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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.06.1999 - 13 W 32/99   

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OLG Köln, 23.06.1999 - 13 W 32/99 (https://dejure.org/1999,1537)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.06.1999 - 13 W 32/99 (https://dejure.org/1999,1537)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - 13 W 32/99 (https://dejure.org/1999,1537)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Prüfungspflicht des Kreditinstituts; Erfüllungsgehilfenhaftung für Objekt- und Kreditvermittler

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 276, 278
    Prüfungspflicht des Kreditinstituts; Erfüllungsgehilfenhaftung für Objekt- und Kreditvermittler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Culpa in contrahendo; Steuersparmodell ; Immobilienanlage; Bankenhaftung ; Aufklärungspflicht; Falschangabe; Kreditvermittler

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 276, 278
    Keine allgemeine haftungsbegründende Pflicht der immobilienfinanzierenden Bank gegenüber ihrem Darlehensnehmer auf Prüfung dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 276 § 278 § 675; Bankvertrag, Bankhaftung
    Bankhaftung für falsche Angaben eines eingeschalteten Anlage- und Kreditvermittlers

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 1794
  • WM 1999, 1817
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95

    Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 13 W 32/99
    Wann eine solche Einschätzung gerechtfertigt ist, läßt sich nach der Rechtsprechung des BGH nur aufgrund einer die Interessen beider Parteien wertenden Betrachtung der Einzelfallumstände entscheiden (BGH NJW-RR 1997, 116 m. w. Nachw.).

    Es liegt hier daher gänzlich anders als in denjenigen Fällen, in denen der Vertragspartner einem von ihm mit der Akquisition beauftragten Vermittlungsunternehmen die Führung der Vertragsverhandlungen bis zur Unterschriftsreife überläßt (wie in BGH NJW-RR 1997, 116 für die Kundenwerbung einer Bausparkasse und in BGH NJW 1998, 2898 für die Kundenwerbung einer Lebensversicherungsgesellschaft durch Vermittlung fremdfinanzierter Lebensversicherungen entschieden).

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 13 W 32/99
    a) Anerkanntermaßen obliegt der Bank keine allgemeine Aufklärungspflicht über die Zweckmäßigkeit des Kredits und über die mit der Kreditaufnahme verbundenen Risiken und Folgen; die Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage, die Höhe der nachhaltig erzielbaren Miete sowie die steuerlichen Auswirkungen muß der Darlehensnehmer selbst prüfen (BGH NJW-RR 1992, 879 und 1820; OLG Köln, WM 1997, 472; von Heymann, Bankenhaftung bei Immobilienanlagen, 11. Aufl., S. 159 m. w. Nachw.).

    b) Das Vorbringen der Antragsteller bietet auch keinen Anhalt für die Annahme eines der von der Rechtsprechung entwickelten Sonderfälle, in denen ausnahmsweise eine Aufklärungspflicht der Bank zu bejahen sein kann (vgl. zu diesen Fallgruppen Nobbe, Neue höchstrichterliche Rechtsprechung zum Bankrecht, 6. Aufl., S. 21 ff; von Heymann, Bankenhaftung bei Immobilienanlagen, 11. Aufl., S. 162 ff; wegen der Anforderungen, die angesichts der strengen Voraussetzungen für eine Aufklärungspflicht der Bank an die Darlegung solcher Ausnahmetatbestände zu stellen sind, vgl. BGH NJW-RR 1992, 879, 881 f.).

  • OLG Köln, 27.10.1993 - 13 U 91/93

    Vollstreckung aus der persönlichen Unterwerfungserklärung in einer

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 13 W 32/99
    Ebensowenig läßt sich aus den bankeneigenen Beleihungsrichtlinien eine dem Darlehensnehmer gegenüber bestehende Verpflichtung ableiten, dessen Kreditwürdigkeit und Leistungsfähigkeit sowie den Beleihungswert des Objekts zu prüfen (z.B. OLG Köln, WM 1994, 197; OLG Frankfurt, WM 1998, 337; OLG Braunschweig, WM 1998, 1223).

    Diese Umstände sprechen in typischer Weise dafür, den von den Antragstellern sowohl für die Objekt- als auch für die Finanzierungsvermittlung eingeschalteten Herrn M. gerade als deren eigenen Erfüllungsgehilfen bei der Finanzierung der Immobilienanlage anzusehen (vgl. auch Senat in WM 1994, 197, 201 zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt).

  • BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97

    Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 13 W 32/99
    Es liegt hier daher gänzlich anders als in denjenigen Fällen, in denen der Vertragspartner einem von ihm mit der Akquisition beauftragten Vermittlungsunternehmen die Führung der Vertragsverhandlungen bis zur Unterschriftsreife überläßt (wie in BGH NJW-RR 1997, 116 für die Kundenwerbung einer Bausparkasse und in BGH NJW 1998, 2898 für die Kundenwerbung einer Lebensversicherungsgesellschaft durch Vermittlung fremdfinanzierter Lebensversicherungen entschieden).
  • BGH, 24.04.1990 - XI ZR 236/89

    Aufklärungspflicht des Darlehensgebers im Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 13 W 32/99
    Angesichts dieser zeitlichen Abfolge bedürfte es schon näherer Angaben der Antragsteller dazu, daß sie sich bei der von ihnen vermißten Aufklärung durch die Antragsgegnerin überhaupt noch von der Erwerbsverpflichtung hätten lösen können (vgl. BGH NJW-RR 1990, 876).
  • OLG Braunschweig, 13.02.1997 - 2 U 117/96

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Unzulässigkeit von

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 13 W 32/99
    Ebensowenig läßt sich aus den bankeneigenen Beleihungsrichtlinien eine dem Darlehensnehmer gegenüber bestehende Verpflichtung ableiten, dessen Kreditwürdigkeit und Leistungsfähigkeit sowie den Beleihungswert des Objekts zu prüfen (z.B. OLG Köln, WM 1994, 197; OLG Frankfurt, WM 1998, 337; OLG Braunschweig, WM 1998, 1223).
  • OLG Frankfurt, 20.06.1997 - 16 U 135/95
    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 13 W 32/99
    Ebensowenig läßt sich aus den bankeneigenen Beleihungsrichtlinien eine dem Darlehensnehmer gegenüber bestehende Verpflichtung ableiten, dessen Kreditwürdigkeit und Leistungsfähigkeit sowie den Beleihungswert des Objekts zu prüfen (z.B. OLG Köln, WM 1994, 197; OLG Frankfurt, WM 1998, 337; OLG Braunschweig, WM 1998, 1223).
  • OLG Köln, 12.07.1996 - 11 W 39/96

    Aufklärungspflicht Beratungspflicht Bank

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 13 W 32/99
    a) Anerkanntermaßen obliegt der Bank keine allgemeine Aufklärungspflicht über die Zweckmäßigkeit des Kredits und über die mit der Kreditaufnahme verbundenen Risiken und Folgen; die Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage, die Höhe der nachhaltig erzielbaren Miete sowie die steuerlichen Auswirkungen muß der Darlehensnehmer selbst prüfen (BGH NJW-RR 1992, 879 und 1820; OLG Köln, WM 1997, 472; von Heymann, Bankenhaftung bei Immobilienanlagen, 11. Aufl., S. 159 m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 21.03.2001 - 13 U 124/00

    Bankenhaftung bei Immobilienfinanzierung im sog. Strukturvertrieb

    Der Senat hat zu den meisten hier angesprochenen Rechtsfragen ebenfalls schon früher in veröffentlichten Entscheidungen Stellung genommen (z.B. Urteil vom 27.10.1993 - 13 U 91/93 -, WM 1994, 197; Beschluss vom 23.06.1999 - 13 W 32/99 -, WM 1999, 1817 = ZIP 1999, 1794 = OLGR 1999, 330).

    Das gilt grundsätzlich auch bei wirtschaftlich schwächeren und - soweit überhaupt erkennbar - geschäftsunerfahrenen Erwerbern, wenn sie nicht von sich aus Aufklärungsbedarf erkennen lassen (vgl. Senat in WM 1994, 197 und WM 1999, 1817; ferner: OLG Köln, WM 2000, 2139, 2144; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 298; OLG München, WM 2001, 252, 255; LG Frankfurt, WM 2001, 257, 262).

    In diesem Sinne hatte der Senat ebenfalls bereits entschieden (WM 1999, 1817, 1818).

