dieser Ermessensausübung sind unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots das Grundrecht auf die persönliche Freiheit des Betroffenen gegen das Allgemeininteresse, eine zügige Durchführung der vollziehbaren Abschiebung des Betroffenen zu sichern, abzuwägen (OLG Hamm Beschluss vom 06.11.2006 InfAuslR 2007, S. 159 ; FGPrax 2004, 53 = NVwZ-RR 2004, 303; Hofmann-Keßler, Ausländerrecht, 1. Aufl. 2008, § 62 Rn 30 mwN).

    Der Bedeutung des Grundrechtes auf persönliche Freiheit entsprechend kann eine Haftanordnung jedoch nur dann als verhältnismäßig angesehen werden, wenn die gesamten Umstände auf eine zumindest gewisse Wahrscheinlichkeit schließen lassen, dass der Betroffene ohne Inhaftierung die Abschiebung wesentlich erschweren oder vereiteln werde (Senatsbeschluss vom 10.4.2006, 13 W 63 u. 82/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.2006, 13 W 63/05, I-3 Wx 244/06, 3 Wx 244/06; Hofmann-Keßler, aaO ; aA OLG Hamm, Beschluss vom 06.11.2006, 15 W 299/06).

    Ob ein begründeter Anlass zur Antragstellung vorgelegen hat, ist dabei nach dem Sachverhalt zu beurteilen, der von der Behörde zur Zeit der Antragstellung unter Ausnutzung aller ihr nach den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Erkenntnisquellen festgestellt werden konnte; ein schuldhaftes Verhalten von Verwaltungsbediensteten wird nicht vorausgesetzt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06.11.2006, 15 W 299/06 aaO).

  • OLG München, 03.05.2007 - 34 Wx 55/07

    Heilung örtlicher Unzuständigkeit durch Sachentscheidung des Beschwerdegerichts -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.12.2008 - 13 W 30/08
    Einem Verfahrensbevollmächtigten ist aber grundsätzlich Gelegenheit zu geben, an einer gerichtlichen Anhörung teilzunehmen, da andernfalls der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt wird (OLG Schleswig, Beschluss vom 09.03.2007, 2 W 54/07; OLG München, Beschluss vom 03.05.2007, 34 Wx 55/07; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2007, I-3 Wx 226/07).
  • OLG Köln, 26.07.2006 - 16 Wx 151/06

    Keine nachträgliche Ermessensausübung bei Erledigung der Hauptsache durch

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.12.2008 - 13 W 30/08
    Ein zu berücksichtigender Rechtsfehler ist indessen dann anzunehmen, wenn der Tatrichter sein Ermessen nicht ausgeübt hat oder von unzureichenden Tatsachenfeststellungen ausgegangen worden ist bzw. wesentliche Umstände unerörtert geblieben sind (vgl. OLG Hamm aaO; OLG Köln, Beschluss vom 27.06.2006, 16 Wx 151/06; Keidel/Meyer-Holz, FGG 15. Auflage, § 27 Rdn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Wx 226/07

    D (A), Abschiebungshaft, Anhörung, Sachaufklärungspflicht,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.12.2008 - 13 W 30/08
    Einem Verfahrensbevollmächtigten ist aber grundsätzlich Gelegenheit zu geben, an einer gerichtlichen Anhörung teilzunehmen, da andernfalls der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt wird (OLG Schleswig, Beschluss vom 09.03.2007, 2 W 54/07; OLG München, Beschluss vom 03.05.2007, 34 Wx 55/07; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2007, I-3 Wx 226/07).
  • BGH, 13.02.2002 - XII ZB 191/00

    Anordnung der Unterbringung ohne gleichzeitige Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.12.2008 - 13 W 30/08
    Die Anordnung der Abschiebungshaft war bereits deswegen rechtswidrig, ohne dass es darauf ankäme, ob im Ergebnis eine andere Sachentscheidung hätte getroffen werden müssen (BGH NJW 2002, 1801, 1803 a.E.).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - 3 Wx 244/06

    Kostentragung bei fehlerhaft durchgeführtem Abschiebungshaftverfahren nach

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.12.2008 - 13 W 30/08
    Der Bedeutung des Grundrechtes auf persönliche Freiheit entsprechend kann eine Haftanordnung jedoch nur dann als verhältnismäßig angesehen werden, wenn die gesamten Umstände auf eine zumindest gewisse Wahrscheinlichkeit schließen lassen, dass der Betroffene ohne Inhaftierung die Abschiebung wesentlich erschweren oder vereiteln werde (Senatsbeschluss vom 10.4.2006, 13 W 63 u. 82/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.2006, 13 W 63/05, I-3 Wx 244/06, 3 Wx 244/06; Hofmann-Keßler, aaO ; aA OLG Hamm, Beschluss vom 06.11.2006, 15 W 299/06).
  • OLG Schleswig, 09.03.2007 - 2 W 54/07

    Anforderungen an die Anhörung des Betroffenen im Abschiebehaftverfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.12.2008 - 13 W 30/08
    Einem Verfahrensbevollmächtigten ist aber grundsätzlich Gelegenheit zu geben, an einer gerichtlichen Anhörung teilzunehmen, da andernfalls der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt wird (OLG Schleswig, Beschluss vom 09.03.2007, 2 W 54/07; OLG München, Beschluss vom 03.05.2007, 34 Wx 55/07; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2007, I-3 Wx 226/07).
  • OLG Hamm, 16.10.2003 - 15 W 399/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.12.2008 - 13 W 30/08
    Im Rahmen dieser Ermessensausübung sind unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots das Grundrecht auf die persönliche Freiheit des Betroffenen gegen das Allgemeininteresse, eine zügige Durchführung der vollziehbaren Abschiebung des Betroffenen zu sichern, abzuwägen (OLG Hamm Beschluss vom 06.11.2006 InfAuslR 2007, S. 159 ; FGPrax 2004, 53 = NVwZ-RR 2004, 303; Hofmann-Keßler, Ausländerrecht, 1. Aufl. 2008, § 62 Rn 30 mwN).
  • OLG Oldenburg, 10.04.2006 - 13 W 63/05

    Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Haftbefehl, Festnahme, einstweilige Anordnung,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.12.2008 - 13 W 30/08
    Der Bedeutung des Grundrechtes auf persönliche Freiheit entsprechend kann eine Haftanordnung jedoch nur dann als verhältnismäßig angesehen werden, wenn die gesamten Umstände auf eine zumindest gewisse Wahrscheinlichkeit schließen lassen, dass der Betroffene ohne Inhaftierung die Abschiebung wesentlich erschweren oder vereiteln werde (Senatsbeschluss vom 10.4.2006, 13 W 63 u. 82/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.2006, 13 W 63/05, I-3 Wx 244/06, 3 Wx 244/06; Hofmann-Keßler, aaO ; aA OLG Hamm, Beschluss vom 06.11.2006, 15 W 299/06).
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