Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 19.08.2009 - 13 W 31/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Abschiebungshaftsache: Rechtsbeschwerdegericht nach Abgabe des Verfahrens
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Örtliche Zuständigkeit des Beschwerdegerichts bei Abgabe einer Abschiebungshaftsache
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Örtliche Zuständigkeit des Beschwerdegerichts bei Abgabe einer Abschiebungshaftsache
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 62 Abs. 2 S. 2, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 5, AufenthG § 106 Abs. 2 S. 2
Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Haftfähigkeit, Beschleunigungsgebot - Judicialis
AufenthG § 106 Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 106 Abs. 2 Satz 2
Örtliche Zuständigkeit des Beschwerdegerichts bei Abgabe einer Abschiebungshaftsache - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lingen, 08.06.2009 - 16 XIV 2479
- AG Lingen, 26.06.2009 - 16 XIV 2479
- LG Osnabrück, 21.07.2009 - 11 T 458/09
- OLG Oldenburg, 19.08.2009 - 13 W 31/09
Papierfundstellen
- FGPrax 2010, 52
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG München, 30.06.2009 - 34 Wx 24/09
Abschiebungshaft: Zuständiges Beschwerdegericht nach Abgabe einer …
Auszug aus OLG Oldenburg, 19.08.2009 - 13 W 31/09
Soweit der Senat früher (OLG Oldenburg, Beschluss vom 19. März 2007 zu 13 W 14/07, InfAuslR 2007, 246) die Auffassung vertreten hat, nach der Regelung des § 106 Abs. 2 AufenthG dürfe das Verfahren nur insoweit an das Amtsgericht des Haftortes abgegeben werden, wie über die Fortdauer von Abschiebehaft zu entscheiden ist, hält er nicht mehr an dieser Auffassung fest (vgl. die zutreffende Kritik OLG München Beschluss vom 30.06.2009 zu 34 Wx 24/09). - OLG Oldenburg, 19.03.2007 - 13 W 14/07
Umfang und zur Wirkung eines Abgabebeschlusses nach § 106 Abs. 2 …
Auszug aus OLG Oldenburg, 19.08.2009 - 13 W 31/09
Soweit der Senat früher (OLG Oldenburg, Beschluss vom 19. März 2007 zu 13 W 14/07, InfAuslR 2007, 246) die Auffassung vertreten hat, nach der Regelung des § 106 Abs. 2 AufenthG dürfe das Verfahren nur insoweit an das Amtsgericht des Haftortes abgegeben werden, wie über die Fortdauer von Abschiebehaft zu entscheiden ist, hält er nicht mehr an dieser Auffassung fest (vgl. die zutreffende Kritik OLG München Beschluss vom 30.06.2009 zu 34 Wx 24/09). - BayObLG, 22.03.2004 - 3Z BR 53/04
Zuständigkeitswechsel nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens in Betreuungssachen
Auszug aus OLG Oldenburg, 19.08.2009 - 13 W 31/09
Denn nach Abgabe des Verfahrens durch das Amtsgericht Lingen wechselt auch die Zuständigkeit für die Entscheidung über die zulässig beim Landgericht Osnabrück eingelegte sofortige weitere Beschwerde vom Oberlandesgericht Oldenburg zum Oberlandesgericht Celle (vgl. Bayrisches Oberstes Landesgericht Beschluss vom 22.3.2004 zu 3 Z BR 053/04 für den Bereich der Bereuerbestellung und ebenso Jansen/Briesemeister, FGG, 3. Aufl., § 19 Rn. 41. Bumiller/Winkler, FGG 9. Aufl. § 4 Rn. 13. Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG 15. Aufl., § 19 Rn. 43. Bassenge/Roth, FGG, 11. Aufl. § 19 Rn. 35).
- BGH, 06.05.2010 - V ZB 223/09
Abschiebungshaftverfahren: Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung bei …
a) Die uneingeschränkte Abgabe des Verfahrens hat zur Folge, dass die Sache so anzusehen ist, als wäre das abgegebene Verfahren von Anfang an bei dem annehmenden Gericht anhängig gewesen, an das das Verfahren abgegeben worden ist (OLG München FGPrax 2009, 239; OLG Oldenburg, Beschl. v. 19. August 2009, 13 W 31/09, juris, Rdn. 20). - OLG Hamm, 01.06.2010 - 15 Sbd 2/10
Örtliche Zuständigkeit für Entscheidungen im Rahmen der Abschiebungshaft bei …