  • OLG Köln, 18.07.2001 - 13 U 229/00
    Die Frage einer etwaigen Zurechnung des Verhaltens und der Kenntnis Dritter entscheidet sich nach ständiger Rechtsprechung (BGH WM 1996, 2105; NJW 2000, 3558, 3559; NJW 2001, 358 f.; Senat WM 1999, 1817 f.) aufgrund einer die Interessen beider Parteien wertenden Betrachtung der Einzelumstände, wobei darauf abzustellen ist, in wessen Pflichtenkreis der Vermittler tätig geworden ist bzw. ob die ggf. verletzte Pflicht zum Bereich des Kreditgebers bei Anbahnung des Kreditvertrages gehört.

    Den Kreditgeber trifft jedenfalls nicht gegenüber dem Kreditnehmer die Pflicht, dessen Kreditwürdigkeit und Leistungsfähigkeit zu prüfen; insbesondere § 18 KWG, auf den sich der Kläger berufen hat und dem lediglich eine ordnungspolitische Funktion zukommt, ist kein Schutzgesetz zugunsten des Kreditnehmers (Senat WM 1999, 1817).

    Denn ob und inwieweit ein Kreditgeber die eingeräumten Sicherheiten prüft, liegt ausschließlich in seinem Interesse und nicht im Interesse des Kreditnehmers (BGH NJW 1998, 305; 1992, 1820; Senat WM 1999, 1817).

    In Ansehung der Beurteilung der Rentabilität und insbesondere der steuerlichen Auswirkungen verbleibt es bei dem allgemeinen Grundsatz, d. h. der Kreditnehmer muss dies selbst prüfen, dem Kreditgeber obliegt keine diesbezügliche Aufklärungspflicht (Senat WM 1999, 1817 f; Nobbe, a.a.O., Rn. 468).

  • OLG München, 24.01.2002 - 8 U 2053/01

    Haftung für aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (Reiseveranstaltung)

    Die Entscheidung des OLG Dresden OLGR 1999, 330 betrifft die Haftung einer Stadt als Skipistenbetreiberin wegen Nichtvorhandenseins von Fangzäunen u.a., die Entscheidung des OLG Hamm OLGR 2000, 90 bezieht sich ebenfalls auf die Haftung eines Veranstalters aus Organisationsverschulden bei einer Massenveranstaltung.
  • OLG Köln, 11.07.2001 - 13 U 196/00
    Den Kreditgeber, hier die Beklagte, trifft gegenüber dem Kreditnehmer jedenfalls nicht die Pflicht, dessen Kreditwürdigkeit und Leistungsfähigkeit zu prüfen (Senat WM 1999, 1817).

    Ob und in wie weit eine Bank die eingeräumten Sicherheiten prüft, liegt ausschließlich in ihrem Interesse und nicht im Interesse des Kreditnehmers (BGH NJW 1998, 305; 1992, 1820; Senat WM 1999, 1817).

    Soweit dieser den Kläger und die anderen Kreditnehmer über Mängel des verkauften Hauses getäuscht haben sollte, geschah dies in seiner Eigenschaft als Verkäufer des Grundstücks - als solchen haben der Kläger und die übrigen Käufer den Zeugen auch gerichtlich in Anspruch genommen - und nicht als etwaiger Erfüllungsgehilfe der Beklagten im Rahmen der Anbahnung des Kreditvertrages (zur beschränkten Zurechnung nach Pflichtenkreisen vgl. BGH NJW 2000, 3558, 3559; Senat WM 1999, 1817, 1818).

  • OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00

    Zur Prüfung- und Aufklärungspflicht einer Immobilien-Kapitalanlage finanzierenden

    Die von den Klägern insoweit in Bezug genommene Regelung des § 18 KWG ist kein Schutzgesetz zu Gunsten der Darlehensnehmer, sondern hat lediglich eine ordnungspolitische Funktion im Verhältnis zwischen den Kreditinstituten und dem Bundesaufsichtsamt (vgl. OLG Köln, ZIP 1999, 1794, 1795; von Heymann, BB 2000, 1149, 1151 f. m.w.N.).
  • OLG Köln, 13.06.2001 - 13 W 29/01

    Ausgleich finanzieller Überforderung eines Ehegatten durch Anteilserwerb am

    Zum einen ist es zunächst Sache des Darlehensnehmers selbst, seine Leistungsfähigkeit zu prüfen; er kennt seine finanziellen Verhältnisse selbst am besten und muss grundsätzlich in eigener Verantwortung und in eigenem Interesse prüfen, ob er die eingegangene Verpflichtung erfüllen kann (Senat WM 1999, 1817; Nobbe, Bankrecht - Aktuelle höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung, 1999, Rn. 462 - je zur Frage entsprechender Aufklärungspflichten der Banken).

