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   OLG Hamm, 16.10.2000 - 13 W 35/00   

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https://dejure.org/2000,6248
OLG Hamm, 16.10.2000 - 13 W 35/00 (https://dejure.org/2000,6248)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.10.2000 - 13 W 35/00 (https://dejure.org/2000,6248)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Oktober 2000 - 13 W 35/00 (https://dejure.org/2000,6248)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe; Zulässigkeit; Beschwerde; Entscheidung in der Hauptsache; Rechtskraft

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 127; ; ZPO § 567

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 § 127 § 567
    Unzulässige Beschwerde gegen Zurückweisung des Prozeßkostenhilfeantrages bei rechtskräftigem Berufungsurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 349
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 16.06.1997 - 14 WF 65/97

    Zulässigkeit PKH Beschwerde

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2000 - 13 W 35/00
    Während das Oberlandesgericht Celle (MDR 1985, 591) die Beschwerde für unbefristet zulässig hält, kann das Rechtsmittel nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln (NJW-RR 1998, 511) nach Ablauf von sechs Monaten verwirkt und damit unzulässig sein.
  • LAG Köln, 16.01.1987 - 9 Ta 35/86

    Prozeßkostenhilfe; Beschwerde; Beschwerdeverfahren; Kostenentscheidung;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2000 - 13 W 35/00
    Ein gewisses Kostenrisiko besteht auch im Prozeßkostenhilfeverfahren (vgl. LAG Köln, MDR 1987, 436; OLG Koblenz, MDR 1987, 1035).
  • OLG Koblenz, 13.02.1987 - 14 W 818/86

    Zurückgewiesene Prozeßkostenhilfebeschwerde; Gerichtsgebührenfreiheit;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2000 - 13 W 35/00
    Ein gewisses Kostenrisiko besteht auch im Prozeßkostenhilfeverfahren (vgl. LAG Köln, MDR 1987, 436; OLG Koblenz, MDR 1987, 1035).
  • OLG Brandenburg, 12.10.1998 - 13 W 11/98

    Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe wegen fehlender

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2000 - 13 W 35/00
    Das Oberlandesgericht Brandenburg (MDR 1999, 54) vertritt den Standpunkt, die Zulässigkeit der Beschwerde setze in Fällen dieser Art voraus, daß sie zeitnah und ohne schuldhaftes Zögern eingelegt werde.
  • OLG Bamberg, 10.08.1989 - 2 W 4/89

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2000 - 13 W 35/00
    Das Oberlandesgericht Oldenburg (a.a.O.) und das Oberlandesgericht Bamberg (FamRZ 1990, 181) halten die Beschwerde für zulässig, wenn sie bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist erhoben wird.
  • OLG Celle, 05.03.1985 - 2 W 16/85
    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2000 - 13 W 35/00
    Während das Oberlandesgericht Celle (MDR 1985, 591) die Beschwerde für unbefristet zulässig hält, kann das Rechtsmittel nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln (NJW-RR 1998, 511) nach Ablauf von sechs Monaten verwirkt und damit unzulässig sein.
  • OLG Karlsruhe, 14.11.1986 - 2 UF 224/86
    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2000 - 13 W 35/00
    Das Oberlandesgericht Karlsruhe (MDR 1987, 240) meint, eine Beschwerde sei nicht mehr zulässig, wenn sie erst eingelegt wird, nachdem ein rechtskräftiges Berufungsurteil ergangen ist (vgl. OLG Bamberg, a.a.O., m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 28.05.1990 - 14 WF 52/90

    Anspruch auf Zahlung von Getrenntlebensunterhalt sowie auf Zahlung von

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2000 - 13 W 35/00
    Zweck der Prozeßkostenhilfe ist es, einer bedürftigen Partei die Prozeßführung zu ermöglichen, nicht jedoch, ihr die Kosten des Verfahrens für einen bereits geführten Prozeß abzunehmen (OLG Oldenburg, NJW-RR 1991, 189).
  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2000 - 13 W 35/00
    Die Rückwirkung kann bis zu dem Zeitpunkt erstreckt werden, in dem der Antragsteller durch einen formgerechten Antrag unter Beifügung der etwa erforderlichen Unterlagen von seiner Seite aus die Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe geschaffen hat (BGH MDR 1982, 217).
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