    Ob und wie weit ein Kreditgeber eingeräumte Sicherheiten prüft, liegt ausschließlich in seinem Interesse und nicht im Interesse des Kreditnehmers (BGH NJW 1992, 1820; 1998, 305; Senat WM 1999, 1817).

  • OLG Köln, 19.09.2001 - 13 U 150/00
    Allerdings ist es, worauf das Landgericht mit Recht hingewiesen hat, ebenfalls gefestigte Rechtsprechung des BGH, dass bei Einschaltung eines Vermittlers, der sowohl ein bestimmtes Anlagegeschäft wie auch dessen Finanzierung vermittelt, das Finanzierungsinstitut nur für ein solches Fehlverhalten des Vermittlers einzustehen hat, welches speziell den Pflichtenkreis des Kreditgebers betrifft (sog. Trennungstheorie; BGH, WM 1992, 602; NJW 2000, 3558, WM 2000, 1687 = NJW-RR 2000, 1576; NJW 2001, 358; so auch bereits mehrfach der Senat: siehe WM 1999, 1817; Urteil vom 21.03.2001 - 13 U 124/00; ebenso OLG Zweibrücken, WM 2000, 2150).

    Dass Kenntnisse der Bank über den Zustand des zu finanzierenden Objekts und über die Unangemessenheit des Kaufpreises regelmäßig keinen Wissensvorsprung begründen, der zur Aufklärung des Kreditsuchenden verpflichtet, hat der BGH noch jüngst bestätigt (NJW 2000, 2352; siehe auch Senatsentscheidung, WM 1999, 1817).

  • OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 8/04

    Ehegattenmithaft bei Umschuldungskreditkette zur Finanzierung des Aufwandes

    Die Bank prüft im Übrigen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers nur im eigenen Interesse; eine insoweit etwa vernachlässigte oder unsorgfältige Prüfung begründet daher auch keine vorvertragliche Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer (Senat, OLGR 1999, 330 = WM 1999, 1817 = ZIP 1999, 1794, m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 10.10.2007 - 13 U 84/07

    Zur Haftung der darlehensgebenden Bank wegen unterlassener Aufklärung

    Eine insoweit versäumte oder unsorgfältige Prüfung begründet daher keine Haftung gegenüber dem Kreditnehmer (vgl. Senat WM 1999, 1817; Senat 13 U 8/04 - Urt. v. 21.07.2004 - ).
  • LG Dortmund, 06.09.2000 - 3 O 11/00

    Anspruch auf Freistellung einer Verpflichtung aus dem Darlehensvertrag bzgl. des

    tätig geworden sind (BGH NJW-RR 1997, S. 116, OLG Köln WM 1999, 1817, OLG Stuttgart WM 1999, 844, OLG Zweibrücken WM 1999, 2022, von Heymann in NJW.
  • LG Dortmund, 07.06.2000 - 3 O 604/99

    Haftung nach den Grundsätzen der c.i.c. bzgl. des Kaufs einer Eigentumswohnung

  • OLG Bamberg, 08.08.2006 - 6 U 8/06

    Vermögende Bürgen können sich regelmäßig nicht auf eine "krasse finanzielle

  • LG Dortmund, 06.09.2000 - 3 O 244/00

    Möglichkeit des Einwendungsdurchgriffs auf ein Zwischenfinanzierungsdarlehen für

  • LG Dortmund, 06.06.2000 - 3 O 271/99
  • LG Dortmund, 23.03.2000 - 3 O 298/99
  • LG Dortmund, 06.06.2000 - 3 O 523/99
  • OLG Köln, 20.12.2002 - 13 W 51/02
  • LG Dortmund, 17.02.2000 - 3 O 381/99

    Haftung nach den Grundsätzen der c.i.c. bzgl. des Kaufs einer Eigentumswohnung

  • OLG Köln, 03.04.2002 - 13 U 35/01

    Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Gewährung

  • OLG Köln, 13.09.2001 - 13 W 53/01
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 24.08.1999 - 13 W 32/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,19519
OLG Brandenburg, 24.08.1999 - 13 W 32/99 (https://dejure.org/1999,19519)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.08.1999 - 13 W 32/99 (https://dejure.org/1999,19519)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. August 1999 - 13 W 32/99 (https://dejure.org/1999,19519)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1999, 528
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